Fachbeiträge & Kommentare zu Rettungsdienst

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebssanitäter / Zusammenfassung

Begriff Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei einer Erkrankung, Vergiftung oder einem Unfall im Betrieb eine erweiterte Erste Hilfe durchführen und den Betriebsarzt oder den nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen unterstützen. Gesetze, Vorschrif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der Einzelentscheidungen

Rz. 80 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ambulante Pflegedienste > Rz 24. Arbeitsgemeinschaften In der Referendarausbildung können Vergütungen nach § 3 Nr 26 EStG begünstigt sein (vgl BYLfSt vom 08.07.2011, HaufeIndex 2 739 066; OFD Frankfurt/M vom 01.08.2013, HaufeIndex 5 695 883). Ärzte Zur Aufsicht im Rehabilitations- und Coronarsport, zu Notärzten im Rettungsdienst sowie zu Notfallf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in diesem Sinne können deshalb auch Private...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.11 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für einige berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung beispielhaft nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Ärzte als Unterrichtende: Der nebenberuflich erteilte Unterricht, den ein Krankenhausarzt an einer dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule erteilt, ist auch dann nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, wenn er ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ärztlicher Notdienst/Notfalldienste

Rz. 93 Beteiligung eines Kreisverbands eines anerkannten Wohlfahrtsverbands am ärztlichen Notdienst: Sonstige Leistungen (Fahrdienstleistung, Betrieb einer Notrufleitzentrale), die ein Kreisverband eines anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung als deren Erfüllungsgehilfe zur Siche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 Mittelbare Mitglieder

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Einrichtungen können auch Institutionen gehören, die einem Wohlfahrtsverband nicht unmittelbar als Mitglied verbunden sind. Als Mitgliedschaft i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG kann auch eine mittelbare Mitgliedschaft angesehen werden. Als solche ist die Mitgliedschaft bei einer der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaft oder Personenvereinigu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen zu erfolgen

Leitsatz Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Urlaubskonto des Klägers 9 Urlaubstage gutzuschreiben, die für gesetzliche Feiertage sowie für den 24. und 31. Dezember als Urlaubstage angerechnet worden sind. Die Beklagte betreibt einen Rettungsdienst mit durchgehendem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 4 Bedeutsame Fallgruppen

Rz. 11 In der Praxis sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Beförderung von kranken, behinderten oder verletzten Personen Der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche bzw. eine ärztlich verordnete persönliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder erforderlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Deutscher ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rettungskette / 1.3 Rettungsdienst

Das dritte Glied der Rettungskette ist die rettungsdienstliche Versorgung des Betroffenen. Der Rettungsdienst versorgt den Betroffenen weiter und führt evtl. die Maßnahmen der Ersthelfer fort. Anschließend wird der Betroffene durch den Rettungsdienst in ein entsprechendes Krankenhaus transportiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Notfall / 3 Rettungsdienst oder ärztlicher Bereitschaftsdienst?

Häufig stellt sich die Frage, wann der Rettungsdienst und wann der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig ist. Die Zuständigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist immer dann gegeben, wenn man normalerweise zum Hausarzt gehen würde, also bei einer fiebrigen Erkältung, Durchfall, Erbrechen und ähnlichen Beschwerden. Bei lebensbedrohlich erscheinenden Krankheitszuständen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Notfall / Zusammenfassung

Begriff Ein Notfall ist ein Zustand, der für den Betroffenen eine akut lebensbedrohliche oder akut gesundheitsgefährdende Situation darstellt, die im Zusammenhang mit einem Unfall, einer Erkrankung oder Vergiftung steht, gleichzeitig eine Auswirkung auf die lebenswichtigen Funktionen zu erwarten ist und Notfallmaßnahmen unabdingbar sind sowie das sofortige Eingreifen durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rettungskette / 1 Glieder der Rettungskette

Die Rettungskette besteht aus den einzelnen Gliedern Sofortmaßnahmen, weitere Maßnahmen, Rettungsdienst, Krankenhaus. Es gibt auch Darstellungen, die den Notruf als gesondertes Glied der Rettungskette darstellen. 1.1 Sofortmaßnahmen Die Sofortmaßnahmen sind das erste und mitunter auch wichtigste Glied der Rettungskette. Dazu gehören Maßnahmen wie Absichern einer Unfall- oder Gefahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rettungskette / 1.2 Weitere Maßnahmen

Das zweite Glied der Rettungskette sind die sog. "weiteren Maßnahmen". Dazu gehören Maßnahmen wie Verbinden kleinerer, nicht lebensbedrohlicher Wunden, Versorgen von Brüchen, Betreuung der Verletzten. Die weiteren Maßnahmen dienen dazu, den Betroffenen bis zur weiteren Behandlung durch den Rettungsdienst adäquat weiterversorgen zu können. Die Glieder Sofortmaßnahmen und weitere M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rettungskette / 2 Aufbau der Rettungskette

Häufig wird die Rettungskette als eine Art Treppe dargestellt, bei der ganz unten die Sofortmaßnahmen und ganz oben das Krankenhaus dargestellt sind. Diese Darstellung der Rettungskette verdeutlicht die Qualifikationen des Personals, das Hilfe leistet. Die beiden ersten Glieder, die die Erste Hilfe bilden, sollten allerdings nicht außer Betracht gelassen werden. Zum einen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 6.2 Krankentransporte

Steuerfrei sind auch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind.[1] Zu den Krankenfahrzeugen gehören nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt sind. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zweck einer anderweitigen V...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 12 Der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens eng verbundene Leistungen

Nach dem (neuen) Buchstaben f des § 4 Nr. 14 UStG sind nunmehr auch steuerfrei "die eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundenen Leistungen, die erbracht werden von aa) juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, oder cc) Einrichtungen, die nach § 75 des Fünften Bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen sind nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern – vgl. 1.1 – handelt es sich bei Kranken- und Leichenwagen um Kraftfahrzeuge zur Personen...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 5.4.2 Reaktive Maßnahmen

Maßnahmen bei Erfrierungen und Unterkühlung: Notruf 112 absetzen Betroffenen an einen warmen Ort bringen und langsam aufwärmen. Schutzhandschuhe anziehen. Nasse, kalte Kleidung entfernen und Körper in warme (Rettungs-)Decken wickeln, weitere Kälteeinwirkung vermeiden. Erfrorene Körperregionen nicht bewegen. Enganliegende Kleider und Schuhwerk öffnen. Wenn Betroffener bei Bewusstsei...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.19.6 Vergütung Leiter Rettungsdienst und Fahrzeugvorhaltestunden im Rettungsdienst

Die Vergütung der Leiter Rettungsdienst und ihrer Stellvertreter wurde angepasst und in dem neu eingefügten § 5 in der Anlage 2 zum DRK-RTV nunmehr festgelegt, dass die Eingruppierung von Leitungskräften im Rettungsdienst in die (allgemeinen) Entgeltgruppen der Anlage 6 a zum DRK-RTV nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Aufgaben, Tätigkeit, Verantwortung und Qualifikati...mehr

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DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

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DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

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DRK-TV / 1.4 Reform

Am 22.12.2006 haben die Tarifparteien den DRK-Reformtarifvertrag, nämlich den 27. Änderungstarifvertrag zum DRK-Tarifvertrag abgeschlossen, Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31. Januar 1984 fort, als der Reform-Tarifvertrag in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags. D...mehr

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DRK-TV / 2.12.3 Feiertage und Vorfesttage

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Beschäftigungsverbot von Sonn- und Feiertagsarbeit vor, das auch für die Mitarbeiter im DRK gilt. Das Verbot der Feiertagsarbeit bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetzliche Feiertage. Der EGMR hat zu Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) entschieden, dass damit nicht jede religiös begründete oder inspi...mehr

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DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.19.1 Neuregelung zu Schichtzuschlägen/Nachtzuschläge/Zusatzurlaub

Der 51. Änderungstarifvertrag ist zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Gegenstand des 51. Änderungstarifvertrages ist Reform der Regelungen zu Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit einschließlich Nachtarbeitszuschlag und Zusatzurlaub mit den Zielen der Vereinfachung der Regelungen und Steueroptimierung Vergütung der Leitungskräfte im Rettungsdienst und der Leiter von Rettungswac...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.15 47. Änderungstarifvertrag

Der 47. Änderungstarifvertrag ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Er beinhaltete überwiegend Regelungen den Rettungsdienst betreffend. So ist in § 12 Abs. 6 die verlängerte Arbeitszeit (Arbeitsbereitschaft) verkürzt worden. Ab dem 1.1.2024 sollen durchschnittlich 44 Stunden wöchentlich gearbeitet werden , anstatt 45 Stunden wöchentlich. Ab dem 1.1.2026 soll eine weitere Absenk...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.8 40. Änderungstarifvertrag v. 14.6.2013

40. Änderungstarifvertrag vom 14.6.2013 (Inkrafttreten zum 1.7.2013) Verdi hatte am 20.11.2012 von seinem eingeräumten Sonderkündigungsrecht der Anlage 5 Gebrauch gemacht, und die Regelungen über die geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse fristgerecht zum 1.1.2013 gekündigt. In § 4 der ursprünglichen Anlage 5 war eine Sonderregelung zum Ausspruch einer Kündigung enthal...mehr

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DRK-TV / 2.4.1 Pflichten gem. § 4 Abs. 1 DRK-TV

Neben der selbstverständlichen Pflicht zur gewissenhaften Ausführung der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses übertragenen Aufgaben sowie der Pflicht, dienstlichen Anweisungen nachzukommen, ist neu aufgenommen die Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Im DRK-TV a. F. war eine solche Verpflichtung nur in den Sonderregelungen für das Personal im Rettungsdien...mehr

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DRK-TV / 2.8.2 Untersuchung während der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 DRK-TV)

Der DRK-Mitarbeiter ist auch während seiner Tätigkeit verpflichtet, sich durch einen vom DRK zu bestimmenden Arzt auf seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) untersuchen zu lassen. Die Untersuchung muss nicht durch den ggf. vorhandenen Betriebsarzt erfolgen, und es bedarf (im Gegensatz zu der Regelung im TVöD) keines bestimmten Anlasses. Das Fehle...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.9 41. Änderungstarifvertrag v. 16.6.2014

Inkraft getreten am 1.1.2014 – abweichend hiervon treten die §§ 2 und 3 zum 1.7.2014 in Kraft Der 41. Änderungstarifvertrag ist das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Er beinhaltet die Vereinbarung von neuen Funktionszulagen (§ 23 a DRK RTV) und die Erhöhung bestehender Funktionszulagen sowie eine Entgelterhöhung, die wie folgt gestaltet ist: 1 % zum 1.1.2014 2,5 % zum 1...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
DRK-TV / 2.12.6 Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft

Der DRK-Tarifvertrag sieht in § 12 Abs. 6 die Möglichkeit der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit unter der Voraussetzung vor, dass der betreffende Mitarbeiter Arbeitsbereitschaft in dem geforderten Umfang leistet. § 12 Abs. 6 regelt die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 12 Stunden täglich und auf durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
DRK-TV / 1.1 Tarifgeschichte

Das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft und als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege war lange Zeit in erster Linie geprägt vom Bild der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Um die vielfältigen humanitären und sozialen Aufgaben erfüllen zu können, war das Deutsche Rote Kreuz bereits früh auch auf die Tätigkeit hauptamtlich beschäftigter M...mehr

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DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

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DRK-TV / 4.1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf "einfachste rotkreuzspezifische Hilfstätigkeiten", die im Einzelnen in § 1 Abs. 2 der Anlage 5 aufgezählt sind. Hierzu gehören: Annahme, Sortierung und Ausgabe von Kleidung in DRK-Kleiderkammern Fahrdienste des DRK außerhalb des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) z. B. Behindertenfahrdienste, B...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
DRK-TV / 2.4.2 Rotkreuz-spezifische Verpflichtung gem. § 4 Abs. 2 DRK-TV

Die Verpflichtung jedes Mitarbeiters "in Not- und Katastrophenfällen vorübergehend jede ihm übertragene zumutbare Arbeit auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu verrichten, auch wenn sie nicht in sein Arbeitsgebiet fällt" hat mit der Stellung des Deutschen Roten Kreuzes als nationale Hilfsgesellschaft zu tun. In Not- und Katastrophenfällen sind hier nicht nur die Mita...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Vergütung für Umkleidezeiten im Rahmen von Entgeltfortzahlung

Leitsatz Ein Anspruch auf Zeitgutschriften für Umkleidezeiten kann sich für Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sowie für Zeiten des Urlaubs ergeben. Sachverhalt Der Kläger ist bei der Beklagten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in deren Kreisverband S als Rettungssanitäter beschäftigt. Bei Ausübung seiner Tätigkeit muss der Kläger Schutzkleidung tragen, die im Betrieb an- und abgelegt wird. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag zwischen dem Bayerischen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.5 Einzug der Zuzahlung (Satz 2)

Rz. 21 Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten entsteht nur in Höhe der den Betrag in § 61 Satz 1 übersteigenden Summe. Damit kann auch vom Leistungserbringer im Rahmen der nach § 133 zu schließenden Verträge nur eine Vergütung unter Berücksichtigung der vom Versicherten aufzubringenden Zuzahlungen verlangt werden. Hierzu abweichend geregelt ist lediglich das Verfahren zum...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.1 Begriff

Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasserfahrzeugen). Es werden nur die Beförderungskosten übernommen. Dazu gehören die Kosten für Transporte nach § 133 (Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransportunternehmer). Reisekosten (z. B...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.5 Eigenbeteiligung

Rz. 35 Die Eigenbeteiligung der Versicherten beträgt 10 % der anfallenden Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Eigenbeteiligung berechnet sich abweichend von § 60 aus den Gesamtkosten der Hin- und Rückfahrt. Die Eigenbeteiligung zieht das jeweilige Transportunternehmen ein. Sofern Fahrten mit eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr