Fachbeiträge & Kommentare zu Rettungsdienst

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung und suchtrelevante Risikofaktoren

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und sie ist auch für die Suchtprävention von unmittelbarer Bedeutung. Denn Arbeitsbedingungen können Suchtverhalten begünstigen, verstärken oder aufrechterhalten. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein strategisches Werkzeug zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Ständige Vertreter

Einige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe P 9, P 10 Fg. 2, P 11, Fg. 2, P 12 Fg. 2, P 14 Fg. 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 2; Entgeltgruppe 9c, 10 Fg. 2, (Leitende Beschäftigte) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 20; Entgeltgruppe 9b, Fg. 2, Entgeltgr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.2 Vergütungsgruppen-, Entgeltgruppenzulagen

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen in der Vergütungsordnung hatten die Tarifvertragsparteien als tarifliches Merkmal ein Fußnotenzeichen eingefügt. Hierbei konnten von der Zielrichtung 2 Arten von Vergütungsgruppenzulagen unterschieden werden: Bewährungszulagen In der jeweiligen Fußnote ist eine Zulage vereinbart, die nach Ablauf eines Zeitraums in der Tätigkeit der j...mehr

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Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TV-L nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TV-L gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / Zusammenfassung

Überblick Für das Land Baden-Württemberg gilt seit dem 1.7.2015 das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015.[1] Es ist damit eines der neueren Landesgesetze zum Bildungsurlaub. Mit dem Gesetz soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöht und gefördert werden. Beabsichtigt wird dadurch auch der Erhalt und die Verbesserun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / 4 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber hat abhängig von der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten u. a. die Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen. Im Notfall müssen die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen funktionieren. Ein Notfall ist gemäß ASR A4.3 ein Ereignis, das unverzüglich Rettungsmaßnahmen erfordert und Maßnahmen der Ersten-Hilfe, des Rettungsdienstes und der ärzt...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Als neue Fachkraft für Arbe... / 5 Welche Bereiche sind zu organisieren?

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Überblick Gewalt am Arbeitsplatz bleibt ein weitverbreitetes Problem.. Sie reicht von verbaler Verunglimpfung, Bedrohungen und sexualisierter Belästigung bis zu körperlichen Angriffen und akuten Bedrohungslagen. Für die betriebliche Praxis ist entscheidend, Gewalt nicht nur als individuelles Fehlverhalten einzelner Personen zu verstehen, sondern als Gefährdung, die im Zusamm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 49 Stand: 06/03 – 07/2025 Ergänzungsschulen – § 4 Nr. 21 UStG verwendet den Begriff selbst nicht – sind private Schulen, die keine Ersatzschulen sind. Sie dienen nicht dem Ersatz staatlicher Schulen und bedürfen daher keiner staatlichen Genehmigung (BFH vom 18.01.1962, Az: V 228/59 U, BStBl III 1962, 151). Sie sind Bildungseinrichtungen, die aus dem Rahmen der allgemeinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.3 Pflege

Rz. 21 § 3 Nr. 26 EStG begünstigt des Weiteren die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Der Begriff "Pflege" umfasst den gesamten Bedarf des Pflegebedürftigen, damit nicht nur die Dauer-, sondern auch die gelegentliche Pflege und die häusliche Betreuung einschließlich der Ausführung von Erledigungen wie etwa von Einkäufen, Behördengängen und Schriftverkehr (R 3.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und a...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.2 Neufassung und Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale in Teil II, Abschn. 11, 18, 20 sowie in Teil IV

Zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder sind die Tätigkeitsmerkmale nachfolgender Beschäftigtengruppen grundlegend überarbeitet und aufgewertet worden: Beschäftigte in der Informationstechnik (vormals Datenverarbeitung) zum 1.1.2021, Beschäftigte im Rettungsdienst zum 1.1.2020, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.1.2020 und Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.7 Gesundheitsberufe, Wirtschaftspersonal

In diesen Bereichen hat man sich zunächst im Zuge der redaktionellen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale damit begnügt, die Berufsbezeichnungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Bereich der Gesundheitsberufe wurde in der Vorbemerkung zu Teil II Abschn. 10 ausdrücklich festgelegt, dass mit den dort aufgeführten Berufsbezeichnungen auch die dort genannten Vorläuferausbil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 1.6 Von der Tarifreform im Jahr 2006 bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die Tarifvertragsparteien hatten sich in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003 darauf verständigt, das öffentliche Dienstrecht grundlegend neu zu gestalten, und waren sich zugleich einig, dass der größte und dringendste Reformbedarf im Bereich des Eingruppierungsrechts besteht. Als Zeitrahmen setzten sie sich den Zeitraum bis zum 31.1.2005. Schnell wurde jedoch in den Verhand...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.2.2 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister und für Beschäftigte im Rettungsdienst und in Rettungsleitstellen

Die Regelungen in § 9 Abs. 1 TV-L gelten auch für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie für Beschäftigte im Rettungsdienst und in Rettungsleitstellen. Allerdings gehen die Tarifvertragsparteien in § 9 Abs. 3 TV-L davon aus, dass bei diesen Beschäftigungsgruppen regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen. Eine (einvernehmliche) Dienstvereinbaru...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TV-L europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.2.1 Von der Arbeitsbereitschaft (MT-Arb) zu Bereitschaftszeiten (TV-L)

Der MT-Arb sah Möglichkeiten vor, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. Arbeitsbereitschaft war dabei auf der Grundlage der Rechtsprechung als "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung"[1] verstanden worden. Der TV-L kennt eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Zeiten von Arbeitsbereitschaft ni...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.9 Sonn- und Feiertagsruhe, §§ 9 bis 13 ArbZG

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) nicht beschäftigt werden. Ohne weitere Voraussetzungen sind Ausnahmen davon bei mehrschichtigen Betrieben mit Tag- und Nachtschicht (Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor oder zurück bei mindestens 24-stündiger Betriebsruhe) und für Kraftfahrer im Hin...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.7.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TV-L enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TV-L sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 13. Sonstige Gesetzgebungsvorhaben

Das am 26.2.2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (BT-Drucks 21/1941 i.V.m. BT-Drucks 21/4325; Termin Bundesrat: 27.3.2026) will die Tarifautonomie stärken, indem öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur an Unternehmen vergebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutz / 2.6 Weitere Branchen mit Infektionsrisiken

Entsorgungswirtschaft, Schädlingsbekämpfung, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere im Katastrophenschutz eingesetzte Kräfte (auch im Hinblick auf Angriffe mit biologischen Agenzien), Personal an Flughäfen (bei Kontakt zu Reisenden mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten), berufliche Tätigkeiten im Ausland. Informationen zu solchen und anderen Fällen geben: Arbeits- und Reisemedizi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

Beitrag aus Entgelt Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 1 Gliederung

Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Beschäftigte im R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.2 Verhältnis der Grundregelung der Bereitschaftszeiten in § 9 TVöD zu den Regelungen im Anhang zu § 9 (Hausmeister/Rettungsdienst/Leitstellen)

Der wesentliche Unterschied der Grundregelung der Bereitschaftszeiten in § 9 TVöD zu den Regelungen im Anhang zu § 9 liegt darin, dass die Grundregelung nur greift, wenn sie zuvor durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung umgesetzt worden ist, § 9 Abs. 2 TVöD. Demgegenüber sind diejenigen Bereiche, bei denen eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach dem BAT in F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TVöD europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.9 Sonn- und Feiertagsruhe, §§ 9 bis 13 ArbZG

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) nicht beschäftigt werden. Ohne weitere Voraussetzungen sind Ausnahmen davon bei mehrschichtigen Betrieben mit Tag- und Nachtschicht (Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor oder zurück bei mindestens 24-stündiger Betriebsruhe) und für Kraftfahrer im Hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum ist eine Erste-Hilfe-... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Da im betrieblichen Alltag weitergehende bzw. besondere Unfallgefahren existieren, wurde dem Unternehmer in § 21 SGB VII und § 10 ArbSchG die Verantwortung für eine wirksame Erste Hilfe übertragen. Weitere Rechtsvorschriften konkretisieren, welche Elemente zur Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen gehören. Der Arbeitgeber muss v. a.: frei zugängliche und funktionsfähige Mel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.4.2.1 Pflichtpraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG)

Praktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend geleistet werden, können im Grunde keine "anderen Vertragsverhältnisse" i. S. d. § 26 BBiG sein, da das Berufsbildungsgesetz die Berufsbildung insoweit nicht regelt und regeln kann, als diese wegen der abschließenden Gesetzgebungskompete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Mitwirkende Vo... / 1 Sachverhalt

Die Kl. begehren Leistungen auf den Todesfall aus einem Unfallversicherungsvertrag. Für den Ehemann der Kl. zu 1 und Vater der Kl. zu 2 bestand als versicherte Person bei dem Bekl. ein Unfallversicherungsvertrag, in dessen Rahmen eine Todesfallleistung von 25.564,59 EUR versichert war. Als bezugsberechtigte Personen wurden die Kl. benannt. In den dem Vertrag zugrunde liegend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.5 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber muss gemäß § 4 Abs. 5 ArbStättV beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung, diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die ASR A4.3 zählt unter Ziff. 5 folgende Einrichtungen zur Ersten Hilfe auf: Meldeeinr...mehr