Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsnummer

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 2 Rentenversicherungsnummer

Das Geburtsdatum ist Bestandteil der Rentenversicherungsnummer. Ist das Geburtsdatum nicht bekannt, ist es fiktiv festzustellen.[1] Ist das Geburtsdatum nach § 33a SGB I zu berichtigen, erhält der Versicherte eine neue Versicherungsnummer. Das ursprüngliche Geburtsdatum ist dann nicht unrichtig, wenn es nachträglich durch Gerichtsbeschluss geändert wurde oder fiktiv festgest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 2 Angabe in den Meldungen

Die Mitteilung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens hat folgende Angaben für die Pflegeperson zu enthalten:[1] die Rentenversicherungsnummer, soweit bekannt, den Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Pflegetätigkeit, den Pflegegrad des Pflegebedürftigen, die beitragspflichtigen Einnahmen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.1.4 Verwendung der Rentenversicherungsnummer (Sätze 4 bis 7)

Rz. 10 Die Rentenversicherungsnummer darf nur mit Einschränkungen als Krankenversichertennummer verwendet werden. Die Verwendung ist zulässig, wenn durch ein geeignetes Verfahren aus der Rentenversicherungsnummer der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer gebildet werden kann. Damit wird verhindert, dass der bei der Vergabe der Rentenversicherungsnummer betriebene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.2.2 Erzeugung der Krankenversichertennummer (Sätze 2 bis 6)

Rz. 13 Die Krankenversichertennummer ist von einer von den Krankenkassen räumlich, organisatorisch und personell getrennten Vertrauensstelle zu vergeben. Diese gilt als öffentliche Stelle, unterliegt dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 290 Rz. 14). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift befugt die Krankenkassen, jeweils eine Versichertennummer zu vergeben. Dabei regelt sie die Bestandteile und den Aufbau der Versichertennummer und sichert den Bezug zwischen einem familienversicherten Angehörigen (§ 10) und dem Stammversicherten. Der GKV-Spitzenverband legt den Aufbau und das Verfahren der Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Geregelt sind die Vergabe von Krankenversichertennummern an Versicherte und deren Ausgestaltung. Rz. 1a Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 2 Zuständiger Versicherungszweig

Zuständig für die freiwillige Versicherung ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist.[1] Sofern noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, ist zunächst die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Wurden zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversichertennummer / 1 Vergabe

Jeder Versicherte erhält eine eigene Krankenversichertennummer. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck eine "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" (VST) gegründet, die auf der Grundlage der jeweiligen Rentenversicherungsnummer eines Versicherten in einem komplexen verschlüsselten Verfahren die persönliche Nummer (z. B. A123456789) generiert. Rückschlüsse ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4.1 Bestandsversicherte

Für Versicherte, an die am 31.12.2004 bereits eine Rentenversicherungsnummer vergeben war (Bestandsversicherte), bleibt der an diesem Tag zuständige Rentenversicherungsträger (ehem. Bundes- oder Landesversicherungsanstalt bzw. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse) in Form eines Sonderrechtsnachfolgers weiterhin zuständig. Über ein Ausgleichsverfahren sol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4 Zuordnung der Versicherten auf die Träger

Für Versicherte, an die seit dem 1.1.2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird, ergibt sich der zuständige Rentenversicherungsträger aus folgender Quotierung: 55 % der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 7 Beitragszahlverfahren

Die Beitragszahlung kann nach Anmeldung beim Träger der Rentenversicherung durchgeführt werden. Eine Anmeldung ist erforderlich, um für den Versicherten das für ihn in Betracht kommende Verfahren beim Rentenversicherungsträger einzurichten. Für die Anmeldung ist ein Anmeldevordruck seitens des Trägers der Rentenversicherung zu Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 4 Überweisung/Einzahlung

Versicherte, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, können die Beiträge auf ein Konto des Trägers der Rentenversicherung bei einem Kreditinstitut oder Postgiroamt überweisen oder einzahlen. Die Einzahlung ist auch bei einer Kasse des Trägers der Rentenversicherung zulässig. Für Einzelüberweisungen oder Einzahlungen können die Träger der Rentenversicherung entsprechende ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.1 Vergabe der Versicherungsnummer

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergabe der Versicherungsnummer enthält Abs. 1 zwei Regelungen. Nach Satz 2 muss (kein Ermessen) eine Versicherungsnummer vergeben werden für alle nach dem SGB VI versicherten Personen. Das sind Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte, Nachversicherte, Versorgungsausgleichsberechtigte (§§ 1 bis 8). Nach Satz 1 kann (Ermessensentscheidung) der Träger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat – ähnlich wie für den Bereich der Krankenversicherung – im SGB VI die für die Rentenversicherung speziellen und wesentlichen Datenschutzvorschriften im Gesetz verankert. Es ist im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung und angesichts des heutigen Stellenwerts der automatischen Datenverarbeitung richtig, einen effektiven Schutz zu gewähren. Dabei best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 1.1 Angabe des Geschlechts

Bei der Vergabe der Versicherungsnummer ist das Geschlecht der Person anzugeben, für die die Rentenversicherungsnummer beantragt wird. Mit dem "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vom 18.12.2018[1] wurde als weiteres Geschlechtsmerkmal die Bezeichnung "divers" eingeführt. Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 1 Vergabe einer Versicherungsnummer

Jeder Beschäftigte erhält von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger seine Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten während des gesamten Versicherungslebens unverändert und beim Übergang vom aktiven Erwerbsleben in den passiven Ruhestand oder bei Heirat. Für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Versicherungsnumm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.2 Versichertennummer (Abs. 2)

Rz. 4 Als Versichertennummer kann der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (§ 290 Abs. 1 Satz 2) genutzt werden (Satz 1). Die Regelung ermöglicht es, die Karte oder digitale Identität bei einem Wechsel in ein anderes Sicherungssystem lückenlos zu nutzen. Die Krankenversichertennummer kann aus der Rentenversicherungsnummer generiert werden (Satz 2). Die Versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgekartei / 1 Inhalt

Verbindlicher Inhalt der Vorsorgekartei ist nur noch Anlass der Vorsorge, Tag der Vorsorge, Bestätigung der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung).[1] Darüber hinaus sind die sog. Personenstammdaten, wie Name, Geburtsdatum und Privatanschrift des Beschäftigten, sowie die Arbeitgeberanschrift unverzichtbar, damit die Daten der Kartei entsprechend zuzuordnen sind. In der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung)

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33a Altersab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017 S. 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997 S. 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998 S. 147. J...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33a Altersab... / 2.3 Geltung für andere Kennzeichen (Abs. 3)

Rz. 19 Mit Abs. 3 wird die Geltung und nur beschränkte Abänderbarkeit des maßgeblichen Geburtsdatums auf zur Identifizierung in der Sozialversicherung verwandte Kennzeichen (z. B. Krankenversichertennummer, § 290 SGB V) ausgedehnt. Die entsprechende Anwendung beruht darauf, dass mit diesen Kennzeichen (noch) keine altersabhängigen Rechte oder Pflichten verbunden sind (so auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.9 Mitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Nr. 10)

Rz. 24 Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) wurde das EStG geändert und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine neue Aufgabe als Zentrale Zulagenstelle (ZfA) zugewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird in dieser Funktion als ZfA als Finanzbehörde tätig, für die die Vorschriften der AO und des EStG gelten. Sie ist daher in dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2015, Künftige Forderungen sind pfändbar

Wird auf einen Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner zugegriffen, geschieht dies in erster Linie im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Pfändung fälligen Ansprüche. Da die Pfändung nicht wiederholend ausgebracht werden soll, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise auch künftig fällig werdende Ansprüche pfändbar sind. Fälligkeit ist für Pfändung unerheblich Grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Versicherungsnummer

Rz. 488 Die Versicherungsnummer (VSNR) bzw. Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 18h SGB IV, §§ 127, 147 SGB VI, § 1 VKVV [336]). Die Versicherungsnummer wird von der DRV von Amts wegen vergeben, wenn eine Person ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 101 Pflege... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Pflegekassen müssen nach der Vorschrift für jeden ihrer Versicherten eine Versichertennummer schaffen. Bei Vergabe der Versichertennummer an Familienversicherte gemäß § 25 ist sicherzustellen, dass der Bezug zu dem Mitglied, der die Familienversicherung begründet, hergestellt werden kann. Diese zwingende Vorschrift verlangt, dass direkter Zugriff auf die Daten der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr