Die Mitteilung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens hat folgende Angaben für die Pflegeperson zu enthalten:[1]

  • die Rentenversicherungsnummer, soweit bekannt,
  • den Familien- und Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • die Anschrift,
  • den Beginn und das Ende der Pflegetätigkeit,
  • den Pflegegrad des Pflegebedürftigen,
  • die beitragspflichtigen Einnahmen,
  • den Mitteilungsanlass.

Darüber hinaus sind als Ordnungskriterium der Familien- und Vorname des Pflegebedürftigen, sein Geburtsdatum und seine Anschrift sowie das Vorliegen einer Additionspflege anzugeben.

Additionspflege

Bei der Additionspflege ist für jede einzelne Pflegetätigkeit eine Meldung abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherungspflicht bereits in einer Pflegetätigkeit allein oder nur durch die Addition mit einer weiteren Pflegetätigkeit besteht. In diesen Fällen enthält die Meldung die Angabe der Anzahl der zu pflegenden Personen bzw. Pflegetätigkeiten.

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