Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.21 § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes

§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen Leistungsansprüchen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den betroffenen Gemeinschaften umges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.1 Mehrfacherkrankungen

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grunds...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Sach- und Dienstleistungen

Rz. 3 Die Leistungskataloge der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (vgl. SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XI, SGB XII, SGB XIV sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze) sehen neben Geldleistungen auch die Bewilligung von Sach- und Dienstleistungen vor. Abs. 1 bestimmt, dass Sach- und Dienstleistungen in Geld zu erstatten sind. Ein Erstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige Personen haben auf Antrag einen Anspruch auf Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn die Pflegeperson dort gleichzeitig Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V oder nach § 15 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / 1 Leistungsanspruch

Nimmt die Pflegeperson eine Leistung zur stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation in Anspruch, haben Pflegebedürftige auf Antrag Anspruch auf Versorgung in der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 2 Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate (Prüffrist) vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Recht der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.2 Fallgestaltungen, bei denen ein Teilhabeplan erstellt werden muss (Abs. 1)

Rz. 9 Die Teilhabeplanung zielt auf eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des Menschen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ab. Sie dient dazu, Leistungen, die im Laufe eines komplexen Rehabilitationsprozesses (Rz. 10) notwendig werden, so aufeinander auszurichten, dass das gesamte Rehabilitations- bzw. Teilhabeverfahren bedarfsgerecht, zügig, wirksam...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.3 Inhalte des Teilhabeplans

Rz. 15 Der Teilhabeplan ist die schriftliche Dokumentation der Planung und Durchführung des trägerübergreifenden (§ 6) bzw. leistungsgruppenübergreifenden (§ 5) Rehabilitations-/Teilhabeprozesses. Ziel ist ein sinnvolles und möglichst nahtloses Ineinandergreifen der notwendigen Leistungen. Der Teilhabeplan zählt zum standardisierten Verwaltungsverfahren und zum regulären Bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 63 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 63 regelt die Leistungen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen. Das Gesetz arbeitet hierbei mit einem umfangreichen Verweis in das SGB IX, sodass der Kreis der leistungsberechtigten Personen – gemäß SGB IX Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen – erweitert wird um Personen, die Geschädigte i. S. des SGB XIV sind. Rz. 3 Zunächs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.1 Grundsätze

Rz. 5 Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen (§ 12 SGB I) wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung beantragt, hat der Rehabilitationsträger unabhängig von der Entscheidung über diese Leistung zu prüfen, ob Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind, um die Behinderung und deren Folgen abzuwenden oder zu minimi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.5 Stufenweise Erstellung/Fortschreibung des Teilhabeplans (Abs. 3)

Rz. 22 § 19 Abs. 3 stellt klar, dass der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger auch im Rahmen der Fortschreibung des Teilhabeplans eine Koordinierungsverantwortung wahrnimmt. Bedeutsam für die Leistungsberechtigten ist auch das Recht auf Einsicht in den Teilhabeplan nach den allgemeinen Vorschriften. Der Teilhabeplan unterstützt damit sowohl die Rehabilitationsträger bei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 25 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.7 Datenschutz

Rz. 26 Durch die Erstellung eines trägerübergreifenden Teilhabeplans werden persönliche Daten (z. B. Lebenshintergrund, gesundheitliche Einschränkungen mit ihren Folgewirkungen) ermittelt und an andere beteiligte Rehabilitationsträger weitergeleitet. Aus diesem Grund haben die Rehabilitationsträger die vertrauenswürdigen Daten des Leistungsberechtigten gegenüber Unbefugten z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teilhabeplans wird sichergestellt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.4 Auswirkungen des Teilhabeplans auf die Leistungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 23 Der Teilhabeplan ist kein Verwaltungsakt. Er ersetzt nach Abs. 4 nicht die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe und auch nicht deren Begründung. Stattdessen bereitet der Teilhabeplan die Entscheidungen der Rehabilitationsträger unter Mitwirkung des Leistungsberechtigten vor. Die Entscheidungsbegründung nach § 35 SGB X kann auf den Teilhabeplan durc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.2 Verfahren

Rz. 14 Liegt eine Voraussetzung für die Einleitung eines Teilhabeplanverfahrens vor, hat der leistende bzw. verantwortliche Rehabilitationsträger (vgl. Rz. 13) mit dem Leistungsberechtigten bzw. mit dessen gesetzlichen Vertreter Kontakt aufzunehmen und ihn gemäß § 50 der GE Reha-Prozess über die Verwaltungsabläufe und die weiteren (zeitlichen) Vorgehensweisen, die Funktion und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die übrigen Leistungen nach SGB III (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 7 EStG nF)

Rn. 117q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bsp dafür sind: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderung und schwerbehinderter Menschen (§§ 73ff SGB III) Berufsausbildungsbeihilfen (§§ 56ff SGB III). Rn. 117r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderformen des Kurzarbeitergeldes (wie etwa das Wintergeld) nach §§ 101–103 SGB gehören mE zu § 3 Nr 2 Buchst a EStG Fall 3, s ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Das Übergangsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 3, 5 Buchst e SGB I aF, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF – bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 100 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder konnten nach folgenden Vorschriften steuerfrei sein: Übergangsgelder gemäß §§ 20–27 SGB VI nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG (s Rn 44). Übergangsgelder nach § 19 Abs 1 Nr 3 Buchst e SGB I, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF nach § 3 Nr 2 EStG Übergangsgelder nach §§ 44 Abs 1 Nr 1, 46–52 SGB IX (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.1 Verhinderungsgrund

Rz. 12 Ein Verhinderungsgrund i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG muss subjektiv in der Person des Auszubildenden liegen.[1] Es muss ein subjektiver, in der Person des Auszubildenden liegender Grund vorliegen, der dem Auszubildenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben die Berufsausbildung unzumutbar macht. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdd) Sachleistungen nach dem ALG (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 42b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Bezugnahme lautet neben der gesetzlichen Rentenversicherung (= § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 und 2) seit VZ 1995 auch "nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)". Es erfolgt somit eine Gleichstellung der Sachleistungen nach dem ALG mit denen nach der (allgemeinen) gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 42...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf § 35 SchwbG, der einen Beirat für die Rehabilitation der Behinderten vorsah, zurück. Dessen Beratungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben waren auf Fragen der Arbeits- und Berufsförderung bezogen. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 wurde die Regelung als Beirat für Menschen mit Behinderung in § 64 fortgeführt. Die Aufgabenstel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 geändert. Rz. 2 Gemäß BT-Drs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.6 EAP-Leistungen

Rz. 18 Bei der EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie) handelt es sich um eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform, die wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Nach dem Urteil des BSG v. 17.2.2010 (B 1 KR 23/09 R) ist die EAP-Leistung bezüglich der Vergleichbarkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Der Anspruch auf die Präventionsleistungen des § 14 Abs. 1 erstreckt sich auf rentenversicherte Arbeitnehmer und rentenversicherte selbstständig Tätige. Für den Anspruch auf die Leistungen muss der Versicherte zwar die versicherungsrechtlichen (§ 11), nicht aber die persönlichen (= medizinischen) Voraussetzungen des § 10 erfüllen. Erfüllt er die persönlichen Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Während sich § 16 Abs. 1 bis 3 mit Erstattungsansprüchen des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1, Rz. 4 ff.) oder des Rehabilitationsträgers, der im Rahmen einer "Mehrträgerschaft" einen anderen Leistungsträger beteiligt und für diesen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen erbringt (Abs. 2, Rz. 7 ff.), befasst, regelt Abs. 4 die Einschränkungen des Erstattungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (Hinweis: Nur der zweit- bzw. drittangegangene Rehabilitationsträger oder der im Rahmen der Beteiligung nach § 15 SGB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 § 16 SGB IX steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 14 SGB IX. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Möglichkeit, den Antrag auf Teilhabeleistungen noch einmal an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HS 1 und Satz 2 stellt der Rehabilitationsträger – wenn Leistungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Gemäß der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/9787, S. 32 ff. wird "vielfach eine Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen – sinnvoll sein. Die Entscheidung, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 § 14 zielt darauf ab, durch Präventionsleistungen den Eintritt der Erwerbsminderung eines Erwerbstätigen zu verhindern bzw. zumindest hinauszuzögern. § 14 verpflichtet deshalb die Rentenversicherungsträger, bereits mit Leistungen zu beginnen, wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit besteht, die sich später negativ auf die Erwerbsfähigkeit auswirken kann. Im Gegensatz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Möglicherweise keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 SGB IX jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ausgeschlossen, wenn ein Rehabilitationsträger u. a. bewusst seine Zuständigke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr