Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Die BAR koordiniert und unterstützt das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger, vermittelt Wissen und arbeitet an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe mit. Im Einzelnen nennt § 39 Abs. 2 exemplarisch die Aufgaben, die die BAR wahrnehmen soll (vgl. Rz. 6 ff.). Bezüglich dieser Aufgaben führt der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung zu § 39 Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.7 Erarbeitung von Qualitätskriterien (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 13 § 39 Abs. 2 Nr. 6 ist im Zusammenhang mit Kapitel 7 von Teil I des SGB IX (§§ 36 bis 38) zu sehen. Im Vordergrund stehen Standards für Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen und -dienste und deren Zertifizierungsvoraussetzungen. Aufgrund des § 39 Abs. 2 Nr. 6 verpflichten sich die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR, sowohl die Struktur- als auch di...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.3 Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die Leistungen der Rehabilitationsträger sind personenzentriert: Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe steht der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung (einschl. chronischer Erkrankungen). Bei der Antragstellung gelten für die Rehabilitationsträger die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze der Amtsermittlung nach § 20 SGB X sowie das Prinzip der...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um die Rehabilitation und die heutigen Leistungen zur Teilhabe noch wirksamer zu gestalten, bildeten die Vereinigungen der Rehabilitationsträger (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) und die Spitzenverbände der Sozialpartner auf der Grundlage der Selbstverwaltung gemeinsam mit Bund und Ländern unter Wahrung der Selbstständigkeit der Rehabilitationsträger und ih...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.2 Einleitung von Leistungen zur Teilhabe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Norm bezieht sich auf die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe. Sie ist insbesondere zu beachten, wenn verschiedene Leistungen erforderlich oder mehrere Leistungsträger zuständig sind. Rz. 24 Leistungen zur Teilhabe, die auch von den Krankenkassen erbracht werden, sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), unterhaltssichernde und andere e...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.14 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 14 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe zu melden, in denen sie im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) über einen Antrag auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung i. S. d. § 18 zu entscheiden hatten. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Anträge auf Kostenerstattung bewilligt oder...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.6 Trägerübergreifende Beratungsstandards und Peer Counseling (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 11 Der von Behinderung betroffene Mensch hat ein hohes Interesse an einer umfassenden rehabilitationsträgerübergreifenden Beratung, um mehr Klarheit über Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen, um zu erfahren, welche Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen zulasten welches Rehabilitationsträgers in...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Rz. 2 Mit Art. 1 des BTHG v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde das SGB IX neu gefasst. Durch Art. 2 wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zu diesem Zeitpunkt zuletzt durch Art. 3 Abs. 12 des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – ...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.2 Stationäre Maßnahmen (Satz 2)

Rz. 3 Bei stationärer Krankenhausbehandlung haben Versicherte für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (vgl. § 39 Abs. 4) 10,00 EUR pro Tag zuzuzahlen. Sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag besteht – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei einer Verlegung in ein aufnehmendes Krankenhaus oder in eine aufnehmende Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Zwar bestand die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als eingetragener Verein bereits vor dem 1.1.2018, ihr Status und ihre Aufgaben wurden aber erst ab 1.1.2018 in einen gesetzlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 40 Rechtsau... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt das für die Rechtsaufsicht über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) zuständige Bundesministerium. Das ist das BMAS.mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf die Förderung, wie dies ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.3 Fristen nach § 14 SGB IX (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Ein großes Anliegen des Gesetzgebers ist es, dass zwischen den Rehabilitationsträgern die Leistungszuständigkeit bei Anträgen auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen schnell und dauerhaft geklärt wird. Deshalb verpflichtet er den erstangegangenen Rehabilitationsträger, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrages festzustellen, ob er nach dem für ihn geltenden Leis...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.10 Erstattungsverfahren zwischen den Trägern (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 28 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 10 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der Erstattungsverfahren i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 2 zu erfassen. Anzugeben ist die Anzahl der eingeleiteten Erstattungsverfahren gegen andere Rehabilitationsträger je Leistungsfall. Ein Antrag auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen kann somit auch mehrere Erstattungsverfahren i. S. d. § 16 Abs. 2 Sat...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.13 Fälle mit langen Verwaltungs-Verfahrenslaufzeiten (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 34 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Das ist besonders für Menschen mit Behinderungen wichtig, weil sie oft so lange, wie die Leistungsgewährung nicht erfolgt, nicht oder nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaf...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.6 Verordnungen der Länder gemäß Abs. 5

Rz. 17a Verordnungen der Länder enthalten typischerweise folgende Regelungen (als Beispiel soll die Schiedsstellen Verordnung NRW – SchV.NRW, Verordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – Schiedsstellenverordnung – SchV v. 14.6....mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung dem Grunde nach setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Im Sinne des § 129 relevante ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den medizinischen Leistungen, die der Leistungsgruppe "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" (§ 5 Nr. 1) zugeordnet werden und deren Kosten – sofern eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht – dem Grunde nach allein von der Krankenkasse zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hie...mehr

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Sauer, SGB IX § 40 Rechtsau... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zum 1.1.2018 ist die bereits seit 1969 bestehende Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durch § 39 gesetzlich zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 94 SGB X bestimmt worden. Damit unterliegt sie grundsätzlich derselben staatlichen Aufsicht wie die jeweiligen Rehabilitationsträger und ihre Verbände (vgl. BT-Drucks. 18/9522, S. 249). Da die Rehabilitationsträg...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.1 Grundsätze und Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 21 § 113 enthält eine eigenständige Leistungsgesetzgebung. Die Leistungsberechtigten können die Leistungen der Sozialen Teilhabe unmittelbar beanspruchen. Rz. 22 Das LSG Hessen hat festgestellt, dass sich aus dem Wortlaut des Abs. 2, der nur Regelbeispiele aufführt, ergibt, dass demzufolge auch andere Leistungen möglich sind, die sich nicht bereits aus den Regelbeispielen...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.2 Anzahl der Weiterleitungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 § 14 regelt das Verfahren zur Zuständigkeitsklärung zwischen den Rehabilitationsträgern. Es zielt darauf ab, die Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern schnell und dauerhaft zu klären, wenn Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe beantragt werden. Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang feststellen, ob er zuständig ist. Stell...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.9 Anpassungen von Teilhabeplänen und deren Geltungsdauer (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 26 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der nachträglichen Änderungen und Fortschreibungen der Teilhabepläne zu erfassen. Maßgeblich sind die Anzahl der Teilhabepläne mit mindestens einer Anpassung in dem entsprechenden Berichtsjahr sowie die Gesamtanzahl der Teilhabeplananpassungen. Eine Teilhabeplananpassung liegt vor, wenn die Inhalte eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.10 Forschung (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 21 Auf der Website "Weiterentwicklung und Forschung" veröffentlicht die BAR rehabilitationsträgerübergreifende wissenschaftliche Ergebnisse und Berichte, Studien, Forschungsberichte, Fördermöglichkeiten und Projekte aus dem Bereich der Rehabilitation/Teilhabe. Außerdem wirkt die BAR auch an wissenschaftlichen Symposien mit, in denen Gelegenheit zur Analyse zu bestimmen T...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 1 Einführung eines Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 1 Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) v. 9.6.2001 (BGBl. I S. 1046) hat erstmals das SGB IX hervorgebracht, es galt bis zum 31.12.2017. Bis dahin wurde es allein ab 2005 insgesamt 30-mal geändert, zuletzt durch Art. 165 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.5 Förderung einer trägerübergreifenden Fort- und Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 10 § 39 Abs. 2 Nr. 4 verpflichtet die BAR, eine trägerübergreifende Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung und Umsetzung trägerübergreifender Kooperation und Koordination anzubieten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem Rehabilitationsberater bzw. sonstigen Mitarbeiter nicht nur das Rehabilitations- und Teilhaberecht des eigenen Trägerteils, sondern auch das R...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.11 Trägerspezifisches Persönliches Budget (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 30 Anspruchsberechtigte von Rehabilitations-/Teilhabeleistungen können von den Rehabilitationsträgern unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Dienst- oder Sachleistungen (§ 11 SGB I) ein sog. Persönliches Budget wählen (§ 29 SGB IX). Dieses Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistungserbringung. Dabei zahlt der Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen. Außerdem wird der Leistungskomplex angereichert um die sog. indirekten Leistungen (Reflexion...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Ataker, Kostenersatz für einen Gebärdendolmetscher bei gehörlosen, pflegebedürftigen Personen, SRa 2018, 122. Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört als Einweisungsvorschrift (Sproll, in: Krauskopf, SGB V, § 82 Rz. 2) zu den Grundsätzen des Kassenarztrechts. Sie sieht vor, dass die Vergütungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen durch Gesamtverträge g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.2 Kostenträger

Rz. 42 Die interdisziplinären Früherkennungs- und Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie anteilig von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41), soweit keine Zuwendung durch Dritte (z. B. durch das Bundesland; Rz. 47) erfolgt. Jeder Rehabilitationsträger ist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 113 ist Eingangsvorschrift für das Kapitel 6 im Teil 2 des SGB IX über die soziale Teilhabe mit den dazugehörigen besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und damit dem Eingliederungshilferecht. Sie listet nicht nur die Leistungen zur Sozialen Teilhabe auf, sondern trifft auch einige grundlegende Regelungen, auch im Verh...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.3 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 91 Einen weiteren Pflichtversicherungstatbestand sieht Satz 1 Nr. 3 für die Personen vor, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (vgl. auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 4). Bereits aus dem Zweck der Regelung in Nr. 3 is...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3 Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 22 Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die reinen, im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werdenden Fahrkosten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten eines Gepäcktransports werden nicht übernommen (Ausnahme: § 18), wohl aber Kosten medizinisch notwendig werdender Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten von Familienangehörigen zur B...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.1 Stationäre Behandlung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden. Das sind Leistungen, die mit Unterkunft und Verpflegung verbunden sind. Die Vorschrift erfasst vor allem vollstationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (§ 39 Abs. 1), in einer Vorsorgeeinrichtung (§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 1) oder zur Entbindung in einem Krankenhaus oder einer Entbindun...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2.1 Beitrag zu den Kosten des Lebensunterhalts bei Minderjährigen (Abs. 1)

Rz. 3a Minderjährigen Leistungsberechtigten und ihren Eltern oder einem Elternteil ist nur bei Leistungen nach § 138 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 5 und 7 die Aufbringung der Mittel in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen zuzumuten. Zu diesen Leistungen gehören heilpädagogische Leistungen (§ 138 Abs. 1 Nr. 1), Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 1...mehr