Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 37 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift findet ihren Ursprung in § 11 Abs. 3 RehaAnglG. Schon dort wurde bestimmt, dass berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation im Regelfall ("soll") für die Zeit zu erbringen sind, die vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Berufsziel zu erreichen. Leistungen zur beruflichen Umschulung und Fortbildung waren danach i. d. R. nur zu erb...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 38 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Umbenennung des Trägers der Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.2 Grundsätze zur Beteiligung

Rz. 12 Die zuständigen Rehabilitationsträger entscheiden eigenständig über Rehabilitationsleistungen. Dabei legen sie den nach § 13 ermittelten Rehabilitationsbedarf zugrunde. Das gilt auch in Bezug auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Rz. 13 Die zuständigen Rehabilitationsträger entscheiden eigenständig darüber, ob sie eine gutachterliche Stellungnahme ...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 36 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 64 verschafft lediglich einen abschließenden Überblick, welche akzessorischen Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen zur Rehabilitation bzw. mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen kann der Rehabilitand allein aufgrund § 64 Abs. 1 nicht herleiten (vgl. § 7); vielmehr richtet sich der Lei...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6 Nebenleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 65 Abs. 6 enthält sog. Annexleistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1. Der Bezug zur medizinischen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe veranlasst die Rehabilitationsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben, schon bei der Klärung des zuständigen Trägers und den Bedarfsfeststellungen die rechtlichen Abgrenzungen vorzunehmen und andere Träger dementsprechend frühzeitig ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 34 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.2 Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

Rz. 73 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 ermöglicht Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur Feststellung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und Bereitstellung eigener Ressourcen für eine Verbesserung der Lebensumstände. Die Leistung besteht in professioneller Begleitung. Rz. 74 Der Mensch mit Behinderungen soll mit der Unterstützung so...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.4 Kontaktvermittlung

Rz. 81 Nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 kann als Leistung auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten erbracht werden. Solche Möglichkeiten der Selbsthilfe und Beratung sind dem Menschen mit Behinderungen vor oder bei der Rehabilitation oft nicht bekannt. Mitunter kann auch Scheu bestehen, diese zu kontaktieren. Rz. 82 Der Gesetzgeber stell...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 3 Materialien

Rz. 163 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V., Verwaltungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem SGB IX Teil 3 im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Teil 1 des SGB IX. dies., Gemeinsame Empfehlung zur Einschaltung der Integrationsfachdienste.mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundest...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.6 Reisekosten (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 76 § 64 Abs. 1 Nr. 5 hat nur rein deklaratorische Bedeutung (Übersichtsfunktion) und macht deutlich, dass vom Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten ergänzend zu den eigentlichen Hauptleistungen übernommen werden können. Die Anspruchsgrundlage ist nicht § 64 Abs. 1 Nr. 5, sondern das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht, das aber w...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Soldaten können die...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.1 Zielsetzung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 30 Die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen bzw. davon bedrohten Menschen soll entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft gesichert werden. Diese Zielsetzung bewegt sich insbesondere im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Die Leistungen werden durch ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.4 Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 19 Aus der Aufgabenstellung der Werkstätten folgen Mindestanforderungen an den aufzunehmenden Personenkreis. Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. d. Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.7 Betriebs- oder Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 77 Ist der Rehabilitand wegen medizinischer Rehabilitationsleistungen oder wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Fortführung des Haushaltes bzw. an der Beaufsichtigung der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder gehindert und kann keiner der anderen im Haushalt wohnenden Angehörigen diese Haushaltsarbeiten übernehmen, übernimmt der Rehabilitationsträger...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 definiert Inklusionsbetriebe als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen sowie als unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Da der Unternehmensbegriff auf öffentliche Arbeitgeber i. S.d. § 154 Abs. 3 nicht zutrifft, bestimmt Satz 1 ergänzend, dass auch von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen als Inklusionsbetri...mehr

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Kindergeld / 12.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.1 Aufzählung der Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe

Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung stehenden Hilfen nach dem Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht auf. Durch die Worte "Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderte...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 29 trat mit der Einführung des SGB I am 1.1.1976 in Kraft (Gesetz v. 11.12.1975, BGBl. I S. 3015). Die Vorschrift wurde in der Vergangenheit mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt durch Art. 32 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2 Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen und ihre Zielrichtungen

Rz. 6 § 29 gibt in Form einer Einweisungsvorschrift einen Überblick über die Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung und unterscheidet diese Leistungen in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 zwischen unterschiedlichen Leistungsgruppen, die alle eine spezielle Zielsetzung haben – und zwar zwischen medizinischen Rehabilitationsleistungen zur...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 32 Konzeptionelle und begriffliche Grundlage der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen sind die Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Hierzu zählen u. a. die nachstehenden, auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de) veröffentlichten Empfehlungen, Konzepte, Rahmenempfehlunge...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 18 Seit dem 1.1.2018 sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung im SGB IX in einer eigenen Leistungsgruppe aufgeführt. Sie sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten. Wie schon bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich dabei insbesondere um Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rah...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 verschafft einen Überblick darüber, welche Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung vorgesehen sind, damit sie möglichst wie gesunde Menschen am Leben teilnehmen können. Leistungsansprüche können allein aus § 29 nicht hergeleitet werden. Hierzu bedarf es spezieller rehabilitationsträgerspezifischer Vorschriften ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 trat mit der Einführung des SGB I am 1.1.1976 in Kraft (Gesetz v. 11.12.1975, BGBl. I S. 3015). Die Vorschrift wurde in der Vergangenheit mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt durch Art. 32 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), und zwar...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzählung der Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung stehenden Hilfen nach dem Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht auf. Durch die Worte "...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.5 Koordination der Teilhabeleistungen/Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 Durch die Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Leistungsträger sollen den Menschen mit Behinderung keine Nachteile entstehen. Deshalb verpflichtet § 25 SGB IX die einzelnen Rehabilitationsträger zu einer engen Zusammenarbeit und auch bei einem Trägerwechsel zu einer möglichst nahtlosen Leistungsgewährung. Dadurch sollen die Teilhabeleistungen zügig und...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Sauer, SGB IX § 102 Leistun... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen (vgl. beispielhaft zur Abgrenzung zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation BSG, Urteil v. 28.8.2018, B 8 SO 5/17 R). Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch m...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2 Ziele der Teilhabeleistungen

Rz. 16 Die Teilhabeziele werden in § 10 SGB I und in § 4 SGB IX aufgeführt. Die konkreten Leistungsansprüche des Berechtigten selbst orientieren sich nach den Vorschriften des zuständigen Rehabilitationsträgers (z. B. Krankenkassen: Leistungen nach §§ 40 ff. SGB V, Rentenversicherungsträger: Leistungen nach §§ 15 ff. SGB VI). Die Teilhabeziele machen deutlich, dass die Einzel...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 14 Die Rehabilitationsträger (vgl. § 6 SGB IX) haben die "gesamtschuldnerische" Verpflichtung, bei einem festgestellten Teilhabebedarf des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen Leistungen zur Verfügung zu stellen, um die in § 10 aufgeführten Rehabilitations-/Teilhabeziele zu erreichen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem trägerspezifischen Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.1 Fähigkeiten bewerten und einschätzen

Rz. 6 Um eine zielgerichtete Vermittlung in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen, wird bei einer Vielzahl der schwerbehinderten Menschen, beispielsweise bei solchen, die über einen langen Zeitraum arbeitslos sind oder die nur über eine geringe berufliche Qualifikation verfügen, eine vollständige Erhebung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenp...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.2 Beeinflussung der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit (Nr. 2)

Rz. 20 Eine Behinderung beeinträchtigt nicht selten die Erwerbsfähigkeit und kann außerdem bei schweren Funktions-/Aktivitätsstörungen Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI verursachen. Wegen § 9 SGB IX setzen hier die Ziele von Teilhabeleistungen an: Die Leistungen zur Teilhabe sollen auch Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwi...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 3 Materialien

Rz. 30 Zahlreiche Publikationen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) auf ihrer Website unter www.bar-frankfurt.de. Publikation des Landschaftsverbandes Rheinland: ZB Info – Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung im Beruf Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für Menschen mit (Schwer-)Behinderung ZB Ratgeber – Nachtei...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Einweisungsvorschrift fasst § 10 die Ziele zusammen, die das SGB IX verfolgt – nämlich die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen (Definition: Rz. 9 ff.). Während in den §§ 3 bis 9 die Rechte des Bürgers in Bezug auf die einzelnen Sozialleistungsträger aufgeführt werden, konzentriert sic...mehr

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Sauer, SGB IX § 102 Leistun... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nun Kapitel 4, § 111) und die...mehr