Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger – also durch wen er die Leistungen für den Rehabilitanden erbringen lässt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein (Rz. 4), gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträgern (Rz. 5), durch andere Leistungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1 Leistungsabgrenzung SGB IX zu den anderen Büchern des SGB (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 7 ist für alle Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 anzuwenden, wenn Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe i. S. der Leistungsgruppen nach § 5 Nr. 1, 2 4 und 5 gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 gelten bei Leistungen zur Teilhabe die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89), soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltende...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.5 Psychotherapeutische Behandlung

Rz. 42 Die Frist nach § 14 Abs. 1 wird nur dann ausgelöst, wenn es sich bei der beantragten Leistung um eine Teilhabeleistung handelt. Dabei ist nicht nur das eigene Recht, sondern auch das Teilhaberecht anderer Rehabilitationsträger zu beachten. Das SGB V unterscheidet zwischen der "isolierten" ambulanten psychologischen Versorgung (z. B. in Form einer Verhaltenstherapie) du...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.5 Besonderheit: Arbeitsgemeinschaften

Rz. 29 In einigen Regionen befinden sich Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X – z. B. die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen, die Rheinische Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation Suchtkranker, die Westfälische Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation Suchtkranker sowie die Arbeitsge...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.4 Koordination von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Soweit im Einzelfall geboten, prüft der zuständige Rehabilitationsträger mit der Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, während ihrer Ausführung und nach ihrem Abschluss (z. B. zur Sicherung der Nachhaltigkeit), ob weitere Leistungen zur Teilhabe erforderlich sind (§ 9). Als Leistungen in diesem Sinne gelten Leistungen zur medizinischen Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.2 Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten

Rz. 11 Die Frage, ob das rehabilitationsträgerspezifische Recht bei der Haushaltshilfe eine Regelungslücke hinterlässt, die durch Vorschriften des SGB IX geschlossen werden kann, wird teilweise kontrovers diskutiert. Die Antwort ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1: Es gilt das rehabilitationsträgerspezifische Recht – also allein § 38 SGB V hinsichtlich der Leistungsansprüche a...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.7 Ungeklärte Zuständigkeit wegen nicht geklärter Ursache der Behinderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 75 Ist die Ursache für die Behinderung/drohende Behinderung nicht bekannt (es ist z. B. unklar, ob es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt), ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 dem Grunde nach der Rehabilitationsträger zuständig, der die Leistung ohne Berücksichtigung der Vorschrift des § 14 und ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung zu erbringen hat. Dies is...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.14 Wartezeit zwischen Leistungsentscheidung und Beginn der Leistung

Rz. 98 Die Vorschriften des SGB IX verpflichten den Rehabilitationsträger nicht, die Rehabilitations-/Teilhabeleistung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen nach Bewilligung der Leistung beginnen zu lassen. Trotzdem hat der Gesetzgeber ein Auge auf die Wartezeiten, weil die Rehabilitationsträger die "Wartezeiten" bis zum Beginn der Maßnahmen erfassen und letztendlich d...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bis zum 1.7.2001 war das Rehabilitations- und Teilhaberecht sehr zerklüftet und hinsichtlich des Leistungsspektrums von Rehabilitationsträger zu Rehabilitationsträger unterschiedlich. Besonderen Wert legte der Gesetzgeber mit Einführung des SGB IX darauf, die Leistungen zur Teilhabe bei den jeweiligen Rehabilitationsträgern zu vereinheitlichen und im SGB IX übersichtli...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.16 Keine Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I (Abs. 5)

Rz. 102 Gehen Anträge auf Leistungen bei einem unständigen Sozialleistungsträger ein, soll dieser den Antrag unverzüglich an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiterleiten (§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I). Weitere verpflichtende Aufgaben und Fristen sind mit § 16 SGB I nicht verbunden. Damit § 14 SGB IX durch eine einfache Weiterleitung nach § 16 Abs. 2 SGB I nicht ausgehe...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.1 Dauer der Leistungsverpflichtung bei versäumter Weiterleitung

Rz. 18 In der Praxis sind Fragen aufgetreten, wie lange die Zuständigkeitsverpflichtung des die Weiterleitungsfrist versäumenden Rehabilitationsträgers gilt. Nach dem Urteil des BSG v. 25.9.2014 (B 8 SO 7/13 R) sind die Leistungen so lange zu gewähren, wie der eigentlich letztendlich zuständige Rehabilitationsträger aufgrund dieses Antrages eine Leistung zu gewähren hätte. D...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.11 Zweitangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 88 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit i. d. R. zugleich "leistender" Rehabilitationsträger. Eine nochmalige Weiterleitung ist nur ausnahmsweise und nur unter den in § 14 Abs. 3 genannten Bedingungen (vgl. Rz. 77 ff.) zulässig. Rz. 89 Der zwe...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.3 Aufgaben des erstangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 31 Die Trägerzuständigkeit für den Rehabilitations-/Teilhabeantrag ist unter jedem denkbar rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil v. 25.9.2014, B 8 SO 7/13 R). Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Teilhabeantrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht komm...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.3 Teilhabeleistungen im Ausland

Rz. 14 Während z. B. § 31 SGB IX regelt, dass Sachleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland erbracht werden, enthalten die krankenkassenspezifischen § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 17 und 18 SGB V teilweise abweichende Regelungen. Im trägerspezifischen Recht der Rentenversicherung ist der Bereich der Teilhabe-Sachleistungen im Ausland dagegen nicht geregelt. D...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.2 Antrag wird vom Leistungserbringer beurteilt

Rz. 20 Hat der Rehabilitationsträger durch vertragliche Vereinbarung mit einem Leistungserbringer (z. B. Hörgeräteakustiker) klargestellt, dass gewisse Ansprüche auf Teilhabeleistungen (hier: Versorgung mit einem Hörgerät bis zum Festbetrag) vom Leistungserbringer beurteilt und versorgt werden können, beginnt die Frist nicht erst mit dem Tag der Kenntnis von der Versorgungsa...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143a nach § 158 überführt. Der damalige § 143a Abs. 2 Satz 5 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971). § 143a Abs. 2 Satz 4 wurde zum 1.1...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.4 Adaption im Anschluss an Entwöhnungsleistungen

Rz. 15 Die Adaptionsleistungen dienen dazu, den (meist) jugendlichen Abhängigkeitskranken nach erfolgreicher Entwöhnung möglichst wieder in das "normale Leben" zu integrieren – und zwar in einem suchtfreien Lebensbereich, um einer Rückfallgefahr vorzubeugen. Ein wesentliches Ziel ist die Erlangung einer geordneten Tagesstruktur (durch Nachgehen von Arbeit, Nachholung des Sch...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 3 bestimmt Verfahrensregeln, die für alle sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene gleichermaßen gelten. Nach Satz 1 entscheiden die Schiedsgremien in den ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen ihrer Mitglieder innerhalb von 3 Monaten. Die Schiedsgremien bestehen nach ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.4 Hilfsmittel-Verordnungen

Rz. 41 Hilfsmittel können auch zu den Teilhabeleistungen zählen – nämlich dann, wenn mit ihrer Hilfe ein drohender oder bereits eingetretener Teilhabebedarf befriedigt werden kann (§ 42 Abs. 2 Nr. 6 und § 47; BSG, Urteile v. 15.3.2018, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 12/17 R und B 3 KR 4/16; vgl. Komm. zu § 47). Für eine systemgerechte Zuordnung des jeweils zu beurteilenden Hilfsmitte...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.3 Spätester Zeitpunkt der Weiterleitung

Rz. 64 Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann die Prüfungsfrist von 2 Wochen voll ausnutzen. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag weitergeleitet werden muss, hat dieses unverzüglich nach Ablauf des ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.3 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 34b Abs. 3 Nr. 3 greift die Zeiten einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung auf. Während für Auszubildende nach einer betrieblichen Berufsausbildung die erzielte Ausbildungsvergütung maßgebend ist (vgl. Rz. 26a), hatte das BSG entschieden, dass die im Rahmen einer versicherungspflichtigen außerbetrieblichen Berufsausbildung gezahlte Vergütung kein A...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.3 Bemessungsentgelt

Rz. 10 Die Feststellung des Bemessungsentgelts erfolgt danach pauschal anhand der Bezugsgröße, die jährlich bestimmt wird (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz, vgl. § 18 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 17 Abs. 2 SGB IV). Für das Bundesgebiet West und das sog. Beitrittsgebiet werden zwischenzeitlich keine unterschiedlichen Bezugsgrößen mehr festgelegt, sodass im Einzelfall nicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.5 Versicherungspflicht wegen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme

Rz. 37 Abs. 3a ist auf Vorschlag des 11. Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum 8. SGB IV-ÄndG beschlossen worden. Die Regelung ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift betrifft die Bemessung bei Arbeitnehmern, die zuvor in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme arbeitslosenversicherungspflichtig nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 waren, weil sie als Jugendliche in Einr...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4 Was gilt als Antrag i. S. d. § 14?

Rz. 34 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn hätte erkennbar sein müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.5 Anschlussheilbehandlung-Direkteinweisungsverfahren der DRV Bund

Rz. 60 Gemäß dem Anschluss-Rehabilitationsverfahren (AHB-Direkteinweisungsverfahren) der DRV Bund werden Versicherte nach erfolgreicher Krankenhausbehandlung direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt. Die Koordination und Steuerung der Leistung erfolgt ausschließlich zwischen Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung (vgl. auch Komm. zu § 13 SGB VI); eine vorherige ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.8 "Nochmalige" Weiterleitung (Abs. 3)

Rz. 77 Anträge auf Teilhabeleistungen können grundsätzlich nur einmal weitergeleitet werden (vgl. § 14 Abs. 1 und 2). Deshalb ist es dem zweitangegangen Rehabilitationsträger bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. Rz. 78) untersagt, den Antrag an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten, wenn er sich unzuständig fühlt. Er hat in diesen Fällen unter Berücksichtigung des...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.3 Eigenschaft des erstangegangenen Trägers bei speziellen Trägern

Rz. 22 Als Rehabilitationsträger gelten alle in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträger. Soweit allerdings ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe Leistungen in Form von (normaler) Hilfe zur Erziehung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) – also nicht als Teilhabeleistung – erbringt, ist er kein Rehabilitationsträger. § 14 SGB IX greift in diesen Fällen nicht. Anmerkung: Teilhabeleistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.4 Rehabilitationsträger ist nicht Adressat des Antrags

Rz. 27 Teilweise werden die Anträge auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen vom Antragsteller nicht in den Briefkasten des adressierten Rehabilitationsträgers, sondern in den Briefkasten eines unzuständigen, aber wohnortnahen Rehabilitationsträgers geworfen. Der Antragsteller will sich dann Portokosten ersparen. In diesen Fällen ist der Rehabilitationsträger, der den Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.1 Systematik des § 14

Rz. 8 § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell zu klären und über den Antrag möglichst zügig zu entscheiden (BT-Drs. 14/5074 S. 102 f. zu § 14; vgl. auch BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, sowie BGH, Urteil v. 27.1.2015, VI ZR 54/14). Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.1 Überblick

Rz. 51 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ident...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.4 Verfahrensabsprachen zwischen den Rehabilitationsträgern zu den Fristen

Rz. 69 § 16 Abs. 4 Satz 1HS 2 eröffnet den Rehabilitationsträgern die Möglichkeit, anstelle des gesetzlich festgelegten Weiterleitungs- und Erstattungsverfahrens abweichende Regelungen zu treffen. Der Gesetzgeber erlaubt somit den Rehabilitationsträgern, zur Regelung von Einzelfällen oder gleichgelagerten Fallgestaltungen untereinander Verfahrensabsprachen zu treffen. Aus Gr...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.15 Fristen bei Teilhabeleistungen von Amts wegen (Abs. 4)

Rz. 101 § 14 Abs. 5 steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Abs. 1 Satz 1 und 2. Normalerweise wird die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 mit dem Tag des Eingangs eines Antrages auf Teilhabeleistungen ausgelöst. Allerdings ist für Teilhabeleistungen nicht immer ein Antrag notwendig: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können sogar von Amts wegen Teilhabeleistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.1 Besonderheit: Antrag auf Rentenversicherungsleistungen

Rz. 37 Bei Anträgen auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungsanträgen in Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung muss der Versicherte wegen möglicher Folgewirkungen aufgrund des § 116 Abs. 2 SGB VI (Umwandlung eines Antrages auf Teilhabeleistungen in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente) erklären, dass er über die Folgewirkungen dieser Anträge des Rentenversicherungsträger...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 § 28 Abs. 1 Satz 3 betont den Grundsatz der Wirksamkeit der notwendigen Leistungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit: Der Rehabilitationsträger soll die Versorgungs-/Ausführungsform bei den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen wählen, die – gemessen am jeweiligen Teilhabebedarf und den geplanten Teilhabezielen – wirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn die e...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.2 Grundsätzliche Probleme bei den die Frist auslösenden Tatbeständen

Rz. 55 Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mutmaßliche Zuständigkeit prüfen zu können, wenn die Frist zu laufen beginnt. Kann ein Rehabilitationsträger nicht erkennen, welcher konkrete Rehabilitations-/Teilhabebedarf vorliegt (z. B. bei der Anzeige durch den von den Kassenärzten benutzten Vordruck Muster 61, Teil A, Rz. 39) oder ob die Verord...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.12 Drittangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 95 Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist (= zweitangegangener Rehabilitationsträger), für die beantragten Leistungen nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz (z. B. SGB V) insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiterleiten....mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.2 Besonderheit in der Krankenversicherung: Muster Vordruck 61

Rz. 38 Insbesondere in der Krankenversicherung wird eine ärztliche Verordnung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung über Rehabilitations-/Teilhabeleistungen als Antrag i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 bewertet – und zwar auch dann, wenn der Versicherte in seiner Person unmittelbar gegenüber der Krankenkasse aktiv keinen konkreten Wunsch nach einer Teilhabeleistung geäußert hat (konklu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Le...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.1 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Karl Knauer pflegt ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit an der BETSI-Staffel teilzunehmen. BETSI ist ein Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das zum Ziel hat, die Gesundheit zu fördern und die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Die Teilnehmer erlernen einen gesünderen Lebensstil und schaffen einen bewus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einrich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 194 SGB IX besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 76 Nach § 194 SGB IX (Beauftragung und Verantwortlichkeit) werden die Integrationsfachdienste im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Im Auftrag legt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst Art, Umfang und Dauer des im Einzelfall notwendigen Einsatzes des In...mehr