Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.3 Rehabilitation/Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 § 9 Abs. 2 dehnt die Prüfpflicht der Rehabilitationsträger, ob nach allen Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuchs Teilhabeleistungen in Betracht kommen, speziell auch auf Bezieher oder Antragsteller von Erwerbsminderungsrenten aus. Durch geeignete Teilhabeleistungen (§ 4 i. V. m. § 5) sollen kostenintensive Erwerbsminderungsrenten vermieden oder gemindert werden. Rente...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 definiert aufbauend auf der allgemeinen Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe die spezielle Aufgabe der medizinischen Rehabilitation. Die Regelung entspricht inhaltlich der vorherigen Definition in § 53 Abs. 3 SGB XII. Die Verweisung auf § 99 Abs. 1 bezieht sich auf § 99 Abs. 1 i. d. F. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522, mit dem...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 34 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger nur dann weitergezahlt, wenn der Rehabilitand bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.1 Zahlungszeiträume im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 der § 8, der eine nicht so weit gehende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur intensiv...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.2 Gefährdung des konkreten Arbeitsplatzes (Abs. 2)

Rz. 12 Während sich § 10 Abs. 1 mit der Prüfung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit des Rehabilitanden beschäftigt, konzentriert sich § 10 Abs. 2 auf das Erkennen der Gefährdung seines konkreten Arbeitsplatzes. Nach § 10 Abs. 2 ist nämlich der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchführende Rehabilitationsträger verpflichtet, zusätzlich zu seinen in Abs. 1 aufgefü...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.1 Überblick

Rz. 33 Nach § 71 Abs. 5 wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt, wenn im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich ist. Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.2 "Zwischen"-Verletztengeld, "Zwischen"-Krankengeld der Sozialen Entschädigung und "Zwischen"-Krankengeld der Soldatenentschädigung (Abs. 1 und 2)

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 1 wird nicht nur das zulasten der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bzw. das zulasten der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung gezahlte Übergangsgeld, sondern auch das zulasten der Unfallversicherung zu zahlende Verletztengeld (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten des Unfallversicherungsträger...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.5 Wahlberechtigung

Rz. 13 Abs. 2 bestimmt die Wahlberechtigung. Das aktive Wahlrecht kommt nur schwerbehinderten Menschen zu, nicht auch den nichtbehinderten Beschäftigten (zur Wählbarkeit vgl. Abs. 3). Es kommt nicht darauf an, dass die wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen auf Arbeitsplätzen i. S.d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind auch die schwerbehinderten Menschen,...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Entgeltersatzleistungen werden grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme des Rehabilitanden an (ambulanten und stationären) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) und/oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) gezahlt (vgl. § 65). Dabei führen genehmigte Zeiten der Beurlaubung aus besonderem Anlass, Zeiten der Abwesenheit wegen gene...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.2 Entgeltersatzleistungen bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2)

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5) im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen, heißen Übergangsgeld. Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten die in Rz. 3 aufgeführten Maßnahmen. Der Anspruch auf Übergangsgeld ist davon abhängig, dass der Rehabilitand bereits einmal in seinem Berufsl...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 37 Höhe eines Übergangsgeldes während einer erbrachten Berufsfindung/Arbeitserprobung und einer begonnenen 24-monatigen Umschulung zum Maschinenbautechniker – Berechnung des Übergangsgeldes für die Zeit der Berufsfindung/Arbeitserprobung – Maßgeblicher Zeitraum für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld – Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitatio...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 12 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung beantragt oder erhält. Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat in den letzten 5 Jahren deshalb Ände...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.3 Berufliche Eignung/Arbeitserprobung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Rehabilitanden zur Abklärung des Leistungsvermögens; dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit; früher auch als Berufsfindung bezeichnet) oder Arbeitserprobun...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 65 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 v. 5.9.2016 S. 257) entspricht § 65 bis auf redaktionelle Anpassungen im Wesentlichen dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 45 a. F. SG...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde seither nicht verändert. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Die Gesetzesbegründung ist der BT-Drs. 18/9522 S. 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.3 Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 40 Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch "während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteil...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, effektiv und effizient den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Die Vorschrift des § 9 fußt auf diesen Erkenntnissen. Deshalb ...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): "Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess" (Stand: April 2023). Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: "Stufenweise Wiedereingliederung. Eine integrative Maßnahme der Rückkehr". Rz. 53 Die Gewährung von Übergangsgeld zwischen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2 Differenzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Leistungen der Eingliederungshilfe differenzieren sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Leistungen zur Teilhabe an Bildung und den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Abs. 2 bis 5 definieren jeweils die besonderen Aufgaben dieser Leistungen. Die Definitionen greifen im Wesentlichen die bisherigen Auf...mehr

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Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erbringung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Sie übernimmt die für die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.1 Entgeltersatzleistungen für die Dauer der Teilhabeleistung

Rz. 31 Der Rehabilitand erhält Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder der BA, Übergangsgeld der Sozialen Entschädigung sowie Übergangsgeld der Soldatenentschädigung (vgl. Rz. 3) grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme an der Teilhab...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 3 Literatur und Materialien und Rechtsprechung

Rz. 28 Hinweise zur Durchführung der Bedarfsermittlung: Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess". Anforderungen an individuelle Bedarfsermittlung in der Rehabilitation – Bericht von der Tagung "Individuelle Bedarfsermittlung – Selbstbestimmt zur Teilhabe am Arbeitsleben" des Projekts ZIP – NaTAR: des Projekts ZIP – NaTAR: Beitrag C1-2023 unter www.reha-recht.de; 29.11.2023.mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Rehabilitationsleistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 19 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) gerichtete Anspruch auf Übergangsgeld dem gegenüber dem Rentenversicherungsträger vor. Begründet wird diese Auffass...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 der bisherige § 60 zu § 33. Die Norm entspricht inhaltlich weiterhin dem bisherigen § 60 (BT-Drs. 18/9522 S. 253). Sie hat ihren Ursprung in § 124 Abs. 1 BSHG, welcher mit Wirkung vom...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.4 Frühzeitige Antragstellung (Abs. 4)

Rz. 15 Die Vorschrift erweitert die nach § 12 Abs. 1 bestehende allgemeine Pflicht der Rehabilitationsträger (§ 6), auf den Betroffenen einzuwirken, dass dieser bei Bedarf einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt. Kommt der für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zuständige Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger) zu der Erke...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Bei der Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht oder beeinträchtigt ist, ist ohne zeitliche Beschränkung regelmäßig an die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit anzuknüpfen: BSG, Urteil v. 12.3.2019, B 13 R 27/17 R. Stufenweise Wiedereingliederung – weder Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB V noch nach dem SGB VI – Hinwirkungsgebot – keine Ers...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29. Im Kontext von persönlichen Budgets, mit denen Lei...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.3 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Rz. 32 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Integrationsämter zu den Leistungen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger. Gegenüber diesen sind die Leistungen der Integrationsämter, wie schon in § 160 Abs. 5 und auch in § 18 SchwbAV bestimmt, nachrangig (vgl. z. B. VG Augsburg, Urteil v. 25.5.2010, Au 3 E 10.653; VG Bayreuth, Urteil v....mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.6 Wählbarkeit

Rz. 14 Abs. 3 regelt die Wählbarkeit. Anders als nach Abs. 2, wonach das aktive Wahlrecht nur schwerbehinderten Menschen zukommt, sind zur Schwerbehindertenvertretung alle Beschäftigten wählbar, also auch nichtbehinderte Beschäftigte. Sie dürfen aber nicht nur vorübergehend beschäftigt sein. Weiter ist Voraussetzung, dass sie am Wahltage dem Betrieb oder der Dienststelle seit...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.6 Zahlungsweise

Rz. 50 Sowohl das Krankengeld der Krankenkasse, Verletztengeld des Unfallversicherungsträgers, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung als auch das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialen Entschädigung sowie der Soldatenentschädigung werden vom Grundsatz her f...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.4 Zusammentreffen von Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld (Abs. 4)

Rz. 27 Mutterschaftsgeld wird nach § 13 MuSchG bzw. § 24i SGB V für 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 8 Wochen – bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Säuglingen mit schwerer Behinderung sogar für 12 Wochen – nach der Entbindung gezahlt. Sollte die Frau während dieser Zeit medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 6)

Rz. 32 Die unter Rz. 31 aufgeführten Entgeltersatzleistungen werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den der Rehabilitand diese Leistungen beanspruchen kann. Sind die Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines Kalendermonats zu zahlen, haben die Rehabilitationsträger für die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats konstant 30 Anspruchstage anz...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.4 Untersuchung der rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (Art. 25 Abs. 5 BTHG)

Rz. 15 Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30.6.2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.5 Aufgaben der Jobcenter (Abs. 4)

Rz. 27 Die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger i. S. d. § 6. Dem Grunde nach gilt für sie der Grundsatz der vorrangigen Prüfung von Leistungen zur Teilhabe nicht – obwohl gerade gesundheitliche Barrieren viele Empfänger von Bürgergeld daran hindern, auf Dauer wieder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Bis zum 31.12.2024 verpflichtete § 9 Abs. 4 die Jobcenter zu prüfen, ob...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.4 Rechtswidrige Ablehnung einer Leistung

Hat die Krankenkasse eine notwendige Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und sich der Versicherte aus diesem Grunde die Leistung selbst beschafft, sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.[1] Entsprechenden Sachverhalten liegt ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt zugrunde. Er kann se...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.5 Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über einen Leistungsantrag (Genehmigungsfiktion)

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.1 Die materielle Zuständigkeit

Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wiedereingliederung / Zusammenfassung

Begriff Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wiedereingliederung / 1 Ziel der Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch eine schonende Heranführung an die Arbeitsbelastungen zu verbessern oder wenigstens zu stabilisieren. Als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erfolgt sie auf Empfehlung des behandelnden Arztes. Die Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen A...mehr