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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / 4.1 Stufenweise Wiedereingliederung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Eine Maßnahme des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation darstellen. Hiermit sollen arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch eine schrittweise Rückkehr in ihre bisherige Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.[1]

Konkret werden darunter Modelle verstanden, bei denen Beschäftigte, die sich nach Erkrankung oder Verletzung in der Genesungsphase befinden, nach Absprache mit dem behandelnden Arzt i. d. R. stundenweise an den Arbeitsplatz zurückkehren und so allmählich (meist in wochenweisen Steigerungen) wieder an die Arbeitsbelastungen herangeführt werden. Die Wiedereingliederung fällt dabei noch in die Phase der Arbeitsunfähigkeit.

Da es sich meist um Fälle mit längeren AU-Zeiten handelt, ist die stufenweise Wiedereingliederung eine der häufigsten Maßnahmen im Rahmen des BEM. Zu beachten ist aber, dass ein BEM auf keinen Fall automatisch eine stufenweise Wiedereingliederung beinhaltet, und dass eine stufenweise Wiedereingliederung auch ohne ein BEM-Verfahren stattfinden kann.

 
Hinweis

VDBW: Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement

Eine zügige betriebliche Eingliederung ist für von längerer Arbeitsunfähigkeit betroffene Beschäftigte von existenzieller Bedeutung. Auch für Betriebe gewinnt sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wirtschaftlich an Bedeutung. Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hat sein Know-how in einem Leitfaden zusammengefasst. Der Leitfaden gibt Personalverantwortlichen und Betriebsärzten Beispiele und Antworten zu allen wichtigen Aspekten und Fragen des ganzheitlichen Eingliederungsmanagements

[1] § 44 SGB IX, § 74 SGB V.

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