Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 7 Leistungsumfang

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 7.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 5 Dauer/Umfang/Beginn

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 5.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 10 Entgeltfortzahlung

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 10.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 12 Haushaltshilfe

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 12.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 14 Zuzahlungen

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 14.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 11 Krankengeldanspruch

Siehe Stichwort Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Abschn. 11.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 6 Leistungsintervalle

Medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter können nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden. Dies sind insbesondere folgende Leistungen: ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in wohnortnahen Einrichtungen[1], stationäre Rehabilitationsmaßnahmen[2], ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 6.2 Leistungsort

Die ambulante Rehabilitation wird in Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V besteht (einschl. mobile Rehabilitation in wohnortnahen Einrichtungen), oder in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 1 SGB XI (zugelassene Pflegeeinrichtungen) durchgeführt. Hinweis Mobile Rehabilitation Die mobile Rehabilitation ist nicht auf das häusli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.9 Entlassmanagement

Zur stationären Rehabilitation gehört auch ein Entlassmanagement.[1] Die Rehabilitationseinrichtung prüft rechtzeitig vor der Entlassung des Rehabilitanden, ob und ggf. welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Rehabilitation erforderlich sind, leitet in Abstimmung mit dem Rehabilitanden erforderliche Folgemaßnahmen nach der Rehabilitation ein (z. B. ...mehr

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Rehabilitation / 2 Rehabilitationsträger

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Leistungen zur medizinische... / 7.3 Leistungsumfang

Die Rehabilitation umfasst zielgerichtete, funktionsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen auf der Grundlage von krankheits-gruppenspezifischen Behandlungskonzepten, sonstige Heilmittel, insbesondere aktivierende Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B. Bewegungstherapie und Krankengymnastik) sowie verhaltenstherapeutische Maßnahmen, einschl. Maßnahmen der Gesundheitsbildung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.1 Ziele

Ziel der ambulanten und stationären Rehabilitation ist es, die krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen durch frühzeitiges Einleiten der gebotenen Rehabilitationsmaßnahmen zu beseitigen oder zu mindern. Dadurch sollen dauerhafte Beeinträchtigungen in der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben möglichst vermieden werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.2 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation

Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, und die Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, kann die Kasse eine Frist zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen. Die Frist, innerhalb derer der Antrag gestel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 9 Leistungsabgrenzung

Nach § 41 Abs. 2 i. V. m. § 40 Abs. 4 SGB V ist auch bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter oder Väter die vorrangige Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers zu prüfen (persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach §§ 10, 11 SGB VI). Dabei ist zu beachten, dass die Rentenversicherungsträger keine Mutter-/Vater-Kind-Leistungen in besonderen Einric...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 2 Ziel

Ziel der medizinischen Leistung zur Rehabilitation für Mütter/Väter ist es, den spezifischen Gesundheitsrisiken, Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe von Müttern und Vätern im Rahmen stationärer Rehabilitationsleistungen entgegenzuwirken. Neben der indikationsspezifischen Ausrichtung werden auch allgemeine und mütter-/väterspezifische Kontextfaktoren berü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 6.1 Indikationen

Eine ambulante Rehabilitation kann in Betracht kommen, wenn ein ausreichendes Aktivitätsprofil des Versicherten und ein die Versorgung absichernder personen- und umweltbezogener Kontext vorhanden sind. Das bedeutet im Einzelnen: Das Rehabilitationsziel ist durch eine ambulante Rehabilitation erreichbar. Eine ständige ärztliche Überwachung und pflegerische Versorgung des Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / Zusammenfassung

Begriff Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld. Es dient der Funktionsverbesserung, um eine größtmögliche Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen zu erreichen. Der Betroffene soll laut Definition der WH...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 3 Mutter-Kind-/Vater-Kind-Maßnahme

Die Leistungen nach § 41 SGB V können auch als Mutter-/Vater-Kind-Leistung erbracht werden.[1]mehr

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Leistungen zur medizinische... / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unterstützen sowohl die Heilung als auch die Besserung einer bestehenden Erkrankung. Auf die Leistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert, ausgeglichen oder ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden. Die Krankenkasse ents...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 6.3 Dauer

Leistungen zur ambulanten Rehabilitation sollen für längstens 20 Behandlungstage erbracht werden.[1] Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen eine kürzere oder längere Behandlungsdauer festlegen. Eine Maßnahme kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. Davon kann aus medizinischen Gründen abgewichen werden. Hinweis Regeldauer Der GKV-Spitzenverband kann in Leitlini...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.8 Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben unter den allgemeinen Voraussetzungen einen Anspruch auf ambulante oder stationäre Rehabilitation. Sie haben darüber hinaus abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V einen eigenständigen Anspruch auf Leistungen zur stationären Rehabilitation, ohne dass sie durch die Krankenkasse auf eine ambulante Krankenbehandlung oder eine ambulante Rehabilitation ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.4 Dauer

Die Leistung wird für längstens 3 Wochen erbracht.[1] Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich. Die Maßnahme kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. Auch davon kann aus medizinischen Gründen abgewichen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.5 Durchführung

Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen. Dabei hat sie den berechtigten Wünschen des Versicherten zu entsprechen. Zu berücksichtigen sind die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie, die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse sowie Behinderungen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.[1] Die Leistungen können ambulant oder stationär erbracht werden.[2] Dabei ist das Prinzip der gestuften Regelversorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.2 Indikationen

Stationäre Rehabilitationsleistungen kommen nur dann in Betracht, wenn sich diese Ziele allein unter stationären Bedingungen erreichen lassen. Dabei gelten bestimmte Indikationen. Die Schwere oder der Verlauf einer Erkrankung erfordert eine stationäre Rehabilitation: Die Mobilität des Patienten ist so stark eingeschränkt, dass er den Weg zwischen Behandlungsstätte und Unterkun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.3 Rahmenvereinbarung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) hat eine Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining beschlossen. Diese soll sicherstellen, dass der Rehabilitationssport und das Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 64 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.7 Abgrenzung zur Krankenhausbehandlung

Hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen und –inhalte grenzt sich die Krankenhausbehandlung eindeutig von der stationären Rehabilitation ab.[1] Während einer Krankenhausbehandlung steht die intensive, aktive und fortdauernde ärztliche Betreuung im Vordergrund. Die Pflege ist dabei in aller Regel der ärztlichen Behandlung untergeordnet. Während einer stationären Rehabilitation...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.6 Rehabilitationseinrichtungen

Grundsätzlich erbringen die Krankenkasse die medizinisch erforderlichen Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht. Hinweis Pflegende Angehörige Für pflegende Angehörige kann die Krankenkasse stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer zertifizierten Rehabilitationseinrichtung er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1 Rehabilitationssport/Funktionstraining

1.1 Rehabilitationssport 1.1.1 Gruppenbehandlung Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Sie sollen unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Die Teilnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.1 Rehabilitationssport

1.1.1 Gruppenbehandlung Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Sie sollen unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Die Teilnehmer müssen über die notwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 8 Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung wird nur bei bestimmten Erkrankungen erbracht und schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an (spätestens 2 Wochen nach der Krankenhausentlassung). Die Anschlussrehabilitation wird meistens durch das Krankenhaus angeregt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 3 Leistungsabgrenzung

Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse bei Rehabilitationsmaßnahmen ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung.[1] Die Krankenkasse leistet nicht, wenn die Leistungen zur Rehabilitation auf einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung zurückzuführen sind.[2] Ausgenommen von der Subsidiarit...mehr

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Rehabilitation / 1 Soziales Recht

Menschen mit Behinderungen haben ein soziales Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen, Sozialmed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 5.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Übernahme oder Erstattung der Kosten[1] ist, dass Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufs Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind (z. B. Ärzte, Masseure, Krankengymnasten) oder die im jeweiligen nationalen System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Krankenkasse erbringt die aus medizinischen Gründen erforderlich Leistung in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation. Dies gilt für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzung ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 5 Maßnahmen im Ausland

Versicherte können ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistungen in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) sowie in anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen erstattet.[1] Die Leistung muss vor ihrem Beginn beant...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3.3 Leistungserbringer

Der GKV-Spitzenverband hat in den Empfehlungen vom 1.7.2005, i. d. F. v. 30.6.2008, die Anforderungen an die Leistungserbringer festgelegt. Die Leistungserbringer müssen ein verbindliches sozialmedizinisches Nachsorgekonzept nachweisen und bestimmte personelle und räumlich-technische Voraussetzungen erfüllen. Folgende Berufsgruppen können zum sozialmedizinischen Nachsorgetea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 2.2 Formen

Zu den Patientenschulungen zählen z. B. rehabilitative Rückenschule, Schmerzbewältigungskurse, Ernährungsberatung, Asthmaschulung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Neurodermitisschulung für Kinder und Jugendliche.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 2 Patientenschulungsmaßnahmen

Die Krankenkasse kann als Ermessensleistung wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse zuletzt Krankenbehandlung geleistet hat oder noch leistet Der GKV-Spitzenverband hat eine "Gemeinsame Empfehlung zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen v. 2.12.2013 i. d. F. v. 27.1.2020" erla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 2.4 Ziel

Durch die Teilnahme an Patientenschulungen sollen chronisch Kranke und ggf. deren Angehörige bzw. ständige Betreuungspersonen in erster Linie zu einem besseren Krankheitsselbstmanagement befähigt werden. Damit steigt auch die Lebensqualität der Teilnehmer. Damit können langfristig die Frequenz der Arztkonsultationen, die stationären Aufenthalte und die psychosozialen Folgekos...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 9 Antrag

Rehabilitationsleistungen sind vom Versicherten bei der Krankenkasse zu beantragen.[1] Eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.2.2 Formen

Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik. Nicht dazu zählen Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.4 Kostenübernahme anderer Rehabilitationsträger

Eine Kostenübernahme ist insbesondere auch durch die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) und gesetzliche Rentenversicherung (zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere nach Rehabilitationsmaßnahmen[1]) vorrangig vor der Bewilligung durch die Krankenkasse möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 2.3 Chronische Erkrankung

Als "chronisch krank" gilt ein Patient, wenn er sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. Davon kann im Hinblick auf Patientenschulungen ausgegangen werden, wenn voraussichtlich mindestens ein Jahr lang ärztliche Behandlung, andere medizinische Behandlung oder ärztliche Überwachung einer Krankheit oder Therapie notwendig ist, die regelmäßig – wenigstens einmal im Quartal stat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3 Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke/schwerstkranke Kinder/Jugendliche

3.1 Anspruchsvoraussetzungen Die Krankenkasse erbringt die aus medizinischen Gründen erforderlich Leistung in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation. Dies gilt für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Belastungserprobung

Begriff Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergotherapie

Begriff Die Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.[1] Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit zu einer weitgehenden Teilhabe am Alltagsleben zu verhelfen. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten Funktionen und Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitstherapie

Begriff Die Arbeitstherapie ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Versicherte mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Grundarbeitsfähigkeiten werden erworben oder gebessert, um eine Krankheit geziel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3.2 Leistungsinhalt/-dauer

Die Nachsorgemaßnahmen umfassen die Analyse des Unterstützungsbedarfs, die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen und die Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen kommen nur in Betrac...mehr