Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 und 1.4.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) geändert. Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulaste...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.6 Pflegeheimplatz

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 2 und 12 Abs. 2 SGB XI haben die Pflegekassen die Versicherten und ihre Angehörigen insbesondere über die Leistungen der Pflegeversicherung sowie über Leistungen und Hilfen anderer Sozialversicherungszweige zu unterrichten und zu beraten, die zur Verfügung stehenden Hilfen zu koordinieren und sicherzustellen, dass im Einzelfall ärztliche Behandlung, Beha...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen über die Eigenverantwortung insbesondere hervorgehoben, dass jeder Versicherte die Verpflichtung hat, sich so zu verhalten, dass die Solidargemeinschaft so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden muss (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl. BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 12/5262 S. 91). Sinn der Regelung ist – wie auch and...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.6 Drucksachen

Rz. 14 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 12/5262 S. 91, zum Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) – BR-Drs. 49/01 S. 176, 37; hier hat der Gesetzgeber allerdings zur Gesetze...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gegenstand der Kommentierung sind die bis zum 1.1.2026 erfolgten gesetzlichen Änderungen. § 6 SGB XI ist derzeit i. d. F. des Änderungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ab dem 1.7.2001 und seitdem unverändert in Kraft. Dabei betrafen die Änderungen lediglich eine Anpas...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Regelungen finden sich in den Regelungen über die "aktivierende Pflege" nach § 2 SGB XI und zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V. Für den Begriff der Pflegebedürftigkeit ist auf die §§ 14, 15 SGB XI abzustellen. Außerdem ist auf § 18 SGB XI zu verweisen, der das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit regelt. Zudem ist § 5 SGB XI zu be...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.1.1 Mitwirkungspflichten – Überblick

Rz. 19 § 1 SGB V als Bezugsnorm regelt insoweit: Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitvera...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.1 Überblick

Rz. 25 Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit haben die Pflegebedürftigen an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege mitzuwirken, um die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern; Abs. 2. Rz. 26 Die Pflicht zur Mitwirkung besteht daher nach Abs. 2 auch nach eingetretener Pflegebedürftigkeit, wenn erfo...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 ist das auf die Stunde entfallende Bruttoarbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wird die Wochenarbeitszeit verteilt (z. B. Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.2 Voraussetzung: Arbeitsentgelt als Grundlage für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen

Rz. 5 Aufgrund § 69 ist sowohl die bisherige Entgeltersatzleistung als auch die neue Entgeltersatzleistung aus dem gleichen, vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu ermitteln. Somit ist die Anwendung des § 69 nur möglich, wenn sich das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden berechnet. Auf diese Weise kann der Rehabilitationsträger – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.1 Überblick

Rz. 7 § 69 kann nur dann angewandt werden, wenn im Anschluss an den Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld eine weitere dieser Entgeltersatzleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt. Na...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 17, 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und am Tag v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.1 Einführung

Rz. 3 § 69 ist nur anzuwenden, wenn das Arbeitsentgelt die Grundlage für die Berechnung beider Entgeltersatzleistungen bildet (Rz. 5), ein Übergang von der einen Entgeltersatzleistung auf die andere Entgeltersatzleistung erfolgt (Rz. 6 ff.) und eine andere Berechnungsvorschrift dem nicht entgegensteht (Rz. 9). Rz. 4 Letztendlich bewirkt die Kontinuitätsregelung, dass z. B. für d...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Bei der Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmende von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations-/Teilhabeleistung bzw. zum Zeitpunkt des Beginns der unmittelbar vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit (vgl. § 69) wegen einer (beendeten) B...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die Höhe des Übergangsgelds ist grundsätzlich das vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung zuletzt erzielte Arbeitsentgelt oder -einkommen (§§ 14, 15 SGB IV) heranzuziehen. Da § 67 nur die Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden regelt, ist bei dieser Vorschrift ausschließlich das Arbeitsentgelt von Interesse. Das schließt jedoch nicht aus, dass ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet die Pflicht der Pflegekassen zur Aufklärung und Auskunft über die der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung. Rz. 3 Abs. 2 regelt grundlegende Prinzipien der Aufklärung und wesentliche Rechte der Pflegeversicherten. So räumt Satz 1 HS 1 für den von der Pflege regelhaft betroffenen Personenkreis einen Anspruch auf Aufklärung auf verständliche Weis...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.3 Akkord- und Stücklöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmende, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.2 i. V. m. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.3 Voraussetzung: Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 6 § 69 kann nur greifen, wenn eine der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen im Anschluss (Rz. 7 ff.) an eine der unter Rz. 2 aufgeführten (anderen) Entgeltersatzleistungen beginnt. Das bedeutet, dass der Betroffene, dessen Entgeltersatzleistung aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, bisher tatsächlich bis zum Beginn der jetzigen Leistung eine der unter Rz. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 30 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations-/Teilhabeleistung mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Grundsätzlich wird ein schwerbehinderter Mensch, den der Arbeitgeber beschäftigt, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Die Agentur für Arbeit kann aber die Anrechnung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf maximal 3 Pflichtplätze zulassen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigt, dessen Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund seine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation

Zusammenfassung Begriff Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld. Es dient der Funktionsverbesserung, um eine größtmögliche Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen zu erreichen. Der Betroffene soll laut De...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

Zusammenfassung Begriff Zeiten einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbes. medizinische und berufsfördernde Leistungen, Vorsorgekuren der Krankenkassen oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Trainingsmaßnahmen, Berufsvorbereitungen), sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Zusammenfassung Begriff Die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine besonders konzipierte stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den "üblichen" Leistungen zur medizinischen Rehabilitation steht hier die psychosoziale Problematik, welche aus der Lebenssituation von Eltern entsteht, im Vordergrund. Diese Maßnahme findet in Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (KV)

Zusammenfassung Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Krankenversicherung

Zusammenfassung Begriff Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unterstützen sowohl die Heilung als auch die Besserung einer bestehenden Erkrankung. Auf die Leistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert, ausgeglichen oder ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden. Die Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 11 Ergänzende/sonstige Leistungen zur Rehabilitation

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die erforderlichen Leistungen, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Dabei wird die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Leistungen, die im weiteren Sinne der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen sind und die im Zusammenhang mit der Grundleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 6 Ambulante Rehabilitation

Die Krankenkasse erbringt ambulante Leistungen zur Rehabilitation, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht dafür ausreicht, die Ziele der Leistungen zur Rehabilitation[1] zu erreichen. Hinweis Rechtsanspruch Auf die Leistung besteht ein Rechtsanspruch. Sie ist nicht in das Ermessen der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7 Stationäre Rehabilitation

Stationäre Rehabilitation kommt dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung bzw. Rehabilitation nicht ausreichend sind (gestufte Regelversorgung).[1] Dabei geht es darum, körperlich, geistig und seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen, zur Selbsthilfe anzuleiten sowie den Patienten und ggf. seine Angehörigen zu beraten. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 4 Sonstige ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Die Krankenkasse kann auch weitere Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen. Es ist auch lediglich eine Förderung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Achtung Ausgeschlossene Leistungen Ausdrücklich au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die besonderen Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen der §§ 14 und 18 SGB IX.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 8 Antrag

Der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geht eine Beratung der Versicherten über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation voraus. Dabei wirken Vertragsarzt und Krankenkasse zusammen. Der Vertragsarzt berät insbesondere über die Ziele, Inhalte, Abläufe und Dauer der Leistung z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 11.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können frühestens nach 4 Jahren – gerechnet von dem auf die Entlassung folgenden Tag an – erbracht werden, es sei denn, dass sie aus medizinischen Gründen bereits vorher dringend angezeigt sind.[1] Hinweis Wiederholungsheilbehandlung Berücksichtigt werden nicht nur Leistungen zur Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger, so...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 4 Rechtsanspruchsleistung

Auf die Leistung der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter besteht ein Rechtsanspruch.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2.2.2 Ergänzende Leistung zur Rehabilitation

Zwischen den standardisierten Heilmittelkombinationen und einer medizinischen Rehabilitationsleistung bleibt für die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch Raum für die Erbringung einer EAP. Falls dies in Ausnahmefällen doch notwendig sein sollte, kann die Kostenübernahme als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2.1 Abgrenzung zur ambulanten Rehabilitation

Eine ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 42 SGB IX und § 40 SGB V muss interdisziplinär und ganzheitlich erbracht werden. Unter Interdisziplinarität versteht man die Nutzung von Methoden, Ansätzen oder Denkweisen verschiedener Fachrichtungen. Ganzheitlichkeit bedeutet, bei der Behandlung des Patienten Körper, Seele und Geist, Ideale und Wertvorstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.4 Medizinische Rehabilitation für Mütter/Väter

Um den speziellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Eltern gerecht werden zu können, haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Leistungen der Rehabilitation in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks (Mütterkur) oder einer gleichartigen Einrichtung (Väterkur) zu erbringen.[1] Sie können auch als Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme durchgeführt werden. 1.4.1 L...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

2.1 Inhalt der Leistung Zu den medizinischen Leistungen gehören, u. a.[1] ärztliche Behandlung (diagnostische und therapeutische Maßnahmen), Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln sowie Heilmitteln, einschließlich physikalischer Sprach- und Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung und Arbeitstherapie (Ermittlung der Belastungsfähigkeit für eine evtl. sich anschließen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / Zusammenfassung

Begriff Die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine besonders konzipierte stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den "üblichen" Leistungen zur medizinischen Rehabilitation steht hier die psychosoziale Problematik, welche aus der Lebenssituation von Eltern entsteht, im Vordergrund. Diese Maßnahme findet in Einrichtungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 1 Voraussetzung

Durch den Verweis auf § 27 Abs. 1 SGB V werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter unter denselben Voraussetzungen wie die sonstigen Leistungen der Krankenbehandlung erbracht. Hier muss eine manifestierte Krankheit vorliegen. Gleichzeitig bedarf es Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und einer positiven Rehabilitationsprognose.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 8.2 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben die medizinischen Rehabilitationsleistungen in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Hierzu enthält die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation weitere Hinweise.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 13 Fahr-/Reisekosten

Für alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendigen Fahr- und Reisekosten.[1] Hierzu zählen auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten, der Gepäcktransport und Familienheimfahrten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1.2 Arbeitsunfähigkeit/medizinische Rehabilitation von 1984 bis 1997

Nach der Sonderregelung in § 252 Abs. 2 SGB VI sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitation vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1997, für die der Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, ebenfalls Anrechnungszeiten und zugleich Beitragszeiten (=beitragsgeminderte Zeiten). Auf die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 8.1 Verordnung

Ergibt sich aus dem Beratungsgespräch, dass Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zlasten der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind und der Versicherte diese in Anspruch nehmen will, verordnet der Vertragsarzt die Leistung auf dem Verordnungsformular Muster 61 Teile B bis D. Die Krankenkasse prüft nach Eingang dieser Verordnung ihre Zuständigkeit und ob Gründe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2 Fahr-/Reisekosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation[1] sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter (auch als Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme[2]) ist für die Übernahme der Fahr- und Reisekosten § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX anzuwenden.[3] Danach gehören zu den Reisekosten die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungs...mehr