Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.1 Verhinderungsgrund

Rz. 12 Ein Verhinderungsgrund i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG muss subjektiv in der Person des Auszubildenden liegen.[1] Es muss ein subjektiver, in der Person des Auszubildenden liegender Grund vorliegen, der dem Auszubildenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben die Berufsausbildung unzumutbar macht. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Das Übergangsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 3, 5 Buchst e SGB I aF, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF – bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 100 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder konnten nach folgenden Vorschriften steuerfrei sein: Übergangsgelder gemäß §§ 20–27 SGB VI nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG (s Rn 44). Übergangsgelder nach § 19 Abs 1 Nr 3 Buchst e SGB I, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF nach § 3 Nr 2 EStG Übergangsgelder nach §§ 44 Abs 1 Nr 1, 46–52 SGB IX (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf § 35 SchwbG, der einen Beirat für die Rehabilitation der Behinderten vorsah, zurück. Dessen Beratungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben waren auf Fragen der Arbeits- und Berufsförderung bezogen. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 wurde die Regelung als Beirat für Menschen mit Behinderung in § 64 fortgeführt. Die Aufgabenstel...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 geändert. Rz. 2 Gemäß BT-Drs. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.6 EAP-Leistungen

Rz. 18 Bei der EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie) handelt es sich um eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform, die wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Nach dem Urteil des BSG v. 17.2.2010 (B 1 KR 23/09 R) ist die EAP-Leistung bezüglich der Vergleichbarkeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Der Anspruch auf die Präventionsleistungen des § 14 Abs. 1 erstreckt sich auf rentenversicherte Arbeitnehmer und rentenversicherte selbstständig Tätige. Für den Anspruch auf die Leistungen muss der Versicherte zwar die versicherungsrechtlichen (§ 11), nicht aber die persönlichen (= medizinischen) Voraussetzungen des § 10 erfüllen. Erfüllt er die persönlichen Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Während sich § 16 Abs. 1 bis 3 mit Erstattungsansprüchen des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1, Rz. 4 ff.) oder des Rehabilitationsträgers, der im Rahmen einer "Mehrträgerschaft" einen anderen Leistungsträger beteiligt und für diesen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen erbringt (Abs. 2, Rz. 7 ff.), befasst, regelt Abs. 4 die Einschränkungen des Erstattungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (Hinweis: Nur der zweit- bzw. drittangegangene Rehabilitationsträger oder der im Rahmen der Beteiligung nach § 15 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 § 16 SGB IX steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 14 SGB IX. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Möglichkeit, den Antrag auf Teilhabeleistungen noch einmal an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HS 1 und Satz 2 stellt der Rehabilitationsträger – wenn Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 § 14 zielt darauf ab, durch Präventionsleistungen den Eintritt der Erwerbsminderung eines Erwerbstätigen zu verhindern bzw. zumindest hinauszuzögern. § 14 verpflichtet deshalb die Rentenversicherungsträger, bereits mit Leistungen zu beginnen, wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit besteht, die sich später negativ auf die Erwerbsfähigkeit auswirken kann. Im Gegensatz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Gemäß der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/9787, S. 32 ff. wird "vielfach eine Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen – sinnvoll sein. Die Entscheidung, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Möglicherweise keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 SGB IX jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ausgeschlossen, wenn ein Rehabilitationsträger u. a. bewusst seine Zuständigke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 69 Aydik/Bernzen/Lubitz/Gros/Grube/Gummert/Sitzler/Wabnitz/Wagner/Wiesner, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft, Monographie 2018. Baehrens/Bachert/Hoeschele, Warum ein retrogrades "Kalkulationsmodell Top-Down" dem prospektiven Vereinbarungsprinzip widerspricht, NDV 2005, 326. Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2003, 664, 712. B...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fallgestaltungen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch gemäß § 16 Abs. 2 kommt in den Fällen der sog. Trägermehrheit in Betracht. Der Begriff der Trägermehrheit steht mit § 15 Abs. 2 in Zusammenhang. Danach ist der "leistende" Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, im Falle eines von ihm festgestellten trägerübergreifenden Rehabilitations-/Teilhabebedarfs andere Rehabilitationsträger am Verfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Sie wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Solda...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.1 Kein Erstattungsanspruch bei "schuldhaftem" Fristversäumnis

Rz. 22 Leitet der erstangegangene Rehabilitationsträger den Antrag auf eine Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung nicht spätestens am nächsten Arbeitstag nach Ende der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 weiter, hat er innerhalb der Fristen des Abs. 2 über den Antrag zu entscheiden. Mit einem Fristversäumnis zur Weiterleitung wird gesetzlich die Zuständigke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbst beschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Rehabilitations-/Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung er...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.3 Befristung

Rz. 10 Die Regelungen zur Befristung von Leistungen (Abs. 1 Satz 4 bis 8) dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Schaffung von Transparenz bei absehbaren Veränderungen des Pflegebedarfs. Erreicht werden soll, dass die Leistungen der Pflegeversicherung am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet zur Verfügung gestellt werden (BT-Drs. 16/7439 S. 53 f.). Die Regelungen sollen dar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.9 Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 35 Das Eingliederungshilferecht beinhaltet "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen", die seit dem 1.1.2020 als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung sowie als Leistungen zur sozialen Teilhabe in Anwendung von §§ 90 bis 150a SGB IX erbracht werden. Aufgabe der Eingliederungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Exoskelette, Einsatz an gew... / 1 Definition und Formen

Exoskelette sind technische Assistenzsysteme, die mit dem menschlichen Körper mechanisch gekoppelt werden. Durch die Interaktion mit dem Menschen können sie definierte Bewegungen bzw. Körperhaltungen mechanisch unterstützen. Ihr Einsatz als personengebundene Maßnahme an gewerblichen Arbeitsplätzen mit erhöhter körperlicher Belastung kann zu einer Reduktion dieser Belastung be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.1.1 Vollstationäre Krankenhausbehandlung/stationärer Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme

Das Pflegegeld wird nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit während einer vollstationären Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme für die ersten 8 Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Die 8-Wochenfrist beginnt mit dem Aufnahmetag. Bei einer Kürzung setzt die Leistung mit dem Entlassungstag wieder ein.[1] Auch bei Inanspruchnahme von...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.1.4 Arbeitgebermodell/Kostenbeteiligung Sozialamt

Das Pflegegeld wird ohne zeitliche Beschränkung während des Bezugs von häuslicher Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung, einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation weitergezahlt, wenn die Pflege durch eine beschäftigte besondere Pflegekraft (Assistenzkraft) sichergestellt ist und § 63b Abs. 6 Satz 1 SGB XII An...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 Die Vorschrift stellt eine Ausgestaltung des § 8 dar. Nach dessen Abs. 1 ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine umfassende pflegerische Versorgung kann nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden. Dabei zielen alle Regelungen in § 8a dem Grunde nach auf die Sicherstellung der Pflegevers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.1 Begutachtungs-Richtlinien (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit Inkrafttreten der Norm im Jahr 1995 die Pflicht zum Erlass von Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 geregelten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der (damals noch geltenden) Pflegestufen nach § 15 sowie des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 und der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.1 Einrichtungsrecht

Rz. 31 Die Länder können nach Abs. 2 Satz 1 zur Versorgung von Pflegebedürftigen sektorübergreifende Landespflegeausschüsse einrichten und gestalten. Rz. 32 Ein sektorenübergreifender Landespflegeausschuss ist ein Gremium auf Landesebene, das verschiedene Akteure aus Gesundheit und Pflege (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Ärzte, Patientenvertreter) zusammenb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten und regelte in 6 Absätzen das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach mehreren Änderungen wurde die Norm zum 1.10.2023 durch Art. 1 Nr. 10 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.2 Teilhabeplan (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 15 Das Fallmanagement beinhaltet gemäß Abs. 3 Nr. 2 die Entwicklung und Koordinierung eines individuellen Rehabilitationsprozesses gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. unter Einbindung weiterer Beteiligter sowie die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans nach § 19 SGB IX, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. zu a) Der medizinische Rehabilitation...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.2 Berufliche Eingliederung als Ziel des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 6 Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen wegen drohender oder bereits eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sind i. d. R. so erfolgreich, dass der Rehabilitand anschließend seine Arbeit wieder aufnehmen kann und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht gezahlt werden müssen. Allerdings ist eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben teilweise langwierig und schw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 62 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 62 SGB XIV führt die in den §§ 63 SGB XIV folgenden Teilhabeleistungen auf, ohne eine über die Beschreibung hinausgehende rechtliche Regelung zu enthalten. Die Norm hat damit einen rein der Übersicht dienenden, deklaratorischen Charakter (vgl. BT-Drs. 19/13824 S. 198). Rz. 4 Durch die Schaffung eines eigenen, in diesem Falle 6. Kapitels des SGB XIV, erhalten die Teilh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.1 Einführung und Hintergründe

Rz. 3 Gemäß § 9 Abs. 1 erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention (§ 14), zur medizinischen Rehabilitation (§§ 15, 15a, 31 Abs. 1 Nr. 2), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16) und zur Nachsorge (§ 17), um dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit des Versicherten oder sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Mit dem hier aufg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Rz. 2 Mit Art. 1 des BTHG v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde das SGB IX neu gefasst. Durch Art. 2 wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zu diesem Zeitpunkt zuletzt durch Art. 3 Abs. 12 des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.3 Frühzeitiger Kontakt mit dem Versicherten und Notwendigkeit von dessen Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 9 Für die Einleitung von maßgeschneiderten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen ist es wichtig, die notwendigen Rehabilitationsbedarfe umfassend und möglichst schon in einer frühen Phase festzustellen. Die Bedarfserkennung ist immer die erste Phase für die Arbeiten zur Sicherung eines erfolgreichen Rehabilitationsprozesses. Dafür genügt es, wenn durch einfaches Wahrnehmen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) zum 24.12.2025 in Kraft (Art. 1 und 24 des Gesetzes). Rz. 2 Mit § 13a wird den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit eröffnet, ihre erwerbsfähigen Rehabilitanden mithilfe eines Fallm...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.3.2 Nahtlosigkeit unter Einsatz der Pflegeberatung nach § 7a (Satz 2)

Rz. 64 Die Pflegekassen stellen insbesondere über die Pflegeberatung nach § 7a weiter auch sicher, dass im Einzelfall häusliche Pflegehilfe, Behandlungspflege, ärztliche Behandlung, spezialisierte Palliativversorgung, Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen, Satz 2. Rz. 65 Das einzusetzende Instru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.6 Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen

Rz. 10 Der durch das GKV-IPEeG eingeführte Abs. 6 bestimmt das Nähere zur Bildung einer Schiedsstelle für Rahmenempfehlungen, die von den Partnern der Rahmenempfehlungen angerufen werden kann, falls die Rahmenempfehlungen zu Versorgungs- oder Vergütungsverträgen nach den §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 Satz 2 oder 111c Abs. 5 ganz oder teilweise nicht zustande kommen. Nach Abs. 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 3 Materialien

Rz. 25 Fachkonzept "Fallmanagement nach medizinischer Rehabilitation" der DRV Nord, Stand: 1.7.2024.mehr