Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 3 Schadenersatz / d) Fehlverhalten Dritter

Rz. 120 Ein Fehlverhalten Dritter unterbricht grundsätzlich nicht den Zurechnungszusammenhang.[172] Rz. 121 Es kann dann allerdings gesamtschuldnerische Haftung zwischen Erst- und Folgeschädiger bestehen. Wird z.B. eine auf der Straße liegende Person mehrfach überrollt, haftet derjenige, der dieses verantwortlich verursachte, auch für die erst durch späteres Überfahren einget...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Unterhaltsschaden

Rz. 1877 Zum Thema Ebener/Schmalz "Zur Frage, ob der Dienstherr vom Schädiger Regress für Beihilfeaufwendungen für unfallunabhängige Heilbehandlungsmaßnahmen verlangen kann" VersR 2002, 594; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 941 f. Rz. 1878 Beihilfeleistungen (unfallfremde Erkrankungen) an Hinterbliebene (Witwe und Waisen[1198]) von unfallkausal verst...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 2. Gewerblich genutztes Fahrzeug

Rz. 8 Der Verdienstausfall nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeuges ist grundsätzlich konkret zu berechnen,[12] eine abstrakte Berechnung der Nutzungsausfallschäden (z.B. unter Hinweis auf die Tagessätze für Nutzungsausfallentschädigung bei Eurotax-Schwacke [früher Sanden/Danner/Küppersbusch][13]) kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[14] Der Schaden bemisst si...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Anspruchsverlust

Rz. 1530 Der Haftungsausschluss wegen Arbeitsunfall nach §§ 104 ff. SGB VII (bis 31.12.1996: §§ 636 f. RVO) schließt auch Ansprüche nach § 119 SGB X aus.[935] Rz. 1531 Wenn der Direktanspruch aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 104 ff. SGB VII (bis 31.12.1996: §§ 636 f. RVO) ausgeschlossen ist, gilt dieser Ausschluss auch für den Regress nach § 119 SGB X. Der B...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) § 6 EFZG und Abtretung – § 116 SGB X

Rz. 318 Der Regress nach § 116 SGB X geht dem Regress nach § 6 EFZG vor. Dabei gilt der Vorrang des § 116 SGB X auch dann, wenn der Drittleistungsträger seine Rechte aus einem Abtretungsvertrag herleitet. Rz. 319 Der Ersatzanspruch des UVT wegen seiner Verletztenrentenzahlung an den Verletzten während dessen Arbeitsunfähigkeit wird durch die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgeber...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1452 Hinweis Dazu im Einzelnen am Anfang dieses Kapitels (siehe Rn 17 ff.). Rz. 1453 Die zum 1.4.2003 in Kraft getretene Neuregelung ersetzte das frühere 325 EUR-Gesetz. Aus der 630 DM/325 EUR-Beschäftigung wurde der Minijob. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitslohn höchstens 400 EUR/Monat beträgt (§ 8 I Nr. 1 SGB V). Mehrere geringfügige Beschäftig...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. Krankenversicherung der Rentner

Rz. 1774 Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind dem Regress nach § 119 SGB X nicht zugänglich; hier ist nur der Regress nach § 116 SGB X gegeben.[1143]mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Leistungsträger

a) Arbeitgeber des Verletzten Rz. 204 Der Arbeitgeber erbringt Lohnfortzahlung nach Maßgabe des EFZG. Rz. 205 Eine allgemeine gesetzliche Definition des Arbeitgeberbegriffs existiert nicht. Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und dafür dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt schuldet. Das Direktionsrecht, kraft dessen der ...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Vereitelung, § 7 I Nr. 2 EFZG

Rz. 353 § 7 EFZG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 1. Außenverhältnis

Rz. 558 Sind Drittleistungsträger im Verhältnis zum Ersatzpflichtigen Gesamtgläubiger,[484] ist im Außenverhältnis (zum Ersatzpflichtigen) jeder einzelne Leistungsträger berechtigt, den gesamten (kongruenten) Anspruch ungekürzt bis zur Höhe seiner Aufwendungen (auch klageweise) geltend zu machen (§ 428 BGB).[485] Rz. 559 Der einzelne Gesamtgläubiger kann eine auch den anderen...mehr

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§ 5 Selbstständige / (4) Einmalige Jahreszuwendungen

Rz. 274 Auch nicht unmittelbar fällige Lohnbestandteile können übergehen. Als gezahlter Lohn[214] gelten auch bestimmte Teilbeträge, die erst später ausgezahlt werden, wobei der Anspruch aber in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bereits begründet ist. Rz. 275 Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass der verletzte Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber in Regress gestellte Barlei...mehr

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§ 5 Selbstständige / 4. Angehörigenprivileg, Arbeitsunfall

Rz. 394 Erfolgt die Schädigung des Arbeitnehmers durch einen Familienangehörigen (zu Einzelheiten siehe § 2 Rn 405 ff., § 4 Rn 362 ff.) oder greift das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII (§§ 636 f. RVO)[353] bei einem Arbeitsunfall zugunsten des Schädigers, entfällt der Regress des Arbeitgebers. § 110 SGB VII/§ 640 RVO gelten ausschließlich für SVT und nicht für Arbeitg...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Erstattungsverfahren

a) Bis 31.12.2005: §§ 10 ff. LFZG Rz. 402 Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigten, hatten einen Erstattungsanspruch i.H.v. 70 – 80 % des an ihre Arbeiter und Auszubildenden (nicht: Angestellten[358]) fortgezahlten Entgeltes nebst der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung (§ 10 I Nr. 3 LFZG) gegen die...mehr

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§ 5 Selbstständige / IX. Geltendmachung durch Krankenkasse

Rz. 400 Die Krankenkasse erbringt dem verletzten Arbeitnehmer gegenüber keine Leistungen. Der Ersatzpflichtige hat den nach § 6 I EFZG übergehenden Anspruch mit zwei Anspruchstellern abzuwickeln.[357] Die Praxis zeigt, dass ein Regress nehmender Arbeitgeber die Leistung der Krankenkasse nach LFZG/AAG nicht immer unaufgefordert von seiner Schadenersatzforderung absetzt. Eine ...mehr

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§ 5 Selbstständige / d) Altersteilzeit

Rz. 342 Zur Altersteilzeit siehe Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 370 ff.).mehr

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§ 5 Selbstständige / 4. Gesamtgläubiger, Teilungsabkommen

Rz. 416 Die Krankenkasse (als Sondervermögensverwalter) ist zusammen mit dem Arbeitgeber gegenüber dem Ersatzverpflichteten Gesamtgläubiger. Rz. 417 Der Vorteilsausgleich (z.B. wegen ersparter Wegekosten und Ersparnisse während der stationären Behandlung) kann daher in vollem Umfange entweder beim Arbeitgeber (dortiger Restanspruch) oder der Krankenkasse erfolgen. Rz. 418 Sowe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Zeitraum

Rz. 1749 Der Regress ist zeitlich deckungsgleich ausschließlich mit demjenigen Zeitraum, für den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld besteht: Endet der Rechtsanspruch auf Krankengeld, endet auch der Regress nach § 116 I Nr. 2 SGB X; ohne Bedeutung ist, ob tatsächlich (zunächst) Krankengeld ausgezahlt wurde. Hauptanwendungsfälle sind rückwirkende Gewährung von Renten oder sp...mehr

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§ 5 Selbstständige / VI. Leistungsbeschränkungen

1. Grobe Fahrlässigkeit Rz. 351 Grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit seitens des Arbeitnehmers (z.B. Alkohol, Fahren ohne Sicherheitsgurt; siehe Rn 234 ff.) führt zum Ausschluss des Fortzahlungsanspruches. Rz. 352 Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer nicht auf diese Leistungsbeschränkung – was in der Praxis nicht selten ist –, ist der Arbe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) § 119 SGB X a.F.

Rz. 1432 Hinweis Zur Gesetzesbegründung weiter oben (siehe Rn 1379 ff.). Zum Thema Küppersbusch "Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 119 SGB X – Hinweise für die praktische Schadensregulierung" VersR 1988, 665; Küppersbusch "Beitragsregreß nach §§ 116, 119 SGB X n.F." NZV 1992, 58; Wenzel-Stahl, 1. Aufl. 2012, Kap. 5 Rn 283 ff.; Wussow-Schneider, Unfallhaftpflichtre...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) § 119 SGB X

Rz. 1622 § 119 SGB X enthält keine Regelung darüber, welche Konsequenzen die Unterlassung eines vom Versicherten für geboten gehaltenen Beitragsregresses hat, falls zu niedrige Beiträge regressiert wurden.[1030] In Betracht kommt, den Versicherten (= geschädigte Person) u.a. im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen, als seien übergegangene Ansprüch...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Erfüllung

Rz. 1833 Soweit vor der Regressanmeldung durch den Träger nach § 179 Ia SGB VI für denselben Zeitraum bereits Leistungen an den RVT nach § 119 SGB X erbracht wurden, kann der Ersatzpflichtige Erfüllung einwenden. Der Regress nach § 179 Ia SGB VI läuft dann leer. Rz. 1834 Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der RVT bereits abgefunden wurde.[1175] War der Verletzte bereits in...mehr

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§ 5 Selbstständige / 3. Mittelbar Geschädigter

a) Arbeitnehmeranspruch Rz. 191 Kann ein abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer im weiteren Sinne) unfallbedingt nicht arbeiten (ist er also arbeitsunfähig), werden ihm seine Bezüge (Lohn, Gehalt, Dienstbezüge) i.d.R. für einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn weitergezahlt, der zu dieser Fortzahlung gesetzlich und/oder vertraglich (Individualarbeitsvertrag,...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) pVV des Treuhandverhältnis

Rz. 1626 Kommt der RVT seinen Aufgaben als Treuhänder nicht ordnungsgemäß nach (weil er z.B. den Beitragsregress nach § 119 SGB X gar nicht bzw. nur unzureichend verfolgt oder ihn verjähren lässt), steht dem verletzten Versicherten ein (ausschließlich gegenüber dem RVT) vor den Sozialgerichten (§ 51 SGG)[1036] geltend zu machender Schadenersatzanspruch (Anspruchsgrundlage: p...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / f) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 1702 Hinweis Dazu auch in Kapitel 7 (siehe § 7 Rn 47 ff.). Rz. 1703 § 50 SGB VI – Wartezeiten (1) 1Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 2Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch aufmehr

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§ 5 Selbstständige / (7) Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Rz. 308 Zu erstatten sind dem Arbeitgeber seine in § 6 I EFZG enumerativ aufgeführten Anteile zur Sozialversicherung (AV, KV, PV und RV). Rz. 309 Zu beachten ist, dass der Arbeitgeberanteil in der knappschaftlichen Rentenversicherung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht ist. Rz. 310 In der Krankenversicherung kann der Arbeitgeber die tatsächlich von ihm an die ...mehr

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§ 5 Selbstständige / ff) Verzug

(1) Verzugsschaden Rz. 323 Nur soweit sich der Aufwand des Arbeitgebers als Verzugsschaden (§§ 286 I, 280 I 1, II BGB) darstellt, kann eine daraus resultierende Ersatzpflicht des Schadenersatzschuldners in Betracht kommen. Diese Verantwortlichkeit resultiert dann aber nicht aus dem Unfallereignis selbst als vom unmittelbar Verletzten abgeleiteter Anspruch, sondern es handelt ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Prinzip

Rz. 258 Der Regress nach § 116 SGB X geht dem Regress nach § 6 EFZG, § 86 VVG vor.[201]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (b) Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitgeber

Rz. 267 Der Regress nach § 116 SGB X geht dem Regress nach § 6 EFZG (früher § 4 LFZG) vor. Der Vorrang des § 116 SGB X gilt auch dann, wenn der Drittleistungsträger seine Rechte aus einem Abtretungsvertrag herleitet. Rz. 268 Der Ersatzanspruch des UVT wegen der Zahlung einer Verletztenrente an den Verletzten während dessen Arbeitsunfähigkeit wird durch die Gehaltsfortzahlung ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Rechtsbeziehungen

Rz. 1583 Sozialrecht und Zivilrecht treffen bei § 119 SGB X aufeinander, sind dabei aber nicht abgestimmt.[998] § 119 SGB X passt in das sozialversicherungsrechtliche Schema nicht hinein. Es handelt sich um zivilrechtliche Schadenersatzabwicklung und nicht um sozialrechtliche Versicherung, auch wenn einzelne Verknüpfungen (siehe § 119 III SGB X) notwendig sind, um Nachteile ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (2) Arbeitsverwaltung

Rz. 603 Die Arbeitsagentur ist kein SVT, sondern ausschließlich für den Regress nach § 116 SGB X einem solchen nur für diesen Einzelfall gleichgestellt. Der Regress nach § 110 SGB VII ist der Arbeitsverwaltung nicht eröffnet (siehe auch § 4 Rn 528, 608). Rz. 604 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwalt...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Sondervermögen

Rz. 412 Die Krankenkasse ist gegenüber dem verletzten Arbeitnehmer kein Leistungsträger. Die Rechtsbeziehungen bestehen unmittelbar nur zwischen Arbeitgeber und der Krankenkasse (als Leistungsträger ihm [dem Arbeitgeber] gegenüber) nach § 8 AAG bzw. §§ 10 ff. LFZG. Gleicht eine Krankenkasse im Rahmen des Umlageverfahrens nach §§ 1 f. AAG bzw. §§ 10 ff. LFZG die Arbeitgeberau...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (2) § 119 SGB X – § 116 SGB X

Rz. 307 Hinweis Hierzu siehe auch Ausführungen oben (vgl. Rn 257). Rz. 308 Bei rechtlicher (z.B. § 12 StVG) oder tatsächlicher (fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Ersatzschuldners) Zahlungsbeschränkung des Schädigers oder seines Haftpflichtversicherers gilt, dass der Regress des RVT nach § 119 SGB X dem Regress anderer SVT und SHT nach § 116 SGB X vorgeht (siehe § 4 ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) § 640 RVO

Rz. 447 Das Angehörigenprivileg kam beim Regress des SVT nach § 640 RVO nicht zur Anwendung,[349] da ein Forderungsübergang von Ansprüchen des unmittelbar Verletzten nicht von Belang ist: Der Anspruch aus § 640 RVO ist originär und nicht abgeleitet.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Rechtsnachteile beim Versicherten

Rz. 1620 Dem verletzten Versicherten drohen keine Rechtsnachteile für den Fall, dass der RVT wegen des Beitragsausfalles gegen den Ersatzpflichtigen nicht oder nur unzureichend vorgeht. Rz. 1621 Lässt der RVT den Regressanspruch gegenüber dem Haftpflichtigen verjähren (siehe dazu auch Rn 1571; § 14 Rn 107), berührt dieses nicht den Anspruch des unmittelbar Verletzten gegenübe...mehr

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§ 5 Selbstständige / I. Vorbemerkung

1. Abhängig Beschäftigte Rz. 186 Die Abwicklung der vom Arbeitgeber gegenüber dem Schädiger erhobenen Ansprüche stößt in der Praxis auf – im Verhältnis zur Abwicklung mit SVT – überproportional große Abwicklungsschwierigkeiten. Häufig besteht Unklarheit, was auf den Arbeitgeber/Dienstherrn übergeht bzw. an ihn abgetreten ist. Rz. 187 Weitere Unklarheiten schafft auch das Recht...mehr

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§ 5 Selbstständige / IV. Über das EFZG hinausgehende Leistungen

1. Vertragliche Aufstockung der EFZG-Leistungen während des 6-Wochenzeitraumes Rz. 345 Der Umfang des Anspruchsüberganges wird von § 6 EFZG auf dasjenige begrenzt, was aufgrund des EFZG gezahlt worden ist.[310] Erbringt der Arbeitgeber während des 6-Wochen-Zeitraumes des EFZG über das EFZG hinausgehende Leistungen (insbesondere pauschal berechnete fiktive Überstundenbezahlung...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Fiktiveinkommen

Rz. 1762 Inhaltlich fehlt es beim Regress der Krankenkasse wegen ihr entgehender KV-Beiträge auch nach der gesetzlichen Verschiebung von § 119 SGB X a.F. zu § 116 I 2 Nr. 2 SGB X n.F. an einer kongruenten Leistung der Krankenkasse.[1137] Der Regress der Krankenversicherung orientiert sich am fiktiven sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Verletzten (häufig "Bruttoeink...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Gesamtgläubiger

Rz. 1831 Das (treuhänderische) Forderungsrecht der Rentenversicherung nach § 119 SGB X und der Regress (aus übergegangenem Recht) nach § 179 Ia SGB VI stehen gleichberechtigt nebeneinander: RVT (§ 119 SGB X) und Regressgläubiger nach § 179 Ia SGB VI sind Gesamtgläubiger. Rz. 1832 Für eine Gesamtgläubigerschaft ist ohne Bedeutung, dass der Regress nach § 119 SGB X nur das treu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Kostenträger

Rz. 1805 Soweit nicht der Bund, sondern der Kostenträger Erstattungsleistungen vornimmt, geht die Forderung auf den Kostenträger über (§ 179 Ia 3 SGB VI). Rz. 1806 Als Legalzession ist § 179 Ia SGB VI einer erweiternden Analogie auf andere Sozialversicherungsabgaben nicht zugänglich (siehe § 2 Rn 184 ff.).[1156] Rz. 1807 Nach § 179 I 2 SGB VI erstatten die Kostenträger (i.d.R....mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Keine Sozialversicherung

Rz. 527 Arbeitsverwaltung und Sozialhilfe sind anders strukturiert als die Sozialversicherung im Übrigen. Leistungsberechtigt sind – abweichend vom in der Sozialversicherung ansonsten geltenden Grundsatz – nicht nur Beitragspflichtige, sondern in Teilbereichen alle Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von vorheriger Beitragszahlung (Forderungsübergang bei Absehbarkeit der...mehr

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§ 5 Selbstständige / 3. Leistungen außerhalb der Entgeltfortzahlung

Rz. 348 Manche Arbeitgeber gewähren bei Krankheit ihren Beschäftigten zusätzliche Leistungen (z.B. Beihilfen zu Heilbehandlungskosten oder Hilfsmittel), die nicht als Entgeltzahlung zu werten sind. Rz. 349 Soweit Beihilfeleistungen erbracht werden, besteht Kongruenz zu den Heilbehandlungskosten bzw. den vermehrten Bedürfnissen. Es ist allerdings in diesen Fällen eine Abtretun...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / c) Schadenminderung

Rz. 16 Eine Person, die als junger Mensch ursprüngliche berufliche Ziele aufgeben oder umstellen musste, ist dann allerdings gehalten, unabhängig von individuellen Interessen eine finanziell möglichst adäquate Laufbahn in Angriff zu nehmen.[13] Rz. 17 Entschließt sich ein Kind oder Jugendlicher nach Schulabschluss zu einer verletzungsadäquaten Ausbildung, die manchmal auch au...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Schadennachweis

Rz. 1565 Zur Höhe verbleibt es bei dem vom RVT zu führenden Schadensnachweis hinsichtlich entgangener und entgehender Beiträge zum Rentenkonto.[975] Nicht erforderlich ist der Nachweis, dass dem Verletzten infolge des Beitragsausfalls bzw. der Minderung auch ein Rentenschaden entsteht. Nach § 62 SGB VI wird durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten ein Anspruch auf...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Nicht ersatzfähige Vermögenseinbußen

Rz. 637 Hinweis Siehe auch Kapitel 3 und 4 (vgl. § 3 Rn 139 ff., § 3 Rn 175 ff., § 4 Rn 439 ff.), ferner zum Arbeitgeberregress in Kapitel 5 (vgl. § 5 Rn 319 ff.). Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 554 ff.; Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313, Burman...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 1. Gewinnausfall

Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellenden Gewinnminderung,[2] wobei er ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Eigener Eingriff in den Schadenlauf

Rz. 115 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 263 ff.; van Bühren/­Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 391 ff., 460 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 166 ff. Rz. 116 Der Verletzte oder Getötete kann sowohl an der ursprünglichen Schadenentstehung mitgewirkt haben (haftungsbegründend z.B. durch überhöht...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (4) Schreckzustand

Rz. 65 Schreckzustände sind Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos und unterfallen nicht dem Schutzzweck der deliktischen Haftung.[89] Auch eine psychische Erkrankung durch das Miterleben eines schweren Unfalles, bei dem der Betroffene nur als Zuschauer anwesend, sonst aber nicht beteiligt war, ist grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen.[90] So hebt BGH v. 12....mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb

Rz. 298 Zum Thema Sack "Die Subsidiarität des Rechts am Gewerbebetrieb" VersR 2006, 1001. Rz. 299 Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt, sondern steht auch den Angehörigen freier Berufe zu.[365] Rz. 300 Erleidet der Partner des verletzten Erwerbstätigen durch dessen Ausfall eigene Vermögens...mehr

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§ 3 Schadenersatz / cc) Haftungsvolumen

Rz. 131 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre. Die unfallfremden Faktoren sind allerdings für die Dauer und Höhe des Schadensersatzanspruches (Unterhalt, entgangene Dienste) u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität, aber auch des körperlichen und psy...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (3) Begehrensneurose

Rz. 64 Für die Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen unfallbedingten Verletzungen und Folgeschäden wegen einer Begehrensneurose ist ausreichend, dass die Beschwerden entscheidend durch eine neurotische Begehrenshaltung geprägt sind.[88]mehr