Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 65 Zweckbetrieb

Schrifttum Wiemhoff, Zweckbetriebe als Konkurrenten steuerpflichtiger Anbieter, StW 1999, 18; Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Schauhoff/Kirchhain, Gemeinnützigkeit im Umbruch durch Rechtsprechung, DStR 2008, 1713; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrie...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmodell im Kindschaftsrecht

Die neue Rechtsprechung des BGH sowie weitere Einzelfragen A. Einführung Für Familienrechtler war das Jahr 2017 geprägt durch die Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell: Neben der Entscheidung zum Kindesunterhalt vom 11.1.2017[1] stand die Entscheidung zum Kindschaftsrecht vom 1.2.2017[2] im Mittelpunkt des Interesses. Die nachstehenden Ausführungen befassen sich mit letzter...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / aa) Zu LS 1

Zur – bisher umstrittenen – Einordnung als Sorge- oder Umgangsregelung hält sich das Gericht zurück und trifft lediglich folgende Aussage: Zitat "Nach zutreffender Auffassung enthält das Gesetz keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Ob auf entsprechenden Antr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 51–68

Schrifttum Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, FR 2006, 1001; Hüttemann, "Hilfen für Helfer" – Zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, DB 2007, 127; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F. 2, 9439; Heintzen, Steuerliche Anreize für gemeinwohlori...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gmach, Pflichten des Verfügungsberechtigten, DStZ 2001, 341; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH bei faktischer Geschäftsführung durch den Gesellschafter, StW 2004, 107; Kaiser/Grimm, Ausweitung der steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung zu § 35 AO, DStR 2014, 179; s. auch die Hinweise bei § 34 AO und bei § 69 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Rechtserheblichkeit

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 müssen nach h. M. zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. Daraus wird geschlossen, dass eine Änderung des betreffenden Steuerbescheids aufgrund einer neuen Tatsache nur in Betracht kommt, wenn sich aus der Berücksichtigung der neuen Tatsache im Verhältnis zum Ausgangsbescheid abweichende ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet in allen Fällen der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) Anwendung, gleichgültig, ob die Aufhebung oder Änderung durch konkrete, in den §§ 172 bis 177 AO aufgeführte Voraussetzungen oder allgemein dadurch gerechtfertigt ist, dass der Besc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vertrauenstatbestand

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz von Treu und Glauben kann gesetztes Recht nur dann verdrängen, wenn das Vertrauen des einen Beteiligten in ein bestimmtes Verhalten des anderen Beteiligten nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation im Steuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Oberbegriff der Berichtigungsgründe, für die der Gesetzgeber explizit die "Schreib- oder Rechenfehler" als Untergruppe anführt, sind die "offenbaren Unrichtigkeiten". Der BFH definiert den Begriff der "offenbare Unrichtigkeiten" in ständiger Rechtsprechung als "mechanische Versehen" wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, un...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / 1

Vor dem Hintergrund der Streitanfälligkeit der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB wurde aufbauend auf die bisherige Rechtsprechung und Literatur in Teil 1 des Beitrags damit begonnen, worauf sich die Auskunft konkret zu beziehen hat. So wurde zum einen beleuchtet, welche Angaben der Erbe mit Blick auf die Pflichtteilsquote des Auskunftsgläubigers machen muss. Zum ande...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Wahlfeststellung

Tz. 99 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei dem tatbestandsmäßig engen Zusammenhang der Hinterziehung von Eingangsabgaben bzw. Verbrauchsteuern und der weiteren Verwertung der steuerbaren Gegenstände lässt sich zuweilen nicht mit Sicherheit feststellen, ob und mit welcher Maßgabe sich ein Beteiligter der Hinterziehung oder der Hehlerei schuldig gemacht hat. In solchen Fällen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.4 Exkurs: Leistungsinhalte bis 31.12.2016 (bei Pflegestufen)

Rz. 26 Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung wurde bis 31.12.2016 zusammenfassend als häusliche Pflegehilfe definiert und war gleichzusetzen mit der Pflegesachleistung. Welche grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen erfasst wurden, war über Abs. 2 dem § 14 i. d. F. bis 31.12.2016 (Begriff der Pflegebedürftigkeit) zu entnehmen. Sämtliche ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsschutz

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Rechtsprechung des BFH kann (nur) im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid, mit dem Konsequenzen aus der Nichtbenennung des Empfängers bzw. Gläubigers gezogen wurden, die Rechtmäßigkeit des Empfängerverlangens überprüft werden (s. Rz. 13; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989 m. w. N.). Im finanzgerichtlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Alexy, Ermessensfehler, JZ 1996, 701; Hain/Schette/Schmitz, Ermessen und Ermessensreduktion, AöR 122 (1997), 32; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, Bielefeld 2001 (Diss. Saarbrücken, 2000); Gersch, Überprüfung von Ermessensentscheidungen, AO-StB 2001, 76; Stoll, Ermessen im Steuerrecht, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausländisches Recht

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Verletzung von ausländischem Recht, dazu gehören nicht nur die positiven Rechtsnormen, sondern auch die Handhabung in Rechtsprechung und Rechtlehre, kann die Revision nicht gestützt werden; ausländisches Recht ist also mangels Auslegungskompetenz nicht revisibel (allg. Ansicht s. BFH v. 06.03.1996, II R 102/93, BStBl II 1996, 396...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand darf nur ergehen, wenn der Einspruch zulässig ist. Die Zulässigkeit ist von Amts wegen zu prüfen und zwar von der Finanzbehörde, die die Entscheidung über den Einspruch zu treffen hat (§ 367 AO). Gleiches gilt für die Abhilfe des Einspruchs, die nur erfolgen kann, wenn die Zulässigkeits...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nichtigkeit

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein, anderenfalls sind sie nichtig; das erfordert u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 AO). Zur Schätzung mehrerer Einzelzuwendungen zusammengefasst in einem Schenkungsteuerbescheid s. BFH v. 30.08.2017, II R 46/15, BFH/NV 201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldnern, DStZ 1999, 591; Kamps/Wulf, Neue Rechtsprechung zur Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Verfahrensrecht der AO, DStR 2003, 2045; Pump Der Großhändler als Haftungsschuldner, StBp 2005, 356; Pflaum, Zu den Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers, § 71 AO, wis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage, ob die Nebenbestimmung isoliert oder nur gemeinsam mit dem Verwaltungsakt, dessen Hauptausspruch sie ergänzt, angefochten werden kann, beantwortet die Rechtsprechung danach, ob die Nebenbestimmung eine vom Hauptausspruch unabhängige selbstständige Regelung enthält. Dies bejaht der BFH nur hinsichtlich der Auflage, wenn der Ha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Prüfung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH darf über das Revisionsbegehren nicht hinausgehen (§ 96 Abs. 1 FGO). Neben diesem allgemeinen Grundsatz regelt § 118 Abs. 3 FGO den Umfang der Rechtsprüfung durch den BFH. Dabei kommt es nur zu einer eingeschränkten Prüfung, wenn die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel gestützt ist. Hier hat der BFH nach § 118 Abs. 3 Sa...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / III. Einziehung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 Abs. 1 StVG stellt das Führen eines Kfz ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis oder während der Geltung eines Fahrverbots nach § 44 StGB oder § 25 StVG unter Strafe. Ferner wird auch der Halter eines Kfz bestraft, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Mitteilung über die Buchführungspflicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 Abs. 2 AO stellt für den Beginn der Buchführungspflicht nicht auf das objektive Überschreiten der Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 AO ab, sondern auf eine förmliche Mitteilung der Finanzbehörde, mit der der Stpfl. auf den Beginn der Verpflichtung hingewiesen wird (auch wenn bereits zuvor freiwillig Bücher geführt wurden, s. BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt, Telefax (§ 122 Abs. 2a AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 Abs. 2a AO regelt, wann ein im Rahmen des § 87a AO elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt als bekannt gegeben gilt. Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt auch hier: Statt auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post kommt es bei den elektronisch übermittelten Steuerverwaltungsakten auf den Zeitpunkt der Absendun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfahrensrecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuergesetz ähnliche Begriffe wie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Änderung von Rechtsvorschriften (§ 207 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden die Rechtsvorschriften, auf denen die verbindliche Zusage beruht, geändert, tritt vom Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Rechtsvorschriften an die verbindliche Zusage außer Kraft (§ 207 Abs. 1 AO). Die Bindungswirkung entfällt automatisch, die Finanzbehörde muss die Zusage nicht widerrufen (BFH v. 21.03.1996, XI R 82/94, BSt...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 3 Anmerkung:

Das Urteil des OVG des Saarl. rezitiert im Wesentlichen die dazu grundlegenden zwei Entscheidungen des BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 – 3 C 24.15 [= zfs 2017, 594] und 3 C 13.16 ([= zfs 2017, 295; vgl. dazu auch den Ls., mit dem dortigen Hinweis S. 296) – unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 – 3 C 24.15 [= zfs 2017, 594] wird daher hier auf den Abdruck verzichtet. Gleichzeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erledigung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens in anderer Weise

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Beschwerdeführer steht es frei, eine eingelegte NZB zurück zu nehmen. Dies ist noch bis zur Verkündung oder – bei der NZB der Regelfall – bis zur Zustellung der Entscheidung des BFH möglich. Die Rücknahme kann korrespondierend mit der Einlegung der Beschwerde nur schriftlich, also nicht durch Erklärung zu Protokoll beim Urkundsbeamt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifauskunft nach Art...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Unrichtigkeit der ursprünglichen Erklärung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erklärung ist unrichtig oder unvollständig, wenn der Stpfl. – im Zeitpunkt der Erklärung (s. FG Bln v. 11.03.1998, 6 K 6305/93, EFG 1998, 1166) objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben macht (s. FG Ddorf v. 24.05.1989, 4 K 397/83, EFG 1989, 491). Insbesondere Steuererklärungen enthalten jedoch häufig auch rechtliche Würdigunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eberlein, Di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Haftung ist, dass infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Verfügungsberichtigten ein Schaden derart entstanden ist, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt worden sind. Der Schaden kann auch darin liegen, d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Beschränkung der AdV auf den Unterschiedsbetrag (§ 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)

Tz. 22a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO ist die AdV/Aufhebung der Vollziehung bzgl. Steuerbescheiden grds. beschränkt auf den Unterschiedsbetrag, der sich aus festgesetzter Steuer und den anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, die anzurechnende KSt und die festgesetzten Vorauszahlungen ergibt. Mit der Vorschrift werden rein fiskalische Zwecke verfol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Personengesellschaften

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaften (OHG, KG, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) richtet sich nach materiellem Steuerrecht. Sie sind beispielsweise umsatz- und grunderwerbsteuerpflichtig sowie Schuldner der Gewerbesteuer. Im Anschluss an die geänderte BGH-Rechtsprechung zur Teil-Rechtsfähigkeit der GbR nimmt der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeine Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 145 Abs. 1 AO umschreibt auch für Stpfl., die freiwillig Bücher führen, die allgemeinen Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Buchführung und an ordnungsgemäße Aufzeichnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 140 bis 144 AO zu stellen sind. Der Gesetzgeber hat – unter Übernahme der von der Rechtsprechung hierzu entwickel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Ermessen hinsichtlich der Höhe der Inanspruchnahme

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich nicht in das Ermessen des FA stellt die Rechtsprechung die Höhe des Haftungsanspruchs (BFH v. 05.09.1989, VII R 61/87, BStBl II 1989, 979; BFH v. 08.08.1991, V R 19/88, BStBl II 1991, 939). Dem ist zuzustimmen, denn es ist nicht ersichtlich, dass der Zweck der Ermessensermächtigung auch die Höhe des Anspruchs erfassen soll...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / Leitsatz

Der Güterrichter ist ein echter Richter, weshalb seine Tätigkeit dem Bereich der Rechtsprechung zuzuordnen ist. Das Güterichterverfahren erfolgt innerhalb des anhängigen streitigen Verfahrens beim Familienrichter, woraus sich unmittelbar und zwingend ergibt, dass bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor Verweisung an den Güterichter sich die Kostenbefreiung und Anwaltsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Umfang der Berichtigung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO bezieht sich nur auf die Beseitigung der offenbaren Unrichtigkeit; andere Fehler können nur dann mitkorrigiert werden, wenn die Tatbestandsmerkmale anderer Korrekturvorschriften erfüllt sind. Streitig ist, ob eine Saldierung nach § 177 AO vorzunehmen ist. Dies wird z. T. mit der Begründung abgelehnt, der W...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Vorab zum Aspekt Rechtsschutz

Noch im Sommer 2016 sprach sich das Oberlandesgericht München[8] dafür aus, ein Wechselmodell als sorgerechtliche Regelung anzusehen. In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung führt das OLG aus: Zitat "Der Senat folgt der Ansicht, die – sofern überhaupt die Zulässigkeit der Anordnung des Wechselmodells bejaht wird, was hier nicht entschieden werden muss – diese Anordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Rechtschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedarf es einer Möglichkeit, Rechtsnachteile zu vermeiden, die in Folge einer unverschuldeten Fristversäumnis entstehen können. Diesem damit verfassungsrechtlich gebotenen Bedürfnis trägt die Mög...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Definition der Betriebstätte

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist als unselbstständiger Teil des Gesamtunternehmens weder ein Rechtssubjekt noch ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie ist nach der Legaldefinition des § 12 Satz 1 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der Rechtsprechung für die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 AO infrage kommt (s. Rz. 3)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine Haftung der Steuerhinterzieher und der Steuerhehler sowie der Teilnehmer an solchen Steuerstraftaten für die durch diese verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Als Steuerstrafe ist die Haftung nicht anzusehen, ihrer Rechtsnatur nach hat sie Schadensersatzcharakter (BFH v. 26.02.1991,...mehr