Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB bzw. nach § 6 S. 2 LPartG/§ 1365 BGB

Rz. 282 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[300] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[301] Allerdings prüft da...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Stand und Entwicklung des Nichtehelichenerbrechts in den alten Bundesländern

Rz. 1 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten sowie des nichtehelichen Vaters und der väterlichen Ve...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / N. Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 171 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände zu ermitteln bzw. schätzen zu lassen. Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht mit d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 522 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 152 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglied der Liquidationsgesellschaft. Dies hat die nachstehenden Folgen:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung

Rz. 221 Direkt aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) leitet das BVerfG einen Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ab. Die Grundrechte des Kindes können hierbei das einer Auskunftspflicht auf Seiten der Mutter entgegenstehende allgemeine Persönlichkeitsr...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / III. Widerruf und Änderung des Zeugnisses

Rz. 392 Es finden § 38 S. 1 IntErbRVG und Art. 71 Abs. 2 EuErbVO Anwendung. Danach sind für Widerruf und Änderung ein Antrag an das zuständige Nachlassgericht und der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich. Nach § 37 Abs. 2 IntErbRVG ist der Antragsteller stets Beteiligter. Sonstige Personen mit einem berechtigten Interesse können bzw. müssen auf ihren Antrag hi...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 4. Die Pflichtteilsergänzung bei Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften

Rz. 70 Umstritten ist die Frage, ob in gesellschaftsvertraglichen Abfindungsverzichten eine Schenkung zugunsten der anderen Mitgesellschafter zu sehen ist. Rz. 71 Ausgehend von dem Schenkungsbegriff der §§ 516, 517 BGB muss es sich hierbei um eine objektive Bereicherung der übrigen Gesellschafter handeln und es muss Einigkeit darüber bestehen, dass die Zuwendung unentgeltlich...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Anfechtungsvoraussetzungen

Rz. 329 In § 2078 Abs. 1 BGB sind die gleichen Tatbestände wie in § 119 Abs. 1 BGB, der Inhalts- und Erklärungsirrtum, geregelt, so dass insoweit die Grundsätze der §§ 119 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 330 Beispiele für einen Erklärungsirrtum sind das Verschreiben beim eigenhändigen Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB), der Irrtum des Ehegatten beim gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 229 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[211] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Der EGMR hatte in einem besonders gelagerten Fall einen Verstoß der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung gegen Art...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 9. Haftung des Nachlasspflegers für Pflichtverletzung trotz nachlassgerichtlicher Genehmigung eines Rechtsgeschäfts

Rz. 79 Die Haftung des Nachlasspflegers gegenüber den Erben auf der Grundlage der §§ 1960, 1915, 1833 BGB entspringt einem gesetzlichen Schuldverhältnis, das zwischen dem Nachlasspfleger und dem/den endgültigen Erben besteht. Der durch Hoheitsakt – des Nachlassgerichts – bestellte Verwalter fremden Vermögens ist gegenüber dem Inhaber dieses Vermögens zur ordnungsgemäßen Verw...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / c) Feststellungklage zur Vorbereitung

Rz. 64 Um überhaupt zur Teilungsreife zu gelangen und um die Anzahl der Hilfsanträge in einem überschaubaren Rahmen zu belassen, ist es häufig hilfreich, vor der Teilungsklage auf Feststellung zur Klärung einzelner Punkte zu klagen. Daher sollte die Erbteilungsklage ggf. mit einer oder mehreren Feststellungsklagen flankiert bzw. sollten Feststellungsklagen vorgeschaltet werd...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 585 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Sonderproblem Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft

Rz. 172 Zunächst ein Zitat aus dem Beschl. des BGH v. 10.1.1996 – IV ZB 21/94:[193] Zitat "An dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren." Rz. 173 Dieser Beschluss sorgt für weitere Kla...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VI. Grundbuchberichtigung nach Abschichtung eines Miterben

Rz. 86 Der BGH hat mit Urteilen vom 21.1.1998[58] und 27.10.2004[59] sowie im Beschluss vom 30.9.2010[60] die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses durch Abschichtung eines Miterben anerkannt (vgl. hierzu § 12 Rdn 423 ff.). Rz. 87 Nach dem Vollzug des Abschichtungsvertrages erfolgt bezüglich der Nachlassgrundstücke eine Grundbuchber...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VII. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Im Rahmen der Ausschlagung kann eine Pflichtverletzung beispielsweise darin liegen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten nicht auf den bevorstehenden Ablauf von Ausschlagungs- oder Annahmefrist (§ 1944 BGB) hinweist. Oftmals wird in der Praxis auch nicht erkannt, dass – mit Ausnahme der Fälle der §§ 2306, 2307 BGB und § 1371 Abs. 3 BGB – die Ausschlagung der Erbschaft ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VI. Kettensurrogation

Rz. 86 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Beispiel: Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dies ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in Erbengem...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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§ 18 Beratung des durch ein... / C. Rückabwicklungsanspruch der Erben

Rz. 4 Ob die Erben des Versprechensempfängers (Erblasser) die durch Vollzugsgeschäft eintretende dingliche Wirkung hinnehmen müssen, hängt von dem zwischen Versprechensempfänger und Drittem bestehenden Valutaverhältnis ab.[6] Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Begünstigte das ihm Zugewendete nur behalten, wenn im Verhältnis zum Erblasser ein rechtlicher Grund für die V...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (2) Alkoholabhängigkeit

Rz. 141 OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2014 Das OLG Brandenburg schloss sich nach eigener Würdigung einem Sachverständigengutachten zur Frage einer Alkoholabhängigkeit an, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Erkrankung zu keinen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers führe:[119] Zitat "Der sehr sorgfältig argumentierende Sachverständige führt im Ergebnis seiner...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Wertermittlung

Rz. 48 Zunächst steht Pflichtteilsberechtigten gegen Erben im Rahmen von § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ein Anspruch auf Wertermittlung zu. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs bzw. eine analoge Anwendung auf das Verhältnis zwischen pflichtteilsberechtigten Nichterben bzw. Erben einerseits und Beschenkten andererseits kommt nach der BGH-Rechtsprechung nicht in Betracht.[58] Ein A...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / D. Anspruch aus GoA

Rz. 4 Zu denken wäre weiterhin an einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 BGB, wobei zu beachten ist, dass dieses Rechtsinstitut lediglich Aufwendungsersatz entsprechend eines Beauftragten gewährt, nicht aber ein Entgelt. Zwar ist § 683 BGB nach seiner Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass dem Geschäftsführer im Einzelfall auch eine angemessene...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 552 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt wer...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 101 Um Angehörige nicht zu belasten oder deren Fehlen auszugleichen, werden zunehmend Bestattungsvorsorgeverträge geschlossen. Für Bestatter bietet sich die Chance, sich schon frühzeitig ein späteres Geschäft zu sichern. Für den Betroffenen kann es zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.[68] Dies gelingt grundsä...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften

Rz. 88 Ähnlich verhält es sich auch bei Personengesellschaften. Hier hängen der Umfang und die Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckertätigkeit zunächst von der jeweiligen Nachfolgeklausel ab. Rz. 89 Wird die Gesellschaft bei Vorhandensein einer Fortsetzungsklausel unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, was bei oHG und KG der gesetzliche Regelfall ist, dann hat der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Rücktritt von einem Erbvertrag auch gege...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Der Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 55 Die Feststellung des Nachlasswertes bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes auch nicht möglich.[70] Während das Steuerrecht durch das BewG eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften.[71] Die Zentralnorm im BGB für die Wertbestimmung i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 45 Stirbt ein Beauftragter, insbesondere ein Bevollmächtigter, geht die gegenüber dem Auftraggeber bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben des Beauftragten über.[51] Auch die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers (§ 2027 BGB) geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[52] Rz. 46 Vorher ist...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / II. Verfügungen des Vorerben

Rz. 119 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben über Grundstücke sind im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam, § 2113 Abs. 2 BGB. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings gem. § 2112 BGB wirksam. Eine teilentgeltliche oder unentgeltliche Verfügung eines Vorerben über ein Grundstück ist demnach nur dann endgültig wirksam, wenn der Nacherbe und etwaige Ersatznache...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Bewertung eines Grundstücks

Rz. 20 Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 (BGBl I 2010, 639) legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Sie unterscheidet Rz. 21 Am häufigst...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Grenzen der Vereinheitlichung

Rz. 286 Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. a bis l EuErbVO nimmt u.a. folgende wichtige Regelungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus: Hier ist es der Rechtsprechung, insbesondere derjenigen des EuGH, überlassen, künftig die Grenzen des Anwendungsbere...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / g) Gleichzeitiges Versterben und testamentarische Katastrophenklauseln

Rz. 160 Steht bei einem zeitnahen Versterben von Ehegatten nicht fest, wer wen überlebt hat, muss das Nachlassgericht zunächst die genauen Todeszeitpunkte der Ehegatten ermitteln, um die jeweilige Erbfolge bestimmen zu können. Erst wenn diese Aufklärung erfolglos geblieben ist, greift die Vermutung des gleichzeitigen Versterbens des § 11 VerschG ein.[137] Rz. 161 Haben die Eh...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (3) Paranoide Wahnvorstellungen

Rz. 142 BayObLG, Beschluss vom 21.7.1999 Nach dem BayObLG kann der Erblasser testierunfähig sein, wenn sich seine paranoiden Wahnvorstellungen vor allem auf eine als (testamentarischer) Erbe in Betracht kommende Person beziehen, sodass er nicht in der Lage ist, sich ein freies Urteil über die Rechtsnachfolge von Todes wegen zu bilden:[120] Zitat "Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / a) Heimbewohner und Heimbewerber

Rz. 104 Ratio legis war von Anfang an, d.h. seit der Gesetzesinitiative im Jahr 1972, der Schutz vor Übervorteilung. Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers bereits Bewerber unter den Schutz des § 2 Abs. 1 S. 2 HeimG in der Fassung vom 7.8.1974,[132] dem Vorläufer des § 5 Abs. 3 HeimG, fallen.[133] Auf den generalpräventiven Charakter der entsprechenden Vorschrift wurd...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 79 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben. Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haftet dafür der Erbe also unbeschränkt. Beispiel Der Erblasser hatte mit einem Hausbau be...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung bei steuerschädlicher Verwendung

Leitsatz Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verfahrenstechnologe für Mü... / Zusammenfassung

Überblick Der traditionsreiche Beruf des Müllers wird nach wie vor gepflegt in historischen Wind- und/oder Wasserschöpfmühlen, die einerseits museal der Öffentlichkeit zugängig sind, andererseits aber nach den gegebenen Möglichkeiten auch produzieren.[1] Dennoch hat der Beruf des Müllers einen grundsätzlichen Wandel erfahren. Nach wie vor wird aus den verschiedenen Getreides...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Eine Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ...mehr