Überblick

Der traditionsreiche Beruf des Müllers wird nach wie vor gepflegt in historischen Wind- und/oder Wasserschöpfmühlen, die einerseits museal der Öffentlichkeit zugängig sind, andererseits aber nach den gegebenen Möglichkeiten auch produzieren.[1] Dennoch hat der Beruf des Müllers einen grundsätzlichen Wandel erfahren. Nach wie vor wird aus den verschiedenen Getreidesorten wie z. B. Roggen und Weizen durch das Mahlen in Getreidemühlwerken Mehl oder Gries hergestellt. In Schälmühlen werden Hafer, Gerste, Reis und Mais zu Flocken, Graupen und Grütze verarbeitet. Der Müller produziert aber auch Mischfutter aus pflanzlichen, tierischen und mineralischen Grundstoffen für Nutz-, Heim- und Zootiere sowie für Wild. Heute werden jedoch die dafür nötigen technologischen Prozesse nicht mehr manuell geführt und gesteuert. Sie laufen vielmehr hochmechanisiert bzw. vollautomatisiert ab und werden vom Müller in Prozessleitständen überwacht und gesteuert. Deshalb ist die neue Berufsbezeichnung Verfahrenstechnologe für Mühlen- und Getreidewirtschaft treffender. Die entsprechende Berufsausbildung wird in einer Verordnung vom 3.5.2017 geregelt.[2]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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