Der traditionsreiche Beruf des Müllers wird nach wie vor gepflegt in historischen Wind- und/oder Wasserschöpfmühlen, die einerseits museal der Öffentlichkeit zugängig sind, andererseits aber nach den gegebenen Möglichkeiten auch produzieren.[1] Dennoch hat der Beruf des Müllers einen grundsätzlichen Wandel erfahren. Nach wie vor wird aus den verschiedenen Getreidesorten wie z. B. Roggen und Weizen durch das Mahlen in Getreidemühlwerken Mehl oder Gries hergestellt. In Schälmühlen werden Hafer, Gerste, Reis und Mais zu Flocken, Graupen und Grütze verarbeitet. Der Müller produziert aber auch Mischfutter aus pflanzlichen, tierischen und mineralischen Grundstoffen für Nutz-, Heim- und Zootiere sowie für Wild. Heute werden jedoch die dafür nötigen technologischen Prozesse nicht mehr manuell geführt und gesteuert. Sie laufen vielmehr hochmechanisiert bzw. vollautomatisiert ab und werden vom Müller in Prozessleitständen überwacht und gesteuert. Deshalb ist die neue Berufsbezeichnung Verfahrenstechnologe für Mühlen- und Getreidewirtschaft treffender. Die entsprechende Berufsausbildung wird in einer Verordnung vom 3.5.2017 geregelt.[2]
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- ASR A3.4 "Beleuchtung"
- ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung"
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
- TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
- TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines"
- TRBS 2152 Teil 1 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TRBS 2152 Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"
- TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 512 "Begasungen"
- TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd"
- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"
- TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe"
- TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen"
- DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 101-018 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"
- DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
- DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
- DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
- DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
- DGUV-R 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz"
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
- DGUV-R 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen"
- DGUV-R 113-005 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos"
- DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte"
- DGUV-I 204-006 "Anleitung zur Ersten Hilfe"
- DGUV-I 204-021 "Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)"
- DGUV-I 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"
- DGUV-I 205-001 "Arbeitsschutz durch vorbeugenden Brandschutz"
- DGUV-I 208-005 "Treppen"
- DGUV-I 208...
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