Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6 Verfahrensrechtliche Grundsätze

Rz. 22 Während in §§ 22, 23 GrStG das materielle Zerlegungsrecht geregelt wird, ergeben sich die verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Zerlegung aus §§ 185 ff. AO. Besteht Streit darüber, welche Gemeinde steuerberechtigt ist, ist anstelle des Zerlegungsverfahrens das Zuteilungsverfahren nach § 190 AO durchzuführen (Rz. 29). Beide Verfahrensteile sind jeweils verselbststä...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da die Steuerhoheit der einzelnen Gemeinde für die Grundsteuer an ihrer Gemeindegrenze endet (§ 1 GrStG Rz. 11), die Feststellung der Grundsteuerwerte für die Steuergegenstände der Grundsteuer (§ 2 GrStG) jedoch auf Gemeindegrenzen keine Rücksicht nimmt, bedarf es für die Steuergegenstände, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, grundsätzlich der Zerlegung des nac...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 2 Steuermessbetragsverfahren – Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Rz. 12 § 13 Abs. 1 S. 1 GrStG bestimmt, dass bei der Berechnung der Grundsteuer von einem Steuermessbetrag auszugehen ist. Damit wird im Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer das Steuermessbetragsverfahren angeordnet, das zwischen das Grundsteuerwertverfahren (Feststellung der Grundsteuerwerte nach § 219 BewG) durch die Finanzbehörden und das Steuerfestsetzungsverfahren d...mehr

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Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 2 Räumliche Abgrenzung der steuerbegünstigten Benutzung (Abs. 1)

Rz. 10 Lässt sich von einem Steuergegenstand (§ 2 GrStG), der sowohl nach §§ 3,4 GrStG steuerbegünstigten Zwecken als auch anderen (nicht steuerbegünstigten) Zwecken dient, der Teil des Steuergegenstandes, der für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, räumlich abgrenzen, ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nur dieser Teil des Steuergegenstandes steuerfrei. Die räumliche Abgrenzung bzw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Wartefrist nimmt Rücksicht auf die Belange der Beteiligten der Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger hat dem Schuldner die Zwangsvollstreckung durch Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung mit einer Frist anzukündigen. Der Schuldner erhält damit noch während des Laufs der Frist Gelegenheit zur freiwilligen Leistung und auch zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Der Schuldner muss sich als Eigentümer eines Grundstücks in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben. Tituliert sein müssen in der Urkunde Ansprüche aus einer Hypothek oder einer Grundschuld (Satz 1) oder er muss sich wegen der persönlichen Forderung, deren Sicherung ein Grundpfandrecht dient, der Vollstreckung unterworfen haben (S...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Man unterscheidet vor allem den Gebührenstreitwert, den Zuständigkeitsstreitwert und den Rechtsmittelstreitwert. Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert. Dieser ist auch im Wohnungseigentumsrecht stets nach §§ 3ff. ZPO zu ermitteln. Auskunft und Rechtsmittelstreitwert Beim Rechtsmittelstreitwert ist zu unterscheiden, wer Rechtsmittelführer ist: Ist die Kla...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 regelte § 49a GKG den Gebührenstreitwert für Wohnungseigentumssachen. Trotz seines Standorts konnte man fragen, ob er auch für den Rechtsmittelstreitwert anwendbar ist. Rechtsmittelstreitwert Der BGH lehnt eine (entsprechende) Anwendung von § 49a GKG ab und ermittelt die Rechtsmittelbeschwer nur nach dem Interesse des Rechtsmittelführers. Dies...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei sei nach ihrem Interesse zu bemessen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür sei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft erfordere. Es komme darauf an, welcher Aufwand im konkreten Fall voraussichtlich anfalle bzw. – wenn der Bek...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Verweigert der Notar (oder der Urkundsbeamte des Jugendamts) die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung, steht dem Gläubiger nach § 54 BeurkG die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG zu. Der Notar, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist, kann der Beschwerde abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, legt er sie dem zuständigen Landgericht zur Entscheidung vor. Es entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

Zu Absatz 1 Nr. 1 Brilla/Weiß, "Strafbarer" Vergleich – der 214a FamFG, jM 2018, 10 Brugger/Ziegler, Die Grenzen von Vergleichsbemühungen bei einem Prozessvergleich, NJW-Spezial 2011, 114 Christopoulos, Prozessvergleich – Unbestimmte Formulierungen als Risiko fehlender Vollstreckungsfähigkeit, MDR 2014, 438 Dötsch, Der Vergleich in WEG-Sachen, NZM 2013, 625 Fuhlrott/Oltmanns, Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 2 Lehnen der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Klauselerteilung ab, steht dem Gläubiger die (fristgebundene) Erinnerung nach § 573 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu. Indem § 573 Abs. 1 Satz 3 ZPO auf § 572 ZPO und damit auch auf dessen Abs. 1 Satz 1 verweist, ist klargestellt, dass der Urkundsbeamte der Erinnerung abhelfen darf. Hat sich die Erinnerung gegen eine ablehnende En...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Einwendungen (Absatz 3)

Rz. 7 Verweigert der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel, kann der Gläubiger Beschwerde nach § 54 BeurkG (Urkundsbeamte) einlegen oder nach § 731 ZPO vorgehen. Bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten (Abs. 1) ist mit befristeter Erinnerung zunächst das Gericht anzurufen (entspr. § 573 Abs. 1 ZPO). Eine Abhilfemöglichkeit des für die Klausel erteilen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit – Verfahren

Rz. 2 Zuständig ist das Prozessgericht, das im Falle der gerichtlichen Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. Damit wird – wie im früheren Recht – an die allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen angeknüpft. Nicht zuständig ist damit der Rechtspfleger nach § 20 Nr. 17 RPflG (BT-Drs. 13/5274 S. 30). Keine Rolle spielt damit, bei welchem Gericht der Vergl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablehnung der Vollstreckbarerklärung (Absatz 2)

Rz. 3 Auch der Notar hat die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, wenn eine Voraussetzung fehlt oder ein besonderer Ablehnungsgrund besteht (vgl. § 796a Rn. 5). Der Notar sollte den Antragsgegner anhören. Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung hat er zu begründen, um ihre Überprüfung im gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen (Zöller/Geimer, § 796c Rn. 10). Für den stattgeben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.6 Wirkung des Antrags

Rz. 69 Liegt ein wirksamer Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vor, so hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Wird die beantragte Veranlagung abgelehnt, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch einlegen. Ist der Antrag gestellt, über ihn binnen angemessener Frist aber nicht entschieden worden, dann ist als Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 Abs. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsmittel (Abs. 4)

Rz. 6 Der durch die Entscheidung beschwerte Gläubiger oder Schuldner hat gegen diese das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO i. V. m. den §§ 567 ff. ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist nur dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.2 Behördeneigenschaft

Rz. 11 Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 29 Selbstverwaltungskörperschaften und damit keine Organe. Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und praktikablen Verwaltungsablaufs war es jedoch erforderlich, den nach außen für den Versicherungsträger handelnden – also den vertretungsberechtigten – Organen die Eigenschaft einer Behörde zu verleihen. Das sind die Vertreterv...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.4 Folgen fehlender Mitwirkung und Prozessuales

Rz. 11 Verweigert der Betroffene die ihm obliegende Mitwirkung im Verfahren, insbesondere eine duldungspflichtige sozialmedizinische Begutachtung, kann der Träger der Sozialhilfe seine Leistungen unter Hinweis auf den Nachranggrundsatz des § 2 kürzen oder einstellen (Meßling, a. a. O., § 62a Rz. 29). Wegen der vorrangigen Regelung der §§ 62, 66 Abs. 3 SGB I ist dies allerdin...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Anhang zu § 793 ZPO – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Verfahren der Zwangsvollstreckung

Rz. 20a § 11 RPflG Rechtsbehelfe (1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) 1Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden, so findet die Erinnerung statt, die innerhalb einer Frist von zw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7 Rechtsbehelfe

Rz. 35 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG), trifft er im Regelfall eine für den anderen Beteiligten nachteilige, ihn beschwerende Entscheidung, gegen die dieser seinerseits mit der Erinnerung vorgehen kann. Rz. 36 Hat der Richter über die Erinnerung entschieden, ist seine Entscheidung nicht anfechtbar.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Gegen die Verweigerung der Erteilung der Urkunde hat er die gleichen Rechtsbehelfe, die dem Schuldner zustünden. Meist werden die §§ 58 ff. FamFG einschlägig sein (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185). Verweigert der Notar die Urkunde, steht dem Gläubiger die Beschwerde nach § 54 BeurkG zu.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.29 Rechtsbehelfe

Rz. 73 Die Kosten eines besonderen Rechtsbehelfs, z. B. einer Klage (nach §§ 767, 771 ZPO), einer Erinnerung und einer Vollstreckungsbeschwerde sind nicht erstattungsfähig, denn in jenen Verfahren ergeht wegen des Charakters eines selbständigen Verfahrens eine eigenständige Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO (BGH, MDR 1989, 142; BayObLGZ 1988, 421; OLG Bremen, Rpflege...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

7.1 Gläubiger Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Es ist zu unterscheiden: Wird die Zwangsvollstreckung in den Nachlass ohne Titelumschreibung betrieben, obwohl sie zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht begonnen hatte, ist die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO gegeben. Wird nach § 779 Abs. 1 PO in einen nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstand die Zwangsvollstreckung betrieben, steht dem Rechtsinhaber, au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Gegen die Beschwerdeentscheidung ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Bundesgeri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.2 Zuständigkeit des Richters

Rz. 32 Der Richter entscheidet in allen Fällen, in denen der Rechtspfleger nicht abhilft und die Sache ihm zur Entscheidung vorlegt (Abs. 2 Satz 6). Welcher Richter im Einzelnen zur Entscheidung berufen ist, folgt aus § 28 RPflG. Der Richter entscheidet abschließend. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen, die im Verfahren der Zwangsvollstreckung ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor dem Eintritt der formellen Rechtskraft durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Bestimmung lediglich und ausschließlich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidung im Sinne von Absatz 1

Rz. 4 Die sofortige Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Richters und des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) statthaft. Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts und des Rechtspflegers – in Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßna...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.5 Erinnerungsbefugnis – Beschwer

Rz. 33 Auch die Erinnerung ist nur dann zulässig, wenn derjenige, der sie eingelegt hat, nach seinem eigenen Vortrag durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt er dem Richter vor (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Zuständigkeit zur Entscheidung

Rz. 29 Sachlich zuständig zur Entscheidung über die Erinnerung können der Rechtspfleger selbst oder der Richter sein. 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.6 Entscheidung

Rz. 34 Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt nach den für § 793 ZPO geltenden allgemeinen Grundsätzen. Auch einstweilige Anordnungen sind möglich (§ 11 Abs. 2 Satz 7; §§ 567 ff. ZPO). Die Entscheidung enthält eine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Gebühren – Kosten

Rz. 37 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 4 RPflG). Entscheidet also der Richter über die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG), bezieht sich die zu treffende Kostenentscheidung lediglich auf die gerichtlichen Auslagen und auf die (möglicherweise entstandenen) außergerichtlichen Kosten.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Form und Frist

Rz. 27 Für die Form gilt nach § 11 Abs. 2 Satz 7 RPflG die Vorschrift des § 569 ZPO. Die Erinnerung kann deshalb schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, dessen Rechtspfleger die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Da dies im Verfahren der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 1 ZPO) immer das Am...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 789 Einschreiten von Behörden

Die Vorschrift regelt den seltenen Fall, in dem das die Zwangsvollstreckung betreibende Gericht der Hilfe einer anderen Behörde bedarf. Das kann das Vollstreckungsgericht oder auch das Prozessgericht oder Grundbuchamt sein, wenn es vollstreckt (§§ 887, 791 ZPO). Soweit der Gerichtsvollzieher die Unterstützung beispielsweise der Polizei benötigt, ist das in den §§ 758 Abs. 3,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Statthaftigkeit der Erinnerung

Rz. 25 Die Erinnerung findet nur gegen Entscheidungen des Rechtspflegers statt, falls diese nach den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts nicht anfechtbar sind. Bezüglich der Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die der Rechtspfleger trifft, gilt § 766 ZPO. Für die Abgrenzung zwischen Entscheidung und Maßnahme der Zwangsvollstreckung gelten die gleichen Kriterien wie bei § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderer Vertreter (Absatz 2)

Rz. 4 Ist bei der Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers dem Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter zu bestellen (LG Meiningen, Rpfleger 2007, 717). Nach § 52 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Hat der Erbe den Vorbehalt rechtzeitig geltend gemacht und hat das Gericht ihn nicht im Tenor aufgenommen, weil es ihn übersehen hat, kann Urteilsergänzung nach § 321 ZPO beantragt werden (OLG Düsseldorf, NJW 1970, 1690). Der Beklagte kann auch die sonst gegen das nämliche Urteil gegebenen Rechtsmittel einlegen. Hat das Gericht den Vorbehalt absichtlich weggelassen, k...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Gesetzliche Regelung Über den Antrag auf Festsetzung der dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung entscheidet gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges, hier also des VG Karlsruhe. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist gem. § 56 Abs. 1 S....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Rz. 240 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen Fortschreibungsbescheide richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des siebten Teiles der Abgabenordnung . Entsprechend § 347 Abs. 1 AO ist danach der Einspruch zulässig. Der Einspruch muss sich dabei gegen den Tenor des Bescheids richten. Das bedeutet insb. bei einem angefochtenen Wertfortschreibungsbescheid, dass S...mehr