Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 7/2014, Berufung und An... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Berufung bemisst sich gem. §§ 47 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG nach der Differenz zwischen zugesprochener und beantragter Zahlung, das sind 1.561,33 EUR. Da die Beklagte mit der Anschlussberufung nach ihrem Antrag erreichen möchte, dass sie die Gegenansprüche im Wert von 1.561,33 EUR behält, die ihr von der Vorinstanz gem. § 322 Abs. 2 ZPO aberkannt wurden und...mehr

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zfs 7/2014, Konkrete Beziff... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde der ASt. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG hat Erfolg, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Hauptforderung wendet." Zu Recht macht sie geltend, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt, dass sie nach dem geschlossenen Vergleich nur die Hälfte der Kosten des Verfahrens, also auch nur die Hälfte der von d...mehr

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AGS 7/2014, Streitwertberec... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zwar bestimmt § 40 GKG; dass der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgebend ist. Muss allerdings bei Einreichung der Klage noch kein Antrag gestellt werden, sondern kann dieser nachgereicht werden, ist die Rechtslage vergleichbar mit der nach § 47 Abs. 1 S. 1 GKG. Bei der Beschlussanfechtungsklage handelt es sich faktisch um ein "Rechtsmit...mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entscheidung des Senats (§ 574 Abs. 2 ...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / III. Urteil

Das KG Berlin[33] betont die Notwendigkeit des Vorliegens eines vollständigen schriftlichen Urteils als Prüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht. Dies setzt voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist, ansonsten liegt nur ein Entwurf vor. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerh...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / cc) Unterhaltsverzicht

Entgegen der h.M. ist auch der Unterhaltsverzicht den Abänderungsgründen zuzuordnen.[26] Nach der Rechtsprechung des BGH[27] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen kommt es für die Angemessenheitskontrolle nach § 242 BGB darauf an, ob und inwieweit es einem Ehegatten verwehrt ist, sich auf ihn begünstigende Regelungen zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunk...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / B. § 68 OWiG: Gerichtszuständigkeit

Zur Prüfung der Gerichtszuständigkeit, § 68 OWiG, gab es zwei nahezu identische Entscheidungen des VG Augsburg.[6] Dort wendete sich ein Betroffener gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Behörde, mit dem diese Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Mahngebühren und Vollstreckungskosten hierfür beitreiben wollte. Die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen ge...mehr

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AGS 7/2014, Aktenversendung... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der erhobenen Auslagen ist zulässig und begründet. Die Erhebung der Auslagenpauschale kann nämlich nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt, was bisher hier nicht der Fall ist. Die Akte, in die der Verteidiger Einsicht begehrt, wird bei der Stadt Osnabrück in ele...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, denen auf Grund der in § 33b Abs 4 Nr 1 – 4 EStG genannten Vorschriften laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, erhalten auf Antrag einen die Einkünfte mindernden Pauschbetrag von 370 EUR jährlich (§ 33b Abs 4 EStG; § 50 Abs 1 Satz 3 EStG). Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Die in § 33b Abs ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 4. Nichtrechtskraftfähige Titel

Für nichtrechtskraftfähige Titel (gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde) gilt hinsichtlich des statthaften Verfahrenswegs dasselbe wie für Entscheidungen. Sie können entweder nur im Wege eines Abänderungantrags nach § 239 FamFG abgeändert oder es kann ihre Vollstreckbarkeit nach § 795 i.V.m. § 767 ZPO beseitigt werden. Für die Abgrenzung von Einwendungen und Abände...mehr

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AGS 7/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der hier erhobenen Auslagen ist gem. § 108 Abs. 2 Nr. 3 OWiG und begründet. 1. Der Antragsteller ist als Verteidiger allein antragsberechtigt, weil er durch die Auslagenentscheidung der Antragsgegnerin beschwert ist. Gem. § 107 Abs. 5 OWiG werden von demjenigen Auslagen erhoben, der di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Vorfinanzierung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen

Rz. 15 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Der Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen auf Grund einer Veranlagungen zur ESt steht zwar nicht schon das Rechtsberatungsgesetz entgegen; denn dieses verweist auf die besonderen steuerrechtlichen Erlaubnisvorschriften (Art 1 § 4 Abs 2 RBerG). § 46 AO verbietet aber den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen z...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / c) Wandelbarer und für immer erledigender Umstand

Sowohl Abänderungsgründe nach §§ 238, 239 FamFG als auch Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO beziehen sich auf den materiellen Unterhaltsanspruch. Nicht ausschlaggebend ist, dass die Abänderungsgründe meist die Anspruchsvoraussetzungen betreffen, während Einwendungen Gegengründe sind. Gemeinsam ist den Abänderungsgründen und den Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / aa) Verjährung und Stundung

Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 5. Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltstitel

Ob der Abänderungsantrag oder der Vollsteckungsgegenantrag der richtige Rechtsbehelf ist, bestimmt sich nach deutschem Recht als der lex fori.[31] Für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels gilt der Grundsatz, dass nur Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO vorgebracht werden können, nicht Abänderungsgründe i.S.v. § 323 ZPO a.F.,[32] nunmehr § 238 bzw. § 239 FamFG...mehr

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Wirkung der Streitverkündung für Folgeprozess

Leitsatz Sind entweder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation Normenkette §§ 68, 72 ZPO; § 10 Abs. 6 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und ­innerstaatliches Verfahrensrecht; Auslegung von Rechtsbehelfen

Leitsatz 1. Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gem. § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. 2. Die v...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / cc) Rechtskraft

Rz. 50 Die formelle Rechtskraft eines Beschlusses in einer Ehewohnungs-, Haushalts- und Gewaltschutzsache tritt nach § 45 Abs. 1 FamFG mit Ablauf der Rechtsmittelfrist oder der Frist für die weiteren möglichen Rechtsbehelfe ein, ohne dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist. Die formelle Rechtskraft tritt gleichfalls ein, wenn die Beschwerdeberechtigten auf Rechtsmittel ve...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / a) Grundsätze

Rz. 45 Es müssen bei Beschlüssen grundsätzlich drei Zeitpunkte unterschieden werden, nämlich derjenige des Erlasses, derjenige der Wirksamkeit und der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft. Beschlüsse nach § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG, d.h. sämtliche Endentscheidungen in Ehewohnungs-, Haushalts- und Gewaltschutzsachen, werden als reine FamFG-Verfahren im Gegensatz zu Ehe- und Fam...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / bb) Wirksamkeit

Rz. 47 Die Wirksamkeit des Beschlusses im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG tritt in Ehewohnungs- und Haushaltssachen gem. § 209 S. 1 FamFG und in Gewaltschutzsachen gem. § 216 Abs. 1 S. 1 FamFG grundsätzlich erst mit Rechtskraft ein. Gemeint ist jeweils die formelle Rechtskraft im Sinne von § 45 FamFG. §§ 209 Abs. 2 S. 1, 216 Abs. 1 S. 1 FamFG gehen als speziellere Vorschrif...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / d) Rechtsmittel

Sowohl bei den Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG als auch den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 266 Abs. 2 FamFG ist als Rechtsmittel die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 FamFG nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Rechtsmittel

Die Entscheidung des Gerichts im Abänderungsverfahren kann mit der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) angefochten werden. Wie in anderen Familiensachen auch ist die Beschwerde beim Familiengericht einzulegen, für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ist dann aber das Oberlandesgericht zuständig. Gemäß § 228 FamFG ist die Beschwerde auch dann zulässig, wenn der Beschwerdegegen...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Insbesondere ist sie nicht verwirkt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwas von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht...mehr

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AGS 6/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht führt aus, die Klägerin habe entsprechend dem Inhalt des zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossenen Vergleichs die durch die Nebenintervention in dem selbstständigen Beweisverfahren verursachten Kosten zu 25 % zu tragen. Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bestehe...mehr

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AGS 6/2014, Streitwertbesch... / 2 Aus den Gründen

Die frist- und formgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen. Gem. § 567 Abs. 1 ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte statt. Vorliegend hat das LG als Berufungszivilkammer entschieden. Ob in Verfahren, deren Instanzenzu...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statthaft. In Ehesachen und Familienstreitsachen bestimmt sich die Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung nach den Vorschriften der ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Grundsätzlich ist die isolierte Kostenentscheidung danach unanfechtbar, § 99 Abs. 1 ZPO. Anders verhält es sich bei der Antragsrücknahme, § 269...mehr

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FF 6/2014 / Verfahrensrecht

Allein aus dem Umstand, dass das Gericht erster Instanz gemäß § 39 FamFG über das statthafte Rechtsmittel belehrt, folgt nicht, dass es ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung – namentlich wegen des Erreichens der Beschwerdesumme – für zulässig erachtet und deshalb die Zulassung der Beschwerde nicht erwogen hat (BGH, Beschl. v. 9.4.2014 – XII ZB 565/13). Zur Bemessung des W...mehr

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AGS 6/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Dabei hat er sich an der Höhe des gegen den Schuldner verhängten Ordnungsgeldes orientiert. a) Nach welchen Kriterien sich der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung richtet, ist in der obergerichtlichen Rspr. und Lit. umstritten. Die wohl überwie...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / II. Laufende Verfahren

Vergleichsweise unproblematisch sind die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Versorgungsausgleich in laufenden Verfahren. Gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG dauert die Ehezeit vom ersten des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ist folglich die Ehezeit i...mehr

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zerb 6/2014, Die eidesstatt... / Sachverhalt

Am 15. Januar 2014 verstarb X. Sie war geschieden. Aus der Ehe ist die Antragstellerin hervorgegangen. Diese Umstände sind urkundlich belegt (Bl 3 – 6 dA). Die Antragstellerin hat mit Faxschreiben vom 20. Januar 2014 (Bl 1 dA) die Erteilung eines Erbscheins für sich als Alleinerbin beantragt. Sie hat erklärt, dass sie das einzige Kind der Erblasserin sei und dass andere Perso...mehr

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AGS 6/2014, Streitwertbesch... / Leitsatz

In Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim LG endet, ist in Nebenpunkten wie der Streitwertfestsetzung ein Rechtsmittel zum OLG eröffnet. Bei der Frage der Festsetzung des Streitwerts ist allerdings zwischen dem Gebührenstreitwert und dem Rechtsmittelstreitwert zu unterscheiden. Wendet sich die Partei ausdrücklich nur gegen den Beschwerdegegenstand des Berufungsv...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Das vorbereitende Verfahren war nach § 170 Abs. 2 StPO zunächst mangels Tatverdachts eingestellt worden. Später nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und erhob Anklage. Im gerichtlichen Verfahren wurde die Angeklagte freigesprochen. Ihre notwendigen Auslagen hatte die Staatskasse zu tragen. Daraufhin meldete die Verteidigerin die entstandenen Anwaltskosten ...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren hat die Gläubigerin mit Schriftsatz vom 25. Juli 2013 (GA 43 ff) beantragt, gegen die Schuldner Zwangsmittel anzuordnen wegen Nichterteilung der ihnen gem. Anerkenntnis-Teil-Urteil des Landgerichts Hechingen vom 7. Mai 2013 (1 O 155/13; GA 21 f) obliegenden Auskunft durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses der a...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmittelklar...mehr

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zerb 6/2014, Auswahlermesse... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 40 Abs. 1, 42 Abs. 1, 68 ff VwGO zulässige Anfechtungsklage, über die im Einverständnis der Beteiligten der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung entscheiden konnte (§§ 101 Abs. 2, 87 a Abs. 2, 3 VwGO), ist begründet. Der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 25.3.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.4.2013 ist rechtswidrig und verletzt die ...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / 2 Aus den Gründen

a) Auf das Kostenfestsetzungsverfahren sind nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anwendbar. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 85 FamFG bzw. § 13a Abs. 3 FGG ist ein selbstständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 2 FGG-RG), so dass...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Änderung

Die Änderungen können rechtlicher oder auch tatsächlicher[19] Art sein. Bei der Erhöhung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder handelt es sich um eine rechtliche Veränderung. Bereits in der Vergangenheit[20] ist eine solche Rechtsänderung als Abänderungsgrund akzeptiert worden.[21] Nach § 225 Abs. 2 FamFG muss sich der ehezeitbezogene Wert dieses Anrechts we...mehr

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zfs 6/2014, Prüfungspflicht... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg." Das AG ist zutreffend von einem in objektiver Hinsicht gegebenen Verstoß gem. §§ 41, 69 a StVZO ausgegangen. Der Betr. hat den Sattelzug in Betrieb genommen, obwohl die Bremsscheibe des rechten Vorderrades zwei durchgehende Risse aufwies. Diese Risse führten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt mit der Klage gegenüber der Bekl. klarstellende Feststellungen hinsichtlich einer fortbestehenden Schadensersatzhaftung der Bekl. als Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem mit Vorbehalten versehenen Abfindungsvergleich. Die Kl. war bei einem Verkehrsunfall am 16.2.1992 als Beifahrerin ihres späteren Ehemanns schwer verletzt worden. Das Fahrzeug war bei Glattei...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. ist zulässig und nach Beschränkung der Berufung auf die Weiterverfolgung der Feststellungsanträge zu 1. bis 3 auch begründet." 1) Die mit der Berufung weiter verfolgten Feststellungsanträge zu 1. bis 3. sind zulässig. Auch das für Feststellungsanträge erforderliche Feststellungsinteresse ist für die genannten Anträge gegeben. Da die Bekl. sich insg. auf Ve...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe für sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG kann nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO beantragt werden. Das weitere Verfahren, insbesondere die Anfechtung von Verfahrenskostenhilfebeschlüssen, richtet sich nach den §§ 127, 567 ff. ZPO. In Verfahren der sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 2 FamFG gelten für die Bewilligung von...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Leitsatz

1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände in das Ve...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des...mehr