Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insb wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, ua (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bootshandel: bei gee...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Elektronische Antragsstellung (§ 67 S 1 Hs 2 EStG aF)

Rn. 74 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 1 Hs 2 EStG aF, der durch Art 4 des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen v 03.12.2020 mWv 10.12.2020 eingefügt worden ist, war für Anträge, die bis zum 05.12.2024 eingegangen sind (s Rn 18, 19) auch eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht)

Rn. 1032 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In beiden Fällen sind auch Kosten für evt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG – eine attraktive Unternehmensform, WPg 1988, 128; Esch, Die GmbH & Co KG als "Einheitsgesellschaft", BB 1991, 1129; Döllerer, Überhöhter Gewinnanteil der GmbH in einer GmbH & Co KG, DStR 1991, 1033; Kaufmann, Die Behandlung einer verdeckten Einlage in Form eines überhöhten Gewinnanteils der GmbH in einer GmbH & Co KG im Anrechnungsverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeanschaffungskosten

Rn. 534 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Scheinunternehmen / 1.1.1 Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung in Abhängigkeit vom Leistungsempfänger

Führt der leistende Unternehmer eine sonstige Leistung aus, ergibt sich abgesehen von den in § 3a Abs. 3 ff. UStG aufgeführten Sonderregelungen der Ort der sonstigen Leistung abhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ein Nichtunternehmer. Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Exkurs: Amtshaftungsansprüche im Fall rechtswidriger Nichtanhörung

Amtshaftungsansprüche denkbar: Muss aufgrund rechtswidrig unterlassener Anhörung ein Einspruchs- oder gar Klageverfahren betrieben werden und erwachsen dem Beteiligten hierfür z.B. notwendige, aber vermeidbare Aufwendungen für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Rechtsverfolgung, so können die Aufwendungen im Rahmen eines zivilrechtlichen Amtshaftungsanspruchs (Art. 34...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 10.1 Kleinunternehmer

Unternehmen sind von der Steuerzahlung befreit, wenn sie im Laufe des vorherigen Kalenderjahres einen Umsatz von höchstens 82.000 EUR aus Lieferungen, Abgabe von Gegenständen zum Verzehr an Ort und Stelle und aus Beherbergungsleistungen; 33.200 EUR bei anderen Umsätzen 42.900 EUR für Leistungen von Rechtsanwälten, Umsätze mit geistigem Eigentum und bestimmte Leistungen von Küns...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss in Frankreich ansässig und selbst mehrwertsteuerpflichtig sein. Jeder tatsächlich zur Steuer veranlagte oder von ihr befreite Steuerpflichtige kann bei der Finanzbehörde als Steuervertreter bestellt werden. Diese Aufgabe kann somit von Rechtsanwälten, Rechtsberatern usw. wahrgenommen werden, deren Tätigkeiten seit April 1991 mehrwertsteuerpflichtig s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.12 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.1 Anwaltsbeauftragung

Wird die Klage dem Verwalter zugestellt und kommt aufgrund der Komplexität der Materie eine Verfahrensführung durch ihn nicht in Betracht – auch weil sich der Verwalter nicht dem Vorwurf mangelhafter Verfahrensführung ausgesetzt sehen möchte –, sollte die Klage möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet und dieser mit der Vertretung der beklagten GdWE beauft...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.3 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte GdWE binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Vereinzelt kurze Fristen zur Klageerwiderung Immer noch herrscht bei Gerichten verein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.3 Berufungsverfahren

Auch im Berufungsverfahren sind in aller Regel lediglich die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit eine Prozessvertretung durch mehrere Anwälte nicht geboten war, weil alle klagenden Wohnungseigentümer dasselbe Interesse, nämlich die Aufrechterhaltung des amtsgerichtlichen Urteils, hatten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1 Vorbereitung auf Anfechtungsklagen

Im Vorfeld möglicher Anfechtungsklagen sollten bereits folgende Punkte geklärt sein, damit im konkreten Einzelfall keine Hektik ausbricht: Da mit der Zustellung der Klage Fristen zu laufen beginnen, sollte ein Rechtsanwalt sorgfältig ausgewählt und namentlich bekannt sein. Die Finanzierung des Beschlussanfechtungsverfahrens, insbesondere die Bezahlung des Rechtsanwalts, sollte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.3 Für Sondervergütung sorgen

Verwalter müssen sich zunächst vor Augen halten, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Verwaltervergütung für solche Tätigkeiten haben, die im Rahmen der ihnen bereits vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen und somit zum typischen Berufsbild des Verwalters gehören. Insbesondere für die Unterrichtung der Wohnungseigentümer über ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.2 Verteidigungsanzeige durch Verwalter

Für den Fall, dass der Verwalter innerhalb der 2-Wochen-Frist keinen geeigneten Rechtsanwalt findet, muss er als Verfahrensführungsbefugter selbst die Verteidigungsbereitschaft für die beklagte GdWE anzeigen. Musterschreiben: Verteidigungsanzeige des Verwalters im Beschlussanfechtungsverfahren Amtsgericht Düsseldorf – Abteilung für WE-Sachen – Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf P...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.1 Prozessführungsbefugnis des Verwalters

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der GdWE sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die Wohnungseigentümer gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Der Verwalter kann ohne Verstoß gegen seine Neutralitätspflichten Schriftsätze fertigen, vor Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 7.2 Entscheidung über Rechtsmittel

Ist dem die GdWE vertretenden Rechtsanwalt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zugestellt worden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung die einmonatige Frist des § 517 ZPO zur Einlegung der Berufung, soweit der klagende Wohnungseigentümer (teilweise) erfolgreich war. Entsprechendes gilt, wenn kein Rechtsanwalt beauftragt war und das Verfahren vom Verwalter geführ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.1 Anwaltszwang

Egal, ob der im Anfechtungsprozess unterlegene klagende Wohnungseigentümer Berufung einlegt oder aber die beklagte GdWE Berufungsführerin ist, weil der klagende Wohnungseigentümer im Rechtsstreit obsiegt hat: Hat der Verwalter das Verfahren für die beklagte GdWE in Person geführt, ohne dass ein Rechtsanwalt die Gemeinschaft vertreten hatte, besteht spätestens im Berufungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 6.3 Rederecht des Verwalters

Fungiert der Verwalter in Verfahren als Vertreter der GdWE und führt er das Verfahren für sie, hat er auch ein Rederecht. Allerdings ist von allen Verfahrensbeteiligten zu beachten, dass der Richter den Vorsitz in der Verhandlung führt und entscheidet, wer zu welchem Zeitpunkt reden darf. Nimmt der Verwalter an der mündlichen Verhandlung teil, ist mit der Vertretung der GdWE...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 7.1 Information der Wohnungseigentümer

Ist mit der Vertretung der GdWE ein Rechtsanwalt beauftragt, wird diesem das Urteil zugestellt und nicht dem Verwalter. Nach Weiterleitung des Urteils an den Verwalter hat dieser die Urteilsformel der entsprechenden Entscheidung in die Beschluss-Sammlung einzutragen. Weitergehende Informationspflichten den Wohnungseigentümern gegenüber bestehen nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.2 Beschwer

So nicht bereits erstinstanzlich vor dem Amtsgericht ein Rechtsanwalt mit der Vertretung der GdWE beauftragt war, wird auch der nunmehr für das Berufungsverfahren zu beauftragende Rechtsanwalt vor Einlegung der Berufung prüfen müssen, ob die zur Einlegung der Berufung erforderliche Beschwer erreicht ist. Da die Berufung vom Amtsgericht nur in seltenen Fällen zugelassen wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.4 Zuständiges Berufungsgericht

Örtlich zuständiges Berufungsgericht für Anfechtungsklagen[1] ist gemäß § 72 Abs. 2 GVG das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 6.2 Anwesenheitsrecht/Anwesenheitspflicht

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Verwalters angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten GdWE kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erforderlich sein, wobei der Verwalter auch ermächtigt ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.2 Finanzierung mit Gemeinschaftsgeldern

Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, zur Finanzierung der Verteidigung Gemeinschaftsmittel einzusetzen.[1] Allerdings bedarf es in der Regel keines entsprechenden Beschlusses, da der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ohnehin berechtigt und verpflichtet ist, Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 5.2.2 Mitteilung über Anwaltsbeauftragung

Mit der Information über das Klageverfahren sollte der Verwalter die Wohnungseigentümer auch darüber in Kenntnis setzen, dass er zu deren Verteidigung einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Musterschreiben: Informationsschreiben an die Wohnungseigentümer über anhängige Beschlussanfechtungsklage Herrn/Frau __________________ __________________ __________________ Wohnungseigentümergeme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.4 Nebenintervention auf Klägerseite

Das Aktienrecht regelt in § 246 Abs. 4 AktG für Beschlussklagen die Nebenintervention auf Klägerseite. Die Bestimmung ordnet an, dass eine Nebenintervention nur innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Klage erfolgen kann. Eine hiermit korrespondierende Bestimmung findet sich im WEG nicht. Sie ist auch insoweit überflüssig, als § 45 Satz 2 WEG nach wie vor die Wiederei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.3 Finanzierung über Sonderumlage

Sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Anwaltskosten verfügbar und haben die Wohnungseigentümer (noch) keine Rücklage für Beschlussklagen gebildet, muss der Verwalter eine "Sonderumlage" erheben. Zu beachten ist hierbei, dass es eines entsprechenden Beschlusses bedarf. Musterbeschluss: Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung in einer Anfechtungsklage TOP ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / Zusammenfassung

Überblick Die Anfechtung von Beschlüssen erfolgt gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG mittels Anfechtungsklage. Erst das Urteil, das den angefochtenen Beschluss für ungültig erklärt, führt zu dessen Ungültigkeit. Auf dem Weg zu diesem Urteil sind einige Hürden zu nehmen: Wird ein Anwalt beauftragt? Ist die Finanzierung des Verfahrens gewährleistet? Welche Beschlüsse der Eigentümergem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / [Ohne Titel]

Justin Szyszka / Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende zweigeteilte Beitrag (Teil 1 in GmbH-StB 2026, 52) möchte die Nachspaltungsveräußerungsperre und ihre Folgen für die Praxis darstellen. Im Fokus steht die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Neuregelung des § 15 Abs. 2 UmwStG. Eine ergänzende Konkretisierung erfolgte durch den neuen UmwStE (BMF v. 2...mehr