Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenwerts

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige Bestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf die Gerichtskostengesetze , so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. 3 genannten "anderen Angele... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die Degression der Gebührentabellen

Rz. 24 Die den Kostengesetzen anliegenden Gebührentabellen sind degressiv aufgebaut. Degressiv heißt abnehmend, sich stufenweise vermindernd. Gemeint ist damit: Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen. Beispi... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung ... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 9. Versicherungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 92 Wenn der Auftraggeber des Rechtsanwalts bei einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung versichert ist, wird sich die Frage ergeben, ob dem Mandanten oder seiner Versicherung der Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner zusteht (vgl. Rdn 37). Da nicht die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt beauftragt, sondern der Versicherte selbst den Auftra... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Muster für die äußere Form von Vergütungsrechnungen

Rz. 106 Eine Kosten- bzw. Vergütungsrechnung sieht im Allgemeinen wie nachfolgend aus. Als Beispiel wird die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts gewählt, wobei auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 RVG geachtet wird. Auf die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften wird erst später in Rdn 109 ff. eingegangen. Muster: Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Berechnung der Wertgebühren

Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. ... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen: mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn als Grundsatz beachtet... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / c) Vergleich der vollen Gebühren der wichtigen Kostengesetze

Rz. 27 Rz. 28 In Abbildung 1 werden die Gebühren aus den Tabellen (Gebührensatz jeweils 1,0) des GKG (FamGKG), des RVG und des GNotKG (Tabelle B für Notare) grafisch einander gegenübergestellt. Es wird dabei deutlich, mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe mit dem Mandanten frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Mandanten (sinnvollerweise schon vor der Beratung) über die Höhe der entstehenden Beratungsgebühr spreche... mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

Hinweis: Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr des Anwalts nicht den zutreffenden Gegenstandswert bildet, muss dieser Gegenstandswert durch eine... mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Gebühren bei nicht anhängigem Hauptprozess

Rz. 68 Im selbstständigen Beweisverfahren können dem RA bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr nach Nrn. 3100 ff. VV RVG (bzw. in der Rechtsmittelinstanz nach Nrn. 3200 ff. VV RVG) erwachsen: mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Die Mahnverfahrensgebühr

1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit m... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VII. Die Verjährung des Vergütungsanspruches

Rz. 72 Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Beachten Sie, dass die Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Vergütungsanspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Wenn mehrere verschiedene Fälligkeitstatbestände vorliegen, ist davon der zuerst eingetretene maßgebend. Der Eintritt der Verjährun... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Der Gebührenbegriff

Rz. 10 Der Begriff Gebühr steht im öffentlichen und im privaten Recht für eine pauschale Abgeltung von Leistungen, ohne dass es auf den Aufwand ankommt, der zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist. Der Gesetzgeber will dem Bürger durch die pauschale Berechnung der Gebühren die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche finanziell erschwinglich machen. Würden die Kosten eines Pr... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Mehrere Kostenschuldner

Rz. 39 Mehrere Kostenschuldner haften grundsätzlich als Gesamtschuldner, wobei aber die Haftung des einzelnen Kostenschuldners gegenüber Rechtsanwälten und Notaren auf den Betrag begrenzt wird, der entstanden wäre, wenn nur für seine Sache die Kosten entstanden wären, sodass keiner der Gesamtschuldner für die Kosten haften muss, die nur allein gegen einen anderen entstanden ... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Es wird die Leserinnen und Leser freuen, dass dieser Teil des Buches relativ kurz gehalten werden kann. Von den Auszubildenden bei Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwälten/Notaren wird in den Prüfungen nur erwartet, dass sie die Höhe der Gerichtskostenvorauszahlung bestimmen und Gerichtskostenrechnungen prüfen können. Daraus ergibt sich, dass Sie sich nicht so intensiv mit de... mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit von Herrn Dipl.-Kfm. Michael Scherer in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau ... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind: mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Modifikation der Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich aus dem Auftrag des Mandant... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts" und ist somit eine typische so genannte allgemeine Betriebsgebühr. Da sie eine Pauschgebühr ist, werden durch sie alle Tätigkeiten des RA in der Angelegenheit vergütet, die in § 19 RVG als zum Rechtszug gehörend bezeichnet werden. Die Verfahrensgebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA in einem Rechtszug ab,... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat der Arbeitsaufwand des RA in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zustehenden Gebühren. Soweit das RVG nichts anderes bestimmt, werden diese nämlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Diesen Wert bezeichnet das RVG als Gegenstandswer... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Gebührenwert bei nachträglicher Herabsetzung des Streitwertes

Rz. 68 Von einer nachträglichen Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes gehen Auswirkungen auf die Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Beispiel: Das Gericht hatte den Streitwert für den Prozess zunächst vorläufig gemäß § 63 Abs. 1 GKG auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Nach dem Urteil wird der Streitwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG endgültig auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Die Gerich... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Die Kostenentscheidung in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 44 Kostenentscheidung (Kostengrundentscheidung) nennt man den gerichtlichen Ausspruch darüber, welche Partei die Prozesskosten zu tragen hat. In jedem Zivilprozess muss das Gericht im Urteil neben der Entscheidung in der eigentlichen Streitsache auch darüber entscheiden, welcher Partei die Kosten aufzuerlegen sind. In die Urteils- oder Beschlussformel nimmt das Gericht h... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern bzw. Teilen von Bundesländern (z. B. in NRW im Bereich der Rheinischen Notarkammer), in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 60 Gebühren erhält der Pflichtverteidiger grundsätzlich für dieselben Tätigkeiten wie der Wahlverteidiger, jedoch ist seine Vergütung niedriger; sie beträgt 80 % der jeweiligen Mittelgebühr für den Wahlanwalt. Die Gebühren sind Festgebühren und werden im Vergütungsverzeichnis zu jeder Gebühr in der rechten Randspalte ausgewiesen. Es gelten also alle vorstehenden Erläuter... mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben. mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlich mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Der Auslagenbegriff

Rz. 34 Neben den Gebühren werden nach den Kostengesetzen für gesetzlich genau bestimmte Aufwendungen so genannte Auslagen erhoben. Die Kostengesetze kennen entweder Auslagen, die bar anfallen und nur in Höhe der tatsächlichen Ausgaben zu ersetzen sind (z. B. in Nrn. 7004 und 7006 VV RVG), oder Auslagen, die einen Aufwand pauschal abgelten (z. B. in Nrn. 7003 und 7005 VV RVG)... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebühren für einen Teil des Streitgegenstandes (§ 36 Abs. 1 GKG)

Rz. 57 Wenn während eines Rechtszuges gebührenauslösende Handlungen des Gerichts oder des Rechtsanwalts nur einen Teil des gesamten Streitgegenstandes betreffen, dann werden die Gebühren für diese Handlungen gemäß § 36 Abs. 1 GKG nur nach dem Wert des entsprechenden Teils des Streitgegenstandes berechnet. Beispiel: RAin Ahrens klagt auftragsgemäß gegen Bolz auf Zahlung von 7.... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / B. Allgemeine Vorschriften des Paragrafenteils des RVG (§§ 1 bis 12c RVG)

Rz. 5 In dem ersten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden Sie außer dem Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere Regelungen über Vergütungsvereinbarungen, über Besonderheiten bei der Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder beim Vorhandensein mehrerer Auftraggeber, über Honorarvorschüsse, über Fälligkeit und Verjährung der Vergütung, über den notwendigen Inhalt von V... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / IV. Verbraucherschutz im Inkassorecht – Abmahnungen

Rz. 60 → Dazu Aufgaben Nr. 1 – 4 in Gruppe 14 und in Gruppen 2 und 3 Nach Feststellungen des Bundesjustizministeriums sind zu häufig für Abmahnungen in Inkassofällen gegenüber dem Aufwand des Abmahnenden sehr deutlich zu hoch angesetzte Inkassokosten geltend gemacht worden. Sehr oft seien auch mangelnde Rechtskenntnisse des Schuldners ausgenutzt worden. Weiterhin seien verdop... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG) gehören. In Straf- und Bußgeldsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren oder Festge... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / J. Der Pflichtverteidiger

Rz. 58 Jeder Beschuldigte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat das Recht auf einen Verteidiger, den er sich selbst auswählen darf. Grundsätzlich darf er sich auch selbst verteidigen. In schwerwiegenden Fällen muss er einen Verteidiger haben. In § 140 StPO sind die Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, d. h. gesetzlich vorgeschrieben i... mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Anrechnung der Widerspruchsgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 23 Die Widerspruchsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet (Anmerkung zu Nr. 3307 VV RVG), wenn der RA den Schuldner auch im Prozess vertritt. Bei Anwaltswechsel erfolgt keine Anrechnung, da ein anderer RA selbstständige Gebühren erhält. Beispiel: Nachdem RA Rührig im Beispiel aus Rdn 17 ff. Widerspruch eingelegt hat, wird aufgrund... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / L. Die Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG)

Rz. 85 Dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, insbesondere als dem Pflichtverteidiger, kann gemäß § 51 RVG auf Antrag durch das Oberlandesgericht für das ganze Verfahren oder für einzelne Verfahrensabschnitte eine Pauschgebühr bewilligt werden, die über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgeht. Voraussetzung ist, dass die dem Pflichtverteid... mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / IV. Die Gebühr für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist das Mahnverfahren beendet, denn der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Wenn Einspruch eingelegt wird, gibt das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das zuständige Prozessgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO).... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / V. Teile des Streitgegenstandes (§ 36 GKG)

Rz. 56 In § 36 GKG sind drei Absätze enthalten, die im Einzelnen regeln, wie die Gebühren zu berechnen sind, wenn Handlungen des Gerichts oder des Rechtsanwalts nur Teile des Streitgegenstandes betreffen. Es handelt sich um folgende drei Fälle: mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Nach statistischen Erhebungen dürften mehr als 70 % aller Aufträge von den Rechtsanwälten außergerichtlich erledigt werden. Es handelt sich dabei zum einen um außergerichtlich beigelegte Streitfälle und zum anderen um Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, beispielsweise der Gestaltung von Verträgen. Da die außergerichtlichen Tätigkeiten also heute den Schwerpunkt ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ... mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

Hinweis: Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr des Anwalts nicht den zutreffenden Gegenstandswert bildet, muss dieser Gegenstandswert durch eine... mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr d... mehr