Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 2 Ergebnisse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Mit aktuellen rechtlichen Fragen befassten sich Mitte Juni auch die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der umfangreichen Agenda standen zahlreiche Themen, die derzeit auch die Debatte im allgemein politischen Raum bestimmen. Dazu zählen etwa extremistische Anschläge auf die kritische Infrastru...mehr

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ZAP 7/2026, Aktuelle Entwic... / VII. Rechtsanwaltsrecht: Zeitpunkt der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das besondere elektronische Anwaltspostfach

Der VGH Baden-Württemberg hat sich in seinem Urt. v. 15.7.2025 (11 S 1780/24) mit der Frage befasst, ob es Unterschiede zwischen der „papiergebundenen” Zustellung und der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das beA gebe. Dies hat er verneint. Werde eine gerichtliche Entscheidung in Anwendung der § 56 Abs. 2 VwGO, § 173 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 3...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 2. Abrechnung nach dem Gegenstandswert

Die Hinweispflicht des Rechtsanwalts besteht nur, wenn sich die zu berechnenden Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Dies betrifft viele der in den Teilen 2 und 3 VV RVG geregelten Anwaltstätigkeiten, kann jedoch auch für in den Teilen 4–6 VV RVG aufgeführte Angelegenheiten in Betracht kommen. Auch in Strafsachen kann somit eine Hinweispflicht bestehen, etwa wegen de...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / I. Grundsätzlich keine Belehrungspflicht über die Anwaltsvergütung

Der Anwaltsdienstvertrag ist im Regelfall ein Vertrag über anwaltliche Leistungen, für die der Auftraggeber die taxmäßig bestimmte Vergütung nach dem RVG schuldet. Deshalb ist der Rechtsanwalt grds. nicht verpflichtet, dem Mandanten Angaben zur Höhe der Vergütung, zum möglichen Anfall der bei ihm entstehenden Gebühren und Auslagen oder zum Gegenstandswert zu machen. Dies ber...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / II. Die Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO

Der mit Wirkung zum 1.7.2004 in Kraft getretene § 49b Abs. 5 BRAO bestimmt: Zitat „Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen.” 1. Die Motive des Gesetzgebers Anlass für diese Neuregelung war nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1971, S. 232), dass es in der Vergangenheit immer wiede...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / IV. Folgen eines Verstoßes gegen die Hinweispflicht

Weder aus dem Wortlaut des § 49b Abs. 5 BRAO noch aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich Hinweise, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn der Rechtsanwalt gegen die Hinweispflicht verstoßen hat. 1. Berufsrechtliche Folgen Die in § 49b Abs. 5 BRAO geregelte Hinweispflicht steht im 3. Teil der BRAO, in dem die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts bestimmt sind. Folglich komm...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / V. Besonderheiten im Festsetzungsverfahren

Auch in verschiedenen Festsetzungsverfahren kann einer der Beteiligten vorbringen, der Rechtsanwalt habe seiner Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO nicht genügt. Dies kommt insb. in folgenden Festsetzungsverfahren in Betracht. 1. Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG Beantragt der Rechtsanwalt gem. § 11 Abs. 1 RVG, seine Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber festz...mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / X. Fazit

Das neue Produkthaftungsrecht bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die im Ergebnis mit einer Haftungsverschärfung für die Wirtschaft einhergehen wird. Im Zentrum steht dabei das neue Beweisrecht in den §§ 19 f. ProdHaftG-E, das für den Geschädigten mit erheblichen Erleichterungen bei der Durchsetzung seiner Ansprüche einhergehen wird. Auch wenn der Geschädigte weiterhin de...mehr

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltstag befasst sich mit digitaler Zukunft

Auf dem diesjährigen Anwaltstag, der vom 8. bis zum 12. Juni virtuell sowie in Freiburg stattfand, stand vor allem die technologische Zukunft in den Kanzleien auf dem Programm. Unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten” erörterten die Teilnehmer neben dem Einsatz moderner Technologie auch die Frage, unter welchen Bedingungen anwaltliche Tätigkeit künftig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / VI. Verfahrensrecht: Kein Ordnungsgeld wegen Säumnis im Erörterungstermin bei Anwesenheit eines erklärungsfähigen Prozessbevollmächtigten

Zur mündlichen Verhandlung kann das Gericht – die Anordnung erfolgt durch den Vorsitzenden – nach § 111 Abs. 1 S. 1 SGG u.a. das persönliche Erscheinen eines Beteiligten (§ 69 SGG) anordnen. Erscheint dieser nicht, kann – Ermessensentscheidung – nach § 202 S. 1 SGG i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dies unterbleibt nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO, ...mehr

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ZAP 7/2026, Quo vadis Meinungsfreiheit?

Die Jura-Professorin Frauke Rostalski hat 2024 das Buch „Die vulnerable Gesellschaft” vorgelegt, das für den deutschen Sachbuchpreis nominiert war. Sie beschäftigt sich darin mit diversen Erscheinungsformen der mittlerweile anzutreffenden vulnerablen Gesellschaft. Eine Erscheinungsform ist die Ausweitung/Verschärfung von Straftatbeständen, die bereits in der Kolumne „Die neu...mehr

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ZAP 7/2026, Aktuelle Entwic... / XII. Windenergierecht: Konkurrentenklage gegen Vorbescheid für Windenergieanlagen

Bei der beabsichtigten Errichtung und dem Bau von Windenergieanlagen kann es wegen deren örtlicher Nähe zu einer Konkurrenz mehrerer Bewerber kommen, wenn die Behörde nur einen Bewerber für die Errichtung der Windenergieanlage in Betracht zieht. Wird dem favorisierten Bewerber ein anlagenbezogener Vorbescheid erteilt, stellt sich die Frage nach dem in Anspruch zu nehmenden R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann....mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.4 Zustellung des Vollstreckungstitels

Die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner erfolgt grundsätzlich durch das Gericht von Amts wegen. Es ist jedoch auch die Zustellung des Titels durch die Partei möglich, wobei nach § 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Ausfertigung des Urteils keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthalten muss (sogenannte abgekürzte Urteilsausfertigung). Arbeitsgerichtliche Ve...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / Zusammenfassung

Alle End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind (§ 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Diese Titel berechtigen ohne weiteres zur Zwangsvollstreckung. Nicht vorläufig vollstreckbar sind dagegen Zwischenurteile nach § 304 ZPO. Im Übrigen gelten über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG für die Zw...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.1 Vollstreckungstitel

Als Vollstreckungstitel kommen Endurteile in Betracht, die rechtskräftig sind. Aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil kann auch bereits vor Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betrieben werden, da diese Urteile nach § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vorläufig vollstreckbar sind. Weitere Zwangsvollstreckungstitel finden sich in § 794 ZPO, z. B. Kostenfestsetzungsbeschlüsse (im arbeitsg...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Marc Nürnberger, RA/FASt/StB[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Fragen und Risiken der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der Immobilien-GmbH. Im ersten Beitrag zur Immobilien-GmbH (Wollweber, GmbH-StB 2026, 146) wurde beleuchtet, wann sie steuerlich sinnvoll ist. Im nächsten Beitrag werden die Wege in die Immobilie...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.5 Angleichung des Berufsrechts der Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte

Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten weitgehend angeglichen. D. h. die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf zulässige Rechtsformen, den Gesellschafterkreis und Mehrheitserfordernisse, finden sich inhaltsgleich in allen 3 Berufsgesetzen. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4 Ausweitung und Vereinheitlichung des zulässigen Gesellschafterkreises

Bisher hing der zulässige Gesellschafterkreis von der Rechtsform des Zusammenschlusses ab. Unabhängig von der Rechtsform konnten sich bisher nur Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten beruflich zusammenschließen.[1] Ein Zusammenschluss mit Patentanwälten und ausländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), das am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 1 Einführung

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl. I 2021, 2363) wird das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend reformiert. Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle, die am 1.8.2022 in Kraft getret...mehr

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Mobbing im Unternehmen / 5.4 Hilfen außerhalb des Unternehmens

Nicht alles, was an Leid und Schmerz durch Mobbing entsteht, kann im Betrieb aufgefangen und geregelt werden. Außerhalb des Unternehmens kann das Opfer professionelle Unterstützung ins Anspruch nehmen z. B. bei Mobbing-Selbsthilfegruppen, Psychologen und Pädagogen, die auf Mobbing spezialisiert sind, Rechtsanwälten, die sich im Rahmen des Arbeitsrechtes auf Mobbing spezialisier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 4.1 Bürogemeinschaften

Die Regelungen zur Bürogemeinschaft wurden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG a. F., in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt waren, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisation der Berufstätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Seit dem 1.5.2025 enthält § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG zusätzlich eine ausdrückliche Ausnahme für Mandatsgesellschaften, die al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.3 Umfang der Beratungsbefugnis

Gem. §§ 3 Satz 1 Nr. 2 undSatz 2 StBerG sind Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49, 50 StBerG und Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Sie handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Schwarzbau: Klage auf Rückbau / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B lässt ohne Gestattung durch den Fußboden seiner Erdgeschosswohnung 3 Kernbohrungen in den darunter belegenen Kellerraum Nr. 31 eines anderen Wohnungseigentümers ausführen. Er lässt durch diesen Raum Abwasserrohre verlegen und an die in diesem Raum bestehenden Abwasserrohre anschließen. Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Besprechung und B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ermessen: Überprüfung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer K1 und K2 wenden sich mit einer Klage gegen einen Beschluss, mit dem beschlossen wurde, auf Rat eines Rechtsanwalts einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf eine Ordnungsverfügung zu beantragen (den Wohnungseigentümern ist aufgegeben worden, die Höhe der Mündung einer Abgas-Ableit-Einrichtung über dem Dach auf mindestens 3,94 m zu erhöhen, um einen u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ermessen: Überprüfung / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss widerspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne der §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe das ihr zukommende, nicht auf null reduzierte Ermessen ermessensfehlerfrei ausgeübt. Den Wohnungseigentümern komme grundsätzlich ein weites Entschließungs- und Auswahlermessen zu. Eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

Rz. 124 Für Bewertungsmethoden ist in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ein Stetigkeitsgebot kodifiziert. Der Gesetzgeber lässt nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen eine Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 2 HGB zu (§ 252 Rz. 141 ff.). Ein Abweichen von bisher angewandten Bewertungsmethoden kommt demnach nur in sehr eingeschränktem Umfang in Betracht,[1] sodass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Einschränkung aufgrund von Prüfungshemmnissen

Rz. 81 Neben Einschränkungen aufgrund von Einwendungen sind auch Einschränkungen aufgrund von Prüfungshemmnissen möglich. Ein Prüfungshemmnis liegt dann vor, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zu Klärung des Sachverhalts für abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ermessen: Überprüfung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht, gegen einen Verwaltungsakt vorzugehen und es allein richtig ist, ihn hinzunehmen und zu befolgen. Ermessen Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung ihres Eigentums wie jeder andere Hauseigentümer auch ein Ermessen, was sie tun und was sie unterlassen. Die Gerichte können d...mehr