Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.3 Erledigung des Verfahrens

Nicht selten sind die Fälle, in denen sich im Laufe des Verfahrens der Rechtsstreit erledigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Zahlung eines Hausgeldschuldners während des Verfahrens Im Laufe des Hausgeldverfahrens gegen den säumigen Wohnungseigentümer gleicht dieser sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen aus. Praxis-Beispiel Beispiel 2: Entfernung der Parabolantenne im laufende... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.2 Kostenverteilung in der Jahresabrechnung

Wohnungseigentumsrechtliche Verfahren können eine jahresübergreifende Verfahrensdauer haben. Praxis-Beispiel Die Unterlassungsklage Wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung seiner Sondereigentumseinheit, erhebt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sommer 2025 eine Unterlassungsklage gegen Wohnungseigentümer W. Mit Klageerhebung hat sie Gerichtskostenvorschuss geleistet... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies / Dr. Johannes Öhmann, LL.M.[*] Die Wahl der Rechtsform ist für die Organisation und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Der überwiegende Teil der in Deutschland praktisch relevanten Rechtsformen geht auf das 19. Jahrhundert zurück (neuere Rechtsformen sind die Partnerschaftsgesellschaft [Gesetz über Part... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.5 Anwaltszwang

Grundsätzlich besteht in den Verfahren des § 43 Abs. 2 WEG kein Anwaltszwang, da Eingangsgericht stets das Amtsgericht ist. Soweit der Prozess im Verfahren des § 43 Abs. 1 WEG streitwertabhängig (über 10.000 EUR) vor dem Landgericht zu führen ist, besteht jedoch Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Es empfiehlt sich jedoch auch im Amtsgerichtsprozess, Unterstützung durch einen Re... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.3 Kostenvorschuss

Voraussetzung für die Zustellung einer Klage ist die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Die Klageschrift wird dem oder den Beklagten also nur nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses zugestellt. Die Höhe des Kostenvorschusses richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diesen exakt zu bestimmen, ist gerade im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren häufig nicht einfach,... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Nach der zivilprozessualen Vorschrift des § 17 ZPO richtet sich der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften nach dem Ort der Verwaltung. Nun könnte man im Fall... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters

Rn 10 Im Gegensatz zu freiberuflichen Tätigen wie Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern sieht die InsO keine allgemeine Pflichthaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter vor.[1] Wohl aber ist es anerkannte Praxis der Insolvenzgerichte, das Vorhalten einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Kriterium der Geeignetheit im Rahmen der Bestellung zum I... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung bei der Einschaltung selbständiger Dritter

Rn 59 Während bei Hilfspersonen nach § 278 keine Haftungsbeschränkung auf Auswahl- oder Überwachungsverschulden Platz greift, stellt sich die Frage, ob sich dies bei der Einschaltung selbständiger Dritter anders verhält. Zu denken ist etwa daran, dass der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerberater überträgt[1]; ferner ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftungsmaßstab

Rn 48 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Dabei gelangen im Ausgangspunkt die Grundsätze des § 276 BGB zur Anwendung, d.h. der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen.[1] Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegri... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Weitere Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 145 Neben der vorbezeichneten Hinweispflicht sowie der Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG (vgl. Rdn 35 f.) beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen für den Rechtsanwalt eine Fülle von weiteren Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten. Jung gibt hierzu einen umfangreichen Überblick.[331] An dieser Stelle sollen die zu erteilenden Hinweise nach der Verord... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt

Rz. 25 Hat ein Mandant einem später beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt einen unbedingten Auftrag erteilt und kommen neben der Wahlvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht, kommt es nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG auf das Datum der Auftragserteilung und nicht der Bestellung oder Beiordnung an. Ist dem Rechtsanwalt kein Auftrag erteilt worden, kommt es, mit... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 100 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[21... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 47 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[78] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 110 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / V. Hinweispflichten des Rechtsanwalts

1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG Rz. 143 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[321] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Ver... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / e) Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 14 Bei Satzrahmengebühren kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei Betragsrahmengebühren ist es – nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG – zu berücksichtigen. Die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr. Hierbei findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessengegensatz

Rz. 18 Besteht eine Sachverhaltsidentität muss der Rechtsanwalt, um gegen die berufsrechtliche Grundpflicht aus § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO zu verstoßen, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend für den Interessenwiderstreit ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig ... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 174 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen. mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 64 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 146 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Sittenwidrigkeit nach dem Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Rz. 58 Der Inhalt der Vergütungsvereinbarung führt zur Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Leistung des Rechtsanwalts einerseits und der vereinbarten Vergütung andererseits vorliegt und zusätzliche subjektive, die Sittenwidrigkeit begründende Merkmale beispielsweise einer Notlage oder einer Unterlegenheit d... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision im Laufe der Mandatsvertretung

Rz. 74 Tritt hingegen eine Interessenkollision erst im Laufe der Mandatsvertretung auf, beispielsweise durch die Annahme eines zweiten Mandats in derselben Rechtssache, soll diese nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt jeglichen Vergütungsanspruch verliert, sofern die Honoraransprüche vor der Pflichtverletzung entstanden sind.[165] Der Verstoß gegen das berufsrechtliche Ve... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 38 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 97 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 103 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ve... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 85 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines s... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 83 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 73 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[158] In den letzten Entscheidungen des Bundesge... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 134 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[296] ka... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Die Pauschgebühr

Rz. 123 Der Abgeltungsbereich dieser Gebühren ergibt sich aus § 15 RVG. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Durch § 15 Abs. 1 RVG wird der Grundsatz der Pauschgebühr statuiert.[262] Rz. 124 Die Pauschgebühr bedeutet, dass die dem Rechtsanwa... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Der einheitliche Auftrag

Rz. 128 Zunächst muss daher ein einheitlicher Auftrag der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegen. Ein einheitlicher Auftrag liegt grundsätzlich vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Mandanten mit der Interessenwahrnehmung für einen ganz konkreten Sachverhalt beauftragt wird, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft.[272] Die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit als ein... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung oder Vertretung

Rz. 34 Für den Interessenwiderstreit in derselben Rechtssache muss der Rechtsanwalt als Interessenvertreter beider Parteien tätig werden. Der Begriff der Vertretung im Sinne von § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf eine Vertretung nach außen, wodurch jedes Dienen durch Rat oder Beistand des Rechtsanwalts erfasst wird.[72] U... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / E. Zusammenfassung

Rz. 151 Neben der Prüfung einer Interessenkollision bei der Mandatsannahme muss der Rechtsanwalt für Erbrecht sich über die Vergütung seiner anwaltlichen Tätigkeiten Gedanken machen. Eine sorgfältige und umfassende Prüfung der verschiedenen Vergütungsmöglichkeiten bei der Mandatsannahme können beim Mandatsende einen für den Mandanten und den Rechtsanwalt erfolgreichen Abschl... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 91 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 92 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / cc) Zusammenfassung

Rz. 77 Schließlich bleibt festzuhalten, dass sich eine pauschale Bestimmung der Angemessenheit verbietet. Vielmehr muss eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgen, welche anhand der Art der Vergütungsvereinbarung, der Kriterien von § 14 RVG sowie unter Umständen auch nach Billigkeitsgesichtspunkten aus § 242 BGB bestimmt werden kann. Rz. 78 Dabei b... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 27 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 64 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 3 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 49 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Erstreckung des Tätigkeitsverbots, § 43a Abs. 4 S. 2 BRAO

Rz. 55 Das Tätigkeitsverbot aus § 43a Abs. 4 S. 2 BRAO bleibt bestehen, wenn der nach Satz 1 ausgeschlossene Rechtsanwalt die gemeinschaftliche Berufsausübung beendet. Entsprechend entfällt die Sozietätserstreckung nicht, wenn der ausgeschlossene Rechtsanwalt die gemeinschaftliche Berufsausübung verlässt. Der ausscheidende Rechtsanwalt muss für das Tätigkeitsverbot eine mand... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erteilung der Widerrufsbelehrung und Verbrauchererklärung im Sinne von § 357 Abs. 8 S. 1 BGB

Rz. 37 Im erbrechtlichen Mandat kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei ausübt, z.B. bei dem Mandanten zu Hause oder einem vermittelnden Dritten. Wenn der Abschluss der Vergütungsvereinbarung in den Privaträumen des Mandanten oder per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem Mandanten erfolgt, muss der Rechtsanwalt das gesetzlic... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG

Rz. 143 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[321] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu un... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 105 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessen... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interessen beraten oder vertreten hat. Als Generalklausel soll § 43a Abs. 4 BRAO dem Entstehen von Interessenkonflikten in der Person des Rechtsanwalts vorbeugen.[14] Rz. 12 Neben der Sicherstellung des Vertrauensver... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 141 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 72 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vo... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 182 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen... mehr