Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von R... / 5 Hinweis der Redaktion:

Vgl. in diesem Zusammenhang das Anschreiben von Klaus Weil (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Marburg) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, FF 2023, 338. FF 3/2026, S. 90 - 91mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außenwerbung / 1 Fehlende vertragliche Regelung

Fehlt eine entsprechende vertragliche Regelung zum Anbringen von Schildern oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, dürfen sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten) Namens- oder Firmenschilder an der Außenwand des Hauses, in dem sich ihre Mieträume befinden, anbringen, wobei neben der Namensangabe auch zusätzl...mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 6

Auf einen Blick Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Nießbrauchsgestaltungen trotz der über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehenden Genussverzichts-Rechtsprechung als Mittel zur Reduzierung künftiger Pflichtteilsansprüche durchaus interessant sein können. Entscheidend sind dabei zum einen die richtige Bewertung (nach den Vorgaben des BauGB bzw. der ImmoWertV) und zum ande...mehr

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FF 03/2026, Schutz von Rech... / 2 Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwalt...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 8

Auf einen Blick Die vorstehenden Erörterungen haben gezeigt, dass der vertragliche Ausschluss der Widerruflichkeit nur in engen Grenzen zulässig ist. Die effektive und rechtssichere Durchführung eines wirksamen Widerrufs erfordert zugleich die rechtzeitige Information relevanter Dritter, etwa Notariate, Banken oder das Zentrale Vorsorgeregister. In Sonderkonstellationen – et...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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zfs 03/2026, Keine Erinneru... / 2 Aus den Gründen:

Die Sachrüge, mit der sich der Betroffene nach wirksamer Beschränkung des Einspruchs allein gegen die Rechtsfolgen richten kann, bleibt ohne Erfolg. Das Amtsgericht war sich ausweislich der Urteilsgründe bewusst, dass im Grundsatz (§ 4 Abs. 4 BKatV) die dem Fahrverbot zukommende erzieherische Wirkung auch durch eine erhöhte Geldbuße erreicht werden kann (vgl. BGHSt 38, 125; ...mehr

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zfs 03/2026, Keine Gerichts... / 1 Sachverhalt

Der BGH hatte durch Beschluss v. 17.4.2025 die Anträge des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat der Kläger unter der Überschrift "Gegenvorstellungen und Wiedereinsetzungsantrag" geltend gemacht, einige Schreiben von ihm seien "gemäß Artikel 103 GG nicht beachtet word...mehr

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zfs 03/2026, Schadensersatz... / Leitsatz

1a. Ein Hinweis darauf, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Auftrag zu erteilen; der Auftrag kann allerdings mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten umfassen. 1b. Ein Hinweis auf die Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert darf es nicht dem Mandanten überlassen, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rech... / 1

Zitat "Mit dem Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs schreiben wir ein Stück Rechtsgeschichte: Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Ein solches Abkommen ist bitter nötig. Recht und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – und insbesondere Anwältinnen und Anwälte spüren diesen Druck. Eine starke und unabh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Zukunft der... / 29. Studienreise nach Griechenland (20. bis 27.5.2026)

Haben Sie heute schon KI-basierte Assistenzsysteme genutzt und anschließend "zur Sicherheit" analog oder über eine der gängigen Datenbanken überprüft? Haben Sie auch Hemmungen, personalisierte Schriftstücke hoch zu laden, auch wenn die Anbieter absolute DSGVO-Konformität versprechen? Und haben Sie überhaupt die richtigen Fragen an die KI gestellt? Ach ja, es heißt ja nicht f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Verfahrensfähigkeit

Rn 25 Über die Verweisungsregelung des § 4 Satz 1 finden im Insolvenzverfahren die Vorschriften der ZPO zur Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und gesetzlichen Vertretung (§§ 50 ff. ZPO) entsprechende Anwendung.[94] Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher neben der in § 11 gesondert geregelten Insolvenzfähigkeit (= Parteifähigkeit) auch die Verfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Der Kogel" (Strategien beim Zugewinnausgleich) ist im Oktober 2025 in der 8. Auflage erschienen, nunmehr bearbeitet vom Kollegen Dr. Franz Thomas Roßmann ("Kogel/Roßmann"). Das Buch ist mit der Anwaltsfeder geschrieben und enthält somit besondere, anderweitig nicht immer mit diesem vertieften Praxisbezug dargestellte Zusammenhänge des Zugewinnausgleichs zur anwaltlichen Tak...mehr

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ZErb 03/2026, Norddeutsches Erbrechtsforum, 21./22.11.2025. Ein Tagungsbericht

Am 21. und 22.11.2025 fand in Hamburg das Norddeutsche Erbrechtsforum inzwischen bereits zum 18. Mal statt. Die Veranstaltung wurde online und in Präsenz im Hotel Hafen durchgeführt und war wie jedes Jahr gut besucht. Die wissenschaftliche Leitung lag nun schon zum zweiten Mal bei RA, FAErbR und Notar Dr. Pierre Plottek, Bochum, und RA, FAErbR, FASozR und Notar UIf Schönenbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Zur Auslegung ... / 3 Anmerkung:

I. Es geht um den Regress eines Sozialversicherers. Dieser erbringt Leistungen an den Verletzten und meldet dessen Ansprüche dem Grunde nach bei dem Haftpflichtversicherer des Schädigers an. Der hat unstreitig zu 100 % für den Schaden einzustehen. In dem Anspruchsschreiben vom 7.11.2019 bittet der Sozialversicherer die Haftpflichtversicherung "… zur grundsätzlichen Sicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2026, Die nachträgliche Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, folgt nicht selten die Enttäuschung mit der Drittschuldnerauskunft: Der Schuldner ist zwar bei dem Drittschuldner beschäftigt, erhält aber ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze oder es gibt vorrangige Gläubiger. Wer dann nicht aufsteckt, sondern weiter ermittelt, wird so manches Mal belohnt, indem eine weitere Teilzeitbeschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Voreilige Klag... / 3 Anmerkung:

Zu Recht beklagen die Rechtsanwälte der Geschädigten immer wieder die zögerliche Regulierung durch die Haftpflichtversicherungen. Mitunter wird dahinter eine Strategie der Haftpflichtversicherer vermutet, den Geschädigten mürbe zu machen. Tatsächlich dürften in der Regel praktische Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts und nicht zuletzt ein erheblicher Personal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Praxiskommentar Erbrecht

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.) 5. Aufl. 2026 2.500 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-162-9 Mit der aktuellen Auflage des Praxiskommentars Erbrecht geht dieses Werk nun in die fünfte Runde. Da seit der Vorauflage aus dem Jahr 2020 zahlreiche Bewegungen in der erbrechtlichen Literatur und Judikatur stattgefunden haben und die Aktualität der Vorauflage langsam an ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rech... / Einführung

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Teilungsver... / I. Einleitung

Seit etwa 2025 beschäftigen Teilungsversteigerungen wieder verstärkt die Gerichte. Der rasante Anstieg der Zinsen ab 2023 hat zu einer zumindest vorläufigen Abkühlung des Immobilienbooms geführt. Finanzierungen, die vielfach mit günstigen Zinsen von sogar unter 1 Prozent "auf Kante genäht" waren, werden bei einer anstehenden neuen Finanzierung den Eheleuten wirtschaftliche P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 3.1 KI-Verordnung der EU

Die am 2.2.2025 in Kraft getretene und schrittweise Wirkung entfaltende KI-Verordnung der EU setzt nach Art. 4 KI-VO voraus, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die mit KI-Systemen befassten Mitarbeiter über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" eine natürliche oder juristisch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.2 Mehrstufige Vollmacht (Eigentümer – Verwalter – Rechtsanwalt)

Bevollmächtigt der Vermieter seinen Verwalter, das Mietverhältnis zu kündigen, und bevollmächtigt der Verwalter seinerseits einen Rechtsanwalt, die Kündigung auszusprechen, muss zum einen die Vollmacht des Vermieters an den Verwalter und zum anderen auch die Vollmacht des Verwalters an den Rechtsanwalt vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter einer GbR ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.3 Rechtsanwalt

Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Räumungsklage gegen den Mieter, umfasst die erteilte Prozessvollmacht auch die Erklärung der Kündigung im Vorfeld der Klage.[1] Diese ist allerdings der Kündigungserklärung beizufügen, da der Mieter die Kündigung ansonsten nach § 174 BGB zurückweisen kann. Die Vollmacht muss auch im Original vorgelegt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.3 Form der Vollmacht

Die Vollmacht bedarf zwingend der Schriftform. Die Kündigung kann vom Mieter zurückgewiesen werden, wenn die Vollmacht nicht in Schriftform erteilt wurde. Wesen der Schriftform ist die Wiedergabe der Originalunterschrift des Vermieters. Deshalb kann eine Kündigung auch dann vom Mieter zurückgewiesen werden, wenn ihm lediglich eine Kopie oder ein entsprechendes Telefax vorgel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.2 Verschulden eines Dritten zuzurechnen?

Der Mieter kann im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten Dritter zur Verantwortung gezogen werden. Die ordentliche Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nämlich nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus.[1] Minderjährige Bei Minderjährigen ist die Bestimmung des § 828 BGB zu beachten. Nach Absatz 1 d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / III. Nr. 63 Ablauf der Durchsuchung (nachteilig)

In Nr. 63 Abs. 8 AStBV (St) 2026 wurden die Befugnisse der Ermittlungsbeamten vor Ort präzisiert und erweitert. Während bisher nur allgemein von der "Beaufsichtigung" von Fernsprechern die Rede war, wird nun explizit die Telefonsperre geregelt. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 8.5.2024 – 12 Qs 1/24, NStZ 2024, 767) heißt es nun: "Während e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 3.2 Kennenlernen, Vernetzung und Kontakte

Führungskräfte müssen schnell gute Beziehungen zu Kollegen, Mitarbeitern in ihrem Team, Vorgesetzten und anderen Stakeholdern aufbauen können. Ein wichtiger Teil des Onboarding-Prozesses sollte darauf ausgerichtet sein, diese Netzwerke aufzubauen und zu fördern. Der geplante Start des neuen Managers sollte vorab im Unternehmen kommuniziert werden, damit alle Mitarbeiter info...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.1.1 Unternehmen bis ca. 30 Mitarbeiter

Die Aufgabe für die HR-Organisation ist bei Unternehmen dieser Größe meist komplett der Geschäftsführung unterstellt. Weil intern meist keine Experten für HR-Themen vorhanden sind, werden einzelne Prozesse, wie z. B. die Rekrutierung, durch Berater / Dienstleister von außen zugekauft. Oftmals werden auch die administrativen Prozesse, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, an Ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.3 Zusammenrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 49 Die Zusammenrechnung von Einkünften i. S. d. § 8 Abs. 2 SGB IV wird durch Abs. 2 Satz 3 dahin gehend eingeschränkt, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Die Zusammenrechnung geringfügiger Tätigkeiten mit nicht geringfügigen Tätigkeiten kommt daher nur für den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abstandszahlung / 1 Freie Vereinbarung

Grundsätzlich können Abstandszahlungen frei vereinbart werden. Lediglich bei Sozialwohnungen sind einmalige Leistungen mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung unzulässig.[1] Eine Vereinbarung, durch die sich der Mieter verpflichtet, für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand infolge der vorzeitigen Vertragsauflösung eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 6. Ist die Korrespondenz mit dem Mandanten zu verschlüsseln?

Die meisten Rechtsanwälte korrespondieren mit ihren Mandanten per E-Mail. Das geschieht nicht zuletzt auf deren Wunsch. In der Mandatsvollmacht wird dieser Kommunikationsweg inzwischen standardmäßig (mit) vereinbart. Der E-Mail-Versand erfolgt fast ausschließlich mit einer Transportverschlüsselung (s. oben unter 2. c). Es existieren zwar andere Kommunikationsmöglichkeiten. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Brief, Telefax, Computerfax oder einfacher E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Erforderlich ist statt dessen die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schadensersatz bei Fehlern ... / Hintergrund

Ein Mandant, selbst Jurist und als Rechtsanwalt tätig, beauftragte seinen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärung. Nach Erhalt der Unterlagen fragte er per E-Mail nach den zu erwartenden Steuervorauszahlungen. Der Steuerberater prüfte die Berechnungen und bestätigte sie, woraufhin der Mandant die Steuererklärung beim Finanzamt einreichte. Im Nachhinein stellte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 7. Resümee

Soll eine Umsatzsteuerrechnung nicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG in einem strukturierten elektronischen Format oder mittels einer Rechnungsplattform übermittelt werden, bieten sich andere Übertragungswege an, um Rechnungen sicher zu versenden. Das Angebot ist vielgestaltig. Es umfasst den reinen Rechnungsversand sowie Erweiterungen, die in Form von Modulen bei unterschiedli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Der Streit- bzw. Gegenstandswert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr