Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3 Fehlerhafte Rechnungen: Was die Folgen sind und wie berichtigt wird

1.3.1 Berichtigung einer Rechnung Eine unvollständige oder unzutreffende Rechnung kann berichtigt werden.[1] Die Berichtigung einer Rechnung ist grundsätzlich nur durch den Aussteller möglich.[2] Dies kann der leistende Unternehmer oder sein Beauftragter (Agent) sein. Soll eine Eingangsrechnung berichtigt werden, ist dazu eine Mitteilung des Leistenden erforderlich. Gutschrifte...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.16 Innerbetriebliche Rechnungen

Wenn zwei Betriebsabteilungen miteinander abrechnen, liegt ein sog. "Innenumsatz" vor. Werden die Abrechnungsbelege mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich nicht um Rechnungen, sondern um unternehmensinterne Buchungsbelege.[1] "Umsatzsteuer" und "Vorsteuer" heben sich innerhalb des Unternehmens gegenseitig auf, ein unrichtiger oder un...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.7.1 Berichtigungsfähige Rechnung

Nach einem BFH-Urteil aus 2016[1] kann eine Rechnung rückwirkend berichtigt werden, wenn eine sog. "berichtigungsfähige" Rechnung vorliegt. Dies ist nur der Fall, wenn die Rechnung Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält[2]. Diese Angaben dürfen in der Rechnung allerdings n...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.7.2 Nicht berichtigungsfähige Rechnung

Werden Berichtigungen im Rahmen eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises[1] korrigiert, kann keine Rückwirkung erreicht werden. Dasselbe gilt, wenn fälschlicherweise von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausgegangen worden ist und keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist. fälschlich Organschaftsverhältnisse unterstellt worden sind. der Steuerausweis zu niedrig e...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3.1 Berichtigung einer Rechnung

Eine unvollständige oder unzutreffende Rechnung kann berichtigt werden.[1] Die Berichtigung einer Rechnung ist grundsätzlich nur durch den Aussteller möglich.[2] Dies kann der leistende Unternehmer oder sein Beauftragter (Agent) sein. Soll eine Eingangsrechnung berichtigt werden, ist dazu eine Mitteilung des Leistenden erforderlich. Gutschriften sind vom Leistungsempfänger, de...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.9 Rechnungen über Reiseleistungen

Werden Reiseleistungen abgerechnet, so kann § 25 UStG einschlägig sein. Die Vorschrift ist einschlägig, wenn ein Unternehmer eine Reiseleistung erbringt und hierbei entsprechende Vorleistungen von einem oder mehreren anderen Unternehmern verwendet. Besteuert wird dann die Differenz zwischen dem für die Reiseleistung erhaltenen Betrag abzgl. dem für die Vorleistung gezahlten ...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.10 Rechnungen über Differenzgeschäfte

Bei der Veräußerung von Gegenständen, für die beim Einkauf kein Vorsteueranspruch bestand, durch einen Wiederverkäufer[1] kann die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (Marge) berechnet werden[2]. Ein gesonderter Ausweis dieser Umsatzsteuer ist nicht zulässig.[3] Ein Vorsteuerabzug für den Abnehmer entfällt. In der Rechnung ist auf die Anwendun...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.10 Diese Angaben müssen in Rechnungen enthalten sein

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.14 Rechnungen über elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher in der EU

Seit 1.1.2015 gilt das sog. MOSS-Verfahren (Mini-one-stop-shop). Der Ort für elektronische Dienstleistungen, die an Endverbraucher in der EU ausgeführt werden, liegt grundsätzlich am Wohnort des Leistungsempfängers[1]. Es gelten grundsätzlich die Regelungen des EU-Staats, in dem der Leistungsempfänger wohnt. Dies umfasst auch die Vorschriften über die Rechnungsausstellung. Se...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.1 Vertrauensschutz für "vollständige" Rechnungen

Laut Abschn. 15.2 Abs. 2 Sätze 5 und 6 UStAE gilt: "Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug – sei es eine Umsatzsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug – einbezogen sind, kann auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen, ohne Gefahr zu laufe...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.12 Rechnung bei Exporten in Nicht-EU-Länder

Lieferungen in ein Nicht-EU-Land (sog. "Drittland") sind i. d. R. als Ausfuhren umsatzsteuerfrei. Der Nachweis wird regelmäßig über einen Zollbeleg als Ausfuhrnachweis geführt. Die Rechnung ist ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Ausfuhr zu erstellen[1]. Das gilt auch bei Bargeschäften. Dennoch sollte hier die auf den Rechnungsbetrag entfallende Umsatzsteuer zusätzlich als...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3.2 Folgen einer fehlerhaften Rechnung

Unrichtiger Steuerausweis Folgende Fehler führen bei einem Unternehmer zu einer höheren Umsatzsteuer:[1] Für eine steuerpflichtige Leistung wird infolge Rechenfehlers eine höhere USt ausgewiesen. Steuerfreie Leistungen werden mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Nicht steuerbare Leistungen (unentgeltliche Leistungen, Leistungen im Ausland, Geschäftsveräußerungen im Ganzen[2]) we...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.7 Rechnung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ist der Leistungsempfänger Unternehmer, schuldet er in folgenden Fällen die Umsatzsteuer[1]: Der Unternehmer erhält in Deutschland von einem Ausländer (EG oder sonstiges Drittland) eine Werklieferung oder sonstige Leistung.[2] Der Sicherungsnehmer erhält die sicherungsübereigneten Gegenstände vom Sicherungsgeber außerhalb des Insolvenzverfahrens.[3] Grundstückserwerbe[4] (jedoc...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.13 Rechnung bei Exporten in EU-Länder

Innergemeinschaftliche Lieferungen Lieferungen in das Gebiet der Europäischen Union sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Unternehmer erfolgt. Lieferungen an Privatpersonen sind umsatzsteuerpflichtig (anders als bei einer sog. Ausfuhrlieferung in "Drittländer" = Nicht-EU-Länder). Darüber hinaus muss der Erwerber bei einer umsatzsteuerfreien...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.4 Wie die Rechnungsnummer aufgebaut sein muss

Auf der Rechnung muss eine fortlaufende Nummer vermerkt sein.[1] Als Rechnungsnummern sind nicht nur Ziffern, sondern auch Kombinationen mit Buchstaben zulässig, z. B. B-007-KR-2004. Solange die Rechnungsnummern eindeutig sind, dürfen auch mehrere Nummernkreise, z. B. nach Inland, Ausland oder Filialen, gebildet werden. Achtung Nummernkreis soll geschlossen sein Das Gesetz ver...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.9 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht

Wird eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmers erbracht, muss dieser die Rechnung 2 Jahre lang aufbewahren[1] , [2]. Der leistende Unternehmer muss in seiner Rechnung einen Hinweis zur Aufbewahrungspflicht anbringen[3]. Vorschlagstext: "Als Pri...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2 Vorsteuerabzug: Worauf geachtet werden muss

Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn[1] eine Lieferung oder Leistung an einen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt oder eine Vorauszahlung hierfür geleistet worden ist und eine "ordentliche" Rechnung vorliegt. Für die Beschaffenheit einer Rechnung bedeutet dies, dass die Rechnung alle notwendigen Elemente aufweist (insbes. Steuerausweis), die Lieferung oder sonstige Leistu...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.2 Vollständige Anschrift

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist u. a. auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Zulässig ist hierbei auch die Angabe einer Briefkastenanschrift. Eine wirtschaftliche Tätigkeit muss unter der Anschrift nicht ausgeübt werden. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit des Leistenden.[1] Die Beweislast verbleibt jedoch weiterhin beim Steuerpfli...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.2 Angabe von Steuernummer oder USt-IdNr.

Eine ordnungsgemäße Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn muss eine Angabe der Steuernummer oder der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten.[1] Nur eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich. Bei Angabe der Steuernummer reicht die 8-stellige Nummer (123/45678); die Angabe der Finanzamtsnummer bzw. des Länderschlüssels ist entbehrlich. Besonderheiten Innergemeinsc...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.6 Angabe des Liefer- oder Leistungszeitpunkts und des Zahlungszeitpunkts

Vorgeschrieben ist als Angabe auf einer Rechnung auch der Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt.[1] Als Zeitpunkt ist die Angabe des Monats ausreichend.[2] Das gilt auch dann, wenn das Rechnungsdatum mit dem Liefer-/Leistungsdatum übereinstimmt.[3] Steht der genaue Liefer- oder Leistungstermin noch nicht fest, muss der voraussichtliche Termin angegeben werden. Werden Anzahlungen ab...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.8 Im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

Ebenfalls auf der Rechnung aufzuführen sind im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen.[1] Gemeint sind damit Skonti, Boni oder Rabatte. Der Minderungsbetrag muss nicht als Netto- oder Bruttowert angegeben werden. Es reicht eine Angabe wie z. B. "3 % Skonto bei Zahlung bis ...". Ein weiterer Belegaustausch ist nicht erforderlich.[2] Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG über ei...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3.3 Bußgeldvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungsstellung oder Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht

Verstöße gegen die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen und die Aufbewahrungspflicht können zu Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe führen.[1]mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.7 Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz bzw. Steuerbefreiung müssen aufgeführt werden

Grundsätzlich müssen diese 3 Positionen einzeln in einer Rechnung aufgeführt sein[1]: Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz / Steuerfreiheit. In Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, müssen die Entgelte für die entsprechenden steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Umsätze unter Benennung des jeweiligen Steuersatzes und der darauf entfallenden Umsatzsteuer...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.3 Gutschrift

Es kann auch mit Gutschriften statt per Rechnungen abgerechnet werden, sofern beide Parteien dies vereinbaren.[1] In diesem Fall erstellt der Leistungsempfänger die Rechnung für die an ihn erbrachte Leistung. Die Gutschrift verpflichtet den Leistenden zur Umsatzsteuerzahlung und berechtigt den Leistungsempfänger, also den Aussteller der Gutschrift, zum Vorsteuerabzug. Der Abre...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.11 Durchschnittslandwirte

In Rechnungen für Umsätze, auf die die Durchschnittssätze des § 24 Abs. 1 UStG anzuwenden sind (Gesamtumsatz im vorausgegangenem Kalenderjahr max. 600.000 EUR), ist außer dem Steuerbetrag der für den Umsatz maßgebliche Durchschnittssatz anzugeben.[1]mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.3 Das Ausstellungsdatum muss angegeben werden

Bei jeder Form der Rechnung ist die Angabe des Ausstellungsdatums unverzichtbar.[1] Davon zu unterscheiden ist das Datum der Lieferung oder Leistungserbringung, welches für die Entstehung der Umsatzsteuer (Voranmeldezeitraum) maßgeblich ist.mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.6 Fahrausweise

Fahrausweise sind Belege, die einen Anspruch auf eine (künftige) Beförderung von Personen verbriefen. Dazu gehören auch Zuschlags- oder Platzkarten. Quittungen über eine Taxibenutzung sind keine Fahrausweise.[1] Fahrausweise gelten als Rechnungen – und berechtigen zum Vorsteuerabzug –, wenn sie folgende Mindestangaben enthalten:[2] Vollständiger Name und Anschrift des Beförder...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.1 Angabe von Namen und Anschrift

Erforderlich sind[1] der vollständige Name des Leistenden und des Leitungsempfängers sowie die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Insbesondere bei Ausfuhren oder ausländischen Empfängern sollte auf die korrekte Anschrift (ausländische oder inländische Betriebsstätte) geachtet werden. Hat der Leistungsempfänger eine Großkundenanschrift bzw. ein Po...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.5 Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistungen

Eine ordnungsgemäße Rechnung erfordert die Angabe der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände bzw. des Umfangs und der Art der Leistung.[1] Der gelieferte Gegenstand bzw. die ausgeführte Leistung sind so zu bezeichnen, dass eine eindeutige Identifizierung hergestellt werden kann. Sammelbezeichnungen (Beschläge, Büromöbel, Spirituosen, Tabakwaren) sind zulässig; Bezeichn...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.4 Innergemeinschaftliche Lieferung

Werden Waren an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen in die EU verkauft (innergemeinschaftliche Lieferung) ist der Unternehmer verpflichtet bis zum 15. des dem Umsatz folgenden Monats eine Rechnung auszustellen.[1] Darin sind sowohl die USt-ID-Nummer des Leistenden als auch die des Leistungsempfängers anzugeben.[2] Gelangensbestätigung/Aufzeichnungsvorschriften Zus...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.5 Kleinbetragsrechnung

Sofern der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer 250 EUR nicht übersteigt, kann eine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.[1] Diese muss nur folgende Angaben enthalten:[2] Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, Entgelt und ...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.4 Ausreichende Leistungsbeschreibung

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG muss eine Rechnung auch die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände enthalten. Dies ist i. d. R. eine genaue Produktangabe. Fraglich ist die "Tiefe" bzw. "Genauigkeit" im Niedrigpreissegment (Preis unterhalb von 10 EUR). Hierzu gibt es eine Entscheidung des BFH zu folgendem Sachverhalt: Das Finanzamt hat den Vorst...mehr

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Rechnung: Wie richtig fakturiert wird und wann der Vorsteuerabzug gesichert ist

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die anzuwendenden Regelungen bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und beim Vorsteuerabzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 14, 14a, 14b, 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 31, 32, 33, 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Abschn. 14.1 – 14.11, 14a.1, 14b.1, 14c.1-14c.2, 15.2 und 15.2a Um...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.1 Anzahlungen/Teilleistungen

Ist die Leistung nicht teilbar und werden Anzahlungen geleistet entsteht die Umsatzsteuer mit Vereinnahmung der Vorauszahlungen.[1] Ist eine Leistung grundsätzlich teilbar, kann auch über Teilleistungen abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer entsteht mit Vollbringen der jeweiligen Teilleistung.[2] Achtung Steuersatzwechsel Maßgebend ist der Steuersatz, der im Zeitpunkt der Ausfüh...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.8 Vorsteuervergütungsverfahren

Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann sich Umsatzsteuerbeträge, die er in einem anderen EU-Staat gezahlt hat, auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.[1] Der Antrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens zum 30.9. des Folgejahres vorgelegt werden.[2] Darin ist auch die Rechnun...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.5 Richtige Steuernummer

Der Leistungsempfänger kann i. d. R. die Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des inländischen Leistenden nicht nachprüfen. Ist diese unrichtig und war dies für den Leistungsempfänger nicht erkennbar, bleibt der Vorsteuerabzug (bei sonst vollständigen Angaben) erhalten. Dies gilt jedoch nicht im Falle von innergemeinschaftlichen Erwerben oder Liefe...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.6 Vorsteuer aus Anzahlungen

Wie ist die Rechtslage, wenn Vorauszahlungen geleistet, die Lieferung aber nicht stattgefunden hat, weil der Leistende einem betrügerischen Schneeballsystem angehörte? Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Vorauszahlung die Lieferung sicher erschien, weil alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung vom Empfänger als...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die anzuwendenden Regelungen bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und beim Vorsteuerabzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 14, 14a, 14b, 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 31, 32, 33, 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Abschn. 14.1 – 14.11, 14a.1, 14b.1, 14c.1-14c.2, 15.2 und 15.2a Umsatzsteueranwen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.3 Steuer und Steuersatz bzw. Steuerfreiheit

Besteht ein Wahlrecht, einen Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln (z. B. Vermietung), muss aus der Abrechnung (z. B. Mietvertrag) eindeutig ersichtlich sein, ob die Leistung als umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei behandelt werden soll. Wenn dies nicht geschieht, liegt ein gesonderter Steuerausweis nicht vor.[1]mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.1 Arbeitgeber übernimmt Kosten

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenbelege: Der richtige U... / 6 Kein Vorsteuerabzug bei Not- bzw. Ersatzbeleg

Wird vom Unternehmer ein Not- bzw. Ersatzbeleg ausgestellt, weil z. B. eine Rechnung verloren gegangen ist oder es wird kein Beleg ausgestellt (z. B. Parkuhr, Münzkopierer), entfällt für diese Buchung der Vorsteuerabzug. Denn Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer eine Rechnung besitzt, in der die Vorsteuer offen ausgewiesen ist.[1] Bei einem Not- bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietpreisbremse: Greift nic... / 1 Leitsatz

Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik). Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietpreisbremse: Greift nic... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Kreuzberg entschiedenen Fall hat der Vermieter ein neues Bad sowie eine Sammelheizung, moderne Isolierglasfenster und eine Einbauküche eingebaut; ferner sind Leitungssysteme und Elektrik erneuert worden. Hierfür sind Kosten von über 550 EUR/m2 angefallen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes betrugen für Neubauwohnungen die Kosten 1.570 EUR/m2. Somit sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3.1 Typische Fehler sind

AGB werden dem Kunden erst nach Vertragsschluss, etwa mit dem Lieferschein oder auf der Rückseite der Rechnung erstmalig kundgetan. AGB, die auf der Rückseite eines Angebotsschreibens wiedergegeben sind, werden bei einer Fax-Übermittlung schlicht vergessen: es wird nur die Vorderseite übermittelt. AGB, die in einem Geschäftsraum aushängen sollten, sind dort nicht oder nicht au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.2 Zur Datenverarbeitung durch Finanzbehörden (§ 30 Abs. 4 Nr. 1a AO)

Rz. 82 § 30 Abs. 4 Nr. 1a AO erklärt die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten durch Finanzbehörden für zulässig, wenn sie der Verarbeitung nach Maßgabe des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 oder 6 AO dient. Die Regelung wurde zeitgleich mit der Schaffung des § 29c AO mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anf...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege

Ersatzbelege werden auch als Notbelege bezeichnet. Darunter versteht man Ersatzausfertigungen für verloren gegangene Originalunterlagen. Diese Belege werden als Ersatz von Fremdbelegen im Notfall ausgestellt, z. B. wenn der Taxifahrer nicht die Möglichkeit einer Belegausstellung hatte. Ein Ersatzbeleg bzw. Notbeleg kann aus vielfältigen Gründen ausgestellt werden. Es handelt ...mehr