Ebenfalls auf der Rechnung aufzuführen sind im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen.[1] Gemeint sind damit Skonti, Boni oder Rabatte. Der Minderungsbetrag muss nicht als Netto- oder Bruttowert angegeben werden. Es reicht eine Angabe wie z. B. "3 % Skonto bei Zahlung bis ...". Ein weiterer Belegaustausch ist nicht erforderlich.[2] Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG über einen zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag finden bei Inanspruchnahme der Entgeltminderung keine Anwendung.
Rechnung mit Skontohinweis
Sie verkaufen Ware für 1.000 EUR zzgl. 190 EUR Umsatzsteuer. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde 3 % Skonto ziehen.
Skontohinweis: "Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 % Skonto."
Das muss bei der Buchung beachtet werden:
Zunächst buchen Sie die Rechnung mit dem vollen Betrag ein. Die Berichtigung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer erfolgt – wie bisher – im Voranmeldungszeitraum, in dem die verminderte Zahlung erfolgt.
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