Ebenfalls auf der Rechnung aufzuführen sind im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen.[1] Gemeint sind damit Skonti, Boni oder Rabatte. Der Minderungsbetrag muss nicht als Netto- oder Bruttowert angegeben werden. Es reicht eine Angabe wie z. B. "3 % Skonto bei Zahlung bis ...". Ein weiterer Belegaustausch ist nicht erforderlich.[2] Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG über einen zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag finden bei Inanspruchnahme der Entgeltminderung keine Anwendung.

 
Praxis-Beispiel

Rechnung mit Skontohinweis

Sie verkaufen Ware für 1.000 EUR zzgl. 190 EUR Umsatzsteuer. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde 3 % Skonto ziehen.

Skontohinweis: "Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 % Skonto."

Das muss bei der Buchung beachtet werden:

Zunächst buchen Sie die Rechnung mit dem vollen Betrag ein. Die Berichtigung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer erfolgt – wie bisher – im Voranmeldungszeitraum, in dem die verminderte Zahlung erfolgt.

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