Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritten als Bürge.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgetei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslösung über den Zahlungsempfänger.

Rn 3 Den Besonderheiten der einzelnen Zahlungsvorgänge, die vom oder über den Zahlungsempfänger bzw Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst werden (›Pull‹-Zahlungen), trägt II Rechnung. Dabei wird die Lastschrift anders als die anderen Zahlungsvorgänge behandelt (2). Die Anwendbarkeit der Regelung setzt die Auslösung des Zahlungsvorgangs vom oder über den Zahlungsempfänger bz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Art 4 enthält die grundlegende Anknüpfungsregel für unerlaubte Handlungen. Diese wird durch die Möglichkeit der Rechtswahl (Art 14) sowie eine Reihe spezieller Anknüpfungsregeln (Art 5 ff) modifiziert. Art 4 I geht vom Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, aus; Abs 2 und 3 sehen Möglichkeiten für abweichende Anknüpfungen vor. Die Grundanknüpfung des Art 4 I tr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Kleinunternehmer (auch als Miniunternehmer bezeichnet) unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, wenn (ab dem Veranlagungszeitraum [VZ] 2020) der von ihm erzielte Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 22 000 EUR (bis einschl. VZ 2019: 17 500 EUR) nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres 50 000 EUR vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderregelung für Irland, Zypern und das Vereinigte Königreich.

Rn 4 Die Sonderregelung in Abs 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass in den genannten Ländern eine besondere Ausdifferenzierung in ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe nicht entwickelt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fälligkeitsregel – § 650g Abs 4.

Rn 14 § 650g IV modifiziert für den Bauvertrag die Fälligkeitsregeln des § 641 I 1, wonach die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Nun stellt IV 1 fest, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs zusätzlich von der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung durch den Unternehmer abhängt. Damit greift der Gesetzgeber den Grundgedanken des § 16 Abs 3 VOB/B ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1464 BGB – Verbindlichkeiten des Sondergutes und eines Erwerbsgeschäfts.

Gesetzestext 1Die Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. 2Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Abgrenzung zur unmittelbaren Stellvertretung.

Rn 2 Bei der im BGB nicht geregelten mittelbaren (indirekten, verdeckten) Stellvertretung handelt der Vertreter zwar im Interesse und für Rechnung eines anderen, aber in eigenem Namen, sodass er selbst berechtigt und verpflichtet wird. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 383 ff, 453 ff HGB; 32 I 1, 18 ff DepotG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 32a beruht auf der typisierenden Annahme des Gesetzgebers, dass bei umweltbezogenen Schadensersatzprozessen die Aufklärung des Sachverhaltes am Ort der Anlage sachnäher und kostengünstiger erfolgen kann (Prinzip der Sachnähe; Pfeiffer ZZP 106, 159, 160). Durch die Ausgestaltung als ausschließlicher Gerichtsstand und internationale Zuständigkeitsregelung wird zudem dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 417 trägt dem Grundsatz Rechnung, dass die Identität der Forderung durch die Schuldübernahme nicht berührt wird (§§ 414, 415 Rn 1). Daher bleiben gg diese begründete Einwendungen erhalten, allerdings hat der Schuldnerwechsel Auswirkungen auf die Aufrechnung (I). II verdeutlicht die Abstraktheit von Schuldübernahme u Grundgeschäft zwischen Übernehmer u bisherigem Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Außerrechtliche Maßstäbe.

Rn 21 Ausgehend vom Vorrang rechtlicher Grundentscheidungen (Rn 17), ist sozialethischen Prinzipien eine gewisse Ergänzungsfunktion beizumessen. Ein allg Rückgriff auf die Sittenordnung ist damit nicht verbunden. Bereits der sich ausbreitende Wertepluralismus setzt dem enge Grenzen. So ist nur auf wenige fundamentale Prinzipien zurückzugreifen. Rn 22 Als besonders sensibel er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 126 § 556 III 5, 6 sind vGw anwendbar, wenn der Mieter Vorauszahlungen schuldet und der Vermieter diese abzurechnen hat. VGw anwendbar ist er auf materielle Fehler (Rn 63 ff), also ua auf: Höhe der angefallenen Kosten; Höhe der Vorauszahlungen (BGH NJW 16, 2254 [BVerfG 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13] Rz 18; WuM 12, 98 Rz 3); Verletzung des Gebots der Wirtschaftlichkeit (LG Berli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 23 Das Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsschuldners für einen Abänderungsantrag entfällt grds erst, wenn der Unterhaltsgläubiger den Vollstreckungstitel zurückgibt, da dieser bis dahin einer Vollstreckung zugänglich ist (Brandbg FuR 19, 596; Hamm FamRZ 06, 1855; Karlsr FamRZ 00, 905). Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger angesichts veränderter Verhältnisse erklärt, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gehört zu den tragenden Prinzipien des Rechtsstaats und ist in Art 6 Abs 1 EMRK als Voraussetzung für ein faires Verfahren niedergelegt. Die Bestimmung ist hauptsächlich für das Strafverfahren relevant, gilt aber auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 2 EGGVG). Verhandlungen in Familiensachen und Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 7 EuBVO – Übermittlung von Ersuchen und sonstigen Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Ersuchen und Mitteilungen nach dieser Verordnung werden über ein sicheres und zuverlässiges dezentrales IT-System unter angemessener Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten übermittelt. Dieses dezentrale IT-System beruht auf einer interoperablen Lösung wie beispielsweise e-CODEX. (2) Für Ersuchen und Mitteilungen, die über das dezentrale IT-System übermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung des Anrechts.

Rn 2 Um weiteren Entwicklungen und den Unterschiedlichkeiten verschiedener Anrechte Rechnung zu tragen, wird sich gem I an dem Bewertungsrecht des Betriebsrentengesetzes orientiert. Es ist der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG (Höhe der unverfallbaren Anwartschaft) oder der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG (Übertragungswert) zugrunde zu legen. Es ist den betrieblichen Versorgungst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Tod einer natürlichen Person, S 1.

Rn 1 Der Nießbrauch endet mit der Aufhebung des Rechts oder mit dem Tod des Nießbrauchers. Die Norm trägt der besonderen Vertrauensstellung des Nießbrauchers Rechnung. Zusammen mit § 1059 schafft sie eine für die Lebenszeit des Nießbrauchers unauflösliche persönliche Bindung. Rn 2 Dem Tod steht die Todeserklärung nach dem VerschG gleich. Nach § 5 I 1 GBBerG gilt ein Nießbrauc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgen einer falschen Einordnung.

Rn 23 Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlich als freies Dienstverhältnis eingeordnet (Scheinselbstständigkeit), so können die Folgen erheblich sein (iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 18 ff). Arbeitsrechtlich gelten für den ArbN die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts (Rn 38). Sozialversicherungsrechtlich trifft den ArbG auch die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorrang des Rechtsmittels.

Rn 4 Die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung gem § 1696 kommt erst in Betracht, wenn sie rechtskräftig ist. Solange die Möglichkeit besteht dagegen mit Rechtsmitteln vorzugehen, scheidet die Anwendung von § 1696 aus. Doch steht den Beteiligten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zu, ob sie gegen eine Entscheidung des FamG ein Rechtsmittel einlegen oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Charakteristika der Produkthaftung nach § 823 I.

Rn 182 Die allg deliktsrechtliche Produkthaftung wurde durch Fortbildung der Haftung nach § 823 I unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze über die Verletzung von Verkehrspflichten entwickelt (grundl BGHZ 51, 91). Grundgedanke ist, dass die Herstellung sowie das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte besondere Sorgfaltspflichten (Verkehrspflichten) begründen, deren V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständiges Anerkennungsverfahren (Abs 2).

Rn 5 Aus dem Modell der Anerkennung ipso iure (Abs 1) folgt, dass jedes angerufene Gericht über die Anerkennung als Vorfrage eigenständig entscheiden muss, ohne an die Inzidentanerkennung durch andere Gerichte gebunden zu sein. Dies birgt die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen. Es kann daher – insb bei nicht vollstreckungsfähigen Entscheidungen (Kropholler/v Hein Art 33...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die aktuelle Fassung der Norm geht auf die Aufhebung von § 1303 Abs 2 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen zurück und stellt eine Folgeänderung dar. Nachdem die Eheschließung Minderjähriger jetzt nicht mehr möglich ist, sind die entspr Regelungen aus der alten Fassung nach Auffassung des Gesetzgebers überflüssig geworden. Rn 2 Der Sinn der Regelung besteht dari...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 S 1 eröffnet dem Amtsrichter im Hinblick auf sog ›Bagatell- oder Kleinverfahren‹ im untersten Streitwertsegment sowohl ein Ermessen hinsichtlich der Frage, ob er in das vereinfachte Verfahren eintreten will, als auch hinsichtlich der Art der Verfahrensführung. Die Vorschrift dient der Vereinfachung (vgl BTDrs 11/4155, 11) und damit va auch der Beschleunigung der von ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Protokollierungspflicht des § 762 trägt einerseits dem Unterrichtungsinteresse der an der Vollstreckung beteiligten Personen Rechnung und andererseits der Beweissicherung sowie allgemein der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den GV (Mager DGVZ 89, 182). Mithilfe des Protokolls lassen sich die erforderlichen Nachweise im Rechtsbehelfsverfahren leicht durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 3. Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 53 [Autor/Stand] In der Folge dieser Rechtsprechung des BVerfG[2] wird die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz wurde zwar durch den Gesetzgeber (bis heute) nicht formell aufgehoben. Da dieser jedoch innerhalb der vom BVerfG zur Beseitigung des verfassungswidrigen Besteuerungszustands bis zum 31.12.1996 gesetzten Frist nicht reagiert ha...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 323 passt nicht für alle Fälle des Ausbleibens der Leistung, nämlich nicht für die Unmöglichkeit. Denn erstens ist dort die in § 323 vorgesehene Fristsetzung sinnlos: Die Leistung wird ja idR auch während des Fristablaufs nicht möglich. Und zweitens fehlt wegen § 275 der erst durch den Rücktritt des Gläubigers zu beendende Erfüllungsanspruch; der Gläubiger hat also ni...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / Leitsatz

1. Dem Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines Titels auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung steht ein parallel betriebenes Verfahren auf Vollstreckung eines titulierten Auskunftsanspruchs grundsätzlich nicht entgegen. Das mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verfolgte Ziel, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Rechnung sicherzustel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 5 Die Frist beginnt beim Arresturteil bereits mit Verkündung, nicht erst mit der Amtszustellung. Dies gilt auch dann, wenn trotz Antrages eine Urteilsausfertigung nicht fristgerecht erteilt wurde (Hamm MDR 87, 63, 64). Den Interessen des Gläubigers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er sogleich erneut eine einstweilige Rechtsschutzmaßnahme erwirken kann. Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäufe aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Abs 2).

Rn 5 (1) Geregelt sind nur Verkäufe in Ausübung gesetzlicher Befugnisse zum Verkauf auf fremde Rechnung. Dies sind va: §§ 383, 385, 753, 966, 979, 983, 1219, 1221, 1228 ff, 1235, 1475 III, 1498, 2042, 2204 f BGB; 368, 371, 373, 376, 379, 388 f, 391, 397 f, 437 HGB; 148, 159, 165 f, 173 InsO; 23, 27 GmbHG; 179 III, 226 III, 272 II AktG. Andere Verkäufe sind auch dann nicht er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion der §§ 320 ff.

Rn 1 Am wichtigsten unter den seit § 311 behandelten vertraglichen Schuldverhältnissen sind diejenigen aus gegenseitigen Verträgen (u. Rn 3). Bei diesen verspricht jede Partei ihre Leistung, damit auch die andere Partei die Gegenleistung verspricht. Leistung und Gegenleistung stehen hier also in einem auch als Synallagma bezeichneten Zusammenhang. Rn 2 Dieser Zusammenhang zei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für die Pfändung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 830 einige von § 829 abweichende Anforderungen. Zu erfüllen ist ein mehraktiger Tatbestand, bestehend aus dem Pfändungsbeschluss sowie bei einer Briefhypothek der Übergabe des Hypothekenbriefs bzw bei einer Buchhypothek der Eintragung in das Grundbuch. Die Forderungspfändung erfasst dadurch die hypothe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 396 regelt die Forderungsmehrheit bei der Haupt- und bei der Aufrechnungsforderung. Die Vorschrift enthält für die Aufrechnung parallele Regelungen zu den Erfüllungsvorschriften der §§ 366, 367 . Ihr Zweck besteht auch darin, die Wirksamkeit der Aufrechnung abzusichern. Dabei trägt § 396 dem Umstand Rechnung, dass bei der Aufrechnung die Initiative zur Tilgung der Aufr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Wohnvorteil.

Rn 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen werden demjenigen zugerechnet, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung Kapital zur Nutzung überlässt (BGH FamRZ 85, 357), und zwar gleichermaßen dem Unterhaltspflichtigen wie dem Berechtigten (BGH FamRZ 10, 1637). Beim Kindesunterhalt sind alle Vermögenserträge bedeutsam, und zwar gleichermaßen für die Bedarfsbemessung, die Bedürftigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geschützte Unterlagen.

Rn 21e Die Unterlagen können in Papierform vorliegen, zB Geschäftsbücher, Quittungen, Rechnungen, Belege, Geschäftsbriefe oder Verträge in Form von losen Blättern, oder auf Datenträgern gespeichert sein. Die Unpfändbarkeit besteht auch, wenn sie einen eigenständigen Vermögenswert darstellen (Frankf MDR 79, 316; MüKoZPO/Gruber Rz 47; aA St/J/Würdinger Rz 67 Fn 365; Musielak/V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fehlende Angaben zur Laufzeit, Kündigung und Bestellung von Sicherheiten (Abs 6 1 u 2).

Rn 15 Der Darlehensgeber kann bei fehlenden Angaben darüber Sicherheiten grds nicht fordern. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag von mehr als 75 000 EUR, nicht aber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sind die Sicherheiten bereits bestellt, kann der Darlehensgeber diese jedoch nicht nach § 812 I zurückverlang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung.

Rn 4 Trägt das Kreditinstitut den vereinbarten Sperrvermerk nicht ein oder handelt es ihm zuwider, wird es durch die Auszahlung nicht befreit und macht sich gegenüber dem Betreuten auch schadensersatzpflichtig. Der Betreuer haftet dem Betreuten nach § 1826, ggf auch wegen Untreue gem §§ 823 II BGB, 266 StGB, wenn daraus ein Schaden entsteht, dass er Geld ohne Sperrvereinbaru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Normzweck.

Rn 1 § 648 gestattet es dem Besteller, das Vertragsverhältnis nach Belieben durch eine sog ›freie‹ Kündigung zu beenden. Damit trägt der Gesetzgeber dem für Austauschgeschäfte (insbes Kauf) eigentlich systemwidrigen Gedanken Rechnung, dass der Besteller frei darüber entscheiden können soll, ob er die vom Unternehmer nach seinen Wünschen und Vorgaben herzustellende Leistung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 11.

Rn 11 Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nachteile, die aus einer Vollstreckung aufgrund eines wertmäßig begrenzten Titels in vermögensrechtlichen Streitigkeiten entstehen können, hinnehmbar sind, ohne dass eine Sicherheitsleistung nach § 709 verlangt werden muss (ThoPu/Seiler § 708 Rz 12). Die Regelung differenziert dafür nach dem Gegenstand der Verurteilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Nach ganz hM (ausf MüKoZPO/Wöstmann § 4 Rz 11; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 9) kommt es bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf dessen Eingang, sondern auf die sich an die Bewilligung anschließende Prozesshandlung an. Nachteilige Auswirkungen der im Bewilligungsverfahren eintretenden Verzögerung sollen ohne Belang sein. Das bedeutet für Gegens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung.

Rn 2 Das FamG kann von den Eltern die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verlangen und dessen Umfang bestimmen. Die Anordnung kann auch dann ergehen, wenn nur ein Elternteil seine Vermögenssorgepflicht verletzt hat. Über das eigene Vermögen müssen die Eltern keine Auskunft geben. Rn 3 Ebenso kann das FamG verlangen, dass die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens –...mehr