Fachbeiträge & Kommentare zu Qualitätssicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Agile Prozesse einführen / 3.3 Inkremente

Am Ende einer Iteration stehen so immer "anfassbare" oder zumindest vorzeigbare, auslieferungsfertige Zwischenergebnisse, die auch als "Inkremente" bezeichnet werden. Dies bietet den unbestreitbaren Vorteil, dass ein Produkt im Vergleich zur sequentiellen Planung deutlich früher dem Markt zugänglich gemacht werden kann, um Kundenfeedback zu erhalten und darauf rechtzeitiger ...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die demografisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen an Krebs initiierte den Nationalen Krebsplan (veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de), durch den die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung gestärkt ...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 trifft Regelungen für die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für das Einladungswesen, die Qualitätssicherung und den Datenabgleich mit den Krebsregistern. Nach der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Krebsfrüherkennung ist das Konzept der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme durch eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 25a Abs. 1 nimmt Bezug auf die Empfehlung des Rates der Europäischen Union v. 2.12.2003 zur Krebsfrüherkennung – 2003/878/EG – (Amtsblatt L 327 v. 16.12.2003), in der Leitlinien für vorbildliche Verfahren zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs festgelegt sind. Darin wird die Einführung von wirksamen, qualitativ hochwertigen Krebsfrüherkennungspr...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.2 Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 setzte dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine Frist bis zum 30.4.2016, in Richtlinien nach § 92 das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme für Früherkennungsuntersuchung, für die bereits Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung nach Abs. 1 Satz 1 vorliegen, zu regeln. Dies betrifft damit Vorsorgeuntersuchungen zur E...mehr

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Sommer, SGB XI § 80a Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit Pflegeheimen (außer Kraft)

§ 80a wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkun...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 62 Der BMV-Ä (Stand 24.10.2023) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbesti...mehr

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Sommer, SGB XI § 80 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (außer Kraft)

§ 80 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 wesentlich geändert. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde die Vorschrift durch...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.1 Verfahren (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt die verfahrensmäßigen Rahmenanforderungen an organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme, die für Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß § 25 Abs. 2 künftig angeboten werden sollen. Anspruchsberechtigte Personen sollen in Textform zur Früherkennungsuntersuchung eingeladen werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Textform bedeutet gemäß § 126b B...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wurde zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten (Art. 68 PflegeVG). Mit Wirkung zum 1.1.2001 wurden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) Abs. 1 bis 5 geändert und ...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 25a ist durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) mit Wirkung zum 9.4.2013 neu eingefügt worden. Die Norm entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11267). Rz. 1a Art. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Leitfaden Prävention

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Software-Ergonomie / 4 Kompetenz für Software-Ergonomie im Entwicklungsprojekt

Die in Abb. 3 beschriebenen Usability-Engineering-Aktivitäten bedürfen einer kompetenten Durchführung, damit Ergebnisse in der erforderlichen Qualität bereitgestellt werden. Es sollten mind. 10 % des Projektvolumens für software-ergonomische Qualitätssicherung vorgesehen werden. Entweder müssen Projektmitglieder im Usability-Engineering geschult oder externe Kompetenz für da...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Software-Ergonomie: Benutze... / Zusammenfassung

Überblick Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist nicht nur eine Frage der körperlichen Belastung und Beanspruchung. Die Digitalisierung des Arbeitslebens führt dazu, dass eine Vielzahl von bisher "analogen" Arbeitsplätzen mit IT ausgestattet werden (mobil und stationär). Hier sind ergonomische Anforderungen umzusetzen. Ergonomisch mangelhafte Softwareunterstützung a...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.11 Mitteilungen an das Statistische Bundesamt (Nr. 12)

Rz. 28 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze v. 21.7.2016 (BGBl. I S. 1768) wurde zum 27.7.2016 die Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung der Sozialleistungsträger an das Statistische Bundesamt geschaffen. Das Statistische Bundesamt prüft nach § 5a Abs. 1 BStatG i. V. m. Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes vor der Anordnun...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.1 Organisation der Innenrevision

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält zunächst einen Organisationsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit. Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit ist zweistufig aufgebaut. Neben derjenigen in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Kopfstelle für die strategischen Aufgaben, die unmittelbar dem Vorsitzenden des Vorstands unterstellt ist, bestehen auch Innenrevisionen in R...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4.1 Die emotionale Reaktion – das subjektive Feedback

Auf dieser Ebene geht es darum zu erfahren, wie den Teilnehmenden das Seminar gefallen hat. Anhand eines Fragebogens wird die subjektive "Kundenzufriedenheit" durch ein persönliches Feedback gemessen. Viele Verwaltungen setzen einen solchen Seminarbewertungsbogen im Anschluss an Inhouse-Veranstaltungen ein. Bei Fortbildungsträgern, wie z. B. den Studieninstituten, gehören so...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.2 Zweitmeinungsverfahren – besondere Expertise (Abs. 2)

Rz. 7 Neben einer Konkretisierung für welche mengenanfälligen planbaren Eingriffe der Anspruch besteht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur Qualitätssicherung auch indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen. Aufgrund der Änderung von Abs. 2 Satz 1 dur...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 27b begründet einen Rechtsanspruch des Versicherten, vor sogenannten mengenanfälligen planbaren Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zur medizinischen Notwendigkeit und Sachgerechtigkeit des geplanten Eingriffs als Sachleistung einzuholen. Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 13 ist diese Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Der Gesetzgeber präzisiert mit die...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.1 Planbare Eingriffe – Mengenanfälligkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung setzt grundsätzlich voraus, dass die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird. Damit scheiden von vornherein Fälle der Akutbehandlung sowie auch der (rein) medikamentösen Behandlung aus. Auch für eine zahnärztliche Behandlung besteht der Anspruch nicht, wie sich aus § 87 Abs. 2a Satz 9, der sich nur auf ärztlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Accountancy Europe (2017), Definition of Public Interest Entities in Europe, URL: https://­tinyurl.com/4uany7zf (Stand: 31.05.2024). CEAOB (2021), Guidelines on Appointment of Statutory Auditors or Audit Firms by Public Interest Entities, URL: https://tinyurl.com/27hadctr (Stand: 31.05.2024). APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 14 vom 13.12.2021: Z...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Qualitätssicherung der NPP-Anträge

Rz. 46 Die zur Durchführung eines NPP benötigten Informationen zur Produktausgestaltung sind i. d. R. vom Antragsteller zu liefern. In der Praxis ist es üblich, dass der NPP-Koordinator Vorgaben zur Standardisierung und Qualitätssicherung der NPP-Anträge macht, um eine ausreichende Qualität der eingehenden Anträge zur Initiierung eines NPP zu gewährleisten. Die Vorgaben des ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung

Rz. 20 Im Idealfall decken die gebildeten Wertberichtigungen die eingetretenen Verluste vollständig ab und gehen auch nicht darüber hinaus. Diese wünschenswerte Genauigkeit ist bei einem Schätzverfahren aber nicht zu erwarten. Schließlich wird bei Bildung der Risikovorsorge in die Zukunft geblickt, und die Zukunft lässt sich bekanntlich am besten "vorhersagen", wenn sie scho...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Qualitätssicherung von Daten

Rz. 50 Nahezu alle Geschäftsprozesse und insbesondere die Risikomodellierung eines Institutes basieren auf Daten, die elektronisch erfasst und weiterverarbeitet werden. Das Datenqualitätsma­nagement hat für ein wirksames Risikomanagement in einem Institut eine herausragende Bedeutung, da die Aussagekraft der Modellergebnisse entscheidend von der Qualität der zugrunde liegend...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Risikorelevantes Kreditgeschäft

Rz. 22 Unter der Entwicklung der Kreditprozesse ist im engeren Sinne deren Ausarbeitung vor der erstmaligen Anwendung zu verstehen. Die Verantwortung für die Qualität der Prozesse sowie für deren Weiterentwicklung umfasst eine laufende Überprüfung der Zweckmäßigkeit der implementierten Kreditprozesse und die ggf. erforderlichen Anpassungen dieser Prozesse im Sinne einer perm...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Vier-Augen-Prinzip

Rz. 8 Das branchenübergreifend praktizierte Vier-Augen-Prinzip bezweckt, dass bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungen eines Mitarbeiters durch einen zweiten Mitarbeiter kontrolliert werden. Klassisches Beispiel sind betriebsintern festgelegte Unterschriftenregelungen, nach denen unter rechtlichen Gesichtspunkten relevante Entscheidungen (z. B. Kaufverträge) von zwei Mitarb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Top-down- und Bottom-up-Stresstests

Rz. 27 Hinsichtlich der Arten von Stresstests kann grundsätzlich zwischen "Top-down-Stresstests" und "Bottom-up-Stresstests" unterschieden werden. Bei einem Top-down-Stresstest entwickelt die Aufsichtsbehörde ein Stressszenario und berechnet die Auswirkungen auf die Institute auf der Grundlage von Meldedaten sowie öffentlich verfügbaren Daten selbst. Ein solcher Stresstest b...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.2 Besondere Funktionen

Rz. 9 Die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion gehören ebenfalls zum internen Kontrollsystem. Diese beiden Funktionen werden seit der vierten MaRisk-Novelle explizit genannt (→ AT 4.4.1 und AT 4.4.2). Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die Überwachung der Risiken und die damit verbundene Berichterstattung zuständig. Die Compliance-Funktion muss in ers...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Beispiel Kreditgeschäft

Rz. 56 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, Abschnitt 4.5 (Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ihre Verwaltungspraxis zu überführen, weil die dort niedergelegten Anforderungen schon berücksichtigt sind. Mit Bezug auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance geht es der EBA insb...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Konkrete Anforderungen an IDV

Rz. 208 Vor diesem Hintergrund wurden die Anforderungen an IDV-Anwendungen konkretisiert. So sind laut Tz. 1.2 lit. f BAIT bereits in der IT-Strategie Aussagen zu IDV-Anwendungen zu treffen. Als Teil der Anwendungsentwicklung sind gemäß Tz. 7.6 BAIT auch für IDV-Anwendungen angemessene und risikoorientiert ausgestaltete Prozesse festzulegen, die Vorgaben zur Anforderungsermi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. IT-Projekte und Anwendungsentwicklung

Rz. 1 Wesentliche Veränderungen in den IT-Systemen im Rahmen von IT-Projekten, deren Auswirkung auf die IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation sowie die dazugehörigen IT-Prozesse sind im Rahmen einer Auswirkungsanalyse zu bewerten (vgl. AT 8.2 Tz. 1 MaRisk). Im Hinblick auf den erstmaligen Einsatz sowie wesentliche Veränderungen von IT-Systemen sind die Anforderungen des AT 7....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Änderung von IT-Systemen

Rz. 8 Bei wesentlichen Veränderungen in den IT-Systemen sind ergänzend die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Die Aufsicht erläutert darin auch, was sie unter angemessenen Änderungsprozessen von IT-Systemen versteht (→ AT 7.2 Tz. 3). Die MaRisk und die BAIT si...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Dateninfrastruktur

Rz. 310 Korrekte Ergebnisse der Stresstests setzen eine angemessene Dateninfrastruktur voraus. Die EBA erwartet von den Instituten, dass ihr Stresstestprogramm durch eine angemessene Dateninfrastruktur unterstützt wird.[1] Unter Proportionalitätsgesichtspunkten sollte dabei auf die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für eine wirksame Risikodatenaggregation u...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 7 EU Green Bond Standards (EUGBS)

Rz. 24 Der EUGBS wurde als EU-Verordnung 2023/2631 von EU-Parlament und Rat Ende 2023 als weiteres Element des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Kraft gesetzt.[1] Ziel der Verordnung ist es, auf freiwilliger Basis den Emittenten von Green Bonds innerhalb der EU Berichtspflichten aufzuerlegen, die zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Green Bond...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Art und Zeitnähe der Berichterstattung

Rz. 15 Eine papierhafte Vorlage der Prüfungsberichte beim fachlich zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In den meisten Instituten erfolgt die Übermittlung nur auf elektronische Weise, entweder per E-Mail oder über ein entsprechendes Tool. Auch die Kenntnisnahme durch den betroffenen Geschäftsleiter kann auf elektronischem Weg sicher...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.4 Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 38 Die nichtfinanzielle Erklärung unterlag inhaltlich nicht der Abschlussprüfung. Gem. § 317 Abs. 2 S. 4 HGB war im Hinblick auf die Vorgaben zur nichtfinanziellen Erklärung nur durch den Abschlussprüfer zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. In diesem Zusammenhang hatte der Abschlussprüfer gem. ISA [DE] 720 (Tz. 14 f.) die nichtfinanzielle Erkläru...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Materielle Plausibilitätsprüfung

Rz. 200 Problematisch hätte bei enger Auslegung die Vorgabe von CEBS sein können, dass die Entwicklung und der Betrieb des Allkoationsmechanismus nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein sollten.[1] Die Treasury ist häufig als Profit Center tätig, wobei ihr Ertrag direkt mit dem Allokationsmechanismus verbunden ist. Die Treasury stellt i. d. R. die relevanten, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Sicherstellung der Prüfungsqualität

Rz. 47 Von der Internen Revision sollte sichergestellt werden, dass die Qualität der Revisionsarbeit hohen Standards genügt. Dazu muss nicht nur die Qualität der zur Anwendung gebrachten Methoden überprüft werden. Die Mitarbeiter müssen abhängig von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten auch über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Durch ge...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Einrichtung der Prozesse

Rz. 2 Jedes Institut hat sicherzustellen, dass seine Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (→ AT 5 Tz. 1), die schriftlich fixiert und den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter Weise bekannt gemacht werden (→ AT 5 Tz. 2). Diese "schriftlich fixierte Ordnung" (SFO) muss den Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfü...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Regelprozess für IT-Systeme

Rz. 129 Im Zuge der dritten MaRisk-Novelle wurde die Bedeutung von Tests und Freigabeverfahren nochmals besonders herausgestellt. Seither wird die Einrichtung eines "Regelprozesses" gefordert, der sich auf die Entwicklung, das Testen, die Freigabe sowie die Implementierung der IT-Systeme in die Produktionsprozesse erstreckt. Durch diesen Regelprozess soll vor allem sicherges...mehr