Fachbeiträge & Kommentare zu Qualitätssicherung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.3.4 Überprüfung der Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 3 Nr. 4)

Rz. 167 Die Risikomanagementsysteme (RMS) sind regelmäßig auf Ihre Zielerfüllung zu überprüfen. Blindes Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit der vorhandenen RMS wäre dementsprechend gesetzeswidrig.[1] Der Gesetzgeber hat dazu keine zeitlichen, qualitativen oder quantitativen Vorgaben zur Durchführung der vorzunehmenden Evaluation gemacht. Vielmehr hat er es letztendlich der ...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / 2. Qualitätssicherung der ärztlichen Begutachtung

a) Transparenz Rz. 34 Die Untersuchung sollte möglichst transparent sein, um das Verständnis des Klienten für die Maßnahme zu fördern, Hemmnisse abzubauen und seine Kooperation zu erhöhen. Daher sollte zu Beginn der Untersuchung der Klient stets über Sinn und Zweck der Begutachtung aufgeklärt werden. Zur Erhöhung der Transparenz ist es auch erforderlich, dass der Arzt am Ende...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / D. Qualitätssicherung der MPU

Rz. 27 Da am Urteil der medizinischen und psychologischen Gutachter die Fahrerlaubnis und damit teilweise ganze Existenzen hängen, sollen in der MPU die höchstmöglichen Standards eingehalten werden. Um dies zu erreichen, werden besondere Anforderungen an die Durchführung der MPU, aber auch an die Gutachter und die Begutachtungsstellen selbst gestellt. Die Anforderungen an di...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Begutachtung durch die BASt

Rz. 32 Nach der Erstbegutachtung wird mithilfe der Begutachtung durch die BASt in regelmäßigen Abständen überprüft, ob Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung die für die Anerkennung erforderlichen Anforderungen weiterhin erfüllen. Dadurch stellt die Begutachtung der Träger eine Maßnahme der Qualitätssicherung für die Begutachtungsstellen dar. Rz. 33 Bei dieser Beguta...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / c) Bewertung der Befunde: Urteilsbildung

Rz. 37 Bei der Erhebung der Befunde muss stets das Kriterium der Anlassbezogenheit im Fokus stehen. Gleichzeitig ist der untersuchende Arzt verpflichtet, alle Befunde vom Klienten zu erheben, die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung notwendig sind. Rz. 38 Bei der abschließenden Diagnosestellung bzw. Beurteilung der Fahreignung des Klienten müssen dann alle erhobene...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / a) Transparenz

Rz. 34 Die Untersuchung sollte möglichst transparent sein, um das Verständnis des Klienten für die Maßnahme zu fördern, Hemmnisse abzubauen und seine Kooperation zu erhöhen. Daher sollte zu Beginn der Untersuchung der Klient stets über Sinn und Zweck der Begutachtung aufgeklärt werden. Zur Erhöhung der Transparenz ist es auch erforderlich, dass der Arzt am Ende der Untersuch...mehr

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§ 21 Ausblick / II. Zwischenbilanz

Rz. 4 Darüber hinaus gibt es ebenfalls als Resultat der Reformbemühungen ein Informationsportal bei der BASt. Dieses ist unter www.bast.de/mpu zu erreichen. Zudem hat die BASt eine umfangreiche Broschüre rund um das Thema MPU entwickelt. Auch das BMDV hat einen Flyer[2] entworfen, der erste Fragen zur MPU beantworten soll. Sowohl die Broschüre als auch der Flyer sind kostenf...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Qualifikation der Gutachter

Rz. 44 Entsprechend den Anforderungen an die Begutachtungsstellen besitzen alle mit der Durchführung der MPU betrauten Gutachter einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie sowie mindestens zwei Jahre allgemeine Berufserfahrung als Arzt oder Psychologe. Darüber hinaus haben sie eine intensive Ausbildung zum verkehrsmedizinischen oder verkehrspsychologischen Gutachte...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / F. Untersuchungsgrundlagen

Rz. 61 Um die bundesweit einheitliche Durchführung von Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen gewährleisten zu können, müssen gewisse Standards eingehalten werden. Hierzu werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung"[12] als Grundlage herausgegeben. Im Jahre 2005 gaben dann die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsycholog...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / III. Datenschutz und -speicherung

Rz. 41 Während der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung müssen Aufzeichnungen gemacht werden, die eine spätere Überprüfung der Begutachtung (z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle durch die BASt) möglich machen. Für diese Aufzeichnungen und alle personen- und fallbezogenen Daten sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bestimmungen des Bundesdatenschutzes bzw. ...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / d) Datenschutz

Rz. 39 Während der Untersuchung werden vom Arzt Aufzeichnungen geführt. Dies ermöglicht zum einen die Nachprüfbarkeit der erhobenen Befunde (z.B. bei späteren Einsprüchen), zum anderen ein standardisiertes Vorgehen bei der späteren Erstellung des Gutachtens. Die Aufzeichnungen müssen entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (und ...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / b) Kooperation

Rz. 35 Ein Mindestmaß an Kooperation des Klienten bei der Untersuchung ist unumgänglich, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde vollständig beantworten zu können. Nur wenn der Klient in der Anamnese vollständige und wahrheitsgemäße Angaben macht und die körperliche Untersuchung (ggf. inklusive Laborprobenentnahme) zulässt, ist eine verwertbare Diagnosestellung aufseit...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / IV. Anforderung weiterer Befunde

Rz. 56 Meistens ist es im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung erforderlich, zusätzliche Befunde anzufordern, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde abschließend beantworten zu können. Hierzu zählen z.B. Entlassungsberichte nach Klinikaufenthalten oder Behandlungsberichte jeweiliger Fach- oder Hausärzte. Auch hierbei ist das Prinzip der Anlassbezogenheit zu beachten. ...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der 6. Auflage dieses Handbuches im Frühjahr 2018 sind mehr als sechs Jahre verstrichen. Verlag und Autoren haben sich daher entschlossen, eine Neuauflage zu erstellen. Die Weiterbearbeitung des von Hans Buschbell und Dr. Hans Dieter Utzelmann begründeten und in der Vorauflage von VRiLG Dr. Matthias Quarch und Rechtsanwältin Gesine Reisert mitverfassten W...mehr

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ESG-Berichterstattung: Eine... / 7 Aktuelle Entwicklungen aus der Praxis und Ausblick

Im Anfangszitat hat Niklas Luhmann die Bedeutung der Berichterstattung von Unternehmen über Umweltaspekte beschrieben. Dies lässt sich auch auf gesellschaf tliche, soziale und Governance-Themen ausweiten. Die verschiedenen ESG-Aspekte haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Viele Verbraucher und sonstige Stakeholder erwarten von Unternehmen, dass diese glaub...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Amtliche Anerkennung

Rz. 28 Das wichtigste Qualitätsmerkmal bei der MPU ist, dass Begutachtungsstellen für Fahreignung amtlich anerkannt sein müssen (§ 2 Abs. 13 StVG, §§ 66 und 72 FeV). Dabei haben sie eine Begutachtung (vormals: Akkreditierung) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zu durchlaufen. Für die amtliche Anerkennung muss ein Träger von Begutachtungsstellen nachweisen, dass er folg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 732 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1531] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Anlagen zur FeV

Rz. 14 Zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthalten folgende 28 Anlagen detaillierte Regelungen:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / V. Tonaufzeichnungen

Rz. 48 Neben den reinen (handschriftlichen oder digitalen) Mitschriften der Gutachter ist es auch möglich, eine Tonaufzeichnung des psychologischen Untersuchungsgesprächs anfertigen zu lassen. Wann und wie eine Aufzeichnung erfolgt bzw. erfolgen muss, ist derzeit (noch) nicht gesetzlich geregelt und bleibt daher jedem Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst übe...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / E. Qualitätsmerkmale der MPU-Vorbereitung

Rz. 29 Im Gegensatz zur MPU, die durch gesetzliche Vorschriften und die regelmäßige Qualitätskontrolle durch die BASt stark reglementiert und somit qualitätsgesichert ist, ist der Markt der MPU-Vorbereitung derzeit nach wie vor nicht geregelt. Da sich mit der Angst vor der MPU schnelles Geld machen lässt, ist das Feld der Vorbereitung leider nicht frei von schwarzen Schafen....mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage...mehr

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Organschaft: Grundstücksver... / Hintergrund

Die B-GmbH betrieb eine Anlage, um Schadstoffe aus kontaminiertem Material zu entfernen, wie etwa Boden oder Bauschutt. Sie bot ihren Kunden an, das kontaminierte Material abzuholen, zu testen, zu behandeln und anschließend zu verwerten oder zu entsorgen. Die Geschäfte der GmbH fanden auf angemieteten Flächen statt, die von ihrem Mehrheitsgesellschafter B und einer Schwester-...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.4 Qualitätssicherungssystem (Nr. 4)

Rz. 30 Nr. 4 verlangt von dem Träger, der die Zulassung u. a. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung begehrt, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems. Die Träger sind verpflichtet, ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbes...mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Grundsatz notwendiger Zulassung von Träger und Maßnahme, bevor eine solche durch den Träger durchgeführt werden darf oder der Träger die Maßnahme durchführen lassen darf. Seit dem 1.4.2012 bedürfen nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich alle Träger nach § 21 der Zulassung durch eine fachkundige Stelle als Voraussetzung dafür, von den Agenturen für ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personenmehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.2 Typische Ursachen für eine Unternehmenskrise

Die Übersicht zeigt typische Fehler, die vielfach Ursache einer Unternehmenskrise sind. In der Praxis führen meist mehrere Fehler in Kombination zur Krise.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Neue Entwicklungen

Rz. 196 Nachdem der 108. Deutsche Ärztetag in Berlin im Jahre 2005 Entschließungen zum Hauptthema "Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit (Tagungsordnungspunkt VII)" gefasst hat,[268] hat die Bundesärztekammer im Curriculum ein "Ärztliches Qualitätsmanagement" eingerichtet. Die ÄZQ (Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung) hat unter www.forum-patientensicherh...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Risikomanagement

Rz. 186 Wie in den USA setzen auch deutsche Kliniken und Versicherer zunehmend auf Prävention durch Risk-Management, das neben der Verhütung von Haftpflichtfällen auch wertvolle Beiträge zum Qualitätsmanagement beisteuern und durch Schnittstellenmanagement die Effizienz der Behandlungsabläufe steigern kann. Von einigen Versicherern wird mittlerweile ein aktives Risk-Manageme...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Schadenshäufigkeit

Rz. 8 Das Haftungsrisiko für Arzt und Krankenhaus – und dessen Versicherer – liegt weniger in der Anzahl der Haftungsfälle als in der Größenordnung, die ein einzelner Schadenfall erreichen kann. Zur Schadenshäufigkeit existiert keine offizielle Statistik. Es liegen nur Angaben mit unterschiedlichen Bezugsgrößen vor. In den USA sterben nach einem Bericht des IOM (Institute of...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Bestandteile eines funktionierenden Risk-Managements

Rz. 189 Qualitäts- und Risk-Management hat die Verbesserung der medizinischen Behandlung zum Ziel. Es hat gegenüber den anderen Bereichen des Qualitätsmanagements den Vorteil, dass Ergebnisse, zum Beispiel in Form von Schadensquoten oder Schadensaufwendungen, messbar sind.[260] Ziel der Einführung des Risk-Managements soll es sein, Haftungsrisiken im ärztlichen und nichtärztl...mehr

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V / 33 Vernehmung des Zeugen zur Sache [Rdn 3775]

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.6 Internationale Abschlussprüfungsstandards (ISA)

Rz. 151 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Parallel zur Erarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards bemüht man sich seit einiger Zeit um die Schaffung internationaler Abschlussprüfungsstandards. Trägerorganisation dieser Bemühungen ist die International Federation of Accountants (IFAC), eine internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, die im Jahre 1977 in München gegr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.3 Aufgaben

Rz. 275 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, hat sich der alleinstehende Prüfungsausschuss insbesondere[1] mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben zu befassen.[2] Hierzu zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 160 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine besondere Eigenschaft der nichtfinanziellen Erklärung ist, dass sie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf bestimmte nichtfinanzielle Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen stellt. Damit liegt der Fokus dieser Art der Berichterstattung nicht mehr nur auf der Darstellung von Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtlicher En...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Umweltrecht 7: Bodenschutz,... / 2.1 Bund

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.1 Einrichtung, Organisation und Aufgaben des Kompetenzzentrums (Abs. 1)

Rz. 7 Das BMG wird ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen einzurichten und zu organisieren (Satz 1). Damit werden die Interoperabilität und offene Standards und Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens gefördert. Die Verordnung regelt nicht die administrativen Systeme, die KVen und K...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.3 Einklang der Gemeinsamen Empfehlungen mit den Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 55 Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben auf Ebene der BAR Gemeinsame Rahmenempfehlungen vereinbart. Zweck dieser Rahmenempfehlungen ist die Regelung von gemeinsamen Grundsätzen und Strukturen im Rehabilitationsbereich. Inzwischen wurden folgende Rahme...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.1 Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 7 Das Forschungsdatenzentrum hat folgenden Auftrag: übermittelte Daten (§§ 303b Abs. 3, 303c Abs. 3) für die Zwecke nach § 303e Abs. 2 aufbereiten, Qualitätssicherungen der Daten, Anträge auf Datennutzung prüfen, beantragte Daten Nutzungsberechtigten (§ 303e Abs. 2) zugänglich machen, Re-Identifikationsrisiko beantragter Daten bewerten und minimieren, öffentliches Antragsregis...mehr

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AGS 10/2024, Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

Von Dr. Dr. (Univ. Prag) Joseph Salzgeber. 8. vollständig überarbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 1.148 S., 115,00 EUR Auch in der vollständig überarbeiteten Auflage befasst sich das Werk ausführlich mit der familienpsychologischen Begutachtung durch gerichtlich bestellte Sachverständige und sollte als Standardwerk in der juristischen Betrachtung gesehen werden....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: souverän... / 2.4 Qualität sichern

Erinnern wir uns an die Ziele des Projektmanagements, die im "magischen Dreieck" zum Ausdruck kommen: Projekt‐endtermin, Projektkosten und Qualität müssen gesichert sein. Ob Termine und Kosten eingehalten werden, interessiert natürlich auch den Auftraggeber. Wenn ein bestimmtes Produkt das Projektendziel ist, wird er der Qualität des Ergebnisses jedoch vielleicht noch mehr B...mehr