Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 5.11.2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Abschlussbericht zu dem von ihm geförderten Pilotprojekt "Professionelle Selbstkontrolle (Online Peer-Review-Verfahren)" des Kompetenzzentrums für Gutachten – Recht, Psychologie, Medizin – veröffentlicht.

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte hierzu:

"Gutachten von Sachverständigen kommen in Kindschaftssachen eine große Bedeutung zu. Von ihrer Qualität hängt häufig die gerichtliche Entscheidung ab, die erheblich in das Leben von Kindern und Familien eingreift. Qualitätssicherung ist deshalb im Familienverfahren enorm wichtig. In dieser Legislaturperiode gehen wir wichtige Schritte voran. Mit dem vom Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wollen wir die Qualifikation von Familienrichterinnen und -richtern sowie von Verfahrensbeiständen verbessern. Das Pilotprojekt zu einem Online Peer-Review-Verfahren, dessen Abschlussbericht wir heute veröffentlichen, leistet einen weiteren wichtigen Beitrag. Die Projektergebnisse zeigen, dass das Peer-Review-Verfahren ein gutes Instrument ist, um die Qualität von Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern."

Das Projekt wurde von Februar 2019 bis März 2020 unter Leitung von Frau Professor Dr. jur. Anja Kannegießer und Frau Dr. rer. medic. Ute Wegmann durchgeführt. Mit dem Projekt sollte das im Wissenschaftsbereich gängige und bewährte Peer-Review-Verfahren für das familiengerichtliche Gutachtenwesen erprobt und nutzbar gemacht werden.

Hintergrund:

Die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten steht seit einigen Jahren im besonderen Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit sowie der Fachöffentlichkeit. Die Diskussion um die Unabhängigkeit, Neutralität und Qualifikation gerichtlich bestellter Sachverständiger wie auch der Qualität der Gutachten hat bereits in der letzten Legislaturperiode rechtspolitischen Handlungsbedarf gezeigt. Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen in Kindschaftssachen wurden gesetzlich geregelt und sind am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten (Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes“ – BGBl. I S. 2222). Bereits im Jahr 2015 haben Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fachverbände "Mindestanforderungen an Gutachten in Kindschaftssachen" erarbeitet. Diese sind im September 2019 in zweiter Auflage veröffentlicht worden.

Das Peer-Review-Verfahren ist ein Verfahren zur Qualitätsprüfung eines wissenschaftlichen Beitrages durch unabhängige Wissenschaftler desselben Fachgebiets (sog. Peers). Das Pilotprojekt greift diese Idee der Qualitätssicherung mit dem Ziel auf, ein speziell für das familien-gerichtliche Gutachtenwesen geeignetes Verfahren der professionellen Selbstkontrolle zu entwickeln. Für die Studie konnten langjährig erfahrene Gutachterinnen und Gutachter gewonnen werden. Diese stellten über eine Online-Plattform anonymisiert Gutachten zur Verfügung, die nach dem Zufallsprinzip ausgetauscht wurden. Anhand eines auf die familiengerichtliche Begutachtung zugeschnittenen Beurteilungsbogens wurden die Gutachten anonym bewertet. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob Fehler erkennbar und zukünftig vermieden werden können.

Die Projektergebnisse zeigen, dass eine professionelle Selbstkontrolle im Wege des Peer-Review-Verfahrens auch im Bereich des familiengerichtlichen Gutachtenwesens geeignet ist, um zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gutachtenqualität im familiengerichtlichen Verfahren zu gelangen. Eine regelmäßige Teilnahme an diesem Verfahren könnte künftig als Qualitätssiegel zur Orientierung für die Gerichte und die Bürgerinnen und Bürger dienen. Zudem legen die Ergebnisse das fachliche Fundament für die Ausweitung auf andere gerichtliche Verfahren.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der des Kompetenzzentrums für Gutachten Recht Psychologie Medizin.

Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/110520_Selbstkontrolle.html

FF 1/2021, S. 4

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