Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.2 Ausscheiden eines Gesellschafters, Auflösung der Gesellschaft, Umwandlung

Rz. 88 Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erfasst grundsätzlich den ganzen Ermittlungszeitraum (hierzu Rz. 85). Eine gesonderte Feststellung für nur einen Teil dieses Zeitraums kann es nur geben, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist. Scheidet bei einer Mitunternehmerschaft oder bei einer anderen Beteiligungsform ein Beteiligter im Lauf des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Systematik

Rz. 1 Das Gesetz wendet die beiden Begriffspaare Grundlagen- und Folgebescheid sowie Feststellungs- und Steuerbescheid an, die eng miteinander zusammenhängen, ohne sich jedoch völlig zu decken. So ist zwar ein Feststellungsbescheid ein Grundlagenbescheid,[1] er kann jedoch gleichzeitig im Verhältnis zu einem anderen Bescheid Folgebescheid sein. Praxis-Beispiel Bei einer doppe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Feststellung bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Rz. 59 Bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist der "Steuerpflichtige" und damit Inhaltsadressat, dem die Besteuerungsgrundlagen der nachgeordneten Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind, diejenige Personengesellschaft, die an der nachgeordneten Mitunternehmerschaft beteiligt ist. Das gilt, obwohl eine Personengesellschaft nicht Steuerschuldner sein kann. Sie ist aber Stp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Feststellung von Einkünften

Rz. 20 Eine gesonderte Feststellung von Einkünften wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a durchgeführt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Eine Feststellung erfolgt nicht nur bei bestimmten Einkunftsarten, sondern ist bei allen sieben einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten zulässig. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.3 Gesonderte Feststellung bei § 6b EStG

Rz. 82a Bei § 6b EStG ist aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise eine Übertragung der stillen Reserven sowohl zwischen Anlagegütern der Personengesellschaft als auch zwischen denen der Personengesellschaft und Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens oder eines eigenen Betriebs des Mitunternehmers möglich, jeweils in Höhe der Beteiligungsquote des Mitunt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.8 Verfahren zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte

Rz. 95 Die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ergibt sich für die Gewinneinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 AO, für die Überschusseinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Rz. 95a Nach § 181 Abs. 2 Nr. 4 AO i. V. m. § 34 AO haben die in § 34 AO genannten Personen (Geschäftsführer oder, bei deren Fehlen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1 Zurechnung des Gegenstands der Feststellung

Rz. 24 Beteiligt am Feststellungsverfahren ist derjenige oder sind diejenigen, denen der Gegenstand der Feststellung ganz oder teilweise nach dem jeweiligen Steuergesetz zuzurechnen ist ("Inhaltsadressaten"). Im Fall eines negativen Feststellungsbescheids sind auch diejenigen Personen Beteiligte und damit Inhaltsadressaten, über deren Nichtbeteiligung am Gegenstand der Fests...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.4 Eine an dem Unternehmen wesentlich beteiligte Person

Die Gegenstände müssen schließlich im Eigentum einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Person stehen. Das Gesetz sieht hierzu 2 Varianten vor: Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Person wesentlich an dem Unternehmen beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 1/4 am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Bei Personenge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 8 Feststellung bei Arbeitsgemeinschaften, Abs. 4

Rz. 202 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte entfällt nach § 180 Abs. 4 AO in bestimmten Fällen bei Arbeitsgemeinschaften. Über die grundsätzliche Zulässigkeit der gesonderten Feststellung s. Rz. 29. Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich Personengesellschaften, deren Einkünfte gesondert festgestellt werden müssten.[1] Erstellt eine Arbeitsgemeinschaft nur ein einzige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 §§ 179ff. AO knüpfen an § 157 Abs. 2 AO an. § 157 Abs. 2 AO enthält den Grundsatz, dass bei einem Steuerbescheid nur die in § 157 Abs. 1 S. 2 AO genannten Bestandteile zum Regelungsbereich des Bescheids gehören, nämlich die Festsetzung von Art und Betrag der Steuer sowie die Bezeichnung des Steuerschuldners. Zur Festsetzung der Art der Steuer wird man auch den Zeitraum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 47 In persönlicher Hinsicht erfasst der einheitliche Feststellungsbescheid diejenigen Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung steuerlich beteiligt sind,[1] sowie diejenigen Personen, deren Beteiligung verneint worden ist.[2] Der Feststellungsbescheid ist für diese Personen seinem Inhalt nach bestimmt; sie sind die Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.1 Einzelbekanntgabe nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO

Rz. 38 Eine Bekanntgabe an die Feststellungsbeteiligten selbst, nicht an den gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten, hat zu erfolgen, wenn die Personenvereinigung nicht mehr besteht. In diesem Fall kann auch an den rechtsgeschäftlich bestellten Empfangsbevollmächtigten nicht mehr bekannt gegeben werden, da die Ausnahme des § 183a Abs. 2 S. 2 AO für diesen Fall nicht gilt. Durc...mehr

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Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG

Leitsatz 1. Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen. 2. Ein Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG liegt in der Regel vor, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden, die auf diese Weise stehen gebliebene Gewinne aufzehren können (Bestätigung der Rechtspre...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Zweck der gesonderten Feststellung

Rz. 5 Die gesonderte Feststellung ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, die Steuerfestsetzung zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Sie hat lediglich eine dienende Funktion, nämlich die Steuerfestsetzung in dem Folgebescheid zu ermöglichen und zu erleichtern. Die gesonderte Feststellung stellt daher nur eine technische Vorstufe der Steuerfestsetzung dar, indem das an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Begriff der einheitlichen Feststellung

Rz. 28 Sind an dem Gegenstand der Feststellung mehreren Personen beteiligt, hat die gesonderte Feststellung diesen Personen gegenüber nach § 179 Abs. 2 S. 2 AO einheitlich zu erfolgen. Die gesonderte Feststellung wird zur einheitlichen und gesonderten Feststellung. Die einheitliche Feststellung verwirklicht in besonderem Maß den Grundsatz, dass die gesonderte Feststellung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.8 Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft

Wenn eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst wird oder erlischt, so endet die Mitgliedschaft mit dem Abschluss des Geschäftsjahrs, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist (§ 77a Satz 1 GenG). Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahrs durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetz...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 5 Praktische Umsetzung

Folgende Formulare mit Anmerkungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft sind erhältlich: Kündigung eines Mitglieds Tod eines Mitglieds – Beendigung der Mitgliedschaft Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens auf ein Mitglied mit Beitritt und Übernahme der Geschäftsanteile Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens mit Beitritt und Überna...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Geschäftsguthabens m...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.1 Überblick

Das Genossenschaftsgesetz enthält folgende Gründe, die zur Beendigung der Mitgliedschaft führen: Ordentliche Kündigung des Mitglieds Außerordentliche Kündigung des Mitglieds Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds Kündigung durch den Insolvenzverwalter Ausschluss des Mitglieds Vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens Tod des Mitglieds Auflösung oder Erlöschen einer juri...mehr

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Beschlussfassungen in der G... / 3 Abstimmungsverfahren

Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer und die Stimmenzähler (§ 34 Abs. 1 Satz 3 der Mustersatzung). Abstimmungen erfolgen nach Ermessen des Verhandlungsleiters bei Beschlussfassungen durch (§ 34 Abs. 2 Satz 1 der Mustersatzung): Handheben, Aufstehen. Geheime Abstimmung durch Stimmzettel ist auf Antrag durch Mehrheitsbeschluss möglich (§ 34 Abs. 2 Satz 2 der Mustersa...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 5.3 Abfärberegelung bei Personengesellschaften

Insgesamt gewerblich Ist eine Personengesellschaft, die sonst ihre Einkünfte nach § 18 EStG versteuert, auch gewerblich tätig, so gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.[1] Dies wäre der Fall, wenn die Personengesellschaft neben ihren freiberuflichen Einkünften auch eine Fotovoltaikanlage betreibt und den erzeugten Strom ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 3.5 Wie werden vermögensverwaltende Personengesellschaften behandelt?

Keine Abfärbung Ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. Vermietungs-GbR) der Betreiber der Fotovoltaikanlage, werden die Einkünfte auf der Vermietung nicht gewerblich, sofern es sich um eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbegünstigte Anlage handelt.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in Personengesellschaft: Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG

Rechtsfrage: Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von der Personengesellschaft übernommene positive Eigenkapital der GmbH als (fiktive) Einlage i.R.d. Ermittlung der Überentnahme zu berücksichtigen? Das FA berücksichtigte das übernommene Eigenkapital i.R.d. § 4 Abs. 4a EStG nicht. Die klagende GmbH & Co. KG wandte dagegen ein,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung einer Kommanditbeteiligung in GmbH: Besteuerung des tauschähnlichen Vorgangs nach § 20 UmwStG

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Erhalt neuer Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang – und somit tatbestandlich eine Betriebsveräußerung i.S.d. § 16 Abs. 1 EStG. Allerdings unterliegen die Rechtsfolgen des tauschähnlichen Vorgangs den Sonderregelungen des § 20 UmwStG, die den Regelungen des § 16 E...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anteilsvereinigung durch Verlängerung der Beteiligungskette

Streitig ist die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Ausgliederung einer grundbesitzenden GmbH aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft: Ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2b GrEStG auch bei einer bloßen Verlängerung der Beteiligungskette erfüllt? Das FG bejahte diese Frage: Der Tatbestand des § 1 Abs. 2b GrEStG ist auch bei einer bloßen Ver...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Die K-GmbH & Co. KG war als Führungsholding an verschiedenen anderen Personengesellschaften beteiligt. Das FA ermittelte im Rahmen einer Betriebsprüfung Überentnahmen, die zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG führten. Bei der Berechnung der Überentnahmen bezog es die Gewinne der Tochtergesellschaften erst im Zeitpunkt der Gewinnabführung an die Klägerin a...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 4.8 Beteiligte Personengesellschaften (Zeile 45)

Bei der Beteiligung von Personengesellschaften ist die Angabe erforderlich, in welcher prozentualen Höhe ggf. Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt an der Personengesellschaft beteiligt sind.mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.8 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 4.3 Art des Beteiligten (Zeilen 23/24)

In den Zeilen 23 und 24 wird die Art des Beteiligten abgefragt: Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft? Bei einer Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligte, an der Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind (doppelstöckige Personengesellschaft), können sich Besonderheiten ergeben. Es können sich Auswirkungen auf die Steue...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.10 Anlage FE-OT

Die Anlage FE-OT betrifft die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften, denen Besteuerungsgrundlagen von Organgesellschaften zuzurechnen sind. Sie ist abzugeben, wenn die Personengesellschaft ein Organträger ist, auch dann, wenn an der Personengesellschaft keine Körperschaft, sondern nur natürliche Personen beteiligt sind.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2024nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der elek...mehr