Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komman...mehr

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Umwandlung einer GmbH: Führ... / Zusammenfassung

Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Vermögenszugang bei der Personengesellschaft steuerlich als fingierte Einlage und damit als eine bei der Berechnung der Überentnahme zu berücksichtigende Einlage zu qualifizieren.mehr

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Umwandlung einer GmbH: Führ... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) gab der Klägerin Recht und entschied, dass das Finanzamt zu Unrecht das in Folge der formwechselnden Umwandlung übernommene positive Eigenkapital zum 1.1.2010 nicht als fingierte Einlage berücksichtigt und das steuerunschädliche Entnahmepotential in entsprechender Höhe zu niedrig angesetzt habe. Das FG folgte damit nicht der Auffassung der Finanzverwalt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.4 Die Anteilsverminderung

Rz. 16c Nach § 5 Abs. 3 GrEStG ist die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert. Diese Anteilsverminderung kann auf vielfältige Weise geschehen, z. B. dadurch, dass ein Ges...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend.[1] Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst.[2] Praxis-Beispiel A ist Alleineigentümer eines Grundstücks, welches er auf die ABC-KG überträgt. A...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.1 Keine dauerhafte Vermietung

Es fehlt die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig veräußern will. Als Indiz für Letzteres hat der BFH (bei einer Beteiligung an einem Bauherrenmodell) die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder einer Wiederve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Textform / 2.2 Person des Erklärenden

Die Regelung des § 126b Satz 1 BGB erfordert für die Einhaltung der Textform zudem die Nennung der Person des Erklärenden. Dieser Anforderung genügt es, wenn durch die Nennung die Person des Erklärenden hinreichend erkennbar wird. Daher ist nicht zwingend erforderlich, dass der Erklärende streng mit Vor- und Nachnamen benannt wird. Vielmehr kann im konkreten Einzelfall aufgr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft

Leitsatz Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 4 Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand

Rz. 12 Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften hat zur Folge, dass Grundstücksübertragungen zwischen Gesamthandsgemeinschaften zu einem nach § 1 GrEStG steuerbaren Rechtsträgerwechsel führen. An dieser Rechtsfolge vermag auch die Beteiligung derselben Personen an den betreffenden Gesamthandsgemeinschaften nichts zu ändern. Allerdings w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.1 Die für die Vergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädlichen Anteilsminderungen

Rz. 17 Die nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädliche Verminderung des Anteils des Veräußerers (Gesamthänders) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand kann auf unterschiedliche Weise eintreten, z. B. dadurch, dass der betreffende Gesamthänder aus der Gesamthand ausscheidet, die Beteiligung infolge Verkauf herabgesetzt wird, der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 GrEStG befreit in einem bestimmten Umfang die Überführung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum, Alleineigentum oder anderes Gesamt­handseigentum. Die Vorschrift stellt damit das grunderwerbsteuerrechtliche Pendant zu § 5 GrEStG dar und regelt spiegelbildlich den Umkehrfall dieser Vorschrift. Ihr Anwendungsbereich ist durch den neuen § 24 vorläufig bis Ende...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 3.1 Rechtsform

Eine weitere Gründungsvoraussetzung betrifft die Rechtsform. Bis 31.12.2011 war eine spezielle Organisationsform rechtlich nicht vorgegeben. Die Neugründung eines Medizinischen Versorgungszentrums ist nur noch in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer GmbH oder einer eingetragenen Genossenschaft möglich. Für die bis 31.12.2011 zugelassenen Medizinischen Versorgungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 3 Flächenweise Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden Grundstücks

Rz. 4 § 7 Abs. 2 GrEStG begünstigt die flächenweise Aufteilung eines Grundstücks, das einer Gesamthand gehört. Wie unter Rz 1 ausgeführt ändert sich daran auch künftig nichts. Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Anstelle des Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat.[1] Entsprechendes gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (2)

Leitsatz 1. Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. 2. Bestehen unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Betei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Regelungen zur Gewinnermittlung nach der Tonnage finden in vollem Umfang auch Anwendung auf Personengesellschaften, die ein Schiff im internationalen Verkehr betreiben. Der Tonnagegewinn wird hierbei anteilig auf die Gesellschafter, i. d. R. die Kommanditisten einer Ein-Schiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, verteilt. Abweichende Regelungen hierzu im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Anteilen an einer GmbH, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.[1] Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Pe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Weiterhin Nichtanwendungserlass zu gewerblicher Infektion

Kommentar Die Finanzverwaltung wendet sich weiterhin gegen eine nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie) gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. BFH-Rechtsprechung Teil I Der BFH hatte im Urteil v. 12.10.2016, I R 92/12, entschieden, dass negative Einkünfte eines Organträgers i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG nur dann vorliegen, wenn bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 5.2 Restriktionen

Bis einschließlich 2007 kam es für die Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) als Sonderausgaben nicht darauf an, ob Privat- oder Betriebsvermögen übertragen worden ist (altes Recht). Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen[1] ist durch das Jahressteuergesetz 2008[2] eingeschränkt worden. Steuerlich begünstigt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2.1 Laufende Besteuerung (Tonnagegewinn)

Sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anwendung des § 5a EStG erfüllt, errechnet sich der Gewinn des Schiffes grundsätzlich ausschließlich nach der jeweiligen Tonnage sowie den Betriebstagen im Wirtschaftsjahr.[1] Daher wird der Tonnagegewinn gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG nach der Größe [2] des Schiffes gestaffelt ermittelt. Der Gewinn beträgt hierbei für jeweils 100 Net...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.4 Beteiligung von Personengesellschaften

Rz. 669 Die Tatbestände des Abs. 10 für Sachdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäfte sind nach S. 1, 4 nur anwendbar, wenn auf beiden Seiten Körperschaften beteiligt sind. Dies beruht darauf, dass die Steuerfreistellung nach Abs. 1, 2 nur für Körperschaften gilt und Finanztransaktionen daher bei Ausschluss dieser Steuerfreistellung nur bei Körperschaften zu Steuervorteilen f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.3 Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Rz. 509 § 8b Abs. 4 S. 4 KStG gilt nur für gewerbliche Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Hierunter fallen gewerblich tätige, gewerblich geprägte und aufgrund von Infektion oder Abfärbung als gewerblich qualifizierte Personengesellschaften. Nicht erfasst werden dagegen vermögensverwaltende Personengesellschaften. Dies ist auch nicht notwendig, weil deren Anteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 6.1 Ausdehnung bei Zwischenschalten einer Personengesellschaft

Rz. 559 Nach Abs. 6 S. 1 gelten alle Regelungen der Abs. 1–5 auch, soweit einem KSt-Subjekt Bezüge oder Gewinne über eine Personengesellschaft zugerechnet werden. Eine Personengesellschaft ist ertragsteuerlich selbst nicht Steuersubjekt, sondern vermittelt die von ihr erzielten Einkünfte den an ihr beteiligten Gesellschaftern. Verfahrensrechtlich erfolgt dies durch die geson...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6 Beteiligung über eine Personengesellschaft

4.6.1 Anteilige Zurechnung Rz. 502 Wird eine Beteiligung von einer (gewerblichen) Personengesellschaft gehalten, ist sie den Mitunternehmern nach § 8b Abs. 4 S. 4 KStG entsprechend ihren Beteiligungsquoten anteilig zuzurechnen. Die Personengesellschaft wird für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG also als transparent angesehen und ignoriert. Das Poolen von Minderheitsbeteiligungen üb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.1 Anteilige Zurechnung

Rz. 502 Wird eine Beteiligung von einer (gewerblichen) Personengesellschaft gehalten, ist sie den Mitunternehmern nach § 8b Abs. 4 S. 4 KStG entsprechend ihren Beteiligungsquoten anteilig zuzurechnen. Die Personengesellschaft wird für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG also als transparent angesehen und ignoriert. Das Poolen von Minderheitsbeteiligungen über eine Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.1 Sperrfrist von 7 Jahren

Rz. 298 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. nicht, wenn der Gewinn, dessen Steuerpflicht infrage steht, später als 7 Jahre nach dem Zeitpunkt der Einbringung i. S. d. Abs. 4 S. 1 a. F. eintritt. Dies bedeutet, dass folgende Veräußerungen und gleichgestellten Vorgänge nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steuerfrei möglich sind:[1] d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.2 Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 506 Nach § 8b Abs. 4 S. 4 KStG sind Beteiligungen über eine Mitunternehmerschaft dem Mitunternehmer anteilig zuzuordnen. Die anteilig zugerechneten Beteiligungen gelten nach § 8b Abs. 4 S. 5 KStG als unmittelbare Beteiligungen. Offen bleibt dabei, wie mit Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen zu verfahren ist. Grundsätzlich gehören auch Einkünfte aus im Sonderbetriebsv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge

Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als Rechtsfolge nicht ausdrücklich Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.4 Zusammenrechnung

Rz. 510 Werden Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft über eine Personengesellschaft gehalten, gelten diese für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG nach S. 5 als unmittelbare Beteiligung. Damit stehen derartige Anteile einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Sofern ein Gesellschafter eine unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält und daneben eine Beteiligung übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.8 Investmentfonds

Rz. 513 Anders als Personengesellschaften sind Investmentfonds – sofern sie keine Personengesellschaften sind – als Sondervermögen selbstständige KSt-Subjekte. § 8 Abs. 1 S. 2 InvStG bestimmt, dass § 8b KStG auch für Investmentfonds gilt, sofern diese Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen erzielen. Gem. § 15 Abs. 1a S. 2 InvStG sind Ausschüttungen auf Beteiligungen, die von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.1 Begünstigte Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 152 Abs. 2 begünstigt alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Das Gesetz enthält insoweit keine Einschränkung auf bestimmte KSt-Subjekte. Es handelt sich also um die gleichen Rechtsformen wie bei Abs. 1.[1] Die Steuerfreistellung nach Abs. 2 tritt auch ein, wenn die Beteiligung an einer Körperschaft zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.1 Begünstigte Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 45 § 8b Abs. 1 KStG enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Steuersubjekte, die Einnahmen steuerfrei beziehen können. Daraus folgt, dass die Vorschrift auf alle KSt-Subjekte nach § 1 KStG anwendbar ist. Begünstigte KSt-Subjekte sind daher nicht nur Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, sondern auch Genossenschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG, VVaG und Pen...mehr