Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.3 Unmittelbarkeit der Beteiligung

Rz. 494 Die Steuerfreistellung gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft besteht. Abzustellen ist dabei sowohl auf das rechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum gem. § 39 AO.[1] Eine mittelbare Beteiligung über andere Kapitalgesellschaften ist insoweit uner...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Bezüge i. S. d. Abs. 1

Rz. 537 Sachlich knüpft Abs. 5 an Bezüge an, die nach Abs. 1 nicht im Einkommen erfasst werden. Erfasst werden daher auch Bezüge aus einer Investmentgesellschaft, soweit diese Bezüge auf Ausschüttungen von Körperschaften i. S. d. Abs. 1 zurückzuführen sind.[1] Rz. 538 Abs. 5 gilt nur, wenn die Gewinnausschüttungen bei dem Anteilseigner der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.3 Veräußerungskosten

Rz. 215 Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen. In Abkehr von der früheren Rspr. fordert der BFH keine unmittelbare sachliche, kausale Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft mehr; ein bloßer Veranlassungszusammenhang mit der Veräußerung reicht aus.[1] Dies soll der Fall sein, wenn das sog. auslösende Moment für die Kosten die Verä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8b KStG enthält eine Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Bei der Einkommensermittlung nach § 8b KStG werden bestimmte Einnahmen bei Erreichen einer Schwelle von 10 % (Abs. 1) bzw. Veräußerungsgewinne (Abs. 2) abgezogen bzw. bestimmte Gewinnminderungen (Abs. 3) hinzugerechnet und dadurch aus der Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung ausgeschieden. Nach der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 2 Eigenkapital bei Personengesellschaften

Zur Rechnungslegung bei Personengesellschaften ist anzumerken, dass es sich bei Zweifelsfragen lohnt, auf den Rechnungslegungsstandard des IDW HFA 7 zurückzugreifen. Dieser betrifft die handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften. Der Standard ist zwar nicht verpflichtend, gibt aber einen guten Überblick zu vielen relevanten Fragen. Auch zum Eigenkapi...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.5 Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Eine Neuregelung in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG soll die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglichen. Hiermit sollen die Vorgaben des BVerfG (Beschluss v. 28.11.2023, BvL 8/13) umgesetzt werden. Eine Beteiligungsidentität an Mitunternehmerschaften für Zwecke des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG liegt laut Ge...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.4 Mittelbare Übertragungen (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG)

In der Praxis sind Gestaltungen bekannt geworden, in denen die Anteile an der übernehmenden Personengesellschaft mittelbar veräußert wurden und vertreten wird, dass diese Fälle nicht von § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG erfasst sind. § 18 Abs. 3 Satz 3 (neu) UmwStG regelt daher ausdrücklich, dass ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auch der Gewerbesteuer unterliegt, soweit ein Ant...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 2.2 Weitere steuerliche Besonderheiten

Durch die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergibt sich auch beim Umfang des Eigenkapitals einer Personengesellschaft eine Abweichung zur Handelsbilanz. Zum steuerlichen Eigenkapital des Gesellschafters rechnet nämlich auch das Kapital in den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.[1] So gehören insbesondere der Gesellschaft überla...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Eigenkapital / 4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter am Bilanzstichtag Kapitalgesellschaften in weiten Bereichen der Rechnungslegung gleichgestellt. Sie müssen insbesondere ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sind verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen, sofern sie nach den Kriterien des § 267 HGB mittelgro...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 2.1 Gesamthandsbilanz

Für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften ist vor allem die Rechtsform der Gesellschaft sowie der Umfang der Haftung der einzelnen Gesellschafter maßgeblich. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang, wie dies bei einer GbR und OHG der Fall ist, wird das Eigenkapital als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt.[1] Eine Aufglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5.3 Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der klassischen Gesellschaftsformen, sie bietet sich aber im Regelfall nur für größere Unternehmen an, vor allem solche, die eine Finanzierung über den Kapitalmarkt anstreben. Im Gegensatz zum Recht der GmbH und insbesondere zum Recht der Personengesellschaft ist das Recht der AG durch eine größere Verbindlichkeit geprägt. Es ist also wen...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.2 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft I (§ 5 Abs. 2 UmwStG)

Nach § 5 Abs. 2 UmwStG gelten Anteile an der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 17 EStG, die an dem steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft oder einer natürlichen Person gehören, für die Ermittlung des Gewinns als an diesem Stichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen

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Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt. Regelungsinhalt und Ziel des § 4k EStG Die Regelungen des § 4k EStG sind in der Praxis oftmals ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Eigenkapital / Zusammenfassung

Begriff Eigenkapital ist vereinfacht gesprochen der Unterschied zwischen dem Vermögen und Schulden eines jeden Unternehmens. Durch dieses wird insbesondere ausgedrückt, in welchem Umfang eine Finanzierung des Unternehmens durch den oder die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter erfolgt, da das Eigenkapital dem Unternehmen auf Dauer oder zumindest längerfristig zur Verfügung ge...mehr

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Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.3 Zeitpunkt der Zugehörigkeit zum Vermögen

Rz. 46 Da § 1 Abs. 2a GrEStG grundstücksbezogen gesehen werden muss, entsteht der Anspruch nach § 16 GrEStG nur für diejenigen Grundstücke, die im Zeitpunkt der Rückübertragung noch zum Vermögen der Personengesellschaft gehören. Ausgehend von den für eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG maßgeblichen Grundsätzen verliert ein Gesell...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.2 Das Ausscheiden eines Altgesellschafters

Rz. 45 Wird aufgrund einer Anteilsübertragung, durch die ein Altgesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheidet, der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG verwirklicht und erfüllt der Anteilsrückerwerb durch diesen Altgesellschafter wiederum diesen Steuertatbestand, ist gem. § 16 Abs. 2 GrEStG für beide Erwerbsvorgänge die Steuer nicht festzusetzen bzw. die Steuerfestset...mehr

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Weilbach, GrEStG § 24 Rechtsfähige Personengesell-schaften

Nachdem das Wachstumschancengesetz zum Spielball politischer Auseinandersetzungen wurde, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, diese Regelung, die wegen der Neustrukturierung des Personengesellschaftsrechts unbedingt zum 1.1.2024 in Kraft treten musste, im Kreditzweitmarktförderungsgesetz zu verankern. Die Regelung ist völlig missglückt. Anstatt eine klare Befreiungsregelung in...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Fallgruppenbezogene Weisungsbefugnis (Abs. 3)

Rz. 95 Das Weisungsrecht nach § 88 Abs. 3f. AO schafft generalisierende Gestaltungsmöglichkeiten eines gleichheitsgerechten aber zugleich auch wirtschaftlichen Gesetzesvollzugs. Die Regelung ergänzt die notwendige Einzelfallentscheidung um die Möglichkeit einer gruppenbezogenen Entscheidung.[1] Nach altem Recht war der Verzicht auf Prüfung und Auswertung der Mitteilung/des Be...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.2 IHK-Anmeldung

Alle Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten.[1] Eine Ausnahme gilt für reine Handwerksbetriebe. Diese sind Mitglied der Handwerkskammer. Die IHK-Zugehörigkeit beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigk...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 7 Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH

Verschmilzt eine GmbH & Co. KG auf eine GmbH, werden sowohl die Kommanditisten als auch die unbeschränkt persönlich haftende Komplementär-GmbH zu GmbH-Gesellschaftern der neuen GmbH. Auch hier ist, da mit der KG eine Personengesellschaft beteiligt ist, die Zustimmung aller Gesellschafter der KG zum Verschmelzungsbeschluss erforderlich. Die Satzung der KG kann eine Mehrheitse...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Körperschaft ist an Personengesellschaft beteiligt

7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu verg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Personengesellschaft

Tz. 1217 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 7.2.3.1 Allgemeine Gewinnverteilung Tz. 1218 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, steht ihr dafür auch ein angemessener Anteil am Gewinn der Pers-Ges zu. Ist der Gewinnanteil der Kö unangemessen niedrig vereinbart und hat diese unangemessene Gewinnverteilung ihre Ursache ausschl darin, dass die anderen MU der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

7.2.4.1 Übersicht Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Lei...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / B. Personengesellschaften

Rz. 3 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 wurde mit seinem Inkrafttreten am 1.1.2024 das Recht der Personengesellschaften auch in Bezug auf die Fragen der Erbengemeinschaft geändert. Die nachfolgenden Darstellungen erfolgen auf Basis der neuen Rechtslage. I. BGB-Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Dritten, die den Anteilseignern der beteiligten Körperschaft nahe stehen

7.3.1 Grundkonstellation und Übersicht Tz. 1259 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.2 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1251 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein einzelnes WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ist der Vorgang aufzuteilen. Ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang liegt nur iHd angemessenen Teils vor und iHd unangemessenen Teils wird eine Entnahme des MU angenommen. Bei der Ermitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.4 Mitunternehmer/Anteilseigner veräußert Wirtschaftsgut an Personengesellschaft

Tz. 1253 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis an die Pers-Ges, ist der Vorgang aufzuteilen. Für die Anschaffung des WG hat die Pers-Ges nur den angemessenen Kaufpreis aufgewandt. Nur insoweit handelt es sich auch um AK und beim MU um Veräußerungserlös. IHd una...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.1 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an die Körperschaft

Tz. 1245 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges der beteiligten Kö ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist die Zahlung der Kö in angemessene AK für das angeschaffte WG und eine Bareinlage iHd unangemessenen Teils des Kaufpreises aufzuteilen. Die Kö wendet für den Erwerb des WG nur den angemessenen Kaufpreis auf, den überhöhten Kaufpreisanteil legt sie in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.3 Personengesellschaft erbringt sonstige Leistungen an die Körperschaft

Tz. 1247 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt die Pers-Ges gegenüber der beteiligten Kö eine nicht einlagefähige Leistung gegen eine unangemessen hohe Vergütung, ist ein Entgelt für die Leistung nur iHd angemessenen Teils anzunehmen. Der das angemessene Entgelt übersteigende Betrag ist als Bareinlage der Kö zu werten. Bei dieser Behandlung erhöht sich der zu verteilende (Rest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.5 Mitunternehmer/Anteilseigner erbringt sonstige Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1254 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, eine nicht einlagefähige Leistung an die Pers-Ges und erhält er dafür ein unangemessen hohes Entgelt, ist der Vorgang aufzuteilen in einen Geschäftsvorfall, bei dem sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. IHd unangemessenen Teils des Entg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Personengesellschaft erbringt Leistung an Dritten (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers)

Tz. 1260 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein WG oder erbringt sie eine Leistung an die dem AE und MU nahe stehende Pers und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, ergibt sich dadurch eine Gewinnminderung bei der Pers-Ges. Sofern dadurch der Gewinnanteil der beteiligten Kö gemindert wird, tritt bei der Kö eine verhinderte Vermögensmehrung und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Dritter (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers) erbringt Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1262 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die dem AE und MU nahe stehende Pers ein WG oder erbringt sie eine sonstige Leistung an die Pers-Ges und erhält sie dafür ein unangemessen hohes Entgelt, handelt es sich iHd unangemessenen Teils der Zahlung sowohl für den auf die beteiligte Kö als auch für den auf den AE/MU entfallenden Anteil um mittelbare verdeckte (Geld-)Entna...mehr