Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Haftung der Aufsichtsra... / 6 Prozesse gegen Aufsichtsratsmitglieder

Weder der Aufsichtsrat oder der Vorstand noch die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sind befugt, die Genossenschaft in Prozessen gegen im Amt befindliche oder ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder zu vertreten. Vielmehr liegt die Vertretung in den Händen besonderer Vertreter, die von der Generalversammlung (Vertreterversammlung) zu diesem Zweck bestellt werden. In der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1014 Die Liquidation der Genossenschaft erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Durch die Satzung oder einen Beschluss der Generalversammlung kann die Liquidation aber auch anderen Personen übertragen werden (§ 83 Abs. 1 GenG). Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen können Liquidator sein (§ 83 Abs. 2 GenG).[1] Das bedeutet, dass auch eine (an...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.2 Formalitäten im Rahmen der Beendigung

Rz. 124 Im Rahmen einer Beendigung der Mitgliedschaft im Wege der §§ 65, 66, 67, 67a und 68 GenG ist nach der Anordnung des § 69 GenG der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich in die Mitgliederliste (§ 30 GenG) einzutragen. Im Fall der Kündigung einzelner Geschäftsanteile nach § 67b GenG gilt dies ebenfalls für den Zeitpunkt der Herabsetzung der Zahl der G...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 4 Persönliche Voraussetzungen und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Als Mitglieder des Aufsichtsrats kommen nach § 9 Abs. 2 GenG nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (vgl. § 100 Abs. 1 AktG), die Mitglieder der Genossenschaft sind, in Betracht. Dies schließt allerdings die Wahl eines (noch) Minderjährigen zum Aufsichtsrat nicht aus, wenn und soweit dieser spätestens bei der Übernahme des Amtes das 18. Lebensjahr vollendet.[1]...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.3 Wege der Beendigung außerhalb des Genossenschaftsgesetzes

Rz. 127 Fraglich ist, ob es außerhalb der vorstehend aufgezählten Wege auch noch andere Möglichkeiten einer Beendigung der Mitgliedschaft in der eG gibt. Vereinbarungen über eine Verkürzung der Kündigungsfristen erklärt das Genossenschaftsgesetz für unwirksam (§ 65 Abs. 5 GenG). Dies galt nach bisher h. M. und der in der Vorauflage hierzu vertretenen Meinung umfassend, also ...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 2.1 Teilnahmerecht in der Generalversammlung

Jedem Mitglied (jedem Vertreter) kommt in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung ein unabdingbares Teilnahmerecht zu. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitglied oder ein Vertreter wegen eines Interessenkonflikts gemäß § 43 Abs. 6 GenG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.[1] Soweit sich ein Mitglied durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, ist auch dieser zur Teilnahme be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die innere Ordnung des Aufs... / 3 Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse treffen ihre Entscheidungen in den Sitzungen des Gremiums durch Beschluss bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit seiner Mitglieder. Insofern steht jedem Mitglied des Aufsichtsrats ein unabdingbares Recht auf Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung sowie ein Anspruch auf die Entscheidungsunterlagen und das Rede-, Antrags- und Stimmrech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Genossenschaft als Unte... / 2.1 Selbsthilfe, Selbstorganschaft und Selbstverwaltung

Nach den zwingenden Vorgaben des § 1 GenG sind Genossenschaften folglich "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (…)". Insofern stellen Genossenschaften im Licht ihrer ökonomischen Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 1 Der Aufsichtsrat als Überwachungs- und Beratungsorgan

Der Aufsichtsrat ist neben dem Vorstand ein zwingend vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Er besteht, sofern die Satzung nicht eine höhere Zahl festsetzt, aus (mindestens) drei von der Generalversammlung (Vertreterversammlung) zu wählenden Mitglieder (§ 36 Abs. 1 Satz 1 GenG). Die Satzung kann weder auf die Bildung eines Aufsichtsrats verzichten, noch dessen Aufgaben a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1042 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsführer als Liquidatoren gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG (sog. geborene Liquidatoren[1]). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss der Gesellschafter kann die Liquidation aber anstelle der Geschäftsführer oder zusätzlich anderen Personen übertragen werden (§ 66 Abs. 1 GmbHG, sog...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.2 Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO bestimmt eine Meldepflicht für die Beteiligung eines Steuerinländers an einer ausländischen Personengesellschaft. Hierbei gibt es nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut keine Mindestbeteiligungsquote, bei deren Überschreiten es zu einer Meldepflicht kommt. Damit ist jede Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft anzeigepflichtig. U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024 und Gesetz zur st... / 5. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG)

Mit § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglicht. Hintergrund hierfür sind die Vorgaben des BVerfG (BVerfG v. 28.11.2023 – BvL 8/13, EStB 2024, 60 [Bleschick]). Abweichend vom Regierungsentwurf liegt eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.3 Erwerb von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO [1] normiert eine dritte Meldepflicht beim Erwerb von Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG durch einen Steuerinländer. Zu melden sind dabei unter den weiteren unten darstellten Voraussetzungen alle Beteiligungen an allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO ist, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der zur Meldung Verpflichtete muss deshalb seinen Wohnsitz[1] oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt[2] im Inland haben, um unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu sein. Für eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht muss die Geschäftsleitung[3] oder der Sit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 3.2 Verjährungsfristen

Für den Erlass von Haftungsbescheiden gibt es folgende Verjährungsfristen[1]: 4 Jahre: Regelfall nach § 191 Abs. 3 Satz 2 AO: 5 Jahre: bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 70 AO: 10 Jahre: bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach §§ 70, 71 AO [2] zivilrechtliche Regelung[3], vor allem bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.2 Steuergeheimnis als Grenze des Akteneinsichtsrechts

Die bedeutendste Grenze für das Akteneinsichtsrecht ist das Steuergeheimnis (§ 30 AO).[1] Dies ist ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet hat.[2] Durch das Steuergeheimnis geschützt werden die Verhältnisse eines anderen. Dies sind alle Umstände, Vorgänge, Merkmale oder sonstig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.8 IDW ERS FAB 7: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (Stand: 17.6.2024)

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 20.6.2024 den Entwurf einer Neufassung des IDW RS FAB 7 n. F. verabschiedet. Dieser soll den bisherigen Standard IDW RS HFA 7 n. F. (Stand: 30.11.2017) ersetzen. Der Entwurf beinhaltet zwei wesentliche Schwerpunkte: Berücksichtigung der sich ergebenden Änderungen der Rechtslage durch das Gesetz zur Modernisierung des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.2.3 Befreiung von der Offenlegungspflicht nach § 264b Buchst. b HGB bei Konzernunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Das Oberlandesgericht in Köln entschied in seinem Beschluss 28 Wx 21/22 vom 19.4.2023,[1] dass eine analoge Anwendung der Befreiungsvorschriften der § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB auf Konzernunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat nicht zulässig ist. In dem vorliegenden Sachverhalt legte die Beschwerdeführerin (Gesellschaft) Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.1 Personenunternehmen

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart der §§ 13, 15 oder 18 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 3 Steuerliche Relevanz einer Veräußerung

Wie eingangs bereits erwähnt, ist bei der steuerrechtlichen Beurteilung und den sich ergebenden Folgen danach zu differenzieren, welchen Vermögensbereichen die veräußerten GmbH-Anteile zugeordnet waren. Insbesondere ist relevant, ob die veräußerten Anteile dem Privatvermögen des Anteilseigners, dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft oder de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.1 Höhe der Beteiligung

Um die prozentuale Höhe der gehaltenen Anteile zu bestimmen, werden diese ins Verhältnis zu dem in der Satzung festgelegten nominellen Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft gesetzt. Dabei ist der Umfang der Stimmrechte oder eine besondere Gewinnbeteiligung unerheblich.[1] Hält die Gesellschaft eigene Anteile, werden diese vom Gesellschaftskapital abgezogen.[2] Anwartscha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 6GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.1 Gesetzestext des § 7 ErbStG

Rz. 39 Was als Schenkung anzusehen ist, bestimmt § 7 ErbStG, der hierzu einen abschließenden Katalog enthält. § 7 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt.[1] ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Leitsatz 1. Eine "feste" Geschäftseinrichtung setzt in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 28.06.2006 ‐ I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100). Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 7 KraftStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Befreiung nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist ein Gewerbebetrieb nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Fiktion der Abfärbung oder der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes anzunehmen. 2. Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall[1] durch Vermächtnis[2] oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;[3] der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.4 Grundstückserwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 3. Altern. ErbStG)

Rz. 23 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den Erblasser an einen anderen, der von ihm nicht als Erbe eingesetzt wird.[1] Allerdings kann auch ein Miterbe hinsichtlich der Zuwendung eines bestimmten Gegenstands Vermächtnisnehmer sein. Ein Vermächtnis setzt stets eine Verfügung von Todes wegen[2] voraus. Der dadurch Bedachte (Vermä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 Die Vorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG sieht eine Steuerbefreiung für Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen i. S. d. jeweils geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor. Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG ist es, die Besteuerung eines Vorgangs sowohl nach dem Erbschaftsteuergesetz als auch nach dem Grunderwerbsteuergesetz bzw. den g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewertungseinheit / 5 Dokumentation und Berichtspflichten

Auch wenn nach der Gesetzesbegründung die Dokumentation nicht zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zählt[1], wird zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung sowie von nur rein zufälligen Ergebnissen bereits zu Beginn der Sicherungsbeziehungen eine ausreichende (schriftliche) Dokumentation von Art und Umfang gefordert. Die Dokumentation sollte spätestens im Zeitpunk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar.[1] Die Anwendung des § 5 GrEStG ist nicht nur a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr