Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Rz. 61 Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. Nach dem Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 UmwStG sind der Sechste bis Achte Teil des UmwStG (§§ 20ff. UmwStG) nur insoweit eröffnet, als sowohl der jeweilige Gesellschafter als auch die Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Dabei müssen nicht alle an der optierenden Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.3 Gewährung neuer Anteile

Rz. 86 Weitere Voraussetzung des § 20 Abs. 1 UmwStG wäre, dass die einbringenden Gesellschafter neue Anteile als Gegenleistung erhalten. Diese Vorschrift ist auf den fiktiven Formwechsel nicht anwendbar. Da handelsrechtlich keine Kapitalgesellschaft entsteht, können auch keine Anteile entstehen, die den einbringenden Gesellschaftern zugeordnet werden könnten. Auch eine Erhöh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaften ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.2 Grunderwerbsteuer

Rz. 366 Da die Rückoption zivilrechtlich nicht mit einem realen Vermögensübergang verbunden ist, entsteht keine GrESt. Es gilt die gleiche Rechtslage wie bei der Option (Rz. 55). Da die Option zur KSt keine Auswirkungen auf die GrESt hatte, steht das Grundstück weiter im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Ist ein Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Optio...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter der o...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.2 Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG

Rz. 389 Der verbleibende Gesellschafter muss die Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG erfüllen. Das Gesetz normiert damit nur Voraussetzungen für den verbleibenden Gesellschafter als übernehmenden Rechtsträger, nicht dagegen für die optierende Gesellschaft als "übertragenden Rechtsträger". In Bezug genommen wird die U...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Personen der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.4 Auf die optierende Gesellschaft anwendbare Vorschriften

Rz. 178 Die optierende Gesellschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Daher sind alle Vorschriften des KStG auf sie anwendbar, die auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar sind. Soweit die steuerliche Regelung an andere Kriterien oder eine andere Rechtsform anknüpfen, kann die optierende Gesellschaft davon keinen Gebrauch machen. So ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1 Veräußerung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 258 Nach Ausübung der Option sind die Gesellschafter für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Veräußerungsgegenstand einer optierten Gesellschaft ist aus steuerlicher Sicht eine fiktive Kapitalgesellschaftsbeteiligung. Es liegt mithin keine steuerliche Mitunternehmersc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.1 Übersicht

Rz. 335 § 1a Abs. 4 KStG enthält die Regelung zur Rückkehr der optierenden Gesellschaft zur transparenten Besteuerung als Personengesellschaft bzw. als Einzelunternehmen. Die Vorschrift regelt in § 1a Abs. 4 S. 1–3 KStG die Rückoption auf Antrag. In § 1a Abs. 4 S. 4–6 KStG sind Ersatztatbestände geregelt, in denen die Rückkehr zur transparenten Besteuerung ohne Antrag der Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.3 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 1a KStG ist § 1a KStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre gestellt werden kann. Die Wirkung der Option, d. h. die Besteuerung der Personengesellschaft als fiktive Kapitalgesellschaft, tritt also erstmals für ein nach dem 31.12.2021 begi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.4 Antragsfrist

Rz. 41 Der Antrag muss nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab dem die Besteuerung als Kapitalgesellschaft gelten soll. Es muss also vor Beginn des Wirtschaftsjahres die Form der Besteuerung feststehen. Die Frist des § 1a KStG bezieht sich auf den "Beginn des Wirtschaftsjahrs (...), ab dem die Besteuerung wie eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6 Fehlerfolgen im Zusammenhang mit der Antragstellung

Rz. 50 Auf die Antragstellung einer optierenden Gesellschaft kann die Finanzbehörde entweder durch Mitteilung einer Körperschaftsteuernummer oder durch einen ablehnenden (und anfechtbaren) Verwaltungsakt reagieren, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Option nach § 1a KStG nicht vorliegen.[1] Diese Reaktionen sollte unverzüglich ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2 Anwendung des UmwStG bei Optionsausübung

Rz. 60 Die nach Rz. 25.01 des UmwStE[1] für einen tatsächlichen Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Rz. 20.01 bis 23.21 UmwStE sind – mit Ausnahme der Ausführungen zur steuerlichen Rückwirkung – auch auf den fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs. 2 S. 1 KStG entsprechend anzuwenden.[2] 3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG Rz. 6...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.2 Bilanzierung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 264 Hält ein Gesellschafter die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im Betriebsvermögen, ändert sich die Bilanzierung der Beteiligung. Die Beteiligung an der Personengesellschaft war kein Wirtschaftsgut, weshalb die Bilanzierung nach der Spiegelbildmethode durch Übernahme der Kapitalkonten erfolgte. Durch die Option entstehen fiktive Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.6 Einbringungszeitpunkt

Rz. 96 Einbringungszeitpunkt ist nach § 1a Abs. 2 S. 3 KStG das Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr unmittelbar vorangeht, für das die Besteuerung als Kapitalgesellschaft eintreten soll. Einbringungszeitpunkt ist also das Ende des letzten Wirtschaftsjahres, für das noch eine Besteuerung als Personengesellschaft erfolgen soll. Eine rückwirkende Option auf eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.8 Anschaffungskosten der fiktiven Kapitalanteile

Rz. 105 Für die Besteuerung der Gesellschafter gelten § 20 Abs. 3, 4 UmwStG und § 22 UmwStG entsprechend.[1] Die Werte in der Eröffnungsbilanz der fiktiven Kapitalgesellschaft bilden danach die Anschaffungskosten der bei den Gesellschaftern fiktiv anzunehmenden Kapitalanteile. Wird die Beteiligung an der Personengesellschaft vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren veräußert, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.4 Vertretung der optierenden Gesellschaft

Rz. 120 § 1a Abs. 2 S. 2 KStG enthält eine Bestimmung, die die Vertretung der fiktiven Kapitalgesellschaft regelt. Danach gelten die zur Vertretung der Personengesellschaft ermächtigten Personen ab dem Einbringungszeitpunkt als gesetzliche Vertreter der fiktiven Kapitalgesellschaft. Steuerlich haben diese Personen ab diesem Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten eines Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 170 Rechtsfolge der Option nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass die optierende Gesellschaft ab dem Wirksamkeitszeitpunkt der Option als Kapitalgesellschaft behandelt und demnach wie eine solche besteuert wird. Die unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschafter der Personengesellschaft werden als nicht persönlich haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.6 Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG

Rz. 189 Die optierende Gesellschaft hat ab dem Wirtschaftsjahr des Wirksamwerdens der Option ein steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG zu führen. Auskehrungen an die Gesellschafter erfolgen aufgrund der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG in erster Linie aus dem ausschüttbaren Gewinn, erst dann aus dem steuerlichen Einlagekonto.[1] Ein Direktzugr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.8 Grunderwerbsteuer

Rz. 194 Da die Option nur zu einem fiktiven Formwechsel führt, nicht zu einem zivilrechtlich wirksamen Vermögensübertragung, entsteht keine GrESt, wenn die optierende Gesellschaft über Grundbesitz verfügt. Die GrESt als Rechtsverkehrsteuer knüpft an den zivilrechtlichen Eigentumsübergang an, der bei einem Formwechsel, ob real oder fiktiv, nicht vorliegt. § 1a Abs. 3 S. 1 KSt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 250 § 1a Abs. 3 KStG enthält detaillierte Regelungen über die Beziehungen zwischen Gesellschafter und fiktiver Kapitalgesellschaft. Da zivilrechtlich kein Formwechsel stattfindet, bleiben die Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zivilrechtlich unverändert. Steuerlich handelt es sich bei der optierenden Gesellschaft um ein KSt-Subjekt, weshalb die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.1 Rechtswidrige Feststellung der Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 51 Stellt die Finanzbehörde im Rahmen der von ihr vorgenommenen summarischen Prüfung zu Unrecht fest, dass die Voraussetzung für die Optionsausübung nach § 1a KStG nicht vorliegen, erlässt sie einen (anfechtbaren) Verwaltungsakt gegenüber der optierenden Gesellschaft. Akzeptiert die optierende Gesellschaft diesen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt, obwohl die Voraussetzunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.3 Etablierung eines Feststellungsverfahrens zur Wirksamkeit der Option

Rz. 53 Derzeit sieht § 1a KStG kein Feststellungsverfahren zur Wirksamkeit der Optionsausübung vor. Wegen dieses nicht durchzuführenden Feststellungsverfahrens wohnt jeder Optionsausübung die Gefahr einer unwirksamen Antragstellung inne. Diese kann mitunter erst Jahre später bspw. im Rahmen einer Außenprüfung auffallen und dann weitreichende Folgen auslösen. Der optierenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.3 Entfallen der Optionsvoraussetzungen, Abs. 4 S. 4

Rz. 375 Nach § 1a Abs. 4 S. 4 KStG kehrt die Gesellschaft kraft Gesetzes, also ohne Antrag, zur transparenten Besteuerung zurück, wenn die Voraussetzungen der Option nach § 1a Abs. 1 KStG entfallen. Da § 1a Abs. 1 KStG nur wenige materielle Voraussetzungen für die Option aufstellt, können diese Voraussetzungen nur in Einzelfällen entfallen. Der Wegfall der formellen Vorausse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in die Mitunternehmerschaft übertragen werden.[1] Von dem fiktiven Formwechsel durch Optionsausübung wird damit auch das Sonderbetriebsvermögen I erfasst, wenn es zu den funktional we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.7 Übertragungsbilanz

Rz. 97 Nach § 25 S. 2 UmwStG i. V. m. § 9 S. 2 UmwStG hat die optierende Gesellschaft auf den fiktiven Übertragungszeitpunkt eine Übertragungsbilanz aufzustellen, die bei Fortführung der Buchwerte mit der Gewinnermittlungsbilanz identisch ist. Kommt es nicht zu einer Buchwertfortführung, ist die steuerliche Schlussbilanz unter Zugrundelegung der ggf. aufgestockten Werte zu e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.5 Verlustvorträge und beschränkt abziehbare Verluste

Rz. 185 Für die Behandlung von Verlustvorträgen und Vorträgen an beschränkt abziehbaren Verlusten, die die optierende Gesellschaft vor Wirksamwerden der Option erzielt hat, also von Verlusten nach § 10d EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG und § 15b EStG, gilt Folgendes: Diese Verluste sind gesellschafterbezogen gesondert festgestellt worden. Da die Option als Formwechsel wirk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.1 Überblick

Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH in eine GmbH & C...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.2 Antrag auf Rückoption

Rz. 350 Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1 setzt einen Antrag voraus. Auffällig ist, dass § 1a Abs. 4 S. 1 KStG nicht auf § 1a Abs. 1 S. 1 KStG verweist. Damit fehlt eine Regelung, dass der Antrag auf Rückoption unwiderruflich ist. Dies dürfte ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren sein, führt jedoch dazu, dass der Antrag bis zur Bestandskraft der Bescheide zurückgenommen wer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.3 Personengesellschaft

3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die GbR ist zwar rechtsfähig[1], kann aber nicht wirksam zur Verwalterin bestellt werden.[2] Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus auch den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt. Hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.6.2 Verschmelzung von Personengesellschaften

Ob im Fall der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften obige Grundsätze ebenfalls gelten, hat der BGH noch nicht entschieden. Diese Frage ist umstritten. Man wird wie folgt unterscheiden müssen: Verschmelzen 2 GmbH & Co. KGs, ist kein Grund ersichtlich, warum andere Grundsätze gelten sollten als bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen. Anderes könnte dann ...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor wird der Verwalter keine Ausbildung benötigen, um seinen Beruf ausüben zu können. Ab dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 A...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.3.3 GmbH & Co. KG

Da es sich auch bei einer GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft handelt, wird sie den Personengesellschaften zugeordnet, auch wenn der ansonsten unbeschränkt haftende Komplementär nur als GmbH lediglich beschränkt haftet. Selbstverständlich kommt auch die Bestellung einer GmbH & Co. KG als Verwalterin in Betracht.mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 7.1 Grundsätze

Wenn es um das Thema der Umwandlung des Verwaltungsunternehmens geht, sind zunächst 2 Aspekte zu beachten: Höchstpersönlichkeit des Verwalteramts und Publizität des Verwalterunternehmens Zu 1: Höchstpersönlichkeit Das Verwalterverhältnis ist höchstpersönlicher Natur: Es beruht insbesondere auf dem persönlichen Vertrauen der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie dem Vertrauen in...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.3.2 Kommanditgesellschaft (KG)/Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Unproblematisch kann eine KG zur Verwalterin bestellt werden.[1] Entsprechendes gilt für die OHG.[2] Achtung: Bestellung einer OHG oder KG erst nach Handelsregistereintragung Im Gegensatz zu den juristischen Personen entstehen OHG und KG bereits mit Aufnahme ihres vollkaufmännischen Geschäftsbetriebs. Die Eintragung im Handelsregister wirkt also nicht konstitutiv. Vor Eintra...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist zwar rechtsfähig[1], kann aber nicht wirksam zur Verwalterin bestellt werden.[2] Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus auch den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt. Hiernach muss offengelegt sein, wer als Organ b...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3 Wer kommt als Verwalter infrage?

Zum Verwalter kann jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische ...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 7.6 Verschmelzung

Grundsätzlich sind bei der Verschmelzung 2 unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung. Die Verschmelzung kann in der Weise erfolgen, dass die eine Gesellschaft die andere Gesellschaft aufnimmt oder dass im Wege der Neugründung die beiden Gesellschaften ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.2 Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

Rz. 116 Gehört einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar und mittelbar so, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dieser Anteilswechsel als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Damit...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / d) Erweitertes Anwachsungsmodell

Hingegen elegant und in der Praxis häufig anzutreffen ist bei der Überführung freiberuflicher Mitunternehmerschaften auf die GmbH das sog. erweiterte Anwachsungsmodell. Dabei ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der bisherigen Sozietät oder Partnerschaft der Einbringungsgestand, der gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH (Sachgründung oder nominelle...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 1 Ausgangslage und Problemstellung

Glaubt man den Schätzungen von Kammern, BMWi und anderen Institutionen, stehen in den nächsten 4-5 Jahren mehrere 100.000 mittelständische Unternehmen vor einem Wechsel der Inhaber oder Geschäftsführer. Nach heutigem Kenntnisstand wird es für mehr als einem Drittel (!) der Betriebe nicht möglich sein, einen geeigneten Nachfolger zu finden, weil es zum einen ein Überangebot a...mehr