Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batter... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.16 Aufzugskosten

Rz. 159 § 2 Nr. 7 BetrKV Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzuges, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anla... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN): Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zustä... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.6 Anwendung eines Zwischensatzes auf bestimmte Umsätze

Belgien Zwischensatz von 12 % auf: Bestimmte Energieerzeugnisse wie: Steinkohle und feste Brennstoffe aus Steinkohle Braunkohle und Briketts (außer Jett) Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle und Torf Als Brennstoff verwendeter unkalzinierter Petrolkoks sowie bestimmte Reifen und Luftkammern Irland Zwischensatz von 13,5 % auf: Energie für Heizung und Beleuchtung, bewegliche G... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.7 Liste der superermäßigten Sätze (unter 5 %) – alte EU-Mitgliedstaaten (Aufstellung nicht abschließend)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.9 Anwendungsbereich des Nullsatzes (außer Ausfuhren usw.)

Belgien Lieferungen von Tages- und Wochenzeitungen zur allgemeinen Information Lieferungen von verwertbarem Materialausschuss und bestimmten Nebenprodukten Dänemark Verkauf von Zeitungen, die normalerweise öfter als einmal monatlich erscheinen Irland Lieferungen von Büchern und Schriften (mit Ausnahme von Zeitungen und Zeitschriften, Katalogen, Kalendern usw.) Lieferungen von Nahru... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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zfs 07/2026, Einstweilige A... / 2 Aus den Gründen:

[10] “… II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das VG (VG Würzburg, Beschl. v. 3.2.2026 – 6 E 26.142) ist zwar irrtümlich davon ausgegangen, der Antragsteller habe unter dem 7.8.2024 keinen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit zwei Mietwagen ab dem 15.3.2026 gestellt. Im Ergebnis erweist sich die Annahme, der Antragsteller könne sich auf kei... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.3 Allgemeines

Rz. 722 Unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG fallen nur die zu Position 8713 des Zolltarifs gehörenden Rollstühle und ähnlichen Fahrzeuge für Behinderte mit oder ohne Motor. Es spielt keine Rolle, ob diese Fahrzeuge andere Vorrichtungen zur mechanischen Fortbewegung besitzen oder nicht. Die Fahrzeuge mit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung werden i. d. R. entweder mithil... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 727 Im Einzelnen fallen unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG: Rollstühle und ähnliche Rollzeuge für Behinderte, die durch Motor (Ottomotor, einen von einer Akkumulatorenbatterie gespeisten Elektromotor usw.) oder von Hand mit Hebeln oder Kurbeln angetrieben werden (auch zur Ausübung des Behindertensports). Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frankreich / 2.3.2 Transportgewerbe

Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen. Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausge... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuersatz / 14 Personenbeförderungen – § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen jeder Art sowie Personen- und Güterbeförderungen im Fährverkehr. Hinweis Schienenbahnverkehr d... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Betriebsvorrichtung / 5 Aufzüge, Rolltreppen und Beleuchtungsanlagen

Entscheidend ist, ob solche Anlagen zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen. Personenaufzüge und Rolltreppen dienen in erster Linie der Benutzung des Gebäudes, auch wenn die Aufzüge und Rolltreppen von den Kunden in Kaufhäusern zum Zwecke des Einkauf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Telekommunikationsunternehmen / 3.1 Leistungsort nach Sitz oder Wohnsitz des Vertragspartners

Als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer gilt grds.[1] der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[2] Der Ort einer Telekommunikationsdienstleistung bestimmt sich somit entweder nach §... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Ausnahmen von der Besteuerung als Personenbeförderung

2.3.5.1 Unentgeltliche oder nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführte Personenbeförderungen Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Personenbeförderungen unterliegen insbesondere nicht der Besteuerung, wenn diese unentgeltlich oder mit eigenen Omnibussen nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführt werden. Werden z. B. Mitglieder ausländischer Vereine, kulturelle Gruppen (... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.5 Personenbeförderung im Luftverkehr als Reisevorleistung teilweise im Drittlandsgebiet

Rz. 154 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erstreckt sich eine Personenbeförderung im Luftverkehr (Reisevorleistung) sowohl auf das Drittlandsgebiet als auch auf das Gemeinschaftsgebiet, kann der Empfänger der Beförderungsleistung abweichend von Rz. 152 f. eine Vereinfachungsregelung anwenden (Abschn. 25.2. Abs. 4 UStAE). Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vereinfachungsregelung ha... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.6 Personenbeförderung mit Kreuzfahrschiffen als Reisevorleistung teilweise im Drittlandsgebiet

Rz. 161 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erstreckt sich eine Personenbeförderung mit Kreuzfahrtschiffen im Seeverkehr sowohl auf das Drittlandsgebiet als auch auf das Gemeinschaftsgebiet, kann der Unternehmer abweichend von Rz. 152 f. von der Berücksichtigung des auf das Gemeinschaftsgebiet entfallenden Anteils der gesamten Beförderungsstrecke aus Vereinfachungsgründen absehen (Abs... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.1 Unentgeltliche oder nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführte Personenbeförderungen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Personenbeförderungen unterliegen insbesondere nicht der Besteuerung, wenn diese unentgeltlich oder mit eigenen Omnibussen nicht im Rahmen eines Unternehmens durchgeführt werden. Werden z. B. Mitglieder ausländischer Vereine, kulturelle Gruppen (Theater- und Musikensembles, Chöre usw.) oder Schüler-, Studenten- und Jugendgruppen in Omnibussen... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.4 Nicht steuerbare Personenbeförderungen

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist davon auszugehen, dass es sich um eine nicht steuerbare Personenbeförderung handelt, unterliegt allerdings die Vermietungsleistung des Unternehmers, der sein Unternehmen von einem im Drittland liegenden Ort aus betreibt, der USt, soweit das vermietete Beförderungsmittel im Inland genutzt wird. Die Besteuerung erfolgt dann im allgemeinen B... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Personenbeförderungen

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Ortsbestimmung des § 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG (Personenbeförderung) ist ungeachtet der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und damit sowohl bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern (siehe Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE) als auch bei Leistungsempfängern im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG (siehe Abschn. 3a.2 Abs. 1 UStAE) anzuwenden (v... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr (§ 4 Nr. 6 Buchst. d UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen Regelung des § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG (eingefügt durch das JStG 1996, Gesetz vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250), ist die Personenbeförderung im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland von der USt befreit. Zum... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18 Abs. 12 UStG haben im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung solcher auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die USt zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungse... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.2 Personenbeförderungen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Personenbeförderungen ergeben sich hinsichtlich der Auftraggeber keine Beschränkungen; § 3b UStG gilt insoweit sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer (Abschn. 3b.1 Abs. 1 UStAE, vgl. Rz. 10). mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.12 Personenbeförderungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 108 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist mehrfach geändert worden. Zur seit dem 01.01.2012 aktuellen Fassung (§ 28 Abs. 4 UStG) vgl. Abschn. 12.13–12.15 UStAE. mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Personenbeförderungen (§ 28 Abs. 4)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 28 Abs. 4 UStG galt bis zum 31.12.2011. Die Vorschrift steht weiterhin im Gesetz, ist aber mit Ausnahme von ganz wenigen noch offenen Fällen zeitlich überholt und wurde daher zuletzt kommentiert in der 3. Auflage 2011. mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.3 Nachweise

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Frage, ob die angebotenen Nachweise über das Vorliegen einer nicht steuerbaren Personenbeförderung als ausreichend anzuerkennen sind, ist vor Ort vom abfertigenden Zollbeamten zu entscheiden. Um eine korrekte und zügige Abwicklung zu gewährleisten, muss deshalb der Mietvertrag – ggf. mit einer deutschen Übersetzung – mitgeführt werden. Au... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.2 Anmietung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Keine Personenbeförderung liegt vor, wenn der Verein, die Gruppe oder die Schule den Omnibus anmietet und anschließend die Personen im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung befördert. Dies ist durch Belege und Unterlagen nachzuweisen, die insbesondere die gegenseitigen Rechtsbeziehungen eindeutig erkennen lassen. ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der USt. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem – Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – vorgeschrieben. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen wie jede andere Leistu... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen (§ 63 MWStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Echt steuerbefreit, d. h. mit Anrecht auf Vorsteuerabzug, sind Ausfuhrumsätze, i. g. Warenlieferungen sowie u. a. Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen, die mit der Warenein- und -ausfuhr direkt verbunden sind, i. g. Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, Lieferung von Treibstoffen und Leb... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für das i. g. Verbringen von eigenen Gegenständen des Steuersubjektes. Ansonsten liegt der Lieferort nach dem Belegenheitsprinzip dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Entstehung ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn der Steuerpflichtige einen echt steuerbefreiten Umsatz ausführt, beeinflusst das sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht. Unter die echte Steuerbefreiung fallen: Ausfuhrlieferung in Drittländern, i. g. Lieferungen, Leistungen i. Z. m. internationaler Seeschifffahrt und Luftfahrt, internationale Transportleistungen, Lieferung von Gold an die Zentr... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.4 Reisevorleistungen teilweise im Drittlandgebiet

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden die Reisevorleistungen nur zum Teil im Drittlandsgebiet, im Übrigen aber im Gemeinschaftsgebiet erbracht, ist die Reiseleistung insoweit steuerfrei, als die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (Abschn. 25.2. Abs. 3 UStAE). Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dies gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG hat nur Bedeutung für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (vgl. § 16 Abs. 5 UStG). Bei allen anderen Arten der Personenbeförderung sowie für Güterbeförderungen richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuer nach § 13 Ab... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.3 Besteuerungsverfahren

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Beförderungsunternehmer hat für jede einzelne Fahrt bei der Ein- oder Ausreise bei der Zolldienststelle an der Drittlandsgrenze eine Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die Zolldienststelle, die auch die Steuererklärungsvordrucke vorrätig hält, setzt die Steuer auf beiden Ausfertigungen fest. Der Beförderungsunternehmer ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.1 Anzeigepflicht

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen. Werden ausschließlich Umsätze ausgefüh... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Selbstständige Leistung

Rz. 15 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei der zu beurteilenden Leistung um eine selbstständige Leistung handelt (vgl. Abschn. 4.3.1. Abs. 1 UStAE). Ist die Leistung lediglich als unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung einzustufen, ergibt sich aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung, dass die Nebenleistun... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.5 Einspruch, Erstattung, Nacherhebung bei der Beförderungseinzelbesteuerung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gegen die im Verfahren der Beförderungseinzelbesteuerung durch Steuerbescheid festgesetzte USt ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die zuständige Zolldienststelle ist berechtigt, dem Einspruch abzuhelfen (§ 367 Abs. 3 S. 2 AO, § 16 Abs. 5 S. 3 UStG). Hilft sie ihm nicht im vollen Umfang ab, hat sie den Einspruch dem örtlich zus... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das rumänische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 9 % (vgl. Art. 291 Steuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für bestimmte Prothesen außer Zahnprothesen, orthopädische Hilfsmittel, die meisten Medikamente, die meisten Lebensmittel und Tierfuttermittel, außer... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % kommt u. a. für folgende Umsätze zur Anwendung: Lieferung der in der Anlage 1 zum UStG aufgezählten Gegenstände (insbesondere Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse, Arzneimittel), Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Umsätze im Rahmen von nicht buchfüh... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das finnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 10 % (vgl. Art. 85a Mehrwertsteuergesetz) und 14 % (vgl. Art. 85 Mehrwertsteuergesetz). Zum 01.01.2024 sind zahlreiche Anpassungen der ermäßigt besteuerten Umsätze geplant. Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Rz.... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 8 % (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 8 % gilt u. a. für verschiedene landwirtschaftliche Produkte, Restaurantleistungen mit Ausnahme von Getränken (außer Kaffee, Tee und Wasser) und einzelnen S... mehr