Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Restaurationsleistungen

Rz. 30 Neben den Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel erfasst die Ortsregelung nach § 3e Abs. 1 UStG auch eine dort ausgeführte sonstige Leistung, die in der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle besteht. Diese Leistung bezeichnet § 3e Abs. 1 UStG in dem Klammerzusatz als Restaurationsleistung. Die Ortsregelung umfasst die entgeltliche Abgabe von Speisen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 55 Bei einem Vergleich von Art. 37 MwStSystRL bzw. Art. 57 MwStSystRL mit § 3e Abs. 2 UStG stellt sich die Frage, ob das Unionsrecht zutreffend umgesetzt worden ist. Die Vorschriften der MwStSystRL sprechen von "während" eines "innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teils einer (Personen)Beförderung", nicht auch von einer rein innergemeinschaftlichen Beförderung, d. h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 10 Die 6. EG-RL in der bis 31.12.1992 geltenden Fassung enthielt noch keine spezielle Ortsbestimmung für die Lieferungen an Bord von Beförderungsmitteln. Deshalb bestimmte sich bis zum 31.12.1992 der Ort der Lieferung in diesen Fällen grundsätzlich nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL. Danach galt für den Fall, dass der Gegenstand nicht versandt oder befördert wird,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen an Bord bestimmter Beförderungsmittel

Rz. 21 Die besondere Ortsbestimmung des § 3e Abs. 1 UStG gilt nur für Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel Schiff, Luftfahrzeug und Eisenbahn. Wegen der abschließenden Aufzählung dieser Beförderungsmittel schließt die Vorschrift Lieferungen an Bord anderer Beförderungsmittel aus. Sie kommt daher z. B. für Reisebusse, andere Kfz wie z. B. Taxis oder spezielle Ausflugsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nebenleistungen

Rz. 32 Soweit es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Hauptleistung (insbesondere Personenbeförderung) handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze über die Einheitlichkeit der Leistung. Ist ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang als ein unteilbares Ganzes anzusehen, kommt es dara...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

Rz. 35 Die begünstigten Restaurationsumsätze müssen im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt bewirkt werden. Der Begriff der Seeschifffahrt ist weder im Zolltarif noch im UStG selbst definiert. Zum Begriff der Erwerbsseeschifffahrt s. Abschn. 8.1 Abs. 2 S. 6ff. Rz. 36 Bei den begünstigten Schiffen muss es sich um Wasserfahrzeuge handeln, die für die Seeschifffah...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.9 Erleichterte Trennung von Ausgangsumsätzen nach unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 58 Werden Umsätze zu unterschiedlichen Steuersätzen ausgeführt, so können bei kleinen Unternehmen des Einzelhandels (z. B. Lebensmitteleinzelhandel), aber auch bei handwerklichen Betrieben, wie Fleischern, Bäckern usw., die neben selbst hergestellten Erzeugnissen auch erworbene Waren im Wege des Barverkaufs absetzen, Schwierigkeiten hinsichtlich der Trennung der Umsatzer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Regelungen sind im schwedischen Mehrwertsteuergesetz (1994:200), insbesondere in Kapitel 11, verankert. Wichtige Regeln zur Aufbewahrung von Rechnungen enthalten auch das Buchführungsgesetz und das Steuerzahlungsgesetz. Die Steuerbehörde ist berechtigt, Vorschriften über eine vereinfachte Rechnungslegung und die elektronischeRechnungserstellung zu erlassen, was aber bish...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen von § 4 Nr. 3 UStG

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die Leistungen im Inland steuerbar sind. Zum Leerlaufen der Steuerbefreiung in vielen Fällen ab 1.1.2010 vgl. Rz. 6. Eine Leistung ist im Inland steuerbar, wenn der Ort der Leistung[1] im Inland liegt. Weiterhin gilt die Bedingung, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / II. Überwiegend sofort geltende Änderungen zu den ermäßigten MwSt-Sätzen

Art. 81 Abs. 1 MwStSystRL erhält folgende Fassung: "Die Mitgliedstaaten, die am 1.1.1993 nicht von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht haben, können vorsehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme der Möglichkeit nach Art. 89 MwStSystRL für die Lieferung von Kunstgegenständen i.S.v. Anhang ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 2.1 Bereiche von Überwachung

Es lassen sich 3 Bereiche unterscheiden, die prinzipiell überprüft werden können:mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Uber & Co. – Revolution auf der Straße

Eine völlig neue Form der Personenbeförderung sorgt seit einiger Zeit weltweit für negatives Aufsehen in der Taxibranche. Mit milliardenschweren Investitionen drängen zum Leidwesen der ansässigen Beförderungsunternehmer sog. Ridesharing-Services wie Uber, Didi Chuxing oder Lyft auf den Markt, allen voran das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber mit Sitz in San Fr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.2.3 Mietwagen

Für die Personenbeförderung durch Mietwagen mit Fahrergestellung gilt laut BFH grundsätzlich der Regelsteuersatz (Ausnahme Krankenfahrten: Bei den mit den Kassen und den Krankenhäusern getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträgen wird nicht zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden). Mit der Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, hat sich der BFH in seinen beiden Entscheidun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 2 Überblick über die Regelung

Rz. 2 Mit der Einführung einer Sonderabschreibung sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt).[1] Dabei steht die Förderung des Mittelstands im Vordergrund, indem die Maßnahme auf die Anschaffung neuer betrieblich genutzter Elektrolieferfahrzeuge begrenzt wird. Bei der Sonderabschreibung nach § 7c EStG hande...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

1. Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfällt bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG (ausgenommen Cannabis) die Fahreignung. Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen. Dementspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 61 Grundsätzlich muss ein Unternehmer, dem die USt für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr erlassen wird oder bei dem die USt niedriger festgesetzt wird, die Aufzeichnungsvorschriften des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG beachten. Damit sind auch ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für Beförderungen von Personen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / VIII. Umsetzung 3. EG-FS-Richtlinie – komplette Einführung

Die Umsetzung der 3. EG-FS-Richtlinie gelang nicht komplett, so dass im Dezember 2016 erneut ergänzt werden musste.[26] Mit Einführung des § 6 Abs. 3a wurde Fahrerlaubnis-Klasse B-Besitzern gestattet auch Dreiräder zu fahren, wenn die Fahrerlaubnis ab dem 19.1.2013 ausgestellt war. Dies allerdings nur im Inland und bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 6 Buchst. d [Personenbeförderung nach Helgoland]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Entstehung, Bedeutung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind Personenbeförderungen (also nur Dienstleistungen, keine Lieferungen) zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland umsatzsteuerfrei, wenn diese Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt stattfinden. Die B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderung von Personen

Rz. 18 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass es sich um eine Beförderungsleistung handelt. Beförderungsleistungen erbringt, wer eine Tätigkeit ausübt, die auf die räumliche Fortbewegung von in seiner Obhut und Verantwortung befindlichen Personen (oder Gütern) zwischen einem Anfangspunkt (Beginn der Beförderung) und einem Endpunkt (Ende der Beförderung) gerichtet ist.[1] Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: die Leistung besteht in einer Personenbeförderung; die Personenbeförderung findet im Passagier- und Fährverkehr statt; der Passagier- und Fährverkehr wird mit einem Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt betrieben; die Personenbeförderung wird zwischen inländischen Seehäfen und der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

Rz. 31 Steuerfrei nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind nur solche Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr, die mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt durchgeführt werden. Dieser Begriff findet sich auch in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Dagegen kann auf § 1b Abs. 2 Nr. 2 UStG ("Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern") nicht zurückgegriffen werden, wei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 14 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist keine Grundlage im EU-Recht erkennbar.[1] Die unionsrechtliche Begründung in der amtlichen Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist nicht nachvollziehbar. Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL unterliegen der Mehrwertsteuer alle Dienstleistungen (damit auch Personenbeförderungen), die ein Steuerpfli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderungen zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland

Rz. 38 Das Wasserfahrzeug muss sich im Verkehr zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland befinden. Der von dem Wasserfahrzeug zurückgelegte Weg muss für Zwecke der Steuerbefreiung somit die Strecke erfassen, die das Wasserfahrzeug zwischen einem inländischen Seehafen (Seehafen innerhalb des Inlands, an der der Reisende in das Wasserfahrzeug eingestiegen is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Entstehung, Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind Personenbeförderungen (also nur Dienstleistungen, keine Lieferungen) zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland umsatzsteuerfrei, wenn diese Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt stattfinden. Die Begünstigung stellt eine wirtschaftliche Fördermaßnahme des Ausflugsverkehrs n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Passagier- und Fährverkehr

Rz. 30 Der Begriff des Passagier- und Fährverkehrs wird weder in § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG noch in § 7 UStDV näher definiert. Gemeint ist mit Passagierverkehr (wegen des Zusammenhangs mit Personenbeförderungen) der Verkehr mit Passagierschiffen oder Fähren, die Touristen oder Ortsansässige im Ausflugs- oder Fährverkehr transportieren und die im Tagesausflugsverkehr im Allgeme...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.1 Grundsätzliche Regelungen bei Personenbeförderungen

Wichtig Beförderungsstrecke für Bestimmung des Leistungsorts maßgeblich Bei der Beförderung von Personen bestimmt sich der Ort der Leistung und damit auch die Steuerbarkeit des Umsatzes in Abhängigkeit von der jeweils zurückgelegten Beförderungsstrecke. Die Beförderung von Personen ist nach § 3b Abs. 1 UStG grds. dort ausgeführt, wo die Be­förderung bewirkt wird. Dies ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine der folgenden Ausnahmeregelungen fällt: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln ist der Ort der Übergab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.5 Beförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr

Bei einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr wäre grds. eine Umsatzsteuer für den inländischen Teil der Beförderungsleistung (soweit im inländischen Luftraum ausgeführt) zu erheben. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wird diese Steuer bei bestimmten Fluggesellschaften nach § 26 Abs. 3 UStG niedriger festgesetzt oder ganz erlassen, wenn diese F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 3.1 Abgrenzung der Beförderungsleistung

Eine Beförderung von Gegenständen (Sachen nach § 90 BGB und Tiere nach § 90a BGB) liegt vor, wenn es sich bei der Beförderung der Gegenstände um den Hauptzweck der Leistung handelt. Ist die Beförderung nur eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Leistung, teilt die Beförderungsleistung als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Ist bei einer Warenlieferun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.3 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, wird die Umsatzsteuer in einem besonderen Verfahren (Beförderungseinzelbesteuerung) erhoben. Dabei wird die auf den inländischen Teil der Beförderungsstrecke entfallende Umsatzsteuer sofort von der zuständigen Zolldienststelle erhoben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeine Bedeutung von § 4

Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.2 Verbindungsstrecken im Inland oder im Ausland

Bei der grenzüberschreitenden Beförderung ist eine Verbindungsstrecke zwischen 2 Orten im Ausland, die über das Inland führt, als ausländische Beförderungsstrecke und eine Verbindungsstrecke zwischen 2 Orten im Inland, die über das Ausland führt, als eine inländische Beförderungsstrecke anzusehen, wenn diese Verbindungsstrecke den nächsten und verkehrstechnisch günstigsten W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Beförderungsleistungen sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG, bei denen der Beförderungsunternehmer Gegenstände oder Personen befördert. Der Ort einer Beförderungsleistung hängt davon ab, was befördert wird und wem gegenüber die Beförderungsleistung ausgeführt wird. Für drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungen können sich in bestimmten Fällen Steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr

Bei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr (i. d. R. bei Taxifahrten) ergaben sich bis zum 30.6.2021 Besonderheiten, wenn eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorlag. Soweit der inländische Anteil einer solchen Beförderungsstrecke in einer Richtung nicht länger als 10 km war, wurde dieser Teil der Beförderungsstrecke als ausländische Beförderungsstrecke angesehen. In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr