Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Personenbeförderungen

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ortsbestimmung des § 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG (Personenbeförderung) ist ungeachtet der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und damit sowohl bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern (siehe Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE) als auch bei Leistungsempfängern im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG (siehe Abschn. 3a.2 Abs. 1 UStAE) anzuwenden (v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr (§ 4 Nr. 6 Buchst. d UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen Regelung des § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG (eingefügt durch das JStG 1996, Gesetz vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250), ist die Personenbeförderung im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland von der USt befreit. Zum...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 12 UStG haben im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung solcher auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die USt zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.2 Personenbeförderungen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Personenbeförderungen ergeben sich hinsichtlich der Auftraggeber keine Beschränkungen; § 3b UStG gilt insoweit sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer (Abschn. 3b.1 Abs. 1 UStAE, vgl. Rz. 10).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Personenbeförderungen (§ 28 Abs. 4)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 28 Abs. 4 UStG galt bis zum 31.12.2011. Die Vorschrift steht weiterhin im Gesetz, ist aber mit Ausnahme von ganz wenigen noch offenen Fällen zeitlich überholt und wurde daher zuletzt kommentiert in der 3. Auflage 2011.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.2 Anmietung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine Personenbeförderung liegt vor, wenn der Verein, die Gruppe oder die Schule den Omnibus anmietet und anschließend die Personen im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung befördert. Dies ist durch Belege und Unterlagen nachzuweisen, die insbesondere die gegenseitigen Rechtsbeziehungen eindeutig erkennen lassen. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.3 Nachweise

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage, ob die angebotenen Nachweise über das Vorliegen einer nicht steuerbaren Personenbeförderung als ausreichend anzuerkennen sind, ist vor Ort vom abfertigenden Zollbeamten zu entscheiden. Um eine korrekte und zügige Abwicklung zu gewährleisten, muss deshalb der Mietvertrag – ggf. mit einer deutschen Übersetzung – mitgeführt werden. Au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der USt. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem – Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – vorgeschrieben. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen wie jede andere Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2.4 Reisevorleistungen teilweise im Drittlandgebiet

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden die Reisevorleistungen nur zum Teil im Drittlandsgebiet, im Übrigen aber im Gemeinschaftsgebiet erbracht, ist die Reiseleistung insoweit steuerfrei, als die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (Abschn. 25.2. Abs. 3 UStAE). Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen (§ 63 MWStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Echt steuerbefreit, d. h. mit Anrecht auf Vorsteuerabzug, sind Ausfuhrumsätze, i. g. Warenlieferungen sowie u. a. Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen, die mit der Warenein- und -ausfuhr direkt verbunden sind, i. g. Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, Lieferung von Treibstoffen und Leb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG hat nur Bedeutung für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (vgl. § 16 Abs. 5 UStG). Bei allen anderen Arten der Personenbeförderung sowie für Güterbeförderungen richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuer nach § 13 Ab...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für das i. g. Verbringen von eigenen Gegenständen des Steuersubjektes. Ansonsten liegt der Lieferort nach dem Belegenheitsprinzip dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Entstehung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Steuerpflichtige einen echt steuerbefreiten Umsatz ausführt, beeinflusst das sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht. Unter die echte Steuerbefreiung fallen: Ausfuhrlieferung in Drittländern, i. g. Lieferungen, Leistungen i. Z. m. internationaler Seeschifffahrt und Luftfahrt, internationale Transportleistungen, Lieferung von Gold an die Zentr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.3 Besteuerungsverfahren

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Beförderungsunternehmer hat für jede einzelne Fahrt bei der Ein- oder Ausreise bei der Zolldienststelle an der Drittlandsgrenze eine Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die Zolldienststelle, die auch die Steuererklärungsvordrucke vorrätig hält, setzt die Steuer auf beiden Ausfertigungen fest. Der Beförderungsunternehmer ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.1 Anzeigepflicht

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen. Werden ausschließlich Umsätze ausgefüh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5.5 Einspruch, Erstattung, Nacherhebung bei der Beförderungseinzelbesteuerung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gegen die im Verfahren der Beförderungseinzelbesteuerung durch Steuerbescheid festgesetzte USt ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die zuständige Zolldienststelle ist berechtigt, dem Einspruch abzuhelfen (§ 367 Abs. 3 S. 2 AO, § 16 Abs. 5 S. 3 UStG). Hilft sie ihm nicht im vollen Umfang ab, hat sie den Einspruch dem örtlich zus...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das luxemburgische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 3 %, 8 % und 14 % (vgl. Art. 39 Mehrwertsteuergesetz). Im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 war zur Inflationsbekämpfung der Satz von 14 % temporär auf 13 % und der Satz von 8 % temporär auf 7 % abgesenkt. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Bei Einzelhandelsumsätzen und allen Umsätzen an Nichtunternehmer mit Ausnahme des i. g. Ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.3 Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (zur Definition vgl. § 1b Abs. 2, 3 UStG und Abschn. 1b.1. UStAE sowie Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii MwStSystRL/Art. 28a Abs. 2 der 6. EG-RL; zur Einordnung sog. Pocket-Bikes als neue Fahrzeuge vgl. BFH vom 27.02.2014, Az: V R 21/11, BStBl II 2014, 501 – zur Personenbeförderung bestimmt) reicht für die i. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.6 Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Leistung von Vermietungen von beweglichen Gegenständen, soweit es sich nicht um Transportmittel handelt, bestimmt sich grundsätzlich nach den Grundregeln zur Ortsbestimmung. Ist der Empfänger jedoch ein Nicht-Unternehmer, der nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger ansässig ist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das griechische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 13 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz) und 6 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu enthält das Gesetz eine ausführliche Anlage III. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 13 % gilt u. a. für viele Lebensmittel, Speisen in ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das rumänische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 9 % (vgl. Art. 291 Steuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für bestimmte Prothesen außer Zahnprothesen, orthopädische Hilfsmittel, die meisten Medikamente, die meisten Lebensmittel und Tierfuttermittel, außer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das finnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 10 % (vgl. Art. 85a Mehrwertsteuergesetz) und 14 % (vgl. Art. 85 Mehrwertsteuergesetz). Zum 01.01.2024 sind zahlreiche Anpassungen der ermäßigt besteuerten Umsätze geplant. Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Rz....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18 wurde zuletzt insbesondere für die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, die Abschaffung des Abzugsverfahrens sowie die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen und grenzüberschreitender Personenbeförderung umfangreich geändert (vgl. Rz. 8 ff.). Durch Art. 5 Nr. 22 Buchst. e des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 8 % (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 8 % gilt u. a. für verschiedene landwirtschaftliche Produkte, Restaurantleistungen mit Ausnahme von Getränken (außer Kaffee, Tee und Wasser) und einzelnen S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Lieferung oder Restaurationsleistung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3e UStG ist nur anwendbar, wenn die Lieferung des Gegenstandes oder die Restaurationsleistung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn erfolgt: Schiffe i. S. v. § 3e UStG sind insbesondere Binnen-, Fähr-, Fracht-, Kreuzfahrt- und Segelschiffe sowie Luftkissenboote. Luftfahrzeuge i. S. v. § 3e UStG sind Düsen-, Mot...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das litauische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 9 % (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (mit weiteren Anforderungen, galt bis 31.12.2020), Lieferung von Warmwasser für Wohnzwecke, oder von ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Lieferungen (§ 12–15, § 27 und § 28 kroUStG )

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich liegt der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Wird der Gegenstand der Lieferung hingegen befördert oder versendet, so wird die Lieferung dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Das kroUStG bietet einige Sonderregelungen für die Bestimm...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 6 % und 13 % (vgl. Art. 18 CIVA). Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 6 % (bzw. 4 % für die Azoren und 5 % für Madeira) gilt u. a. für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Fleisch, Fisch, Milch und andere Molkereiprodukt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für Restaurantumsätze (nicht für Getränke), Sozialer Wohnungsbau, Margarine, Reifen für landwirtschaftliche Zwecke, Kohle und verwandte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % kommt u. a. für folgende Umsätze zur Anwendung: Lieferung der in der Anlage 1 zum UStG aufgezählten Gegenstände (insbesondere Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse, Arzneimittel), Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Umsätze im Rahmen von nicht buchfüh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuergesetz sieht einen ermäßigten Steuersatz von 9 % vor (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für Lebensmittel und Getränke (auch als Dienstleistung, z. B. in der Gastronomie), bestimmte Waren und Leistungen für die Landwirtschaft, Bücher, Zeit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das maltesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 9 i. V. m. Schedule 5, Teil 1, Art. 1 bis 12 Mehrwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das zyprische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 25 und Schedule 6 Mehrwertsteuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das finnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, Ums...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das französische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor und zwar 2,1 %, 5,5 % und 10 % (vgl. Art. 278-0 bis, Art. 278 bis A, Art. 278 bis, Art. 278 quater, Art. 281 quater, Art. 281 sexies, Art. 281 octies und Art. 281 nonies CGI). In Art. 278 ter CGI war für den Zeitraum vom 15. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2022 außerde...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das dänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g. Lie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 § 4 Nr. 5 Buchst. a UStG

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei ist die Vermittlung der unter § 4 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 bis 4b und Nr. 6 und 7 UStG fallenden Umsätze. Im Einzelnen fällt unter die Vorschrift die Vermittlung: von Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG und von Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr nach § 7 UStG (§ 4 Nr. 1 Buchst. a UStG); von Umsätzen für die Seeschifffahrt und fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Keine Überquerung einer Drittlandsgrenze der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Besteuerung von Personenbeförderungen mit nicht in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Omnibussen, die bei der Ein- oder Ausreise keine Drittlandsgrenze der Bundesrepublik Deutschland überqueren, gelten grundsätzlich folgende Regelungen: 2.3.3.1 Anzeigepflicht Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Ausland ...mehr