Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.1 Grundsätzliche Regelungen bei Personenbeförderungen

Wichtig Beförderungsstrecke für Bestimmung des Leistungsorts maßgeblich Bei der Beförderung von Personen bestimmt sich der Ort der Leistung und damit auch die Steuerbarkeit des Umsatzes in Abhängigkeit von der jeweils zurückgelegten Beförderungsstrecke. Die Beförderung von Personen ist nach § 3b Abs. 1 UStG grds. dort ausgeführt, wo die Be­förderung bewirkt wird. Dies ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.5 Beförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr

Bei einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr wäre grds. eine Umsatzsteuer für den inländischen Teil der Beförderungsleistung (soweit im inländischen Luftraum ausgeführt) zu erheben. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wird diese Steuer bei bestimmten Fluggesellschaften nach § 26 Abs. 3 UStG niedriger festgesetzt oder ganz erlassen, wenn diese F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 3.1 Abgrenzung der Beförderungsleistung

Eine Beförderung von Gegenständen (Sachen nach § 90 BGB und Tiere nach § 90a BGB) liegt vor, wenn es sich bei der Beförderung der Gegenstände um den Hauptzweck der Leistung handelt. Ist die Beförderung nur eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Leistung, teilt die Beförderungsleistung als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Ist bei einer Warenlieferun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.3 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, kann die Umsatzsteuer in einem besonderen Verfahren (Beförderungseinzelbesteuerung) erhoben werden. Alternativ ist der ausländische Unternehmer aber auch berechtigt, die Umsatzsteuer für diese Fahrten im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Beförderungsleistungen sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG, bei denen der Unternehmer Gegenstände oder Personen befördert. Der Ort einer Beförderungsleistung hängt davon ab, was befördert wird und wem gegenüber die Beförderungsleistung ausgeführt wird. Für drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungen können sich in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.2 Verbindungsstrecken im Inland oder im Ausland

Bei der grenzüberschreitenden Beförderung ist eine Verbindungsstrecke zwischen 2 Orten im Ausland, die über das Inland führt, als ausländische Beförderungsstrecke und eine Verbindungsstrecke zwischen 2 Orten im Inland, die über das Ausland führt, als eine inländische Beförderungsstrecke anzusehen, wenn diese Verbindungsstrecke den nächsten und verkehrstechnisch günstigsten W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr

Auch bei kurzen Beförderungsstrecken über eine deutsche Außengrenze unterliegt der inländische Streckenanteil der deutschen Umsatzsteuer, selbst wenn die Leistung z. B. von einem ausländischen Taxiunternehmer ausgeführt wird.[1] Die Besteuerung solcher Umsätze von ausländischen Unternehmern ist zentral über die Anwendung der One-Stop-Shop-Regelung[2] ohne eine unmittelbare R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hochziehbare Personenaufnah... / 1 Grundlagen

Krananlagen oder Winden-, Hub- und Zuggeräte werden vorrangig dazu eingesetzt, um Lasten zu heben. Durch den Einsatz dafür geeigneter Aufnahmemittel sind sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Personenbeförderung befähigt. Diese Aufnahmemittel können je nach Arbeitsaufgabe unterschiedlich gebaut sein. Grundsätzlich werden unterschieden: Personenförderkörbe, Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 7 Fahrt- und Flugkostenerstattung (§ 4 BRKG)

Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Dabei sind jedoch grundsätzlich die dem Bundesreisekostenrecht innewohnenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie der Fürsorge sowohl bei der Planung, der Genehmigung als auch bei der Durchführung wie auch im Erstattungsverfahren zu beachten. Die Bahnnutzung ist bei Reisen, auf die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufzeichnungspflichten im B... / 3.1.2 Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Außendienst sind obige Aufzeichnungen nur bedingt möglich. Daher ist für bestimmte Arbeitnehmer eine Erleichterung möglich.[1] Sind die Arbeitnehmer ausschließlich mobil – d. h. nicht ortsgebunden – tätig und haben diese Arbeitnehmer keine Vorgaben zu einer konkreten täglichen Arbeitszeit und können sie ihre Arbeitszeit eigenverantwortl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betrachtung zur Differenzbe... / d) Vergleichsbetrachtung zur Rechtslage bei Reiseleistungen

Eine der Differenzbesteuerung vom Ergebnis her ähnliche Vorschrift ist die Sonderregelung für Reiseleistungen.[24] Auch diese Regelung besteuert nur die Marge zwischen dem Reisepreis und dem Preis der Reisevorleistungen,[25] und sie schließt den Vorsteuerabzug des Reiseunternehmers aus.[26] Zusätzlich bewirkt sie für die Reiseleistungen einen besonderen Besteuerungsort nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 3 Ort der Personenbeförderung

Der Ort einer Personenbeförderung liegt nach § 3b Abs. 1 Satz 1 UStG dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird. Das gilt auch für online gebuchte Personenbeförderungen. Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steuerbar sein. Die Ortsbestimmung ist sowohl bei Personenbeförderungen an Unternehmer und diesen gleichgestellten juristischen Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 9 Elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer während einer Personenbeförderung

Wird eine elektronische Dienstleistung (oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistung) an einen Nichtunternehmer[1] an Orten wie Telefonzellen, Kiosk-Telefonen, WLAN-Hot-Spots, Internetcafés, Restaurants oder Hotellobbys erbracht, und muss der Leistungsempfänger an diesem Ort physisch anwesend sein, damit ihm der leistende Unternehmer die sonstige Leistung e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 5 Steuersätze

Personenbeförderungen im Inland unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz. Allerdings sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die folgenden Verkehrsarten mit 7 % ermäßigt zu besteuern: Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen (unbefristet), Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (unbefristet), Personenbeförderungen im Verkehr mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 5 Steuerbefreiung für Reiseleistungen

Reisevorleistungen ausschließlich im Drittlandsgebiet Eine Reiseleistung ist insgesamt steuerfrei, wenndie ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen ausschließlich im Drittlandsgebiet erbracht werden.[1] Praxis-Beispiel Steuerfreiheit einer USA-Rundreise ohne Hin- und Rückfahrt Reiseveranstalter R bietet im eigenen Namen eine Rundreise mit dem Reisebus in den USA zu einem Pauschalp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.4 Kein Reverse-Charge bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer

Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 bis 5 UStG findet keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der eine Grenze zum Drittland überschritten wird.[1] Das gilt auch, wenn die Personenbeförderung mit einem Fahrzeug i. S....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.5 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht im Inland[1] zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung), wenn eine Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Grenze zur Schweiz) überschritten wird.[2] Für die Beförderungsstrecke im Inland wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 6 Bemessungsgrundlage

Für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters ist lediglich die Differenz zwischen dem Betrag, den der Reisende bezahlt, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen (Marge). Hiervon ist die Umsatzsteuer abzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen. Praxis-Beispiel Berechnung der Brutto-/Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.1 Streckenaufteilung bei grenzüberschreitenden Beförderungen

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist das Entgelt nach § 3b Abs. 1 Satz 2 UStG aufzuteilen in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil. Maßstab für die Aufteilung des Nettobeförderungspreises Bemessungsgrundlage ist nur das Entgelt, das auf den steuerbaren Teil der Beförderungsleistung entfällt. Ist bei einer grenzüberschreitenden Beförderung ein Gesamtp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verkauf einer Fahrkarte bietet ein Personenbeförderungsunternehmen eine Beförderungsleistung an, die entweder unmittelbar nach dem Fahrscheinverkauf oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich stattfindet. Umsatzsteuerlich maßgebend ist jedoch der tatsächliche Transportvorgang und nicht der Fahrkartenverkauf. Je nachdem, wo die Beförderung stattfindet und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 6.3 Internationale Flüge

Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer[1] erteilt hat. Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass der Umsatzsteuer kommt für folgende grenzüberschreitende Beförderungen im L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 6.2 Krankentransporte

Steuerfrei sind auch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind.[1] Zu den Krankenfahrzeugen gehören nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt sind. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zweck einer anderweitigen V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 6.1 Fährverkehr nach Helgoland

Steuerfrei sind Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, wenn die Personenbeförderungen zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland durchgeführt werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 7 Vereinfachte Aufzeichnungspflichten

Beförderungsunternehmen, die neben steuerermäßigten Personenbeförderungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auch Personenbeförderungen ausführen, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, kann im Rahmen der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG auf Antrag gestattet werden, die Entgelte nach dem Ergebnis von Repräsentativerhebungen dieser Unternehmen zu trennen. Die repräsentati...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.6 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer

Nach § 18 Abs. 12 UStG müssen im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze beim zuständigen Finanzamt anzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung [1] unterliegen. Das Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / Zusammenfassung

Überblick Reiseveranstalter bieten u. a. über Vermittler, z. B. Reisebüros, gebündelte Reiseleistungen als vorgefertigte Produkte katalogmäßig an. Dazu geben die Reiseveranstalter bestimmte Reisevorleistungen in Auftrag, z. B. bei Beförderungsunternehmen, Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie bei Veranstaltern oder Agenturen im Zielgebiet. Im Gegensatz zum allgemeinen System...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.2 Trennung von Entgelten

Dem Unternehmer, dem wegen der Art und des Umfangs des Geschäfts eine Trennung der Entgelte und Teilentgelte nach Steuersätzen[1] in den Aufzeichnungen nicht zuzumuten ist, kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass er die Entgelte und Teilentgelte nachträglich auf der Grundlage der Wareneingänge oder, falls diese hierfür nicht verwendet werden können, nach anderen Merkma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.7 Nutzung des OSS anstatt Beförderungseinzelbesteuerung

Seit 1.7.2021 können sowohl im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmen als auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen an Nichtunternehmer erbringen, auch von den besonderen Besteuerungsverfahren – im Inland nach §§ 18i oder 18j UStG (One-Stop-Shop-Verfahren- OSS) – Gebrauch machen. Macht ein Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 161a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gebäude ist mit allen Bestandteilen, die zu seiner Herstellung und Nutzung erforderlich sind, grds ein einheitliches unteilbares WG (BFH v. 22.08.1966, GrS 2/66 BStBl III 1966, 672; BFH v. 26.11.1973, GrS 5/71 BStBl II 1974, 132), aber s Rn 165. Für die Frage, welche Bestandteile zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt sind, kommt es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 9 Reiseleistungen

Reiseleistungen sind nach § 25 Abs. 2 UStG insoweit steuerfrei, als die entsprechenden Reisevorleistungen (Leistungen, die von einem Dritten an den Reiseveranstalter erbracht werden und den Reisenden unmittelbar zugutekommen, was nach der EuGH-Rechtsprechung[1] sowohl B2C- als auch B2B-Leistungen betreffen kann) im Drittlandsgebiet erbracht werden.[2] Zu den Reisevorleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / Zusammenfassung

Begriff Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das Gesetz abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Die vors...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.1 Wohnmobile

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Verkehrsrechtlich handelt es sich bei Wohnmobilen um eine zweckbestimmte Aufbauart einer bestimmten Fahrzeugklasse. Ausweislich des vom KBA herausgegebenen Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhänge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen sind nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern – vgl. 1.1 – handelt es sich bei Kranken- und Leichenwagen um Kraftfahrzeuge zur Personen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gegenstand der GmbH / 1 Der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag

Da die konkrete Tätigkeit jedes Unternehmens sich in einem erheblichen Spektrum bewegen kann und auch die Kombination der angestrebten Tätigkeiten recht unterschiedlich sein können, gibt es für die Formulierung des Unternehmensgegenstandes keine verbindlichen Vorgaben. Es genügt der Schwerpunkt der Tätigkeit. Dabei kann man sich an die folgenden Grundtätigkeiten orientieren:...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.3 Allgemeines

Rz. 722 Unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG fallen nur die zu Position 8713 des Zolltarifs gehörenden Rollstühle und ähnlichen Fahrzeuge für Behinderte mit oder ohne Motor. Es spielt keine Rolle, ob diese Fahrzeuge andere Vorrichtungen zur mechanischen Fortbewegung besitzen oder nicht. Die Fahrzeuge mit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung werden i. d. R. entweder mithil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 727 Im Einzelnen fallen unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG: Rollstühle und ähnliche Rollzeuge für Behinderte, die durch Motor (Ottomotor, einen von einer Akkumulatorenbatterie gespeisten Elektromotor usw.) oder von Hand mit Hebeln oder Kurbeln angetrieben werden (auch zur Ausübung des Behindertensports). Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer

Rz. 1 Bei der Verwaltung der USt und bis 30.6.2014 bei der KfzSt[1] ist in einzelnen Bereichen die Mitwirkung der Zollbehörden, also von Bundesfinanzbehörden, notwendig, obwohl die Verwaltung der Steuer zum Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Landesfinanzbehörden gehört. § 18 FVG stellt eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung da.[2] Das ist vor allem bei der Umsatzb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Neupreisentsch... / 2 Aus den Gründen:

I. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Neupreisentschädigung in Höhe von 24.894,09 EUR gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag und A.2.6.1 AKB i.V.m. § 1 VVG. Für das streitgegenständliche Fahrzeug, welches durch eine Überschwemmung zerstört wurde, bestand in der zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, der Nacht vom 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.6 Vorgegebene Unternehmereigenschaft bei bestimmten Tätigkeiten

Die Regelung in § 2b Abs. 4 UStG übernimmt wortlautgleich den bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 UStG. Einzige Ausnahme ist der neu angefügte Tatbestand der Nr. 5. Dieser setzt Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 MwStSystRL um und verweist auf die Tätigkeiten laut Anhang I zur MwStSystRL: Telekommunikationswesen; Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; Güterbeförderun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 145 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18 Abs. 12 S. 3 UStG die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Rz. 146 Mit dem StÄndG 2003 (Rz. 6f.) ist u. a. die Regelung des § 18 Abs. 12 UStG geschaffen worden. Mit dieser Vorschrift sollte eine effektivere Erfassung der grenzüberschreitend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr