Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Vollstreckbarer Inhalt des Vergleichs

Rz. 9 Der Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel nur, soweit er auch einen vollstreckbaren Inhalt hat (Zöller/Geimer, § 794 Rn. 14). Das Erfordernis eines eindeutig bestimmten Titels, der auch für jeden außenstehenden Dritten klarstellt, welche Handlung vom Schuldner mithilfe staatlicher Machtmittel erzwungen werden soll, dient auch öffentlichen Interessen, nämlich dem Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einstufung / Zusammenfassung

Begriff Einstufung (engl. "Classification") beschreibt den Vorgang der Abklärung, ob Stoffe bzw. Gemische gefährliche Eigenschaften besitzen. Auf der Grundlage der Einstufung erfolgt dann die Kennzeichnung und Verpackung. Hersteller oder Importeur haben die Pflicht zur Einstufung (eigenverantwortliche bzw. Selbsteinstufung). Dabei werden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorie...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft nicht die Wirksamkeit des Anwaltsvergleichs, sondern regelt die Voraussetzungen, unter denen seine Vollstreckbarerklärung möglich ist. Der Sinn der Vorschrift liegt darin, den Parteien einen effektiven außergerichtlichen Weg zur Verfügung zu stellen, um im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung Vereinbarungen treffen zu können, die inhaltliche G...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Die Bewilligung der Zwangsvollstreckung (Absatz 2)

Rz. 35 In den Fällen, in denen neben einem Leistungstitel auch ein Duldungstitel gegen den mitbetroffenen Dritten (Nießbraucher, anderer Ehegatte, anteilsberechtigte Abkömmlinge oder Testamentsvollstrecker, §§ 737, 743, § 745 Abs. 2, § 748 Abs. 2 ZPO) erforderlich ist, kann dieser Duldungstitel auch dadurch geschaffen werden, dass der Dritte in einer notariellen Urkunde die ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Prozessvergleich ist zum einen eine materiell-rechtliche Vereinbarung (privatrechtlicher Vertrag, § 779 BGB) und zum anderen ein das Verfahren beendender Prozessvertrag (sog. Doppelnatur des Prozessvergleichs; OLG Hamm, Beschluss v. 12.10.2020, 5 W 46/20, juris; BAG ArbR 2011, 586 = NJW-Spezial 2011, 692; BGHZ 164, 190; BGH, NJW 1980, 1753). Er ist Prozesshandlung,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

Zu Absatz 1 Nr. 1 Brilla/Weiß, "Strafbarer" Vergleich – der 214a FamFG, jM 2018, 10 Brugger/Ziegler, Die Grenzen von Vergleichsbemühungen bei einem Prozessvergleich, NJW-Spezial 2011, 114 Christopoulos, Prozessvergleich – Unbestimmte Formulierungen als Risiko fehlender Vollstreckungsfähigkeit, MDR 2014, 438 Dötsch, Der Vergleich in WEG-Sachen, NZM 2013, 625 Fuhlrott/Oltmanns, Ver...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts im Grundvermögen

Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächst einmal die Unterscheidung in unbebaute Grundstücke einerseits und bebaute Grundstücke andererseits vor. Die bebauten Grundstücke lassen sich wiederum in verschiedene Grundstücksarten unterteilen, die für die konkrete Bewertung von Bedeutung sind. Die bisherigen Einheitswerte werden zukünftig durch die nach reformier...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Der Widerrufsvorbehalt

Rz. 5 Grundsätzlich ist es möglich, den Prozessvergleich unter dem Vorbehalt einer oder beider Parteien zu schließen, dass er bis zum Ablauf einer bestimmten Frist widerrufen werden kann. Ein solcher Vorbehalt wird im Regelfall als eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs anzusehen sein. Hinweis Nachträgliches Widerrufsrecht Ein im Prozessvergleich nicht...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.49 Vorbereitungshandlungen

Rz. 114 Verrichtungen zur Vorbereitung auf die versicherte Tätigkeit sind ihrerseits versichert, wenn sie der versicherten Tätigkeit zeitlich unmittelbar vorangehen. Ferner muss ein enger sachlicher und örtlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei natürlicher Betrachtungsweise muss eine Einheit mit der versicherten Tätigkeit bestehen (BSG, Urteil v. 28...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns

1 Allgemeines Rz. 1 Seinem Wortlaut nach verpflichtet § 20 alle Arbeitgeber, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt zu zahlen. Nicht von Bedeutung ist, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Au...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Grundverpflichtung

Rz. 3 § 20 ist Grundlage für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns. Dies folgt aus der systematischen Einordnung der Vorschrift. § 1 MiLoG allein gibt dem Arbeitnehmer nur einen privatrechtlichen Anspruch auf rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns. Einzige Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Durchsetzung seines Anspruchs ist, vor ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Fälligkeit des Mindestlohnanspruchs

Rz. 38 Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nach § 20 gehört die Zahlung des Mindestlohns spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt. Dies ist der letzte Bankarbeitstag am Referenzort Frankfurt am Main des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Nur dieser Fälligkeitstermin ist durch § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG, der auf § 20 verweist, b...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Rechtscharakter der Norm

Rz. 2 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Abs. 1 MiLoG Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber und jeder Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland ist nach § 20 verpflichtet, seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern, den Mindestlohn zu zahlen. Auf den ersten Blick scheint es, dass die §§ 1 und 20 MiLoG die 2 S...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Arbeitgeber

Rz. 17 Arbeitgeber ist der andere Teil des Arbeitsverhältnisses, d. h. derjenige, der die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags fordern kann, die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Arbeitsausführung durch den Arbeitnehmer und den Nutzen aus der Arbeitsleistung hat.[1] Der Begriff des Arbeitgebe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Mindestlohnsatz i. S. d. Entsende-RL

Rz. 11 § 20 dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG v. 16. Dezember 1996 des Euopäischen Parlaments über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsende-RL).[1] Nach Art. 3 Abs. 1 c) der Entsende-RL haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen unabhängig von dem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anw...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verdrängung ungünstigerer Regelungen

Rz. 13 Durch die zwingende Wirkung von § 20 werden grundsätzlich ungünstigere Regelungen über die Lohnhöhe und den Fälligkeitszeitpunkt verdrängt. Dies gilt nicht nur bei Vereinbarungen aufgrund eines Arbeitsvertrags, sondern auch aufgrund eines nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags.[1]mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 15 Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.[1] Diese Rechtsprechung liegt § 611a BGB zugrunde. Keine Arbeitnehmer sind Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Heimarbeiter. Ni...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seinem Wortlaut nach verpflichtet § 20 alle Arbeitgeber, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt zu zahlen. Nicht von Bedeutung ist, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland, in ein...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Wer Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist, regelt das MiLoG nicht. Zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Rechtsverhältnissen ist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) abzustellen.[1] 3.1 Arbeitnehmer Rz. 15 Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Beschäftigung im Inland

Rz. 20 § 20 findet seinem Wortlaut nach Anwendung, wenn Arbeitnehmer im Inland beschäftigt werden. Inland ist das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.[1] Dazu gehören neben dem Festland das Küstenmeer und der Luftraum über dem Bundesgebiet. Rz. 21 Zum Inland dürfte auch die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) gehören, jedenfalls soweit dort künstliche Insel...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Eingriffsnorm

Rz. 6 Auch im Anwendungsbereich des MiLoG richten sich die gegenseitigen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Dies können der Arbeitsvertrag, die maßgeblichen Tarifverträge oder andere kollektivrechtliche Regelungen wie z. B. Betriebsvereinbarungen sein. In Entsendefällen gilt dies auch f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt

Leitsatz Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen. Normenke...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.2 Treppen, Handläufe in Arbeitsstätten

Treppen mit einer Tiefe (Auftritt) von 28 cm und einer Höhe (Steigung) ≤ 15 cm haben sich als besonders günstig erwiesen.[1] An Treppen bis zu 3 Stufen und an Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, sind Treppenstufenmarkierungen Pflicht; in Treppenhäusern betrifft das die erste und letzte Stufe, sinnvoll sind aber alle Stufen. Die Markierung ist an der Stirnseite (Setz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, hinterzogene ... / 4 Aus Straftaten resultierende Verpflichtungen

Bei Verpflichtungen, die aus Straftaten resultieren, entsteht die Verbindlichkeit nach den maßgebenden zivil- oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zwar bereits mit Begehung der Tat. Solange der Steuerpflichtige aber davon ausgehen kann, dass die Tat unentdeckt bleibt, stellt die Verbindlichkeit für ihn keine wirtschaftliche Belastung dar. Es fehlt an der hinreichenden Wah...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 6 Pflicht zur nachträglichen Rückstellungsbildung

Eine auf die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gestützte Pflicht zur nachträglichen Bildung einer Rückstellung für das Jahr des Entstehens der Steuern ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ferner insoweit ausgesprochen worden, als ein Finanzamt, wenn es bereits im Veranlagungsverfahren anlässlich der Überprüfung der Steuererklärung eine Erhöhung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 4 Das SGB IV regelt nicht, ob die Übernahme des Ehrenamtes abgelehnt werden kann. Es wird ebenso nicht kodifiziert, dass eine Pflicht zur Übernahme des Ehrenamtes besteht. Bereits daraus ist zu schließen, dass die Amtsübernahme ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden darf. Da die Amtsübernahme auch haftungsrechtlich relevant ist (§ 42), muss die Ablehnung auch aus diese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 3 Voraussetzungen für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine betrieblich veranlasste, aber ungewisse Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen und zu einer Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen führen wird und die ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag findet. In der Literatur g...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.4 Prüfung und Offenlegung

Rz. 9 Aus § 316 Abs. 1 HGB ergibt sich für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften die Pflicht, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ein nicht geprüfter Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden. Daher ist die Feststellung eines Jahresabschlusses, der trotz Prüfungspflicht nicht geprüft wurde, nichtig.[2] Entspre...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 7 Prognose der Kenntniserlangung

Die Prognose, ob zum jeweiligen Bilanzstichtag eine Kenntniserlangung des Gläubigers von seinem bestehenden Anspruch wahrscheinlich ist, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse zu treffen. Die materiell-rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an die Sachaufklärung und Überzeugungsbildung der Tatsacheninstanz unterscheiden si...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.3 Stellvertretung

Rz. 6 In Abs. 1 Satz 2 und 3 wird klarstellend erwähnt, dass die Rechte und Pflichten auch die Stellvertreter betreffen, soweit sie die Aufgaben wahrnehmen. Stellvertreter sind die als solche in der Vorschlagsliste benannten und verfügbaren Personen (§ 43 Abs. 2 Satz 2). Da ein stellvertretendes Mitglied seine Aufgaben in der Sitzung eines Selbstverwaltungsorgans nur wahrneh...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Die Versichertenältesten haben nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers zu den Versicherten und sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Angehörigen der Versicherten) herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Der Begriff des Versichertenältesten legt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um Arbeitnehmer und Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Jahresabschluss

Rz. 7 Die grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung ergibt sich aus § 242 HGB, wonach jeder Kaufmann einen Jahresabschluss aufzustellen hat. Spezielle Vorschriften gelten für Großunternehmen i. S. d. § 1 PublG sowie für haftungsbeschränkte Personengesellschaften.[1] Diese haben die erweiterten Vorschriften für Kapitalgesellschaften i. S. d. §§ 264–330 HGB zu beachten. Der Jahre...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.1 Buchführungspflicht

Rz. 6 § 238 HGB ist die zentrale Vorschrift, welche die Buchführungspflichten festlegt. Demnach obliegt die Buchführungspflicht allen Kaufleuten. Gemäß § 6 Abs. 1 HGB besitzt die Kommanditgesellschaft als Handelsgesellschaft Kaufmannseigenschaft und ist somit buchführungspflichtig. Die Verpflichtung zur Buchführung obliegt dabei den persönlich haftenden Gesellschaftern.[1] Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.3 Maßnahmen der Aufsichtsbehörde

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörde soll gemäß § 89 Abs. 1 zunächst beratend auf den Versicherungsträger einwirken, um diesen zur Behebung der Rechtsverletzung zu bewegen. Auch in diesem Verfahrensstadium soll das Selbstverwaltungsorgan nochmals Gelegenheit zur (internen) Abhilfe haben. Soweit innerhalb einer angemessenen Frist diese beratende Tätigkeit keinen Erfolg hat, also der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand des Leistungsaustauschs

Rz. 12 Die Leistung des Kreditgebers besteht in einer fortdauernden Überlassung des Kapitals an den Kreditnehmer während der vereinbarten Laufzeit des Darlehens. Die Belassung des Kapitals auf Zeit durch den Kreditgeber wird durch dessen Verpflichtung begründet, seine schuldrechtlichen Rückforderungsansprüche nur vertragsgemäß, d. h. erst bei Fälligkeit geltend zu machen. Di...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 8 Auflösung der Rückstellung bei nachträglicher Feststellungsänderung der Betriebsprüfung

Nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht können sich Mehrsteuern ergeben. Wird gegen die Festsetzung der Mehrsteuern im Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich Einspruch oder Klage eingelegt, so sind die in der Prüferbilanz ausgewiesenen Bilanzpositionen für die Mehrsteuerbeträge zu hoch ausgewiesen. Praxis-Beispiel Auflösung der Rückstellung Das Finanzamt hat aufgrund ei...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.8 Folgen fehlender Datenübermittlung

Rz. 27 Abgesehen von den Fällen, in den die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen positive Härtefallentscheidung getroffen hat (siehe Rz. 26), kann die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Überleitungsrechnung durch Androhung und ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) du...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114 Abs. 1 beinhaltet eine grundsätzliche Regelung für die Gewährung von allgemeinen und besonderen Leistungen und steckt den Förderrahmen ab. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass eine Integration und damit das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem Regelinstrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden soll, auch wenn wegen de...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.4 Sonstige, behinderungsspezifische Maßnahmen

Rz. 15 Bei den sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten Maßnahmen werden meist spezielle Personengruppen erfasst. Typisch sind diese Maßnahmen für Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Gehörlose oder Blinde. Diese spezielle Maßnahmekonzeption schließt Menschen ohne Behinderungen aus, sodass regelmäßig nur Menschen mit Behinderungen Maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr