Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 12. Pflicht zum Umgang

Rz. 63 Dem Umgangsrecht des Kindes mit dem anderen Elternteil steht dessen Umgangspflicht gegenüber. Soweit § 1684 Abs. 1 BGB nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch die Pflicht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind als Konkretisierung der den Eltern grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr Kind statuiert,[96] begegnet dies keinen verfassungsrechtlichen Bede...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / E. Pflicht zur unaufgeforderten Information

Rz. 158 Von der – nur auf eine entsprechende Aufforderung – zu erteilenden Auskunft ist die unaufgeforderte Mitteilung zu unterscheiden. Hier muss jedoch eine entsprechende Offenbarungspflicht bestehen.[242] I. Pflicht im Rahmen eines laufenden gerichtlichen Verfahrens 1. Allgemeine Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO Rz. 159 Im Rahmen laufender Unterhaltsverfahren gilt für alle Bet...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Allgemeines

Rz. 290 Wer Unterhalt beansprucht, muss – so die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten – auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte muss demnach alles unterlassen, was dem anderen Ehegatten die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[480] Setzt er sich mutwillig über diese Ve...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / I. Mitteilungspflichten

Rz. 1 Ist Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden, besteht für den begünstigten Beteiligten gemäß § 120a Abs. 2 Satz 4 ZPO für die Dauer von 4 Jahren – gerechnet ab der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens – die Pflicht, unaufgefordert dem Gericht ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 118 Das Gericht kann auch die Auflage machen, bestimmte Belege vorzulegen (siehe Rdn 56). Die verlangten Belege müssen in der Auflage genau bezeichnet werden. Das Gericht darf nur vorhandene Belege anfordern, nicht die Erstellung von Belegen aufgeben (etwa die Vorlage einer noch nicht erstellten Einkommensteuererklärung).[177] Rz. 119 In der Praxis sind bei nicht selbstst...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 1. Bewerbungsbemühungen

Rz. 27 Der Erwerbspflichtige muss sich in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemüht haben.[34] Rz. 28 Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, so ist dies in aller Regel nicht unterhaltsrechtlich vorwerfbar. Daraus folgt, dass zumindest für eine Übergangszeit die Berechnung des Unterhaltes auf der Basis der verringerten Einkünfte (Arbeitslosenunterstützung) erfolg...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VII. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Rz. 25 Auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung ist von Bedeutung. Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden ri...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / dd) Betreuung durch andere Verwandte

Rz. 39 Wird das Kind bereits tatsächlich durch einen Verwandten (z.B. Großmutter) zeitweise betreut, ist es durchaus sachgerecht, dieses funktionierende Modell der Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten – auch im Interesse des betreuenden Elternteils, der damit seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit weiter sicherstellen kann. Diese freiwilligen Betreuungsleistungen können durch...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Auskunft zum Vermögen

Rz. 23 Da auch der Stamm des Vermögens Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen[43] (vgl. § 17 Rdn 44) bzw. beim Unterhaltsberechtigten auf seinen Bedarf haben kann, muss auch darüber Auskunft erteilt werden. Auch wenn eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes nicht bestehen sollte, kann das Vermögen für den Fall fiktiver Anrechnu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Behandlungsobliegenheit

Rz. 73 Zudem besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Behandlung der Krankheit., Erforderlich sind substantiierte Darlegung zu den bisherigen Therapiebemühungen in der Vergangenheit, den dadurch erreichten oder nicht erreichten Verbesserungen der gesundheitlichen Situation und dazu, welche zukünftigen Bemühungen um eine gesundheitliche Verbesserungen geplant sind o...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung

Rz. 20 Indem die bisherige Formulierung "kann" im § 124 ZPO durch ein "soll" ersetzt worden ist, wird die vom Gesetzgeber gewünschte Verschärfung der Aufhebungsmöglichkeiten deutlich. Grundsätzlich ist daher bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 124 kein Raum für ein gerichtliches Ermessen. Rz. 21 In § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wird klargestellt, dass die Aufheb...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / II. Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 5 Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Rz. 6 Aus § 120a Abs....mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / III. Definition der Wesentlichkeit

Rz. 11 § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO gibt für den besonders relevanten Fall der Einkommensverbesserung eine feste Wertgrenze für das Vorliegen einer wesentlichen Veränderung vor. Danach ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 EUR mitteilungspflichtig. OLG Brandenburg v. 27.5.2020 – 13 WF 74/20 [8] Zitat 1. Die nach § 120a ZPO maßgebliche Verbesserung de...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / V. Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 87 Aus dem in § 1569 BGB normierten Grundsatz der Eigenverantwortung obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Damit besteht im Rahmen des nachehelichen Unterhalts eine grundsätzliche Erwerbsobliegenheit, so dass sich der Unterhaltsberechtigte in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemühen muss.[119] Geschieht dies nicht, ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / ee) Problemkindfälle

Rz. 42 Um unterhaltsrechtliche Bedeutung zu erlangen, muss das Problem des Kindes sich ganz konkret auf die Möglichkeiten des betreuenden Elternteils auswirken, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[42] Diese Zusammenhänge müssen im anwaltlichen Sachvortrag dezidiert herausgearbeitet werden. Allein das Bestehen des Problems ist nicht ausreichend. Rein pauschale Ausführungen le...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / IV.4. Jahres-Frist – § 120a I 4 ZPO

Rz. 13 Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO ist eine Änderung zum Nachteil eines Beteiligten ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Scheidet eine Änderung der Prozesskostenhilfe zum Nachteil der Prozesskostenhilfepartei nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO aus, weil die vier Jahre vergangen sind, kommt auc...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / A. Grundgedanken

Rz. 1 Über den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Daher werden Voraussetzungen hier in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Rz. 2 Soweit ein volljähriges gemeinschaftliches Kind bislang noch in der Familie lebte oder auswärts wohnend von den Eltern gemeinschaftlich unter...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / VI. Aufhebung der Bewilligung § 124 ZPO

Rz. 19 Zitat Aufhebung der Bewilligung § 124 ZPO (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 2. Rechtsfolge der Aufhebungsentscheidung

Rz. 27 Mit der Aufhebung entfallen in den Fällen der Nr. 1 bis Nr. 4 rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bewilligung alle Wirkungen der Prozesskostenhilfe gem. § 122 ZPO.[20] Der Antragsteller kann ohne Einschränkungen auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden,[21] also der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten einschließlich der ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VIII. Wohnvorteil nach der Scheidung

Rz. 95 Spätestens ab Rechtskraft der Scheidung – wenn nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt (siehe § 3 Rdn 92) – ist dem Ehegatten, der in der früheren Ehewohnung verblieben ist, nicht mehr nur der (niedrigere) angemessene Wohnvorteil anzurechnen, sondern der objektive (volle) Wohnwert (oder besser Vermietungswert) der Wohnung. Denn es besteht jetzt eine Verwertungsoblie...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Fiktive Einkünfte aus anderen Gründen

Rz. 71 In der Praxis spielt auch das fiktive Einkommen aus BAföG-Leistungen eine Rolle. Kinder, die eine Ausbildung absolvieren, müssen demnach staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, um die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten. Dem volljährigen studierenden Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. Das unterhaltsberechtigte Kind ist gehalten, ent...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc) Betreuungsangebote des anderen Elternteils

Rz. 36 Grundsätzlich ist auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.[28] Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Mitteilungspflichten nach gerichtlichem Titel

Rz. 165 Dagegen besteht bislang keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu ungefragten Informationen [255] außerhalb dieses Anwendungsbereiches.mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 287 Voraussetzung dieser Tatbestandsalternative ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, nachteilig auswirkt. Eine unterhaltsbezogene Mutwilligkeit liegt also dann vor, wenn sich der Bedürftige unter grober Missachtung dessen, was jede...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Gerichtliche Auflage nach § 235 FamFG

Rz. 163 Eine Pflicht zur unaufgeforderten Information kann sich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aus einer gerichtlichen Auflage zur Auskunft gem. § 235 FamFG ergeben.[247] Nach dieser Vorschrift kann das Gericht Antragsteller und Antragsgegner aufgeben, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen sow...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Loyalitätspflicht

Rz. 59 Die sog. Loyalitätspflicht (§ 1684 Abs. 2 BGB) verlangt von beiden Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen und die Erziehung sowie den Umgang erschweren könnte (Verpflichtung zur wechselseitigen Loyalität).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / M. Maßnahmen bei der Verfahrenskostenhilfe nach der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 410 Nach Rechtskraft der Scheidung beginnt die vier Jahre andauernde Pflicht des Beteiligten, dem VKH bewilligt worden ist, jede Änderung seiner Adresse und jede wesentliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Praxistipp: Es empfiehlt sich, den Mandanten zu diesem Zeitpunkt noch einem auf seine Ve...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Mitteilungspflichten ohne Titel

Rz. 166 Aus § 242 BGB nach Treu und Glauben kann sich in anderen Fallgestaltungen eine solche Pflicht zur ungefragten Information ergeben.[256] So z.B. dann, wenn das Schweigen des Bedürftigen als in hohem Maße sittenwidrig anzusehen ist, weil der Pflichtige aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Bedürftigen oder nach der Lebenserfahrung keine Veranlassung hatte, seiner...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Aufhebung der Beiordnung

Rz. 36 Die Beiordnung des Anwalts gem. § 121 ZPO löst dessen Pflicht aus, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 BRAO). Ihn treffen ab dem Zeitpunkt der Beiordnung sämtliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.[36] Er muss die bedürftige Partei, soweit mangels deren eigener Rechtskenntnis erforderlich, über die nun zu erg...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Rechtsfolgen einer Verletzung der Mitteilungspflichten

Rz. 167 Verletzt der Unterhaltsgläubiger eine Pflicht, den Unterhaltsschuldner unaufgefordert über eine Verbesserung seiner Verhältnisse zu unterrichten, kann diese Obliegenheitsverletzung zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen,[259] und zwar auch dann, wenn die trotz ausdrücklicher Nachfrage verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über ein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragter Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich d...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Allgemeine Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO

Rz. 159 Im Rahmen laufender Unterhaltsverfahren gilt für alle Beteiligten die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO). Ein Beteiligter, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat die zur Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, was die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte.[243] Rz...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Adressat der Mahnung

Rz. 14 Da die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie auch an den richtigen Empfänger gerichtet werden. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Stufenantrag

Rz. 74 Mit einem Stufenantrag kann gleichzeitig ein Auskunftsanspruch und der noch nicht bezifferte Zahlungsantrag rechtshängig gemacht werden (§ 113 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). Der Auskunftsantrag nach § 1613 Abs. 1 BGB kann mit einem Abänderungsbegehren nach den §§ 238, 239 FamFG kombiniert werden (sog. Stufenabänderungsverfahren) mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung auf d...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XII. Vollstreckung des Auskunftstitels (mit Formulierungsvorschlag)

Rz. 82 Die Verpflichtung zur Auskunft wird § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt, da die Belegpflicht vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft wird.[131] Rz. 83 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 5. Anspruch eines Ehegatten auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB

Rz. 191 Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung über die Überlassung der Ehewohnung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann nicht erst ab Rechtkraft der Scheidung, sondern schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich die – aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitende – Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Mögl...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Inzident Prüfung der leiblichen Vaterschaft, § 167a Abs. 2 und 3 FamFG

Rz. 221 Weil sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, die leibliche Vaterschaft inzidenter im Rahmen eines Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen, ordnet § 167a Abs. 2 FamFG die Möglichkeit der Entnahme von Blutproben an. Eine Verpflichtung zur Duldung besteht allerdings nicht, sofern die Untersuchung der Person nicht zugemutet werden kann. Insoweit ist der Rechtsgeda...mehr