Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Qualifizierte Blockierung

Rz. 571 Nach § 7 Abs. 1 UrhDaG hat der Diensteanbieter durch Sperrung oder Entfernung sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt (qualifizierte Blockierung). Rz. 572 Die Möglichkeit der Sperrung ("stay d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Spannungsverhältnis zwischen Nutzern und Urhebern

Rz. 399 Zwischen Nutzern und Urhebern besteht insofern ein Spannungsverhältnis, als der Urheber ein Interesse an der optimalen Verwertung seiner Werke hat, der Veranstalter aber (als Mittler zu den Nutzern) nicht jede Erlaubnis zur Aufführung einzeln abrufen kann. In der Masse der Veranstaltungen wird es um die Wahrnehmung kleiner Rechte gehen, die von der GEMA verwaltet wer...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zugangsregulierung

Rz. 30 Als Unterfall der Marktregulierung ist die Zugangsregulierung zu beachten (§§ 20 bis 36 TKG). Es handelt sich um die Regulierung des Zugangs von Nutzern und Anbietern zu Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationsdiensten. Der Begriff des Zugangs ist neu und inhaltlich deutlich weiter gefasst als nach dem TKG 1996/2004 (§ 3 Nr. 74 TKG 2021). Danach ist Zugang die ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / dd) Leistungen ausübender Künstler im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 43 Die Leistungen ausübender Künstler im Arbeitsverhältnis sind in § 79 Abs. 1 UrhG unter Verweis auf §§ 77 und 78 UrhG in der Weise geregelt, dass, wenn diese eine Darbietung in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erbringen, sich nach dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses der Umfang der Nutzungsübertragung ergibt. Der ausübende Künstler kann auch einem...mehr

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§ 5 Muster / F. Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Rz. 6 Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Verlagsvertrag über ein Fachbuch Zwischen Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt – und dem _________________________ Verlag – im Folgenden Verlag genannt – wird nachfolgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten (1) D...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Konzertbesuchervertrag

Rz. 438 Die Rechte der Konzertbesucher gegenüber dem Konzertveranstalter sollen die besondere Stellung der Veranstalter abrunden. Der Konzertbesuchervertrag ist nach ganz überwiegender Auffassung als Werkvertrag zu sehen.[586] Für den Fall der Absage eines Konzertes kommt es gem. § 633 BGB darauf an, ob der Veranstaltung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Wenn dies so ist,...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / bb) Vergütungsansprüche des Urheber-Arbeitnehmers

Rz. 31 Im Hinblick auf die Vergütungsansprüche bezweckt § 43 UrhG, dem Arbeitgeber alle Nutzungsrechte, auf die er nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages Anspruch hat, zu sichern, ohne dass er eine besondere Vergütung zu zahlen braucht.[60] Nach der bis zum 30.6.2002 geltenden Fassung lag die Grenze dort, wo ein "grobes Missverhältnis" zwischen Nutzungseinräumung und Vergütung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZ...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 605 Für die Verpflichtung des Diensteanbieters zur Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten für das gerichtliche Verfahren gilt § 5 Abs. 1 Netzwerkdurchsetzungsgesetz entsprechend (§ 20 UrhDaG).mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 17 Demgegenüber ist die Partnerschaft eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe (dazu gehören alle künstlerischen Berufe) zusammenschließen können (§ 1 PartGG). Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, die Berufsbezeichnungen und den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten (§ 2 PartGG). Die Rechte und Pflichten der Pa...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Konzertvertrag

Rz. 430 Der Konzertvertrag hat eine einmalige Konzertleistung zum Gegenstand. Umstritten ist die rechtliche Zuordnung als Werk- oder Dienstvertrag mit der Konsequenz, dass es bei der Qualifizierung als Dienstvertrag keine gesetzliche Gewährleistung gibt (§§ 611 ff. BGB). Die Zuordnung wird im Einzelfall[580] davon abhängen, ob lediglich die Präsentation selbst (eher Dienstve...mehr

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§ 2 Urheberrecht / e) Quellenangabe

Rz. 381 Schließlich bringt § 63 Abs. 1 S. 1 UrhG zum Ausdruck, dass die Quelle stets deutlich anzugeben ist, wenn etwa ein Werk für Gerichtszwecke vervielfältigt wird oder aber für Schulzwecke sowie hinsichtlich der Bild- und Tonberichterstattung über Tagesereignisse, hinsichtlich des Zitatrechts etc. Weiter heißt es dort, dass bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke ode...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Vergütungsanpruch

Rz. 567 Nach § 5 Abs. 2 UrhDaG hat der Urheber (über § 21 Abs. 1 UrhDaG auch der Leistungsschutzberechtigte) für die öffentliche Wiedergabe der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 UrhGaG genannten Schranken, also für Karikaturen, Parodien und Pastiches (§ 51a UrhG) gegenüber dem Diensteanbieter (nicht den Nutzern) Anspruch auf angemessene Vergütung, wobei dieser Anspruch nicht verzichtbar i...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Normadressaten und Straftatbestände

Rz. 410 Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [378] wird ab dem 1.2.2022 reformiert. Normadressaten sind Anbieter sozialer Netzwerke, wobei Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, nicht als soziale Netzwerke gelten. Ebenso wenig werden nach diesem Gesetz Plattformen erfasst, di...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Einfache Blockierung

Rz. 576 Die Pflicht des Diensteanbieters zur einfachen Blockierung (§ 8 Abs. 1 UrhDaG) entspricht dem bisher schon gängigen "Notice-and-Take-down-Verfahren" und folgt aus Art. 17 Abs. 4 lit. c DSM-RL, für deren Umsetzung es keiner Upload-Filter bedarf. Es gilt grundsätzlich das oben zur qualifizierten Blockierung ausgeführte, allerdings genügt hier neben dem Verlangen des Re...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / i) Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung und Vertretung durch Vereinigungen

Rz. 198 In Umsetzung des Art. 21 DSM-RL wurde § 32f UrhG neu eingefügt, der die Möglichkeit einer Mediation oder eines anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahrens vorsieht.[261] Um den Pflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission aus Art. 13 DSM-RL gerecht zu werden, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf ihrer Webseite https:/...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Externes Beschwerdeverfahren

Rz. 598 Beim externen Beschwerdeverfahren kann sich der Diensteanbieter zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 14 UrhDaG einer anerkannten externen Beschwerdestelle bedienen (§ 15 Abs. 1 UrhDaG). Die Entscheidung über die Anerkennung einer externen Beschwerdestelle trifft das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt. Für die Voraussetzungen...mehr

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§ 4 Medienrecht / 2. Berichtspflicht und Beschwerderecht

Rz. 411 Diese Beschreibung macht deutlich, worum es geht. Die Provider (einschränkend "soziale Netzwerke", also Provider mit Gewinnerzielungsabsicht, die Plattformen unterhalten) sollen im Bereich strafrechtlicher Persönlichkeitsverletzung in die Pflicht genommen werden, einmal durch die sog. Berichtspflicht (§ 2 NetzDG), zum anderen durch ein Beschwerderecht über rechtswidr...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Bild- und Tonberichterstattung

Rz. 390 Die Bild- und Tonberichterstattung sowie Online-Berichte über Tagesereignisse [588] durch Funk und im Film sowie in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern dürfen ebenfalls publiziert (vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben) werden, soweit sie im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen ( § 50 UrhG). M...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / 1. Allgemeines

Echtes Unterlassungsdelikt und Sonderdelikt: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO normiert ein echtes Unterlassungsdelikt (BGH v. 22.5.2003 – 5 StR 520/02, wistra 2003, 344; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rz. 63 [April 2019]; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 370 Rz. 60a; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 271 [Okt. 2021]). Wegen der Anknüpfung an eine besonder...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Bürgerlich-rechtliche Vorschriften

Rz. 444 Ein Schwerpunkt der Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes durch den Ersten Korb betrifft den Schutz technischer Maßnahmen, die aufgrund Art. 6 der Harmonisierungsrichtlinie in §§ 95a und 95b (Vierter Teil im neuen Abschnitt 1 "Ergänzende Schutzbestimmungen", §§ 95a–95d UrhG) ihren Niederschlag finden. Art. 7 dieser Richtlinie regelt Pflichten in Bezug auf Informati...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Optionsvertrag; Lizenzvertrag; Bestellvertrag

Rz. 258 Von den Verlagsverträgen zu unterscheiden sind Optionsverträge, die als Vorverträge den Verfasser verpflichten, künftige Werke dem Verleger zum Abschluss eines Verlagsvertrages anzubieten.[370] Rz. 259 Zu unterscheiden von den Verlagsverträgen sind ferner die Lizenzverträge. Darunter werden im Verlagswesen die Abmachungen des Originalverlegers mit Dritten über die Nut...mehr

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§ 2 Urheberrecht / h) Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen

Rz. 363 Im Hinblick auf Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen regeln die §§ 45– 47 UrhG Schranken, die aus deren jeweiligen öffentlichen bzw. sozialem Auftrag folgen.[559] Rz. 364 § 45 UrhG ordnet die Zulässigkeit der Fertigung oder des Fertigenlassens einzelner Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schi...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / e) Subjektiver Tatbestand

Vorsatzerfordernis: Auch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann gem. § 15 StGB nur vorsätzlich begangen werden. Nach st. Rspr. des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will; bedingter Vorsatz genügt (BGH v...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 8. Übertragung von Nutzungsrechten

Rz. 119 Die Übertragung von Nutzungsrechten ist im Gegensatz zur Übertragung des Urheberrechts selbst möglich und kann sich sowohl auf einfache als auch auf ausschließliche Nutzungsrechte beziehen ( § 34 UrhG). Grundsätzlich bedarf die Übertragung des Nutzungsrechts allerdings der Zustimmung des Urhebers, der seine Zustimmung auch von Bedingungen abhängig machen kann, wobei a...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Unbekannte Nutzungsarten

Rz. 89 Bis zum 31.12.2007 galt Folgendes: Neue, bisher unbekannte Nutzungsrechte fielen automatisch dem Urheberrecht, namentlich dem Verwertungsrecht des Urhebers, zu und konnten nicht Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sein. § 31 Abs. 4 UrhG erklärte vielmehr die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 3 Grundsätze für Tätigkeit der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsbehörden sollen in erster Linie aufgrund ihrer Vertrauensstellung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben vermittelnd und aufklärend wirken, um auf gütlichem Wege den Schutzgesetzen Erfüllung zu verschaffen. Die Gewerbeaufsichtsämter sind als Polizeibehörde berechtigt, Arbeitsstätten auch unangemeldet zu betreten und zu kontrollieren, ...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Entgeltregulierung

Rz. 39 Gegenüber dem TKG 1996 wurde der Anwendungsbereich zwar stark eingeschränkt, die nunmehr maßgeblichen §§ 37–46 TKG erweitern aber das Regulierungsinstrumenta­rium. Sinn und Zweck der Regelungen ist die Verhinderung von Ausbeutung und der Behinderungsmissbrauch von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (§ 37 Abs. 1 TKG). Rz. ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Sendevertrag

Rz. 487 Gegenstand der Sendeverträge ist die Erlaubnis des Senderechts gem. §§ 20, 20a und 20b UrhG (zur Verpflichtung der Sendeunternehmen, mit Kabelunternehmen Verträge über die Kabelweitersendung abzuschließen, siehe Rdn 484).[659] Mit dem Sendevertrag erteilt der Urheber (oder die GEMA/VG Media für die "kleine Münze", die Bühnenverlage für die bühnenmäßige Aufführung) di...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Zwangslizenz

Rz. 149 Die alte Regelung des § 61 UrhG wurde aufgehoben (nunmehr verwaiste Werke) und unverändert als § 42a UrhG dem Unterabschnitt "Nutzungsrechte" des Abschnitts "Rechtsverkehr im Urheberrecht" zugeordnet. Grund für die neue Einordnung ist die Erkenntnis, dass die Einräumung der Zwangslizenz ausschließlich Teilfragen bezüglich dessen Ausübung regelt und es sich gerade nic...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 4 Medienrecht / e) Werbung und Einfügung von Werbung

Rz. 218 Die Neuregelungen zur Werbung[218] behandeln zunächst das Verbot der Irreführung und erweitern dies auf das Teleshopping. Es dürfen keine Verhaltensweisen gefördert werden, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden (§ 8 Abs. 1 MStV, § 7 Abs. 1 RStV). Rz. 219 Weiter gilt das Verbot der Programmbeeinflussung (§ 8 Abs. 2 MSt...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / cc) Erstellung von Computerprogrammen im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 35 Für die Erstellung von Computerprogrammen im Arbeitsverhältnis regelt § 69b UrhG, dass dem Arbeitgeber oder Dienstherren alle vermögensrechtlichen Befugnisse im Sinne eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, wenn der für ihn tätige Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen handelt.[71] Für nicht pflichtgebundene Werke...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Schutzrecht sui generis

Rz. 495 Das angesprochene Schutzrecht sui generis betrifft nur solche Datenbanken, bei der für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist (§ 87a Abs. 1 UrhG) (zur Definition und Abgrenzung gegenüber dem Datenbankwerk siehe Rdn 491). Was eine wesentliche Investit...mehr