Fachbeiträge & Kommentare zu Oberfinanzdirektion

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.2 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird zum Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer folgende Lieferungen erbringt[1]: Gas über das Gasnetz, wenn der unternehmerische Leistungsempfänger als "Wiederverkäufer" selbst auch Erdgaslieferungen erbringt.[2] Elektrizität, wenn der liefernde Unternehmer und der unterne...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 8 Lieferung von bestimmtem Gold

Seit dem 1.1.2011 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die steuerpflichtigen [1] Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt, von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109), sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen der Eingang gefährdet erscheint. Ein solches Ausfallrisiko ist z. B. anzunehmen, wenn mehrfache Mahnungen unbeachtet blieben oder Mahnbescheide erlassen wurden, ohne dass bereits von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden muss. Es handelt sich um Forderungen, bei denen ein Verlust droht, dieser aber noch nicht realisiert is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Klimaschutzes erhalten die Fotovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung. Das Bundesland Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines neuen Gebäudes als Voraussetzung für eine Baugenehmigung verlangt. Die aktuelle Bundesregierung verfolgt bundesweit ähnliche Ziele. Der Klimaschutz ist die eine Seite der Medail...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.1 Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Die Erzielung von Einkünften setzt die Absicht voraus, Gewinne oder Überschüsse zu erwirtschaften. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. So sind im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Nicht zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4 Allgemeines: Betriebsvermögen oder unselbstständiger Gebäudebestandteil

Strom für den Betrieb Je nachdem wie die Fotovoltaikanlage genutzt wird, kann es sich um Betriebsvermögen oder ein unselbstständiges Gebäudeteil handeln. Als Betriebsvorrichtungen gelten dabei alle Vorrichtungen, die dem Gewerbebetrieb dienen. Eine Fotovoltaikanlage, die ihren Strom für den Gewerbebetrieb erzeugt, ist als solche zu bezeichnen. Die steuerlichen Folgen hieraus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.3 Umfang

Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus.[1] Die Regelung wurde vorrangig für geschlossene Fonds in der Form von Personengesellschaften (i. d. R. GmbH & Co. KG) geschaffen. Typische Steuerstundungsmodelle, die unter die Regelung des § 15b EStG fallen, sind z. B. Medienfonds, Games-Fonds (Herstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Zweck der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 1)

Rz. 5 Die LSt-Nachschau soll der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des LSt-Abzugs dienen und so eine zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte ermöglichen. Die Nachschau erstreckt sich hierbei auch auf den SolZ, die KiSt und Pflichtbeiträge zu einer Arbeits- oder Arbeitnehmerkammer und hat zum Ziel, einen Eindruck der räumlichen Verhältnisse, des tat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 67 Gutachterausschuß § 67 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Zur Förderung der Gleichmäßigkeit der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in den Ländern, insbesondere durch Bewertung von Landes-Bewertungsstützpunkten, wird bei jeder Oberfinanzdirektion ein Gutachterausschuß gebildet. Bei jedem Gutachterausschuß ist eine landwirtschaftliche Abteilung zu bilden. Weitere Abteilungen können nach Bedarf e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Standesämter

Rz. 7 Nach § 32 PStG ist jeder Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen, das hierüber ein Sterbebuch (ab dem 1.1.2009 ein Sterberegister) führt. Verpflichtet, die Anzeige zu machen, ist jede Person, die bei dem Tod zugegen war, das Familienoberhaupt oder auch staatliche Ermittlungsbehörden (§§ 33–35 PStG). Die Standesämter haben die Sterbefälle für jeden Monat gesammelt bis zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zollfahndung

Rz. 96 [Autor/Stand] Im Zuge der Strukturreform der Zollverwaltung durch das ZFdG erfolgte die Entkoppelung der ZFÄ von den früheren Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen und die Einrichtung von nunmehr acht ZFÄ mit Außenstellen (s. die Übersicht Rz. 84). Aufgrund des § 12 Abs. 1 FVG hat die Generalzolldirektion im Erlasswege für die ZFÄ die örtlichen Zuständigkeitsber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Lagefinanzamt (Nr. 1)

Rz. 3 Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit belegen ist. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit auf mehrere Finanzamtsbezirke, so ist das Finanzamt zuständig, in dem der wertvollste Teil belegen ist. Halten sich mehrere Finanzämter für zuständig oder für unzuständig, entscheidet die gemeinsame fachliche Aufsichtsbehör...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 192 BewG regelt die Bewertung bei inländischen Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, in der Weise, dass das Erbbaurecht (wie eine wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks) und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (Erbbaugrundstück) getrennt voneinander gesondert zu ermitteln sind. Das Erbbaurecht wird erbschaftsteuerlich wie ein Grundstück (...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Bewertungsstichtag und Billigkeit

Rz. 7 Insbesondere bei Wertminderungen nach dem Bewertungsstichtag, aber auch nach plötzlichen Werterhöhungen kurz vor dem Stichtag, wird es regelmäßig – vor allem auch dann, wenn der Erwerber aus nicht in seiner Person liegenden Gründen über das erworbene Vermögen nicht oder nur eingeschränkt verfügen[43] konnte – als unbillig empfunden, wenn die Steuer von dem hohen Wert a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 11 BewG regelt die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009[1] ergaben sich gerade in diesem Bereich erhebliche Änderungen, die entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts[2] stets – also auch dann, wenn tatsächliche Verkaufsvorgänge nicht feststellbar sind – darauf abzielen, den Verkehrswert als Basis der Bemessungs...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Bewertung mit dem Nennwert

Rz. 6 Kapitalforderungen i.S.v. § 12 Abs. 1 BewG sind insb. Darlehensforderungen, durch Hypotheken, Grundschulden usw. gesicherte Geldforderungen, Kaufpreisforderungen, Zinsforderungen, Forderungen aus typischen stillen Beteiligungen, Bankguthaben,[12] Instandhaltungsrücklagen nach dem WEG.[13] In Betracht kommen daneben auch Kapitalforderungen, die in Wertpapieren verbrieft...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Substanzwert/Liquidationswert

Rz. 46 Soweit der Unternehmenswert aufgrund eines Gutachtens, also nach dem (ggf. auch vereinfachten)[148] Ertragswertverfahren, der DCF-Methode oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden ermittelt wird, bildet grds. der Substanzwert den anzusetzenden Mindestwert.[149] Insoweit besteht auch kein Vorbehalt wegen etwa...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 22 Kleinbetragsgrenze

Gesetzestext Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Rz. 1 Für Erwerbe von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen gilt ab 1.1.2002 aus Vereinfachungsgründen für jeden Erwerb und bei jedem Erwerber die Kleinbetragsgrenze von 50 EUR. Als Steuerfall...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das inländische bzw. das EU-/EWR-ausländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Allerdings ist durch das ErbStG 2009 die früher[60] für die Abgrenzung maßgebliche Anknüpfung an die ertragsteuerrechtliche Zuordnung entfallen.[61] Maßgeblich ist daher ausschließlich die Definition nach dem Bewertungsgesetz.[62...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Betriebsstätte

Rz. 10 Der Begriff der Betriebsstätte ist in § 12 AO definiert.[37] Demzufolge sind als Betriebsstätte insbesondere anzusehen: Die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche etc. sowie Bauausführungen oder Montagen, wenn diese länger als sechs Monate dauern...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 234 Auch Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG stellen grds. Veräußerungsfälle dar.[539] Um einen – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung – in diesen Fällen nicht gewünschten Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungen zu vermeiden, ordnet aber § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG ausdrücklich ihre Privilegierung an. § 20 UmwStG betrifft die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 14. Praktische Umsetzungsprobleme bei Inanspruchnahme des Schenkers wegen Insolvenz des Beschenkten

Rz. 45 Eine Inanspruchnahme des Schenkers setzt zunächst voraus, dass die festsetzende Stelle, d.h. die nach § 35 ErbStG örtlich zuständige Schenkungsteuerstelle überhaupt erfährt, dass der Beschenkte die Steuer nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet hat. Dazu ist notwendig, dass die Bearbeiter der Schenkungsteuerstellen dieses durch entsprechende Abfragen nach Fälligkei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ermittlung des Steuersatzes

Rz. 5 Die Jahressteuer wird nach dem Steuersatz erhoben, der sich gemäß § 19 ErbStG für den gesamten Erwerb einschließlich des Kapitalwerts der Renten oder wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen ergibt, § 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Zuwendungsempfänger durch die Wahl der Jahressteuer in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Berechnung des maßgeblichen Jahreswerts

Rz. 8 Der Jahreswert der Nutzungen wird zunächst in einem ersten Schritt nach § 15 BewG bestimmt. In einem zweiten Schritt wird er nach den Vorgaben des § 16 BewG bestimmt, indem der Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts durch 18,6 geteilt wird. Steuerwert ist der nach den Vorschriften des BewG anzusetzende Wert des Wirtschaftsguts. Das kann der Regelwert sein. Im Falle d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb mit dem Tod des Erblassers

Rz. 5 Die Steuer entsteht bei Eintritt der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge grds. mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG).[18] Dabei kommt es in der Regel auf den genauen Todeszeitpunkt an, der sich im Zweifel aus dem Personenstandsregister ergibt (§§ 3, 31 PStG). Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, hat dies u.a. dem für die Veranl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Haftung des inländischen Testamentsvollstreckers

Rz. 87 Eine Haftung der Geldinstitute nach § 20 Abs. 6 ErbStG kommt nicht in Betracht, wenn diese dem inländischen Testamentsvollstrecker Guthaben auszahlen oder Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Dasselbe gilt, wenn sie auf Anweisung des inländischen Testamentsvollstreckers unmittelbar Zahlungen in das Ausland oder an die ausländischen Erben oder an sonstige ausländische...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung als Steuerschuldner

Rz. 7 Vor Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011[17] ist vereinzelt gefordert worden, den Steuerschuldner unabhängig von seiner unmittelbaren Beteiligung am Feststellungsgegenstand stets am Verfahren zu beteiligen.[18] Grund hierfür ist, dass nur der Steuerschuldner die Wirkung des Feststellungsbescheides im Rahmen des gegen ihn gerichteten Besteuerungsverfahren...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Wiederkehrende Leistung als Gegenleistung

Rz. 50 Ist bei der Steuerfestsetzung der Verkehrswert einer Nutzung oder wiederkehrenden Leistung zu ermitteln (z.B. wenn eine Leibrente oder Pflegeleistungen als Gegenleistung vereinbart sind; zur Bewertung von Pflegeleistungen vgl. § 13 ErbStG Rdn 76 ff.), ist ihr Kapitalwert als Wert der Gegenleistung zugrunde zu legen. Der Kapitalwert ermittelt sich aufgrund des tatsächl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ausgangslage der Feststellung

Rz. 8 Anlass für die Feststellung ist stets ein nach Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht steuerbarer Erwerbsvorgang (§§ 1, 3, 7 ErbStG). In Frage kommt der Erwerb eines in § 151 Abs. 1 BewG genannten Vermögensgegenstandes durch Schenkung, Erbfall (§§ 1922 ff. BGB), Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB), Schenkung auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder durch Geltendmachung eines Pflicht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 18 AO ist der Katalog des § 152 BewG abschließend. Ein Bedürfnis nach einem Auffangtatbestand vergleichbar dem § 18 Abs. 2 AO gibt es hier nicht, da § 151 Abs. 4 BewG klarstellt, dass ausländische Betriebe als Hauptanwendungsfall des § 18 Abs. 2 AO nicht dem gesonderten Feststellungsverfahren unterfallen. Gleiches soll auch gelten, wenn zum Vermögen e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Entreicherung des Zuwendenden

Rz. 60 Bereicherung des Bedachten und Entreicherung des Zuwendenden müssen nicht deckungsgleich sein. Ausreichend ist nach dem Gesetzeswortlaut, wenn die Bereicherung auf Kosten des Zuwendenden erfolgt. Der Bereicherungsgegenstand muss daher nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Zuwendenden stammen (keine Stoffgleichheit). Rz. 61 Die Entreicherung kann auf einer rechtsgeschä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) (Isolierte) Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 90 Wie oben bereits angesprochen, setzt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen voraus, dass wenigstens ein Anteil an einem Mitunternehmeranteil übertragen wird. Der Mitunternehmeranteil umfasst unzweifelhaft neben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung auch das Sonderbetriebsvermögen.[229] Vor diesem Hintergrund ist die isolierte Übert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Erblasser war zur Zeit seines Todes Inländer, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 16 Knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers bzw. Schenkers an, gilt der sog. engere Auslandsvermögensbegriff des § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG.[29] Eine etwaige Inländereigenschaft des Erwerbers spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Anknüpfung an den engen Auslandsvermögensbegriff führt dazu, dass wenigstens Teile des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurverfügungstellung an Personen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG betrifft inländische Versicherungsunternehmen und inländische Zweigstellen ausländischer Versicherungsunternehmen. Die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG setzt eine Steuerpflicht nach dem Versicherungsnehmer voraus. Versicherungssummen, die dem Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden, stellen keinen erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang dar. Bei ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anzeige bei Schenkungsfällen

Rz. 14 Bei Schenkungen (§ 7 ErbStG) und bei Zweckzuwendungen unter Lebenden (§ 8 ErbStG) haben Gerichte, Notare oder sonstige Urkundspersonen der Erbschaftsteuerstelle eine beglaubigte Abschrift der Schenkungsurkunde oder der Urkunde über die Zweckzuwendung zu überlassen. In dem hierzu zu verwendenden Muster 6 zur ErbStDV sind neben Angaben zum Schenker und Beschenkten ergän...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gewahrsam

Rz. 82 Das Gesetz mutet dem inländischen Gewahrsamsinhaber eine Art Garantenstellung zu.[118] Gewahrsamsinhaber können Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Erbschaftsbesitzer und Kreditinstitute sein. Rechtsanwälte und Steuerberater können nur dann Gewahrsamsinhaber sein, wenn sie Vermögen im Auftrag des Erblassers – nicht des Erben – im Besitz haben. ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Begünstigungstransfer bei Weitergabeverpflichtung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 4 Mit der Weitergabe[8] findet unter bestimmten Voraussetzungen ein Begünstigungstransfer auf den "Letztempfänger" statt. Nach § 13d Abs. 2 S. 3 ErbStG erfolgt der Begünstigungstransfer durch eine Berechnungsregelung.[9] Beim nachfolgenden Erwerber/Dritten erhöht sich sein nach § 13d Abs. 1 ErbStG begünstigtes Vermögen um den Wert des Vermögens, das er dem ursprünglichen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Wertableitung aus dem Börsenkurs

Rz. 21 In besonders gelagerten Fällen kann der Börsenkurs eines Wertpapiers auch zur Bewertung vergleichbarer, aber nicht notierter Wertpapiere herangezogen werden. Dies gilt insb. für die Bewertung verschiedener Aktiengattungen, von denen die eine börsennotiert ist, die andere aber nicht. Voraussetzung für eine solche Wertableitung ist, dass es sich um Aktien (verschiedene ...mehr