Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Einbeziehung anderer Umsätze

Rz. 71 Häufig führt der Unternehmer nicht nur Umsätze aus, die den Grundgeschäften oder dem Bereich der Hilfsgeschäfte zuzuordnen sind, sondern er führt auch sog. Nebentätigkeiten aus, die nicht zwingend mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammenhängen. Diese Nebentätigkeiten können nach Auffassung der Finanzverwaltung nach Abschn. 23.2 Abs. 2 UStAE dann in die Berechnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Einzelhandel

Rz. 137 Nach der Systematik der Wirtschaftszweige gehören zum Einzelhandel alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Waren im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung i. d. R. vorwiegend an private Haushalte abzusetzen. In bestimmten Bereichen ist es allerdings schwierig, eine eindeutige Abgrenzung zum Großhandel vorzunehmen, sodass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.7 Steuerliche Behandlung der EPP

Bei Arbeitnehmern erhöht die EPP die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für den VZ 2022; dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige weitere Einkünfte nach den §§ 13, 15 oder 18 EStG erzielt. Die Steuerbelastung richtet sich im LSt-Abzugsverfahren insbesondere nach der jeweiligen LSt-Klasse. Komplizierte Zuordnungen beim Bezug von E...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 1 Kindesunterhalt

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22 § 7a UVG untersagt – auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen – nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. OLG Celle, Beschl. v. 11.5.2023 – 21 WF 43/23 1. Ein g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.4 Übersicht über Berufszweige und Prozentsätze

Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Quantitative Kriterien

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fehlt es an einer Zuweisung durch den ArbG (> Rz 12 ff) zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist dennoch von einer ersten Tätigkeitsstätte an der ortsfesten betrieblichen Einrichtung (> Rz 7 ff) auszugehen, an der der ArbN typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch geringfügige Beschäftigung

Rz. 18 Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sind nur mehr als eine Nebenbeschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zusammenzurechnen. Wenn daher neben einer Hauptbeschäftigung mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, ist das Arbeitsentgelt aus der/den weiteren Nebenbeschäftigung(en) bei der Prüfung der Krankenversich...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.1 Überblick über das Dreizehnte Kapitel

Rz. 2a Im Dreizehnten Kapitel sind Sonderregelungen zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat sich zu Nutze gemacht, dass Besonderheiten unter einer Vielzahl von Perspektiven gesehen werden können. Dadurch sind in dieses Kapitel eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften eingeordnet worden, was in hohem Maße zu mangelnder Transparenz führt. Der Leser und Anwender des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht gehört zum unabdingbaren Pflichtrepertoire jeder Rechtsanwältin und jedes Rechtsanwalts. Nicht nur, weil es die wirtschaftliche Grundlage der beruflichen Tätigkeit bildet und es sich kaum einer leisten kann, Gebühren zu verschenken. Sondern auch, da eine falsche Abrechnung oder das Unterlassen von Belehrungen – in jüngster Zeit zunehmend – schne...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / 2. Regelungen für die Folgen der Befreiung von den Organpflichten in anstellungsrechtlicher Hinsicht

Auch ist zum anderen daran zu denken, eindeutige Regelungen für die Folgen der Befreiung von den Organpflichten in anstellungsrechtlicher Hinsicht zu normieren: Neben der selbstverständlichen Regelung zum Wegfall der Hauptleistungspflichten sollte normiert werden, ob und inwieweit Urlaubsansprüche entstehen, wie es sich mit Zusatzvergütungen (Tantieme, Zielvereinbarung), der Wei...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Welche Nebenverfahren noch mit zum Rechtszug gehören und damit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV mit abgegolten werden, ergibt sich aus § 16 RVG. Danach zählen z.B. das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und spätere Überprüfungsverfahren mit zum Rechtszug (§ 16 Nr. 2 u. 3 RVG). Auch ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist für den Prozessbevollmäc...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG. Insbesonder...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 174 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Abtretung war nicht nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG nichtig. Die von der Klägerin aufgrund der Abtretungsvereinbarung ausgeübte Tätigkeit war jedenfalls gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt. Rz. 175 Es konnte offenbleiben, ob es sich bei der Einziehung...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispiele für eine erste Tätigkeitsstätte nach neuem Recht

Rn. 611 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte (BFH v 04.04.2019, VI...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Grundsatz der Ausschließlichkeit

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber fordert in § 56 AO (Anhang 1b) neben der selbstlosen und unmittelbaren Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auch den weiteren Grundsatz der Ausschließlichkeit. Eine Körperschaft verfolgt nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn dies ausschließlich geschieht. D.h., die Gesamtbetätigung der Körperschaft und ihre Aufgaben müssen auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1034 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1052 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert und sich d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work – Digitale Nachhal... / 5.2 Ehrenamtliches Engagement fördern

Im Sinne der Mitarbeitermotivation sollte zudem die Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder von Nebentätigkeiten ihrer Beschäftigten gefördert werden. Dies gilt gerade ebenso für solche Tätigkeiten, die immer wieder auch während der Kernarbeitszeit wahrgenommen werden. Durch diese Maßnahme verdeutlicht die Unternehmensführung, dass sie ein Interesse an den Menschen i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work – Digitale Nachhal... / 5 New Work: flexibel und gesund

Das Management eines Unternehmens umfasst einerseits die Führung des Unternehmens (mit Planung, Organisation und Kontrolle) sowie die Führung der Beschäftigten. Während die Unternehmensführung immer deutlicher von der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und der Weiterentwicklung bzw. Entwicklung neuer Geschäftsmodelle geprägt wird, konzentriert sich die Mitarbeiterführu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 Dem Gemeinwohl dienende Leistungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL betrifft nur die selbstständigen Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine in Art. 132 MwStSystRL genannte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und ist daher im Finanzdienstleistungsbereich nicht anwendbar. Die nationalen Behörden können sich nicht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Change-Projekte: Konfliktty... / 1.2 Die inneren Antreiber

Bei den meisten Menschen übernehmen in (auch unbewusst) als Gefahr wahrgenommenen Situationen instinktiv Persönlichkeitsanteile die Regie, die der Psychologe Eric Berne die inneren Antreiber genannt hat. Dies sind innere Persönlichkeitsanteile, die über eigene Erfahrungen und vor allem auch durch Botschaften der Eltern entwickelt wurden: "Nur wenn Du Dich auf bestimmte Art u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 765 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[904] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer N...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Fortsetzung einer ausgeübten Erwerbstätigkeit

Rz. 206 Der Schutz des § 1361 Abs. 2 BGB für das erste Trennungsjahr gilt nicht für den bei Trennung erwerbstätigen Ehegatten einer Doppelverdienerehe. Da die ehelichen Lebensverhältnisse "fortzuschreiben" sind, hat grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Trennung seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen.[228] Rz. 207 Aufgeben kann ein Ehepartner diese Tätigkeit nur in bes...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.4 Nebentätigkeiten

Als betrieblich veranlasst sind nicht nur solche Einnahmen zu werten, die aus der maßgeblichen Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen. Es kann sich auch um Einnahmen aus Nebentätigkeiten handeln, die wirtschaftlich mit der beruflichen Haupttätigkeit zusammenhängen.[1] Unbeachtlich ist, ob der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirtschaftet wurde, ob de...mehr