Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XII. Auskünfte bei Detekteien, Auskunfteien und Datenbanken

Rz. 170 Der Gläubiger kann auch durch die Einschaltung von Detekteien oder Auskunfteien oder durch die Nutzung kommerzieller Datenbanken Auskünfte über den Schuldner und dessen Vermögen einholen. Dabei kann der Auftrag unterschiedliche Funktionen erfüllen: mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S... mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.2 Höhe der Förderung (1. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 5c Das Alg wird zwar für Kalendertage berechnet und geleistet (§ 154 Satz 1). Als laufende Geldleistung wird das Alg regelmäßig monatlich ausgezahlt (§ 337 Abs. 2). Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 Satz 2). Dementsprechend beträgt der monatliche Gründungszuschuss das 30-Fache des zuletzt bezogenen täglichen Alg. D... mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.3 Höhe der Förderung (2. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 10 Für den zweiten Bewilligungsabschnitt von 9 Monaten ist lediglich noch der pauschalierte Zuschuss zur sozialen Absicherung i. H. v. monatlich 300,00 EUR vorgesehen. Bei der Entscheidung über die Weitergewährung des Gründungszuschusses nach Abs. 2 ist zu prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses – weiterhin – gegeben sind (Jüttner,... mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Einführung der Existenzgründungsförderung in das SGB III seinerzeit allgemein damit begründet, dass sich die Arbeitswelt spürbar gewandelt habe. Die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber bis zum Eintritt in das Rentenalter verliere an Bedeutung. Stattdessen würden Erwerbsverläufe flexibler. Dies entspräche einerseits auch den Wünschen vieler Arbei... mehr

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Spediteure / 3 Güterbeförderungen im Drittlandsverkehr und Nebentätigkeiten hierzu

3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten ... mehr

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Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i... mehr

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Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund... mehr

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Spediteure / 3.3 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Für die bei der Einfuhr gewährten Steuerbefreiungen muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfassung der Kosten dieser Leistungen in der Bemessungsgrundlage der Einfuhr gegeben sein. Insofern sind es die Beförderungsleistungen selbst, aber auch alle vor Abfertigung zum freien Verkehr anfallenden Dienstleistungen zur Erhaltung, zum Umschlag und zur Lagerung der Erzeugnis... mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1272 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2895] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1273 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Berufliche Verfügbarkeit/Nebentätigkeit

Rz. 85 Fragen zur räumlichen und zeitlichen Mobilität des Bewerbers (Außendienst, Schichtdienst, Einsatz an wechselnden Arbeitsorten) sind grds. zulässig, da sie das konkrete Arbeitsverhältnis betreffen und auch nicht gegen Vorschriften des AGG verstoßen.[186] Diskutiert wird im Zusammenhang mit Schichtdienst allenfalls ein denkbarer Bezug zu dem Diskriminierungsmerkmal "Ges... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / A. Begriff der Nebentätigkeit

Rz. 1 Die Begrifflichkeit der Nebentätigkeit lässt sich nicht anhand der absoluten Arbeitszeit bestimmen. Denn auch neben Teilzeitarbeitsverhältnissen können Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Gemeint ist im Folgenden mit dem Begriff der Nebentätigkeit jede Tätigkeit, die außerhalb des in Rede stehenden Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitg... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / B. Gesetzliche Zustimmungserfordernisse

Rz. 2 Grundsätzlich ist in einem Arbeitsverhältnis die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht per se zustimmungspflichtig. Grund hierfür ist, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit aktiver Ausübung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG ist. Möglich ist indes, im Arbeitsvertrag einzelvertraglich zu vereinbaren, dass die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung einer Zustimmung ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten

A. Begriff der Nebentätigkeit Rz. 1 Die Begrifflichkeit der Nebentätigkeit lässt sich nicht anhand der absoluten Arbeitszeit bestimmen. Denn auch neben Teilzeitarbeitsverhältnissen können Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Gemeint ist im Folgenden mit dem Begriff der Nebentätigkeit jede Tätigkeit, die außerhalb des in Rede stehenden Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeb... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Begrenzung von Nebentätigkeiten

Rz. 1165 Das Recht eines Arbeitnehmers zur Ausübung von Nebentätigkeiten kann einzelvertraglich begrenzt werden. Hierbei gelten jedoch von Verfassungs wegen enge Grenzen. Soweit die Nebentätigkeit beruflicher Natur ist, kann sich der Arbeitnehmer auf das Grundrecht der freien Berufswahl stützen (Art. 12 Abs. 1 GG).[2764] Diese schützt nicht nur die Ausübung eines Haupt-, son... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verbot der Nebentätigkeit, Veröffentlichungen

Rz. 810 Angesichts des Umstandes, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft seine gesamte Arbeitskraft schuldet, geht das Vertragsmuster in § 7 Abs. 1 von einem grundsätzlichen Verbot der Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Geschäftsführer aus. Dabei dürfte es rechtlich zulässig sein, ein solches Nebentätigkeitsverbot absolut, also uneingeschränkt auszugestalten. Das Ver... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 85. Nebentätigkeit

a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie a... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / G. Rechtsschutz

Rz. 41 Begehrt der Arbeitnehmer die Zustimmung/Genehmigung zu einer Nebentätigkeit und lehnt der Arbeitgeber diese ab, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung zu klagen, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Nebentätigkeit auszuüben. Hierfür ist ein Feststellungsinteresse gegeben, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, eventuelle a... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 1. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Rz. 22 Dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Schadensposition sein können, wird bestritten. Argumentiert wird damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile auch bei rechtzeitiger Erfüllung der Anzeigepflicht hätte tragen müssen. Deshalb mangele es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.[12] Hierbei wird übersehen, dass zw... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / D. Anspruch auf Zustimmung oder Genehmigung

Rz. 7 Insoweit ein Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis besteht, sei es, dass dies vertraglich vereinbart ist, oder, dass ein Tarifvertrag eine entsprechende Regelung enthält, hat der (Teilzeit-)Beschäftigte einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung/Genehmigung, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt.[6] Die... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / E. Vertragliche Anzeigepflichten

I. Grundsätze Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verp... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten , >Betriebsausgaben und/oder > Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen all... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / C. Vertragliche Nebentätigkeitsverbote

Rz. 4 Ein durch den Arbeitgeber einseitig erklärtes absolutes Nebentätigkeitsverbot ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig. Rz. 5 Vertragliche Vereinbarungen wie: Zitat "Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet." unterliegen der vertraglichen Inhaltskontrolle.[1] Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot ist unwirksam.[2] Ungeachtet der Frage de... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / F. Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 39 Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Informationen darüber, ob einem Arbeitnehmer und wenn ja, welchem, eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt wird.[22] Rz. 40 Im öffentlichen Dienst besteht gem. § 75 Abs. 1 Nr. 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) demgegenüber ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Versagung oder des Widerrufs der Genehmi... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzugs sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen word... mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 7. Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber oder mit verbundenen Unternehmen

Rz. 40 § 8 Abs. 2 SGV IV ist auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber nicht anwendbar. Insoweit bedarf es keiner Zusammenrechnung und kann auch nicht eine von mehreren Beschäftigungen dem Privileg der Geringfügigkeit unterliegen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BSG alle Beschäftigungen, die ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ausübt,... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1166 Zustimmungspflichtigkeit von Nebentätigkeiten (1) Die Übernahme jeder Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers in Textform. (2) Der Arbeitgeber erteilt seine Zustimmung, wenn und soweit die Nebentätigkeit die Wahrung der vertraglichen Aufgaben des Arbeitnehmer... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And... mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de... mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / II. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 10 Ein Arbeitsverhältnis wird ohne Weiteres im Übergangsbereich abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt aus einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig 2.000 EUR im Monat nicht übersteigt, § 20 Abs. 2 Hs. 1 SGB IV n.F. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt muss zurzeit (Mai 2024) also zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR liegen. Einer... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 415 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.36: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gesc... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 755 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.41: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Nebentätigkeitsverbot

Rz. 287 Hinsichtlich der Vereinbarung einer Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Je geringer der Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist, desto weniger kann die Ausübung einer Nebentätigkeit jedoch mit der Begründung einer drohenden Überlastung des Arbeitnehmers versagt werden. Die Versagung wird – soweit die Nebentätigkeit nicht tatsächlich zu... mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 1265 Es haben sich Fallgruppen für typische Klauselinhalte herausgebildet, die die außerdienstliche Betätigung in der Freizeit betreffen, z.B. über die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung, die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit, das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers und den Schutz des Ansehens des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Wirk... mehr