Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmer.

Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. Kaufrechtsspezifisch ist zu ergänzen: Unternehmer- und Verbraucherhandeln sind nach dem objektiven Zweck des Rechtsgeschäfts abzugrenzen (BGHZ 162, 253, 256 f; BGH ZIP 17, 1523 Rz 41 mwN; aA Intention des Vertragsschließenden ist maßgeblich: HP/Faust Rz 20). Der Verkauf muss zur unternehmerischen Tätigkeit gehören; dies umfasst auch Geschäft... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters... mehr

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Sauer, SGB III § 317 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Arbeitgeber haben gemäß § 320 Abs. 1 Satz 2 das Kug und das Wintergeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Rz. 4 Der Arbeitnehmer ist Anspruchsinhaber des Kug und des Wintergeldes. Er kann es jedoch kraft gesetzlicher Regelungen nicht selbst in Anspruch nehmen und ist auch kein Verfahrensbeteiligter. Vielmehr obliegt es dem Arbeitgeber, die Leistungen für ihn zu... mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ... mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.1 Vermittlungsvertrag

Rz. 3 Die Tätigkeit als privater Arbeitsvermittler wirft verschiedene Probleme auf, die sich aus den Verflechtungen des Arbeitsvermittlers ergeben können. Zunächst dürfte ein privater Arbeitsvermittler nicht zugleich ein bei der Agentur für Arbeit hauptberuflich beschäftigter Arbeitsvermittler sein. Eine entsprechende Nebentätigkeit dürfte mit der Ausübung der übertragenen T... mehr

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Sauer, SGB III § 289 Offenb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Grundsätze und die Inhalte der Berufsberatung legen eine insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Berufswahlentscheidung Jugendlicher notwendige Objektivität der Beratung nahe. Es entspricht deshalb dem objektiven Schutzbedürfnis jedes Ratsuchenden, Kenntnis über alle Einflussfaktoren zu erhalten, die sich auf den Inhalt oder die Zielrichtung der Beratung aus... mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b... mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

Nebenberuflich tätige Lehrkräfte (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Personen) mit einem feststehenden und nicht nur von Fall zu Fall aufgestellten Tätigkeitsbild oder Lehrplan sind in der Regel Arbeitnehmer. Exkurs: Sog. Herrenberg-Urteil. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 hat es mittlerweile unter dem Stichwort "Herrenberg-Urteil... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1 Arbeitslohn

Arbeitslohn und somit steuerpflichtiges Entgelt sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Zahlungen gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Lohnzuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Rahmen eines Dienstverhä... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch... mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 1.3 Agiles Personal

Agiles Arbeiten erfordert bedürfnisorientiertes und situatives Arbeiten. Das gilt sowohl für das Arbeitsaufkommen selbst als auch für die entsprechenden Fähigkeiten, die zur Erledigung eines bestimmten Auftrags vonnöten sind. Um diesem Anspruch einer "elastischen Nachfrage" gerecht zu werden, verwenden Firmen neben fest angestellten Mitarbeitern immer häufiger auch andere Mo... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.2 Teilarbeitslosengeld

Rz. 8 Die Minderung des Alg um einen Tag für jeweils 2 Tage der Erfüllung eines Anspruchs auf Teil-Alg berücksichtigt pauschal verschiedenste Ausprägungen des Versicherungsverlaufes, z. B.: mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 2 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfülle... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede... mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Deer Begriff des Lehrers ist in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, soweit... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 7 Nebentätigkeiten des GmbH-Geschäftsführers

Vom Wettbewerbsverbot zu unterscheiden, ist das Nebentätigkeitsverbot. Grundsätzlich gilt, dass der Geschäftsführer, sofern mit der GmbH nichts Abweichendes vereinbart wurde, seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft zu stellen hat. Nebentätigkeiten darf der Geschäftsführer nur ausüben, wenn diese mit der Geschäftsführertätigkeit vereinbar sind. Im Zweifel mu... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebentätigkeiten: Das gilt für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter

Einführung Jedes Unternehmen ist daran interessiert, dass Personen, die über interne Informationen verfügen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausnutzen, um mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Insbesondere GmbH-Gesellschafter oder GmbH-Geschäftsführer könnten ihre exponierte Stellung oder ihre Kenntnisse – z. B.über mit Kunden vereinbarte Konditionen – zum Nachteil der G... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

3.1 Umfang und Grenzen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung der Organstellung gilt, muss ausdrücklich vereinbart werden. Der richtige Ort hierfür ist der Anstellungsvertrag. Dies darf nur soweit vereinbart werden, wie dies erforderlich ist. Zum Beispiel könnte man dem Geschäftsführer nicht verbieten, nach seinem... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers während der Geschäftsführertätigkeit

1.1 Pflichten des Geschäftsführers Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt bei seiner Tätigkeit einer umfassenden Treuepflicht. Danach hat er alles zu tun, was der GmbH nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet. Daraus ergibt sich ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter oder in einem sons... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.4 Anrechnung von Einkünften des Geschäftsführers

Ebenfalls höchstrichterlich ungeklärt ist die Frage, inwieweit sich der ehemalige Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots anderweitige Einkünfte anrechnen lassen muss.[1] Die entsprechende Vorschrift aus dem Recht des Handlungsgehilfen (§ 74c HGB) ist auf den Geschäftsführer nicht anwendbar. Hier empfiehlt sich dringend eine vertragliche Re... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.2 Die Karenzentschädigung

Umstritten ist, ob der Geschäftsführer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur gegen Zahlung einer Karenzentschädigung, also einer Entschädigung in Geld, hinnehmen muss. Im Arbeitsrecht gibt es gesetzliche Regelungen im HGB, die ausdrücklich anordnen, dass dem Arbeitnehmer für die Unterlassung von Konkurrenzgeschäften eine Entschädigung in Geld zu zahlen ist (§ 74 II HGB... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.1 Wettbewerbsverbot beim beherrschenden Gesellschafter

Insbesondere der Mehrheitsgesellschafter kann die GmbH in seinem Sinne lenken und durch Abwerbung von Kunden, Umleitung von Aufträgen etc. möglicherweise nachteilige Geschäfte veranlassen. Dies geht zulasten der GmbH und der Minderheitsgesellschafter. Insofern geht die herrschende Meinung davon aus, dass der beherrschende GmbH-Geschäftsführer einem Wettbewerbsverbot unterlie... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.3 Umfang und Grenzen des Wettbewerbsverbots für Gesellschafter

Für die Reichweite des Wettbewerbsverbots des Gesellschafters gelten die gleichen Grundsätze wie für den Geschäftsführer. Das bedeutet, dass das Wettbewerbsverbot hinsichtlich seiner Dauer, seines räumlichen Geltungsbereiches und seiner inhaltlichen Ausgestaltung nur so weit gehen darf, wie es zum Schutz der GmbH unbedingt erforderlich ist. Im Einzelfall kann es ausreichen, ... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.1 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt bei seiner Tätigkeit einer umfassenden Treuepflicht. Danach hat er alles zu tun, was der GmbH nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet. Daraus ergibt sich ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter oder in einem sonstigen Dienst- oder Beratungsverhäl... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 2 Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich. Sie ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z. B. wenn ein Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens eingestellt werden soll, um eine Kooperation zwischen den eigentlich konkurrierenden Unternehmen in die Wege zu leiten. Die Voraussetzungen der Befreiung im Einzelnen sind umstr... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.1 Umfang und Grenzen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung der Organstellung gilt, muss ausdrücklich vereinbart werden. Der richtige Ort hierfür ist der Anstellungsvertrag. Dies darf nur soweit vereinbart werden, wie dies erforderlich ist. Zum Beispiel könnte man dem Geschäftsführer nicht verbieten, nach seinem Ausscheiden bei der Konkurrenz als Auslieferungsfahrer oder Ha... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4 Wettbewerbsverbot eines GmbH-Gesellschafters

Der GmbH-Gesellschafter unterliegt – anders als der Geschäftsführer – nicht automatisch einem Wettbewerbsverbot. Ein Wettbewerbsverbot kann auch hier aus der Treuepflicht folgen. Der Alleingesellschafter unterliegt keinem Wettbewerbsverbot.[1] Wettbewerbsverbote schränken den Wettbewerb ein und können daher unter dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs und der unzulässigen E... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.3 Das Lossagungsrecht der GmbH

Von besonderer Bedeutung ist das Lossagungsrecht der GmbH. Denn die Zahlung einer Karenzentschädigung ist für die GmbH nachteilig, wenn nicht davon auszugehen ist, dass der Geschäftsführer Kunden abwerben kann und will, z. B., weil er die Branche wechselt. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die Gesellschaft vom Wettbewerbsverbot lossagen kann, mit der Folge, dass die Za... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.2 Wettbewerbsverbot beim Minderheitsgesellschafter

Wer nur eine Minderheitsbeteiligung hält und demzufolge wenig ausrichten kann, unterliegt grundsätzlich keinem Wettbewerbsverbot. Praxis-Beispiel Kein Wettbewerbsverbot bei Minderbeteiligung Hält z. B. ein Gesellschafter 5 % des Stammkapitals der oben genannten Teletrend GmbH, so spricht nichts dagegen, dass sich dieser Gesellschafter auch an anderen Gesellschaften derselben B... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 5 Fallbeispiel

Praxis-Beispiel Zweit-Gesellschaft mit Strohmann Der Einzelhandelskaufmann Gerald Gern (G) und der Tischlermeister Toni Tisch (T) sind Geschäftsführer der Friedenauer Tischlerei GmbH. G hat vor 3 Jahren begonnen, die Geschäftstätigkeit der GmbH auch auf den Handel mit Türbeschlägen auszuweiten und dies sehr erfolgreich. Der neue Geschäftsbereich finanziert die verlustreiche T... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 6 Formulierungsvorschläge für Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote

§ xy Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers a) Wettbewerbsverbot während der Organstellung (1) Der Geschäftsführer unterliegt während der Vertragsdauer einem Wettbewerbsverbot, das ihm verbietet, Tätigkeiten zu entfalten, durch die er sich mit dem Gesellschaftszweck und den Zielen der Gesellschaft, insbesondere mit dem tatsächlich ausgeübten Unternehmensgegenstand und in dem G... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wettbewerbsverbote und Nebe... / Einführung

Jedes Unternehmen ist daran interessiert, dass Personen, die über interne Informationen verfügen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausnutzen, um mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Insbesondere GmbH-Gesellschafter oder GmbH-Geschäftsführer könnten ihre exponierte Stellung oder ihre Kenntnisse – z. B.über mit Kunden vereinbarte Konditionen – zum Nachteil der Gesellschaf... mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.2 Folgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Verstößt der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, besteht zunächst ein Unterlassungsanspruch der GmbH. Im obigen Beispiel müsste Gerald also in Zukunft solche schädigenden Handlungen unterlassen bzw. noch laufende Verstöße beenden. Weiterhin kann das Verhalten des Geschäftsführers zum Anlass genommen werden, ihn mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abzuberufen u... mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au... mehr

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Sonderurlaub / 2.5 Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs

Grundsätzlich hat der Beschäftigte auch während der Dauer des Sonderurlaubs die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf bei einer entgeltlichen Nebentätigkeit deren Aufnahme der vorherigen schriftlichen Anzeige (näher hierzu unter Stichwort Nebentätigkeit). Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Int... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.3 Nebentätigkeit

§ 78 Abs. 1 Nr. 1 HPVG Die Versagung und der Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit unterliegen nur der Mitwirkung des Personalrats und nicht der Mitbestimmung. mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Lage und Dauer der Ruhezeit

Rz. 6 Die mindestens 11-stündige Ruhezeit muss dem Arbeitnehmer ununterbrochen nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit gewährt werden. Tägliche Arbeitszeit ist nicht die Arbeitszeit eines Kalendertags, sondern die individuelle tägliche Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers.[1] Das ArbZG enthält keine konkreten Vorgaben zur Lage der Ruhezeit und verlangt insbesondere... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nebentätigkeit

Tz. 12 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Übt ein Steuerpflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, so ist für die steuerrechtliche Beurteilung jede dieser Tätigkeiten für sich zu beurteilen. Bezüglich einer Aushilfstätigkeit gelten die gleichen Abgrenzungskriterien wie für die Beurteilung der Nebentätigkeit (s. BFH vom 24.11.1961, BStBl III 1962, 37). S. auch R 19.2 LStR und s. H 19.2 LSt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstige Nebentätigkeiten.

Rn 8 Eine Nebentätigkeit von Richtern im nicht staatlichen Bereich wird von § 4 I DRiG grds nicht ausgeschlossen; sie unterliegt allein dem Nebentätigkeitsrecht, das im DRiG nur in Ansätzen geregelt ist. Dort finden sich Sonderbestimmungen für eine Betätigung als Schiedsrichter oder Schlichter (§ 40 DRiG), insb als Vorsitzender von Einigungsstellen iS § 76 BetrVG (dazu BVerw... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stationsreferendare.

Rn 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers können nur Stationsreferendare, nicht Referendare, die außerhalb ihrer Stage einer Nebenbeschäftigung bei einem Rechtsanwalt nachgehen (nach dem Wortlaut des Gesetzes mithin nicht ›im‹, sondern ›während‹ des Vorbereitungsdienstes beschäftigt werden), mit der Vertretung bevollmächtigt werden (BTDrs 16/3655, 91). Diese Differenzierung ist ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.5 Untaugliche Kriterien

Rz. 22 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rechtsprechung bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden, um die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen. Entsprechend können sich auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Referendare.

Rn 9 Referendare können nach § 53 II 2 BRAO zum Vertreter bestellt werden und partizipieren dann an der Postulationsfähigkeit des vertretenen Rechtsanwalts. IÜ sind sie nicht postulationsfähig. Referendare, die einem postulationsfähigen Anwalt zur Ausbildung zugewiesen sind, können auch im Anwaltsprozess (im Parteiprozess ergeben sich weitergehende Befugnisse aus § 157) in A... mehr