Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Anspruchsinhaber

Rz. 31 Der Anspruch auf Eigenbedarf kann ausschließlich vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden. Bei einer Mehrheit von Vermietern reicht es aus, wenn Eigenbedarf nur bei einem von ihnen vorliegt (AG Ratzeburg, Urteil v. 23.7.2025, 17 C 235/23, BeckRS 2025, 22584). Wer Vermieter ist, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag. Hat der Grundstückseigentümer den Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.9 Muster

Rz. 65 Abmahnschreiben des Anwalts des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im Erdgeschoss/Obergeschoss Mitte/re...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.9 Muster

Rz. 40 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Überlassung der Mietsache Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Vermieters/der Vermieter) … (Straße, Hausnummer, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Ihre(n) Mieter ... vertrete. Mit Mietvertra...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.7 Konkurrenzschutz

Rz. 37 Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Geschäftsraummietvertrag kann einen Mietmangel begründen (BGH, Urteil v. 10. 10. 2012, XII ZR 117/10, ZMR 2013, 101; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.6.2009, 3 U 169/08, NZM 2010, 43; KG, Urteil v. 25.1.2007, 8 U 140/06, GE 2008, 541; KG, Urteil v. 16.4.2007, 8 U 199/06; GE 2007, 1551; OLG Brandenburg, Urteil v. 10....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.13 Kündigungen – Räumungsklage – Muster

Rz. 64 Muster Eigenbedarfskündigungen Per Bote Frau/Herrn (Mieter) Anschrift Betreff: Ihre Wohnung in der … Straße, … Wohnort Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, ich sehe mich leider veranlasst, Ihr Mietverhältnis fristgemäß zum … zu kündigen. Rechtsgrundlage für die Kündigung ist § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich mache Eigenbedarf für meine Kinder, die zur Zeit in...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6 Vorhersehbarer Eigenbedarf

Rz. 43 Vermietet ein Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit, obwohl er entweder entschlossen ist oder abwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen und den Mieter hierüber nicht aufklärt, setzt er sich mit einer gleichwohl kurze Zeit später ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung in Widerspruch zu seinem Verhalten bei Vertragsschluss, weshalb sich die Eigenbedarfskündigung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Einzelfälle des wichtigen Grundes

Rz. 15 Der Mieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird (§ 543 Abs. 2 Nr. 1). Der Vermieter kann den Mietvertrag ferner kündigen, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.3 Erhebliche Nachteile

Rz. 79 Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer/Vermieter durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die erforderliche Abwägung zwisc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.6 Nichteintritt des mit der Anmietung erwarteten Geschäftserfolges

Rz. 46 Beim Abschluss eines Geschäftsraummietvertrages geht der Mieter regelmäßig davon aus, mit dem Betrieb des Geschäftes auch Gewinn erzielen zu können. Tritt dieser Erfolg nicht ein oder lässt sich gar mit den Einkünften der vereinbarte Mietzins nicht aufbringen, wird gerade bei langfristigen Mietverträgen eine Minderung des Mietzinses oder eine vorzeitige Beendigung des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 5 § 536 setzt einen Sachmangel voraus. Üblicherweise versteht man unter einem Fehler (= Sachmangel) die nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich geschuldeten (vgl. BGH, Urteil v. 13. 4.2016, VIII ZR 198/15, NZM 2016, 673; BGH, Urteil v. 6.10.2004, VIII ZR 355/03, GE 2004, 1586– Trittschalldämmung). Hinweis Bestehendes Gebäude Mangels ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Frist zur Abhilfe oder Abmahnung

Rz. 127 Weitere zwingende Voraussetzung für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – ausgenommen die Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 (BGH, Urteil v. 29.4.2009, VIII ZR 142/08, GE 2009, 709) – ist grundsätzlich, dass der kündigende Vertragspartner dem anderen Vertragspartner erfolglos eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat (KG, Beschluss ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

Rz. 1 § 573 ist eine der wichtigsten Kündigungsschutzvorschriften des sozialen Mietrechts zugunsten des Wohnraummieters. Ein Wohnraummietverhältnis kommt regelmäßig auch dann zustande, wenn eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung überlässt (BGH, Urteil v. 25.4.2018, VIII ZR 176/17, WuM 201...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.4 Unmöglichkeit – Doppelvermietung

Rz. 75 Bei der Doppelvermietung sind beide Verträge wirksam, da sich jede Person mehrfach zur Erbringung derselben Leistung verpflichten kann (BGH VIII ZR 46/61, MDR 1962, 398; LG Berlin, Urteil v. 27.9.2013,63 S 127/13, GE 2013,1587), ohne dass darauf ankommt, welcher Mieter den Mietvertrag zuerst abgeschlossen hat (OLG Hamm, NJW-RR 2004,521), auch dann nicht, wenn untersch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Flächenangaben

Rz. 62 Wesentliche Probleme treten sowohl bei der Wohnraum- als auch der Geschäftsraummiete bei der Größenangabe der Nutz- oder Wohnfläche auf. Hinweis Flächenangabe als Zusicherung Eine Flächenangabe in einem Geschäftsraummietvertrag, in dem es nach dem Vertragszweck entscheidend auf die Größe des Objekts ankommt (Verkaufsfläche, Lagerfläche und dgl.), kann im Zweifel als Zus...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Fortdauer des Leistungsverweigerungsrechtes

Rz. 65 Das Zurückbehaltungsrecht gilt selbst noch nach Auszug des Mieters, wenn er für einen späteren Zeitraum gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Mietvertrag fristlos gekündigt und die Mietsache geräumt hat (BGH, VIII ZR 310/80, WuM 1982, 296). Denn die Einrede aus § 320 BGB hat nur verzögerlichen Charakter und dient dazu, den anderen Teil zur Erfüllung des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 28 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Bei Mietverhältnissen über Geschäftsraum sind abweichende Vereinbarungen zulässig (BGH, NJW-RR 1987, 903). Abweichende Vereinbarungen in Formularverträgen über Gewerberaum können gemäß § 9 AGBG – seit 1.1.2002; §§ 307, 310 – unwirksam sein (BGH, NJW 1987...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.1 Aktiv-/Passivlegitimation

Rz. 78 Die Ansprüche aus § 536 hat der Mieter gegen den Vermieter. Wer diese Rechtsstellung innehat, richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag; dazu wird auf die Kommentierung zu § 535 Bezug genommen. Bei einer Mehrheit von Mietern stellt sich allerdings die Frage, ob auch der einzelne Mieter diese Ansprüche gegen den Vermieter oder die Vermieter geltend machen kann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.1 Allgemeines

Rz. 72 § 536 Abs. 3 verdrängt die allgemeinen Regeln über Unmöglichkeit der Leistung nach § 311a (BGH, Urteil v. 5.7.1991, V ZR 115/90, NJW 1991, 3277 für den Fall der Doppelvermietung). Das Bestehen des Rechts eines Dritten für sich genommen ist (zunächst) unbeachtlich. Die schuldrechtliche Verpflichtung als Vermieter ist nicht von der dinglichen Rechtsstellung als Eigentüm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Verletzungshandlung

Rz. 10 Der Vertragsverstoß des Mieters kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag und umfassen alle Formen der Schlecht- oder Nichtleistung sowie Haupt- und Nebenpflichten. § 278 (Haftung für Erfüllungsgehilfen) und § 540 Abs. 2 (Verschulden des Dritten bei Untermiete) finden Anwendung. Bei mehreren Mietern reicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.9 Schadensersatzanspruch

Rz. 116 Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters schließt Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Verzug (§§ 280, 286) des Mieters mit seiner Mietzahlungspflicht nicht aus (BGH, Urteil v. 4.4.1984, VIII ZR 313/82, NJW 1984, 2687). Daran hat sich durch die Schuldrechtsreform nichts geändert (OLG München, Urteil v. 25.7.2002, 19 U 1819/02,WuM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.4 Mietvertragsabschluss trotz Mieterkenntnis

Rz. 44 Haben die Parteien in Kenntnis einer fehlenden bzw. noch einzuholenden behördlichen Genehmigung den Mietvertrag abgeschlossen und "in Gang gesetzt", kann sich der Mieter insoweit nicht auf eine Gebrauchsbeeinträchtigung berufen. In einem solchen Fall wird erst dann von einem Mangel auszugehen sein, wenn die zuständige Behörde die notwendige Erlaubnis – endgültig – ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 64 Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 ist durch das Minderungsrecht nach § 536 nicht ausgeschlossen, kann also daneben geltend gemacht werden; dabei steht eine etwaige Vorleistungspflicht des Mieters aufgrund der Vereinbarungen im Mietvertrag nicht entgegen (vgl. dazu insgesamt BGH, Urteil v. 7.5.1982, V ZR 90/81, BGHZ 84, 42; LG Berlin, Urteil v. 20.5.1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.3 Zweckentfremdungsgenehmigung

Rz. 42 Im Falle einer verbotswidrig vollgewerblichen Nutzung der Mieträume ist die Miete nicht allein wegen einer fehlenden Zweckentfremdungsgenehmigung gemindert (KG, Urteil v. 3.5.2000, 8 U 5568/99, GE 2001, 989). Es genügt für die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Fehlers aber, dass die Ungewissheit über den Fortbestand der öffentlichen-rechtlichen Beschränkung besteht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.7 Kündigungserklärung

Rz. 36 Erforderlich ist Abgabe einer Kündigungserklärung in Schriftform (§ 568 Abs. 1), d. h. die Kündigungserklärung muss vom Vermieter eigenhändig unterzeichnet sein. Das gilt erst recht, wenn im Mietvertrag für die Kündigungserklärung "Schriftform" vereinbart worden ist (KG, Urteil v. 16.1.2006, 8 U 157/05, WuM 2008, 193; KG Beschlüsse v. 11.6. und 9.7.2018, 8 W 31/18, GE...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.8 Heizung

Rz. 28 Befinden sich in der vermieteten Wohnung Heizkörper, so kann durch Formularmietvertrag die Verpflichtung des Vermieters zum Heizen nicht ausgeschlossen werden (LG Hamburg WuM 1998, 278). Die Verpflichtung des Vermieters zur Beheizung der Räume kann aber mietvertraglich eingeschränkt werden: 7 bis 23 Uhr: 22 Grad Celsius (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 398); 7 bis 23 Uh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Minderungsausschluss bei unerheblichem Mangel

Rz. 54 Gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 ist die Minderung jedoch ausgeschlossen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich eingeschränkt ist. Dies ist der Fall, wenn die Auswirkungen des Mangels derart gering sind, dass sie kaum spürbar sind. Auf den Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels ist dagegen nicht abzustellen. Beispiele: gelegent...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.6 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis, grob fahrlässiger Unkenntnis oder vorbehaltloser Annahme der Mietsache in Kenntnis des Mangels

Rz. 31 Die Kündigung ist einmal ausgeschlossen, wenn der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel positiv kannte oder ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die Kündigung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis des anfänglichen Mangels, der zu einer vollständigen oder teilweisen Entziehung des Gebrauchs der Mietsache gefüh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Verschulden

Rz. 13 § 573 Abs. 2 Nr. 1 setzt ein Verschulden des Mieters voraus (LG Berlin II, Urteil v. 5.3.2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501); er hat Vorsatz und jede Fahrlässigkeit i. S. v. § 276 zu vertreten. Der Mieter muss sich insoweit entlasten (BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, GE 2016, 1083; a. A. LG Berlin II, Urteil v.5.3. 2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501). Bei Schuldunfäh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.12 Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

Rz. 57 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung kann einen Schadenersatzanspruch der anderen Vertragspartei auslösen, vgl. § 280 Abs. 1. Der Schadensersatzanspruch setzt eine objektive, rechtswidrige Verletzungshandlung voraus. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter daher entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechtes

Rz. 66 Bei Wohnraummietverhältnissen ist der formularmäßige Ausschluss oder die formularmäßige Beschränkung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 309 Nr. 2 Buchst. a unwirksam (LG Berlin, GE 1994, 403); das gilt auch für eine Formularklausel im Mietvertrag, die das Zurückbehaltungsrecht von einer Ankündigung abhängig macht (LG Berlin, ZMR 1998, 33) oder auf den Nettomietzins be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.1 Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges während des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Rz. 144 Mit dem Insolvenzantrag hat der Schuldner – in diesem Fall der Mieter – eine Bescheinigung über einen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für eine Einigung mit diesen beizubringen. Falls Aussichten auf eine Einigung nicht von vornherein ausscheiden, wird das Insolvenzgericht das Eröffnungsverfahren zunächst ruhen las...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.9 Schimmelbildung

Rz. 29 Der Vermieter schuldet die Überlassung der Wohnung in einem bewohnbaren Zustand, der bei Schimmelbildung zumindest eingeschränkt ist. Der Mieter ist mangels abweichender Vereinbarung nicht gehalten, die Möbel in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufzustellen; er ist daher auch berechtigt, die Möbel direkt an der Außenwand aufzustellen. In bauphysikalischer Hinsich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis des Mieters vom Mangel

Rz. 137 Das Kündigungsrecht des § 543 ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechte des Mieters bei einem Mangel durch § 536b ausgeschlossen sind (vgl. dazu § 536b Rn. 2 ff.). Das wäre z. B. der Fall, wenn der Mieter bei dem Abschluss des Vertrags den Sachmangel, der an sich zu einer nicht unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs geführt hat, positiv kannte, ohne ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.3 Berufungsstreitwert (Beschwer)

Rz. 83 Für den Wert der Beschwer bei Mängelbeseitigungsklagen ist derjenige des damit abgewiesenen Mieters (BGH, Beschluss v. 17.3.2020, VIII ZR 115/, WuM 2020, 299, BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207; BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, GE 2007, 983, ständige Rspr.) als auch derjenige des zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters mit dem...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.2 Rechte des Mieters vor Gebrauchsüberlassung

Rz. 18 Da auch die nicht rechtzeitige Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs zur Kündigung berechtigt, besteht das Kündigungsrecht auch schon vor Überlassung der Mietsache (BGH, Urteil v. 10.10.2001, XII ZR 93/99, NZM 2001, 1077; OLG Köln, Urteil v. 18.12.1996, 27 U 17/96, ZMR 1997, 230). Darüber hinaus kann der Mieter bereits vor Überlassung der Mietsache fristlos kündigen...mehr