Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Die Karenzzeit wird auch seit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026 fortgeführt. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit (Abs. 1 Satz 6... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 4 Satz 4 (zum 1.7.2026 von Abs. 1 Satz 6 verschoben) tritt schon seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 in Kraft getreten. Als § 24 ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 durch Neufass... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erlöse aus Leasingverträgen

Rn. 51 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Bei Leasingverträgen handelt es sich um eine besondere Form von Mietverträgen, so dass die daraus mitunter generierten Erlöse wie Mieterlöse behandelt werden können (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 17ff.); Selbiges wiederum gilt für den Fall, dass betreffendes UN etwa sein Absatzprogramm teils über direkten Verkauf, teils in Form von Leasing als Leas... mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fah... mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.3 Miteigentum

Gehört das Grundstück den Ehegatten gemeinsam, steht es also in deren Miteigentum, nutzt jedoch einer von ihnen bestimmte Räume allein für seine beruflichen Zwecke, ohne die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den anderen übernommen zu haben, kommt gleichwohl ein Abzug der vollen Gebäude-AfA bei den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht. Vorausset... mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den folg... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.3 Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete ist der Höhe nach auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Dem Mieter steht es frei, einer darüber hinausgehend verlangten Mieterhöhung zuzustimmen (vgl. § 557 Abs. 1 BGB); stimmt der Mieter nicht zu, hat der Vermieter (nur) keinen klagbaren Anspruch auf die Zustimmung. Wichtig Was ist d... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick § 558 BGB gibt dem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des Anspruchs sind in den §§ 558 bis 558b BGB geregelt. Die Höhe der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete für die jeweilige Wohnung kann im Prozess auf der Grundlage ordnungsgemäß aufgestel... mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 2 Abkürzung des ­Vertragswegs

In den Fällen des abgekürzten Vertragswegs schließt ein im Verhältnis zum Steuerpflichtigen Dritter, beispielsweise der Ehegatte oder ein Angehöriger oder auch ein Freund/eine Bekannte einen eigenen Vertrag ab und erfüllt die Zahlungsverpflichtung. Die Leistung, die z. B. der Handwerker dem Dritten schuldet, kommt aber dem Steuerpflichtigen selbst zugute. Im Rahmen dieser Fa... mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss daran die Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechtstechnisches Instrument bezeichnet.[2] Die zitierte ... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1 "Mietfestschreibung auf 15 Monate"

Der Vermieter kann gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die 15-Monatsfrist muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des (neuen) Erhöhungsverlangens abgelaufen sein. Die Frist hat – neben der Jahr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 95 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 2 MwStSystRL). Diese sog. Rechnungsnummer sollte ursprünglich sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges... mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Konkludente Vereinbarung einer Betreiberpflicht

Das OLG Dresden hatte sich nun in seinem Urt. v. 8.5.2024 (5 U 1856/23) mit der Betreiberpflicht in einem gewerblichen Mietvertrag zu befassen; einer Betreiberpflicht, die nicht vertraglich geregelt war. In dieser Entscheidung hält das OLG Dresden folgendes fest: Zitat „... An die konkludente Vereinbarung einer Betreiberpflicht in einem Mietvertrag sind wegen des erheblichen Ei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / 3.2 Zulässige Fragen

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Selbstauskunft des Mieters / 4.3 Unzulässige Fragen

Unzulässig ist dagegen das Verlangen nach Angabe des bisherigen Vermieters nach Vorlage einer sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.[1] Checkliste Mieterauswahl und Bonitätsprüfung mehr

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Nach Auszug – Mieter muss n... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Berlin entschiedenen Fall adressierte der Vermieter seine Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit 3 Monatsmieten an beide Mieter und stellte sie an die Wohnanschrift zu. Im Räumungsprozess wendeten die Mieter ein, es fehle die Zustellung an einen der Mieter, da dieser nie in dieser Wohnung gewohnt hat, sondern woanders wohnt. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht g... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 5 Kündigungsrecht des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 BGB). Für das gesetzliche Kündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Mieter eine angemessene Überlegungsfrist ... mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Konsequenz für Franchise-Verträge

Sollte also ein Franchise-Vertrag nicht die Betriebspflicht bzw. Betreiberpflicht für einen Franchise-Nehmer regeln, so kann nur dann von einer solchen Betriebspflicht/Betreiberpflicht ausgegangen werden, wenn ein entsprechender Rechtsbindungswille festgestellt wird, d.h. Indizien dafür vorliegen, die den auf die Begründung einer Betriebspflicht/Betreiberpflicht gerichteten ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / Zusammenfassung

Begriff Vor der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags kann der Vermieter die Bonität des Mietinteressenten feststellen, indem er von ihm eine hinreichend aussagekräftige Mieterselbstauskunft einholt. Wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert, eine sog. Selbstauskunft zu erteilen, ist zunächst zu prüfen, ob die jeweiligen Fragen zulässigerweise gestellt worden s... mehr

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Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung

Zusammenfassung Das OLG Dresden bejaht in seiner Entscheidung die Haftung der Gesellschafter einer oHG für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ferner bejaht es im konkreten Fall den Übergang der Forderung auf Seiten des ursprünglich Berechtigten auf die Klägerin im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz. Zum Sachverhalt Der Entscheidung des OLG Dresden vom 18.9.2025... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1.1 Erlaubnis

Die Erlaubnis ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann gegenüber dem Mieter oder – analog § 182 BGB – gegenüber dem Dritten erklärt werden. Die Erlaubnis bedarf keiner Form. Auch eine stillschweigende Erteilung der Erlaubnis ist möglich, was insbesondere dann angenommen werden kann, wenn der Hauptvermieter eine Gebrauchsüberlassung längere Zeit unbea... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.6 Erhöhung der Miete

Der Vermieter kann die Erlaubnis von der Bereitschaft des Mieters zur Zahlung einer höheren Miete (Grundmiete oder Betriebskosten) abhängig machen, wenn ihm die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten ist (§ 553 Abs. 2 BGB). Achtung Nur Recht, Erlaubnis zu verweigern Der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung; es ... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.2 Untermietinteresse nach Vertragsabschluss entstanden

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis, wenn die Interessen an der Untervermietung bereits bei Vertragsschluss vorhanden gewesen sind. Deshalb muss der Mieter gegenüber dem Vermieter auch darlegen, dass und warum das Interesse an der Untervermietung erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist. Unter Umständen muss der Mieter auch diejenig... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2 Wohnräume

Der Wohnraummieter kann kraft Gesetzes die Erteilung der Untermieterlaubnis verlangen, wenn er einen Teil seiner Wohnung untervermieten will (§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnräume hat, dass dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und dass keine überw... mehr

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Selbstauskunft des Mieters / 6 Falschauskünfte

Der Mieter hat die Obliegenheit, die zulässigerweise gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Mieter muss aber nicht jegliche Frage beantworten, auf unzulässige Fragen darf er schweigen oder die Unwahrheit sagen. Die unrichtige Beantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage oder die Unterlassung gebotener Aufklärung kann den Vermieter zur Anfechtung des Mietv... mehr

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Indexierte Mietverträge – bei Top-Bürolagen ein Plus

Die Werte für Büros in den Toplagen der 5 deutschen Immobilienhochburgen im JLL-Index Victor Prime Office steigen nur noch moderat – für Aufwärtsimpulse sorgt nur noch die Mietpreisentwicklung. Bei indexierten Mietverträgen könnte sich ein Deal lohnen. Der Index Victor Prime Office von JLL, der die Performance der Büros in den Toplagen der 5 Immobilienhochburgen Berlin, Düsse... mehr

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Betriebspflicht und Sortime... / Zusammenfassung

Begriff Die Attraktivität gewerblicher Mietstandorte – insbesondere von Einkaufs- und sonstigen Geschäfts- oder Dienstleistungszentren – gründet regelmäßig auf der Vielzahl und räumlichen Konzentration der dort angebotenen Leistungen. Die Gewährleistung dieses Standortvorteils setzt indes voraus, dass sämtliche vermieteten Einheiten dem Publikumsverkehr tatsächlich zugänglic... mehr

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Betriebspflicht und Sortime... / 2 Reichweite

In einem Einkaufscenter dient die Betriebspflicht dem Interesse des Vermieters an einer belebenden Wirkung des Geschäftsbetriebs für das Umfeld der Mieträume. Sind die Räume Teil eines Einkaufscenters, werden die Kundenströme maßgeblich durch die Ein- und Ausgänge der jeweiligen Geschäfte gesteuert. Für die Attraktivität des Einkaufscenters ist der Verlauf der Kundenströme v... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Energieausweise: Wichtige Änderungen im Mai

Kabinett beschließt Mietrechtsänderung Energieausweise werden im Rahmen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Mai 2026 EU-weit vereinheitlicht. Für wen die Änderungen relevant werden und wie der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung in Deutschland ist. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus soll es in neuen Energieausweisen künftig die gleichen Bewertungsklassen (A bis... mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 2.4 Vertragliche Vereinbarungen

Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den nach § 5 Abs. 2 CO2KostAufG auf ihn entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten zu tragen hat, sind nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG in Mietverträgen über Wohnraum oder über Räume, die zwar keine Wohnräume sind, sich aber in einem Wohngebäude befinden, unwirksam. Entsprechendes gilt nach § 8 Abs. 1 CO2KostAufG für die Mieter vo... mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 7 Wichtige Regelungen des Mietvertrags

7.1 Bestimmung der Mietsache Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums Soweit der Mietvertrag keine Regelungen hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder aber der Gemeinschaftsanlagen enthält, gelten diese als mitvermietet.[1] Das ist zunächst einleuchtend, da der Mieter, um in die Wohnung gelangen zu können, zumindest den Hausflur und ggf. auch den Fahrstuh... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir... mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.3 Zeitpunkt der Weiterlieferung

Die Frage des Zeitpunkts der Weiterlieferung ist gemäß dem BMF-Schreiben vom 23.7.1986 insbesondere für die Frage der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 9a UStG relevant.[1] Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag Eine Weiterlieferung des Bauwerks an den Grundstückseigentümer liegt erst zu dem Zeitpunkt vor, in dem Substanz, Wert und Ertrag und damit die Verfügungsmacht tatsächli... mehr