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Energieausweise: Wichtige Änderungen im Mai

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Kabinett beschließt Mietrechtsänderung

Energieausweise werden im Rahmen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Mai 2026 EU-weit vereinheitlicht. Für wen die Änderungen relevant werden und wie der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung in Deutschland ist.

Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus soll es in neuen Energieausweisen künftig die gleichen Bewertungsklassen (A bis G statt bisher A+ bis H. Die Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens zum 29.5.2026 in nationales Recht umsetzen müssen.

Ebenfalls neu: Energieausweise werden auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei einer größeren Renovierung Pflicht. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind 10 Jahre lang gültig. Vorgaben aus den nationalen Gesetzen bleiben unverändert.

EU-Vorgaben: Umsetzung Schritt für Schritt

Da auch bereits ausgestellte Energieausweise 10 Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H nach dem Stichtag noch einige Jahre im Umlauf.

Aktualisierte Skala in neu ausgestellten Ausweisen

  • Klasse A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude.
  • Klasse G soll die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands eines Landes abbilden.
  • Übrige Gebäude werden den Klassen B bis F zugeordnet – in gleich großen Anteilen.

Die konkreten Schwellenwerte legen die Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest. Gleich bleibt die Einfärbung der Skala: Grün steht weiterhin für einen energetisch sehr guten Zustand, rot für ein energetisch ungünstiges Gebäude.

Wer muss ab Mai 2026 einen Energieausweis vorlegen?

Bisher ist ein Energieausweis für alle verpflichtend, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. In diesen Fällen muss weiterhin ein gültiger Energieausweis bei der ers...

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