Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.1 Zulässiger Mietpreis

Die zugunsten des Wohnraummieters bestehenden gesetzlichen Regelungen über den zulässigen Mietpreis und die Mieterhöhung gelten für die Geschäftsraummiete nicht. Die Parteien können deshalb den Mietpreis bis zur Wuchergrenze frei vereinbaren. Achtung Mietwucher Mietwucher i. S. v. § 291 StGB kann vorliegen, wenn der für Geschäftsräume von vergleichbarer Art übliche Mietpreis u...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 5.5 Antragstellung

Online-Verfahren Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW. Die Anträge werden ausschließlich online gestellt. Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal.de) zu stellen. Hierzu benötigt man u. a. seine BzA-ID. Aufgrund des Online-Verfahrens ist es möglich, dass man noch am selben Tag mitgeteilt bekommt, ob man die beantragten Zuschüsse erhält. ...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 4.3.1 Vereinbarung durch Individualvertrag

Ein individualvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist auch dann wirksam, wenn lediglich das Kündigungsrecht des Mieters ausgeschlossen wird. Die Höchstdauer der Ausschlussvereinbarung beträgt 4 Jahre. Für die Berechnung der 4-Jahres-Frist kommt es weder auf den Beginn des Mietverhältnisses noch auf die erste Mieterhöhung, sondern auf den Zeitpunkt an, zu dem die St...mehr

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Vertragsabschluss (Miete) / 1 Vertragsbeteiligte

Beim mündlich abgeschlossenen Vertrag sind dies diejenigen Personen, die ein Vertragsangebot abgegeben haben und diejenigen, von denen das Angebot angenommen worden ist. Beim schriftlichen Vertrag kommt es darauf an, wer die Vertragsurkunde unterzeichnet hat. Mehrere Personen Sind im Kopf des Mietvertrags mehrere Personen genannt (z. B. Eheleute), hat aber nur einer der genannt...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung

Hat die Eigentümergemeinschaft eine Modernisierungsmaßnahme des Gemeinschaftseigentums beschlossen, entspricht die Umsetzung des Beschlusses einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Daraus folgt wiederum, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Duldungsanspruch aus § 555d Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter geltend zu machen.[1] Unter Umständen muss der Vermieter hierbei auch Nachteil...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.4 Abmahnung

In den Fällen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bedarf es vor der fristlosen Kündigung nur ausnahmsweise einer Abmahnung: Das Mietverhältnis besteht schon sehr lange, der Mieter hatte überwiegend pünktlich gezahlt und es besteht die Aussicht, dass die Zahlungsprobleme alsbald behoben werden können. Der Vermieter hat Mietrückstände rügelos längere Zeit hingenommen. Mieter und Vermieter...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuweisen...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.2 Verwaltungsvollmacht

Eine umfassende Verwaltungsvollmacht: "Mit der Verwaltung der Wohnung ist die Fa. XY beauftragt. Die Vollmacht des Verwalters umfasst alle mit der Verwaltung der Wohnung in Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen, einschließlich des Rechts der Mieterhöhung, der Vertragsaufhebung und der Kündigung. Der Hausverwalter ist außerdem bevollmächtigt, den Vermieter in gerichtlichen ...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.2 Verzug über mehr als 2 Termine

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB kann der Vermieter auch außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht. Auch hier bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung. Praxis-Beispiel Verzug über mehr...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 2.3 Höhere Miete

Muss der Mieter für die Ersatzwohnung eine höhere Miete bezahlen, so kann auch dies eine Schadensposition darstellen. Dabei sind – wie allgemein im Schadensrecht – die Gesichtspunkte der Vorteilsausgleichung und der Schadensminderungspflicht zu berücksichtigen. Hieraus folgt: Hatte der Mieter für die bisherige Wohnung eine Miete gemäß § 558 BGB zu zahlen und muss er für die n...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.3 Voraussetzungen der Gleitklausel

Eine Gleitklausel liegt vor, wenn die Klausel ohne jedes weitere Zutun der Vertragspartner selbsttätig zu einer Anpassung an alle Veränderungen der Vergleichs- oder Bezugsgröße, d. h. des Wertmessers, führt. Das Entscheidende liegt in der Automatik. Eine Zahlungsaufforderung des Vermieters ist nicht nötig. Für die Miete bedeutet das: Sie ändert sich im gleichen Verhältnis wi...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete.[1] Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis, Einbrin...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.4 Verwirkung des Erhöhungsanspruchs

In bestimmten Ausnahmefällen kann der Anspruch auf die Erhöhung verwirkt sein. In einem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte[1], hatte der Vermieter die Mieterhöhungen immer umgehend bei Eintritt der Indexänderung geltend gemacht, war dann aber bei der letzten Änderung mehr als 1 Jahr untätig geblieben. Hier konnte der Mieter nach Ansicht des Gerichts darauf ver...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.9 Trinkwasseruntersuchung (Legionellenprüfung)

Einrichten der Entnahmestellen Kosten für die Einrichtung der Entnahmestellen sind nicht umlagefähig. Es handelt sich hier vielmehr um eine Modernisierung, die zur Mieterhöhung gem. § 559 BGB berechtigt. Legionellenprüfung Die Kosten einer Legionellenprüfung können umgelegt werden. Allerdings fallen sie nicht unter die Kosten der Kaltwasserversorgung gem. § 2 Nr. 2 BetrKV, weil...mehr

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Mietspiegel / 3.3 Einfamilienhaus

In der Regel liegen einem Mietspiegel diejenigen Mietpreise zugrunde, die für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ortsüblich sind. Dies führt zu der Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus mit einem Mietspiegel begründet werden kann, der keine Entgelte für vermietete Einfamilienhäuser ausweist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein so begründetes Mie...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 4.3.3 Muster einer Ausschlussvereinbarung bei der Staffelmiete

Praxis-Beispiel Muster einer Ausschlussvereinbarung Eine wirksame Ausschlussvereinbarung könnte folgenden Wortlaut haben: Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 4 Jahren. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Part...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 6 Ende der Zwangsverwaltung

Aufhebung des Anordnungsbeschlusses Die Zwangsverwaltung endet, wenn der Anordnungsbeschluss aufgehoben wird. In diesem Fall tritt der Eigentümer in die vom Zwangsverwalter begründeten Mietverträge ein. Die vom Zwangsverwalter abgegebenen Erklärungen (Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung etc.) bleiben wirksam. Hinweis Unwirksame Eigentümererklärungen Ein Mieterhöhungsverlangen, d...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Vorschrift "Kauf bricht nicht Miete" wird sichergestellt, dass der Mieter im Besitz der Mietsache verbleibt, wenn diese veräußert wird. Das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und den Veräußerer wird beendet und ein neues Mietverhältnis zwischen Erwerber und Mieter begründet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach der gesetzlichen Rechtsfolge "tritt ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1.1 Formalbeleidigung

Grobe Formalbeleidigungen muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Sie rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bezeichnet der Mieter seinen Vermieter als "promovierten Arsch", rechtfertigt dies auch ohne vorangegangene Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies insb...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere schon bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken. Praxis-Beispiel "Wunschmieter" Aus einem Inserat, mit dem für eine Wohnung eine "ältere, alleinste...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.6 Vertragsumstellung auf neuen Preisindex

Seit 1.1.2003 werden vom Statistischen Bundesamt die bisherigen Preisindizes nicht weitergeführt. Seit diesem Datum ist nur noch der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex für Deutschland = VPI) verfügbar. In älteren bestehenden Geschäftsraummietverhältnissen ist auf andere, nicht mehr weitergeführte Indizes Bezug geno...mehr

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Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 1 Begriff

Geschäftsräume sind alle Räume, die zu anderen als Wohnzwecken vermietet worden sind (Ladenräume, Lagerräume, Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Fabrikationsräume usw.). Achtung Vereinbarter Nutzungszweck entscheidet Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der im Mietvertrag vereinbarte Zweck. Ist über die Art der Gewerbenutzung nichts vereinbart, so darf der Mieter i...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 3 Wohnrecht und Miete

Wichtig Wohnrecht ist kein Mietvertrag Die schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien über die Entstehung und den Inhalt des Wohnrechts sind nicht als Mietvertrag zu bewerten. Durch einen auf die einmalige Bestellung des Wohnrechts gerichteten Vertrag wird kein Dauerschuldverhältnis begründet; das gilt auch dann, wenn als Entgelt für das Wohnrecht periodisch wiederkehrende...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 8 Verfahren

Die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen ist Sache der zuständigen Verwaltungsbehörde. Sie erlässt, wenn sie den Tatbestand als gegeben ansieht, einen Bußgeldbescheid, gegen den binnen 1 Woche nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden kann. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht. Im Bußgeldverfahren ist die or...mehr

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Kleinreparaturen / 1.2 Betragsmäßige Begrenzung

Neben dieser gegenständlichen Begrenzung auf bestimmte Teile der Mietsache fordert der BGH eine betragsmäßige Begrenzung, d. h. die Festsetzung einer Höchstgrenze sowohl für die einzelne Reparatur als auch für die Gesamtbelastung des Mieters durch Kleinreparaturen in einem bestimmten Zeitraum. Für die einzelne Reparatur hat der BGH in der Entscheidung vom 7.6.1989 einen Betr...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 1 Grundsätzliches

Schon das Grundgesetz geht von der Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Dazu gehören selbstverständlich auch Mietwohnungen. Gleichzeitig muss hier aber beachtet werden, dass eine Mietwohnung immer noch im Eigentum des Vermieters steht und auch als Eigentümer genießt man bestimmte Rechte. Es treffen also 2 Grundsätze aufeinander. Dem Vermieter wird es vor allem darum gehen, dass...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3.2 Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags

Nach Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags tritt der Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem gewerblichen Zwischenmieter und dem Endmieter ein.[1] Dies bedeutet, dass der Vermieter sowohl an die Vorschriften über die Mieterhöhung als auch an die Kündigungsschutzvorschriften gebunden ist. Die Kündigung des Mietverhältnisses erforde...mehr

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Nutzungsentschädigung (Miete) / 4 Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete

Statt der Entschädigung in Höhe der bisher vereinbarten Miete kann der Vermieter eine solche Entschädigung verlangen, die der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume entspricht. Begriff "Marktmiete" Nach Ansicht des BGH ist bei einer Vorenthaltung der Mieträume die Marktmiete maßgeblich. Das ist diejenige Miete, die bei Neuvermietung erzielt werden kann.[1] Der BGH führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.1.7 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.[1] Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die entweder über eine sachverständige Bestätigung verfügen, wonach sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Bei der Modernisierung von mehr als 4 Wohnungen ist es erforderlich, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) zur Anwendung kommen. Bei der Planung der Maßnahmen ist zu beachten, dass die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens beachtet werden. Zudem sollen ökologische Belange ni...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zustimmung zur Mieterhöhung – Abs. 1

Rz. 2 Mit Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteien zur neuen Miete zustande (BGH, Urteil v. 28.9.2022, VIII ZR 300/21, ZMR 2023, 190). Die allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. sind anzuwenden. Der Mieter nimmt das Angebot des Vermieters zur Mieterhöhung an. Auf die formelle Wirksamkeit der Zustimmung, die sich auf die Gesamtmi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt wesentliche Elemente des seinerzeitigen § 2 Abs. 3 und 4 MHG, stellt den häufigsten Fall der Zustimmung durch den Mieter mit den entsprechenden Rechtsfolgen voran und verlängert die Klagefrist. 2 Zustimmung zur Mieterhöhung – Abs. 1 Rz. 2 Mit Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt wesentliche Elemente des seinerzeitigen § 2 Abs. 3 und 4 MHG, stellt den häufigsten Fall der Zustimmung durch den Mieter mit den entsprechenden Rechtsfolgen voran und verlängert die Klagefrist.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558b Abs. 4

Rz. 18 Die Regelung enthält in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht die Anordnung der Unabdingbarkeit der Vorschrift zum Nachteil des Mieters. Weder kann ein für den Mieter ungünstigerer Wirkungszeitpunkt vereinbart werden noch die Schriftform für die Zustimmung (AG Neuruppin, Urteil v. 2.11.2012, 42 C 80/12, WuM 2013, 232): Unwirksam ist auch eine Vereinbarung, dass sich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Nachholung des Erhöhungsverlangens – Abs. 3

Rz. 10 Die Vorschrift übernimmt teilweise die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG, so dass auch nach neuem Recht der Vermieter im Rechtsstreit das Erhöhungsverlangen nachholen kann, wenn es bisher nicht den Anforderungen des § 558a entsprochen hat. Hinweis Klärung im Prozess Das neue Mieterhöhungsverlangen kann im Prozess auch durch Schriftsatz erklärt werden, ohne da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung

1 Formalien des Mieterhöhungsverlangens – Abs. 1 1.1 Absender/Empfänger Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Eigentümer wird der Erwerber Vermieter, wenn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Spanneneinordnung/Veralteter Mietspiegel – Abs. 4

Rz. 16 Die Regelung gilt nur für die Mietspannen in einem Mietspiegel, nicht für Altersmerkmale. Die Spannen müssen exakt angegeben werden (LG Berlin, Urteil v. 15.9.2017, 63 S 55/17, GE 2017, 1558). Der Vermieter muss, die seiner Meinung nach einschlägigen Einordnungskriterien benennen (LG Stuttgart, Urteil v. 10.12.2014, 13 S 114/14, WuM 2016, 361), also die entsprechenden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.6 Datenweitergabe bei Mieterhöhungen

Mieterhöhungsverlangen können nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB anhand von 3 Vergleichswohnungen begründet werden. Durch die Benennung einzelner Wohnungen soll der Mieter die Möglichkeit haben, sich über die Vergleichswohnungen zu informieren und die behauptete Vergleichbarkeit nachzuprüfen.[1] Es ist deshalb erforderlich, dass die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, ...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr