Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnung mit Garage – Mieter... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Koblenz entschiedenen Fall war zwischen den Parteien unstreitig, dass ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage besteht. Geltend gemacht wurde aber sowohl bei der Mieterhöhung als auch mit der Klage die Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die Wohnung und daneben die Erhöhung der Miete für den Stellplatz. Dies ist nicht zulässig. Es gibt nämlich...mehr

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Wohnung mit Garage – Mieter... / 5 Entscheidung

AG Koblenz, Urteil v. 25.1.2024, 142 C 1732/23, GE 2024, 199mehr

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Wohnung mit Garage – Mieter... / 2 Normenkette

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Wohnung mit Garage – Mieter... / 3 Das Problem

Ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage liegt nur dann vor, wenn die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde geregelt ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Wohnraum- und dem Stellplatzmietvertrag um einen vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsfortsetzung wegen H... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hat das Gericht die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar als berechtigt angesehen; gleichwohl aber entschieden, dass das Mietverhältnis aufgrund der unzumutbaren Härte für den Mieter auf unbestimmte Zeit fortzusetzen sei. Aufgrund des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens stehe fest, dass der Verlust der Wohnung den M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gleichbehandlungsgrundsatz und Mieterhöhungen – Unterschiedliche Behandlung der Mitglieder

Zusammenfassung Der genossenschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt "nur" eine willkürfreie Gleichbehandlung der Mitglieder. Wenn sachliche Kriterien vorliegen, kann die eG unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung tragen und ggf. die Mitglieder auch im Rahmen von Mieterhöhungen unterschiedlich behandeln. 1 Sachverhalt Ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bewo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gleichbehandlungsgrundsatz ... / Zusammenfassung

Der genossenschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt "nur" eine willkürfreie Gleichbehandlung der Mitglieder. Wenn sachliche Kriterien vorliegen, kann die eG unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung tragen und ggf. die Mitglieder auch im Rahmen von Mieterhöhungen unterschiedlich behandeln.mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz ... / 2 Urteilsgründe

Der BGH hat als Revisionsinstanz bestätigt, dass die eG gegenüber dem Mitglied einen Anspruch auf Zustimmung zu der Mieterhöhung hat. Das Mieterhöhungsverlangen verstößt nach Ansicht des Gerichts weder gegen das genossenschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgebot noch gegen die genossenschaftsrechtliche Treuepflicht des Mitglieds oder gegen die Satzung. Nach der Urteilsbegründun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gleichbehandlungsgrundsatz ... / 1 Sachverhalt

Ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bewohnte aufgrund eines Dauernutzungsvertrags eine Wohnung aus deren Bestand. Infolge von Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub wegen des Austauschs von Fenstern und Sanierungsarbeiten an den Balkonen minderte das Mitglied als einziger Bewohner der Wohnanlage die Miete. Die Genossenschaft wies die Mietminderung zunächst als unverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 5.1.1 Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters

Im Rahmen eines Mietverhältnisses besteht kein Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter, dass dieser Maßnahmen durchführt, um eine altersgerechte Ausstattung der Wohnung zu erreichen.[1] Wenn dagegen der Vermieter Umbaumaßnahmen vornimmt, um eine alters- bzw. behindertengerechte Ausstattung der Wohnung zu erreichen, dann kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 2 Vollmachten im Miet- und Nutzungsverhältnis

Die Erteilung von Vollmachten kann für Mieter und Nutzer von Genossenschaftswohnungen im Rahmen eines Nutzungs- oder Dauernutzungsvertrags notwendig bzw. sinnvoll sein, um ihre vertraglichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, z. B. zur Abgabe von Willenserklärungen im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses. Dies betrifft grundsätzlich alle Phasen des Vertragsverhältnisse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verkauf von Genossenschafts... / 3.1 Beteiligung des Aufsichtsrats

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) zu berichten[1]. Es können u. U. aber Beschränkungen für den Vorstand bestehen, die über die Berichtspflicht hinausgehen. § 27 Abs. 1 Satz 2 GenG lässt zu, dass der Vorstand – im Rahmen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.4 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Rz. 504 Im Gegensatz zur AG und zur Genossenschaft[1] bietet das GmbH-Recht die Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung weitreichende Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis nicht nur durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag, sondern darüber hinaus durch Beschlüsse festsetzt. Das dahinter stehende sog. Primat der Gesellschafter ermöglicht ihnen grundsätzlich die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.1 Einnahmen

Rz. 130 Einnahmen sind nach § 8 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Zu den Mieteinnahmen nach § 21 EStG gehören alle Entgelte, die durch die Vermietung veranlasst sind.[1] Hierzu gehört in erster Linie das für die Nutzungsüberlassung gezahlte Entgelt, die Miete ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.4 Welche Wirkung hat die Erteilung einer Vollmacht?

Für eine wirksame Stellvertretung ist es ausreichend, dass diese erkennbar im Namen des Vertretenen erfolgt (Offenheitsgrundsatz). Dies ist z. B. bei unternehmensbezogenen Geschäften im Zweifel anzunehmen.[1] Im BGB finden sich dazu folgende Regelungen: Eine Willenserklärung des Bevollmächtigten innerhalb der ihm übertragenen Vertretungsmacht wirkt unmittelbar für und gegen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.2 Rechtslage ab Vz 2012

Rz. 216 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] ist der Prozentsatz auf 66 % angehoben worden. Nach § 21 Abs. 2 S. 2 EStG gilt die Wohnungsvermietung bei diesem Prozentsatz als entgeltlich. Damit entfallen die Prüfung der zweiten Prozentstufe und der Korridor von 56–75 %. Beträgt die Miete ab Vz 2012 [2] weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, erfolgt immer o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.3 Ortsübliche Miete

Rz. 217 Die ortsübliche Marktmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete zzgl. der gezahlten Umlagen für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung.[1] Die ortsübliche Marktmiete, die vom FG als Tatsacheninstanz festzustellen ist, ergibt sich aus Mietspiegeln der Gemeinden, einem Gutachten eines Sachverständigen, durch Auskunft aus einer Mietdatenbank oder unter Zugr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 8. Treu und Glauben

Schließlich stellt sich zunächst die Frage, ob der Mieter unter Gesichtspunkten von Treu und Glauben zu einer Änderungsvereinbarung im oben angesprochenen Sinne verpflichtet sein kann. Widrigenfalls ist noch zu untersuchen, ob der Mieter im Einzelfall daran gehindert ist, sich darauf zu berufen, dass das Mietverhältnis nicht nach § 566 BGB ausschließlich mit dem neuen Allein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.3 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argument zurü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mieterhöhung auf Grund eines behindertengerechten Umbaus als außergewöhnliche Belastung

Mieterhöhungen auf Grund eines behindertengerechten An- und Umbaus eines Hauses sind nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe der jährlichen Verzinsung der Baukosten für einen gleich geeigneten, aber kostengünstigeren An- und Umbau als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Bei Berücksichtigung der Mieterhöhung als außergewöhnliche Belastung ist ein Gegenwert in F...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mischräume / 4 Rechtsfolgen

Ob Wohnraum- oder Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, hat erhebliche Auswirkungen. Kündigung Ist das Recht für Wohnraum anzuwenden, bedarf die ordentliche Kündigung der Darlegung eines berechtigten Interesses. Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ortsübliche Vergleichsmiete

Begriff Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig bei einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, der Beurteilung von Mietpreisüberschreitungen nach dem Wirtschaftsstrafrecht und beim Mietwucher nach dem Strafgesetz, der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit nicht zurückgibt. Hinweis Grundlage Die ortsübliche Vergleichsmie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 12 Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchwarnmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 559 Abs. 1 BGB, wonach die Miete um jährlich 8 % erhöht werden kann, wenn in der Wohnung bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.[1] Die Voraussetzungen dieser...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 13.5 Umlage der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ergeben sich bezüglich der Kostenumlage auf den Mieter nichts anderes, wenn der Vermieter von sich aus für seinen Mieter in seiner Wohnung Rauchwarnmelder installiert. Der Mieter muss dies dulden; der Vermieter kann die Miete erhöhen und unter den Voraussetzungen der vereinbarten Kostenumlage die Wartungs- und ggf. die Batteriekosten als Be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WG-Zimmer: Stark gestiegenes Mietpreisniveau

Die große Nachfrage nach WG-Zimmern bietet Potenzial für Mieterhöhungen: In den vergangenen 5 Jahren sind laut einer Studie des Forschungsinstituts Empirica die Mieten für studentisches Wohnen in Universitätsstädten um rund ein Viertel gestiegen. Angebote werden auf dem freien Markt immer rarer. Deutlich nach oben gingen die Preise für WG-Zimmer aber nicht nur in den klassisc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 1. Förderweg

85 % Dieser Förderteil fördert den Neubau und den Ersterwerb von Mietwohnungen. Diese müssen in Schleswig-Holstein belegen sein. Gefördert werden bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung besteht dabei aus 2 Komponenten: einem Darlehensanteil und einem Investitionszuschuss. Der Investitionszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zuschuss Die förderfähigen Gesa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 3. Förderweg

Aufgrund der hohen Darlehenszinsen hat sich das Land Schleswig-Holstein entschieden, noch einen 3. Förderweg zu ermöglichen. Hierzu muss die Kommune einen entsprechenden Bedarf an einer Förderung im 3. Förderweg bestätigen. Ist dies der Fall, können grundsätzlich bis zu 50 % der geförderten Wohnungen im 2./3. Förderweg erstellt werden. Der Anteil, der im 1. Förderweg geförde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 2. Förderweg

Ein Bestandsgebäuden kann auch über den 2. Förderweg gefördert werden erfolgen. Wie auch bei der Neubauförderung erfolgt diese Förderung nur, wenn es der Wohnungsmarkt erfordert und auch "Normalverdiener" aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft die jeweilige Kommune, in dem sich das ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Miethöhe

ab 5,40 EUR Es gelten folgende Miethöhen als angemessen:mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 2. Förderweg

Der 2. Förderweg soll auch sog. "Normalverdienern", die aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, den Weg zu einer Wohnung eröffnen. Dieser 2. Förderweg setzt allerdings voraus, dass mindestens 50 % der Wohnungen unter die Bedingungen des 1. Förderwegs fallen. Zudem fallen die Zuschüsse geringer aus. Eckdaten Hier die wichtigsten Eckda...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.5 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – Inselförderung

Eckdaten Dieser Programmteil fördert den Bau von sozialen Mietwohnungen auf den Inseln Amrum, Föhr, Helgoland, Pellworm und Sylt sowie auf den Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Oland, Nordstrandischmoor und Süderoog. Hier die Eckdaten zur Inselförderung:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 1. Förderweg

Die soziale Wohnraumförderung fördert auch die neubaugleiche Sanierungen von bestehenden Wohneinheiten sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen oder durch die Aufstockung bestehender Gebäude. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Wohnungen. Wie auch bei den Darlehen für Neubauten und den Ersterwerb setz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Testamentsv... / 2.2.1 Aufgaben

Nachlassverwaltung Wie dargelegt, kann der Testamentsvollstrecker entweder nur mit der Abwicklung oder mit der länger währenden Verwaltung des Nachlasses beauftragt werden. In jedem Fall verwaltet er den Nachlass treuhänderisch nach den Vorgaben des Erblassers (§§ 2203, 2205 BGB); insbesondere für die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen des Erblassers hat er Sorge zu tr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in Erbengemeins... / 4 Notverwaltungsrecht

Notmaßnahmen durch einzelne Erben Notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. BGB).[1] Hat er allein vom Erbfall Kenntnis, ist er sogar verpflichtet, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und hierfür ggf. auch sein eigenes Vermögen einzusetzen.[2] Notwendig sind lediglich solche Maßregeln, d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6 Senkung der Unterkunftskosten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Aufwendungen der Unterkunft nach Ablauf der Karenzzeit und die Aufwendungen für Heizung (für die keine Karenzzeit gilt; s. o.) nur für eine Übergangszeit übernommen werden, sofern sie nach entsprechender Beurteilung (der abstrakten und konkreten Angemessenheit) als unangemessen hoch anzusehen sind. Die Betroffenen trifft eine Obliegenheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2 Mieterhöhung

Das Recht der Mieterhöhung regeln §§ 557 bis 561 BGB. § 557 Abs. 1 BGB regelt zunächst, dass die Vertragsparteien eine Mieterhöhung vertraglich vereinbaren können. Insbesondere kann insoweit gemäß § 557 Abs. 2 BGB eine Staffelmiete nach § 557a BGB oder eine Indexmiete nach § 557b BGB vereinbart werden. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung kann der Vermieter von ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.10 Zeitpunkt der Mieterhöhung

Voraussetzung für die Zahlung der erhöhten Miete ist, dass die Modernisierungsmaßnahme vollständig abgeschlossen ist. Nicht Voraussetzung ist, dass der Vermieter schon die Kosten des entsprechend beauftragten Unternehmens ausgeglichen hat. Ist jedenfalls die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen, hat der Mieter die erhöhte Miete nach § 559b Abs. 2 BGB mit Beginn des 3. Monat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.3 Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung (neue Heizungsanlage mit 65 % erneuerbare Energien)

Musterschreiben: Mieterhöhung gem. § 559e BGB nach Heizungsmodernisierung [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links hier: Mieterhöhung nach § 559e BGB Sehr geehrte/r _____________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 15.08.2024 in dem Mehrfamilienhaus Blumenstr. 6, 80000 München ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 2.10.2024 bis 18.10.2024 in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung unter Anrechnung von Instandsetzungskosten

Musterschreiben: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung (Maßnahmen nach § 48 GEG unter Anrechnung von Instandsetzungskosten) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ________________________, die Maßnahmen zur energet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.4 Mieterhöhung nach Modernisierung unter Berücksichtigung von Drittmitteln

Textbaustein: Ausführungen zur Inanspruchnahme von Drittmitteln im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung [1] (...) Gemäß § 559a BGB verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Darlehensbetrag. Maßgebend ist der mar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.1 Betragsmäßige Begrenzung

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Anknüpfungspunkt ist insoweit jeweils die Nettokaltmiete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.4 Maßnahmen nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 1a BGB

Im Fall von Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr. 1 und Nr. 1a BGB, also in den Fällen der energetischen Modernisierung oder der Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG, ist der Mieter nicht mit einem Härteeinwand ausgeschlossen. Folgende Kriterien sind im Rahmen der Interessenabwägung nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB zu berücksichtigen: Die zu erwartende Mieterhöhun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.1 Indexmiete

Im Rahmen der Vereinbarung einer Indexmiete können die Parteien nach § 557b Abs. 1 BGB schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Bereits vor Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 am 1.1.2024 konnte eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur verlangt we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.2 Zeitliche Begrenzung

Die betragsmäßige Begrenzung von 3 EUR bzw. 2 EUR je Quadratmeter Wohnfläche gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren, Erhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) oder § 560 BGB (Anpassung von Betriebskostenpauschalen und -vorauszahlungen) ausgenommen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR/m2 Wohnfläche, darf sie sich nicht um mehr als 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2 Inhalt

Ihrem Wesen nach stellt die Mieterhöhungserklärung des Vermieters eine einseitige Gestaltungserklärung dar. Sie ist also nicht von der Zustimmung des Mieters abhängig. Vor diesem Hintergrund muss sie inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügen. Genügt sie diesen nicht, ist sie unwirksam. Zunächst muss der Vermieter in seiner Mieterhöhungserklärung deutlich machen, dass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.1 Form

§ 559 Abs. 1 BGB stellt hinsichtlich der Modernisierungsmieterhöhung auf eine durchgeführte Maßnahme der Modernisierung ab. Bevor also die Modernisierungsmaßnahme nicht abgeschlossen ist, kann auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden. Die Mieterhöhungserklärung selbst ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. Sie muss bei einer Mehrheit von Mietern g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.2 Inanspruchnahme der Drittmittel

Nimmt der Vermieter die Drittmittel in Anspruch, kann er nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB jährlich die Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhen. Praxis-Beispiel Berechnung In Umsetzung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entstehen dem Vermieter für die vom Mieter gemietete Wohnung Kosten in Höhe von 5.000 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.2 Anrechnung von Drittmitteln

Die Anrechnung von Drittmitteln regelt § 559a BGB. Diese gehören nach § 559a Abs. 1 BGB nicht zu den für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme aufgewendeten Kosten. Es bedarf insoweit keiner Problematisierung, dass ein Vermieter nicht die reinen Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter umlegen kann, die er nicht selbst getragen, sondern hierfür Drittmittel ...mehr