Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.5 Überwiegende Interessen des Vermieters

Der Vermieter ist trotz eines berechtigten Interesses des Mieters nicht zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wichtig Untermieter benennen Danach ist der Vermieter nur dann zur Ertei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung oder Verpachtung... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zählen zu den Überschusseinkünften i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Zu den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens gehören neben dem vereinbarten und vereinnahmten Miet- oder Pachtzins alle sonstigen Vergütungen, die (einmalig oder laufend) als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung vom Mieter an ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1.2 Befristete Erlaubnis

Die Erlaubnis kann auch befristet werden. In diesem Fall muss der Mieter durch eine entsprechende Ausgestaltung des Untermietvertrags dafür sorgen, dass er die Gebrauchsüberlassung nach Ablauf der Befristung beenden kann. Dies dürfte im Einzelfall schwierig sein aufgrund der engen Grenzen eines Zeitmietvertrags in § 575 BGB. Wird die Gebrauchsüberlassung trotz Ablaufs der Be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 2.1 Allgemeines Mietrecht

Für den Untermieter gelten die allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts. Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen, bedarf er der Schriftform.[1] Ist das Untermietverhältnis als Wohnraummietverhältnis zu beurteilen, so gelten für den Untermietvertrag die besonderen Schutzvorschriften zugunsten des Wohnungsmieters, und zwar auch dann, wenn das Hauptmi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wohnsitz – ABC IntStR / 4 Beratungshinweis

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wird nicht nur durch einen Wohnsitz, sondern auch durch einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt"). Soll die beschr. Steuerpflicht in Deutschland daher aufgegeben werden, muss darauf geachtet werden, dass nicht nur der Wohnsitz aufgegeben wird, sondern auch der gewöhnliche Aufenthalt. Die Aufgabe ein...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 201 Forderungen aus vom Mieter unterlassenen Reparaturen

Hierunter sind Ansprüche des Wohnungsunternehmens an den Mieter zu erfassen, die aus unterlassenen Reparaturen resultieren, zu deren Ausführung der Mieter aus Vertrag oder anderen Gründen verpflichtet war.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8051 Kosten für Schönheitsreparaturen

Auf diesem Konto sind die Kosten der vom Wohnungsunternehmen vertraglich zu leistenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnungen zu buchen. Diese umfassen hauptsächlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und der Innentüren sowie den Innenanstrich der Fenster u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8611 Aufwendungen für Gemeinschaftspflege

Hier sind die Aufwendungen zu erfassen, die die Wohnungsunternehmen auf freiwilliger Basis zur Pflege der Gemeinschaft der Mitglieder oder Mieter tätigen. Dazu gehören Aufwendungen für: Gemeinschaftsveranstaltungen wie Kinderfeste, Laternenumzüge, Altenausfahrten, Weihnachtsfeiern Mieterzeitschriften: Hierzu zählen sowohl die Aufwendungen für bezogene und den Mitgliedern bzw. M...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 4 Die Erfassung von Betriebskosten und Betriebskostenumlagen in der Buchführung

Aufwendungen für Betriebskosten sind – ohne Saldierung mit entsprechenden Umlagen – in der GuV-Rechnung stets als Primäraufwand zu zeigen. Demgemäß sind die entstehenden Kosten in der Buchführung auf den Konten der entsprechenden Aufwandsarten (Betriebskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Steuern etc.) zu buchen. Zum Geschäftsjahresschluss sind aus diesem Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 200 Forderungen aus Mieten, Gebühren und abgerechneten Umlagen und sonstigen Nebenleistungen

Auf diesem Konto werden die Ansprüche des Unternehmens aus rückständigen Mieten/ Nutzungsgebühren und Gebühren sowie aus abgerechneten Umlagen erfasst. Im Allgemeinen werden in der Praxis die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche und die hierauf geleisteten Zahlungen kontokorrentmäßig auf dem Mietkonto für die einzelne Wohnung erfasst. Diese Einzelkonten werden im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 20 Forderungen aus Vermietung

Gliederungsbeispiel In dieser Kontengruppe werden alle Forderungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen erfasst. Nicht zu den einzelnen Mietverhältnissen gehören die dem U...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

Hier sind die unbebauten Grundstücke und Erbbaurechte zu buchen, die zur Bebauung mit Mietshäusern, gewerblichen Objekten und anderen zum Dauerbesitz bestimmten Baulichkeiten vorgesehen sind. In dieser Kontengruppe sind beispielsweise folgende Geschäftsvorfälle zu erfassen: Belastung:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8015-8017 Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Einrichtungen für die Wäschepflege

Diesem Konto sind die die folgenden Kosten zuzuordnen. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage: Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft. Die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage: Hierzu gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 600 Sollmieten

Unter Sollmiete ist die mit dem Mieter vertraglich vereinbarte oder zu vereinbarende Miete zu verstehen. Die Buchung erfolgt zweckmäßig monatlich gesammelt, wobei das Konto 200 "Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen" belastet wird. Soweit Räume oder Wohnungen leer stehen, ist die Belastung nicht über die Klasse 2, sondern über das Konto 609 "Erlösschmälerungen" vorzune...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 431 Anzahlungen auf unfertige Leistungen

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von vereinnahmten Raten für noch abzurechnende Betreuungsleistungen, Betriebskosten und sonstige Leistungen. Vor Erbringung der Gesamtleistung bzw. abrechnungsfähiger Teilleistungen ist eine Saldierung mit den in der Kontengruppe 15 bzw. 16 erfassten Kosten nicht zulässig. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine weitere kontenmäßige Glieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. des PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 6 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Unter Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse zu verstehen, über Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer selbst sein. Auch Besitzr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ankündigung gegenüber dem Mieter

Rz. 9 Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind dem Mieter anzukündigen. Mieter ist grundsätzlich derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ist der Mieter eine Einzelperson, braucht die Ankündigung nur ihm gegenüber erfolgen. Sind Mieter mehrere Personen, müssen die Maßnahmen allen gegenüber angekündigt werden. Werden beide Ehegatten im Vertrag als Mieter aufgef...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Aufwendungsersatzanspruch des Mieters

4.1 Umfang des Anspruchs Rz. 14 Zu den ersetzenden Aufwendungen kommen solche zur Sicherung der Wohnungseinrichtung in Betracht (Abnahme von Gardinen, Aufrollen von Teppichen, Abdecken von Möbeln, Polstersachen und Fußböden, die Sicherung von Gemälden, sonstigem Wandschmuck, Wertsachen, Dokumenten usw., Auslagerung von Möbeln (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 27.10.2005, 9C 15...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Umfang des Anspruchs

Rz. 14 Zu den ersetzenden Aufwendungen kommen solche zur Sicherung der Wohnungseinrichtung in Betracht (Abnahme von Gardinen, Aufrollen von Teppichen, Abdecken von Möbeln, Polstersachen und Fußböden, die Sicherung von Gemälden, sonstigem Wandschmuck, Wertsachen, Dokumenten usw., Auslagerung von Möbeln (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 27.10.2005, 9C 158/05, MM 2006, 299)).Abe...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Umfang der Duldungspflicht

Rz. 5 Der Begriff der Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind, ist ein umfassender. Er beinhaltet jede Störung des Mieters in dem vertragsgemäßen Gebrauch durch die Erhaltungsmaßnahmen. Der Mieter muss daher den Zugang zu den Mieträumen gestatten (LG Berlin, Urteil v. 11.8.2016, 63 S 202/16, GE 2016, 1385; LG Berlin, GE 1997, 245) und darf die Arbeiten n...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Durchsetzbarkeit des Duldungsanspruchs

Rz. 17 Der Duldungsanspruch kann prozessual grundsätzlich nur im Wege der Klage durchgesetzt werden, nicht im Mahnverfahren. Die Klage muss auf Duldung des Mieters zu einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Maßnahme gerichtet sein, nicht auf Zustimmung. Die Klage kann sich u. U. auch auf Unterlassung von Behinderungen oder – soweit eine Mitwirkungspflicht des Mieters bejah...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Rechtzeitigkeit der Ankündigung

Rz. 12 Die Instandsetzungsarbeiten müssen rechtzeitig angekündigt werden. Dafür sind einerseits Art, Dringlichkeit und dem Umfang der Maßnahme (BGH, Versäumnisurteil v. 4.3.2009, VIII ZR 110/08, WuM 2009, 290; LG Berlin , Hinweisbeschluss v. 18.2.2019, 65 S 5/19, a. a. O.), andererseits die persönlichen und zeitlichen Planungen des Mieters (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 55...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Inhalt der Ankündigung

Rz. 10 Die inhaltlichen Anforderungen richten sich nach der Art und dem Umfang der in Aussicht genommenen Arbeiten. Technische Spezialkenntnisse voraussetzende Angaben zu den beabsichtigten Arbeiten genügen dem Informationsinteresse des Mieters nicht. Anzukündigen sind ferner der Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeiten. Die bloße Angabe eines Zeitraumes für den Beg...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Vorschussanspruch

Rz. 15 Der Vermieter hat auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Das Vorschussverlangen des Mieters ist formlos, doch müssen Art und Umfang der voraussichtlichen Aufwendungen dargelegt und aufgeschlüsselt werden. Den Aufwendungsersatzanspruch kann der Mieter auch im einstweiligen Verfahren durchsetzen (AG München, ZMR 2013, 364; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555a Rn. 59; a. A....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Duldungspflichtige Maßnahmen

Rz. 2 Nach § 555a Abs. 1 hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Das sind diejenigen, die darauf abzielen, die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555a Rn. 1) und das Mietobjekt in ein...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 13 Die vorherige Information des Mieters ist entbehrlich, wenn der Mieter der Erhaltungsmaßnahme wirksam zugestimmt hat (LG Berlin, GE 1990, 315) oder sie tatsächlich geduldet hat, indem er die Handwerker die angekündigte Maßnahme in der Wohnung hat ausführen lassen (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet 4048/88, GE 1988, 993; OLG Stuttgart, RE v. 24.4.1991, 8 RE-Miet 1/90, NJW-...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Form der Ankündigung

Rz. 11 Die Ankündigung unterliegt keiner Form (LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 18.2.2019, 65 S 5/19, a. a. O.). Die Erhaltungsmaßnahmen können daher auch mündlich angekündigt werden. Dennoch sollte die Ankündigung zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen, ohne dass die Anforderungen der gesetzlichen Schriftform eingehalten zu werden brauchen. Ein Aushang im Treppenhaus ist ebens...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 16 Zunächst haben es die Vertragsparteien in der Hand festzulegen, wie der vereinbarte Gegenstand beschaffen sein muss um als (noch) vertragsgemäß zu gelten. § 555a Abs. 1 ist dispositives Recht; § 555a Abs. 5 erklärt nur von den Abs. 2 oder 3 abweichende Vereinbarungen für unwirksam. Die in vielen Formularmietverträgen zu findende Bestimmung, dass sich der Mieter verpfl...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 555a regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen der Mieter Maßnahmen des Vermieters zu dulden hat, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Ob die Wohnung freifinanziert, preisgebunden oder öffentlich gefördert ist, ist für die Duldungspflicht unerheblich. Absatz 1 entspricht § 554 Absatz 1 a. F. Die hinzugefügte Legaldefinition ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Gegenstand der Duldungspflicht

Rz. 4 Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bezieht sich grundsätzlich nur auf die "Mietsache". Damit werden von § 555a – wie bisher – die als solche bezeichneten vermieteten Sachen, bei Wohnungen mithin sämtliche zur Wohnung gehörende Räume einschließlich der mitvermieteten Nebengelasse als auch Teile des Gebäudes und Außenanlagen erfasst. Aber auch alle weiteren ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 549 Abs. 3

Rz. 4 Dieser Teil der Vorschrift betrifft die Ausnahmen für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim. Dieser Wohnraum hat nur deswegen eine eigenständige Regelung in Abs. 3 erfahren, weil die Sozialklausel des § 556a a. F. schon bisher diesen Wohnraum nicht erfasste (§ 556a Abs. 8 a. F.) und diese Regelung übernommen werden sollte. Folgerichtig ist also § 574 in § 54...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Die private La... / 2 Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Obwohl die Anzahl öffentlicher Ladepunkte stetig zunimmt, sind die Wege bis zur nächsten Ladesäule für viele Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oftmals noch zu weit oder die Zahl der Ladepunkte ist zu gering, um auf die Elektromobilität umzusteigen. Insbesondere für diese Zielgruppe war die Installation von eigener Ladetechnik, zum Beispiel in der Tiefgarage, bish...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Die private La... / 4.1 Installation über den Wohnungszähler

Der Anschluss von bis zu 3 einphasigen Verbrauchern mit maximal 16 A Absicherung ist je Zähler im sogenannten anlageseitigen Anschlussraum möglich. Davon ist ein Stromkreis auch für Ladeeinrichtungen nutzbar. Hierüber können jedoch maximal Wallboxen mit 3,7 kW angeschlossen werden. In jedem Fall ist eine individuelle Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb notwendig. Alterna...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Urteil zu Kundenanlagen: Photovoltaikausbau in Gefahr?

Auch Energieanlagen, die zur Stromversorgung von Mietern lokal und eigenständig betrieben werden, gelten nicht automatisch als Kundenanlagen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Die Immobilienbranche sieht den Ausbau von Gebäude-Photovoltaikanlagen in Gefahr. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung sogenannter "Kundenanlagen" ste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Mit dem Zugang eines wirksamen Erhöhungsverlangens beim Mieter beginnt der Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB. Innerhalb der Frist kann der Mieter entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen ganz oder teilweise zustimmt. Die Frist beginnt mit dem Zugang und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Zugegangen ist das Mie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Gerichtliches Verfahren

Für das gerichtliche Verfahren gelten die allgemeinen Regeln der ZPO. Die Zustimmungsklage ist eine allgemeine Leistungsklage, die auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist. Wird der Mieter zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Wirkung der Zustimmung

Ist die Zustimmung erteilt, sei es durch (freiwillige) Erklärung des Mieters, sei es durch rechtskräftige Verurteilung zur Zustimmung[1], schuldet der Mieter die erhöhte Miete vom Beginn des 3. Kalendermonats ab, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Praxis-Beispiel Fälligkeitstermin für neue Miete Zustimmungsverlangen ging am 5.1. zu, erhöhte Miete ist ab 1.4. ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem berechtigten Mieterhöhungsverlangen besteht ein Anspruch auf Zustimmung durch den Mieter.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.25 Mietkaution

Rz. 151 Der aus einer Mietkaution resultierende Kautionsrückzahlungsanspruch ist als unsicherer bzw. bedingter Anspruch nicht grundsätzlich mit seinem vollen Wert in das Vermögen einzustellen. Vielmehr ist der Wert zu schätzen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der vollständigen Rückzahlung der Kaution einzuschätzen. Anhaltspunkte hierfür können beispielsweise sein, ob das Mi...mehr